Betriebsverfassungsgesetz
Vierter Teil - Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer (§§ 74 - 113) |
Fünfter Abschnitt - Personelle Angelegenheiten (§§ 92 - 105) |
Erster Unterabschnitt - Allgemeine personelle Angelegenheiten (§§ 92 - 95) |
(1) 1Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. 2Diese können insbesondere eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, die Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit, neue Formen der Arbeitsorganisation, Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe, die Qualifizierung der Arbeitnehmer, Alternativen zur Ausgliederung von Arbeit oder ihrer Vergabe an andere Unternehmen sowie zum Produktions- und Investitionsprogramm zum Gegenstand haben.
(2) 1Der Arbeitgeber hat die Vorschläge mit dem Betriebsrat zu beraten. 2Hält der Arbeitgeber die Vorschläge des Betriebsrats für ungeeignet, hat er dies zu begründen; in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern erfolgt die Begründung schriftlich. 3Zu den Beratungen kann der Arbeitgeber oder der Betriebsrat einen Vertreter der Bundesagentur für Arbeit hinzuziehen.
Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2004 | Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt | 23.12.2003 |
Rechtsprechung zu § 92a BetrVG
51 Entscheidungen zu § 92a BetrVG in unserer Datenbank:
- ArbG Karlsruhe, 17.04.2013 - 7 BV 2/12
Unterrichtung des Betriebsrats über den Einsatz von Werkunternehmern gemäß § 80 ...
- LAG Niedersachsen, 24.02.2021 - 17 Sa 890/20
Bestandsstreitigkeiten (§ 61a ArbGG) 1. Kündigungen, Unterrichtungspflicht nach § ...
- LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 17/09
Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende ...
- BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05
Betriebsbedingte Kündigung
Zum selben Verfahren:
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2005 - 11 (6) Sa 61/05
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für anderweitige ...
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2005 - 11 (6) Sa 61/05
- BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18
Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 4 TaBV 14/05
Schulungskosten
- BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 435/05
Betriebsbedingte Kündigung
Zum selben Verfahren:
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2005 - 11 Sa 62/05
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für anderweitige ...
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2005 - 11 Sa 62/05
- LAG Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 4 TaBV 3/04
Betriebsänderung - Interessenausgleich - Produktionsstandort - Einigungsstelle