Rechtsprechung
| BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesarbeitsgericht
Zustimmungsersetzung - Einstellung
- rechtsinformationen.bund.de
Zustimmungsersetzung - Einstellung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 95 Abs 3 BetrVG, § 93 BetrVG, § 99 Abs 4 BetrVG, § 50 BetrVG
Zustimmungsersetzung - Einstellung - IWW
§ 5 GBV, § ... 93 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5 BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 559 ZPO, § 95 Abs. 3 BetrVG, Art. 12 GG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 102 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 2 GBV, § 6 Nr. 1 GBV, § 50 Abs. 2 Satz 1 BetrVG
- Wolters Kluwer
Einstellung als personelle Maßnahme auch ohne unmittelbare Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb; Weisungsgebundene Verwirklichung eines arbeitstechnischen Zwecks als Einstellung i.S.d. § 99 Abs. 1 BetrVG; Zuordnung einer betriebsübergreifenden Tätigkeit zu einem ...
- Betriebs-Berater
Zustimmungsersetzung - Einstellung
- bag-urteil.com
Zustimmungsersetzung - Einstellung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstellung als personelle Maßnahme auch ohne unmittelbare Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb
- datenbank.nwb.de
Zustimmungsersetzung - Einstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Führungsaufgabe als zustimmungspflichtige Einstellung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beförderung aus einem anderen Betrieb - und die Mitbestimmung des Betriebsrats
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Einordnung einer arbeitgeberseitigen Maßnahme als Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 BetrVG
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Führungsaufgabe als zustimmungspflichtige Einstellung
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Mitbestimmung auch im Matrixunternehmen
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Ernennen eines Vorgesetzten ist Einstellung
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Führungsaufgabe als zustimmungspflichtige Einstellung
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Mitbestimmung in der Matrix: BAG zeigt den falschen Weg
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 04.09.2017 - 15 BV 58/17
- LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17
- BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18
Papierfundstellen
- BAGE 167, 43
- NZA 2019, 1288
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (16)
- BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
Fremdpersonaleinsatz - Einstellung
Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18
Rn. 16 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt eine Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vor, wenn eine Person in den Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 24 mwN).Die für eine Einstellung erforderliche Eingliederung in die Betriebsorganisation erfordert nicht, dass der Arbeitnehmer seine Arbeiten auf dem Betriebsgelände oder innerhalb der Betriebsräume verrichtet (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 29).
Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 26 mwN).
Unerheblich für die Annahme einer Eingliederung ist außerdem, wie häufig die zur Verwirklichung des Betriebszwecks durchgeführten Tätigkeiten erfolgen oder wieviel Zeit sie in Anspruch nehmen (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 29).
Die in einem solchen Fall für eine Eingliederung erforderlichen Weisungsbefugnisse des Betriebsinhabers, durch die ihm eine betriebsverfassungsrechtlich relevante - und sei es nur partielle - Arbeitgeberstellung gegenüber dem Fremdpersonal zukommt (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 24 mwN), können nicht durch die bloße Bestellung des Fremdpersonals zum Vorgesetzten von schon betriebsangehörigen Arbeitnehmern ersetzt werden.
- BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 25/12
Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von …
Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18
Eine Verpflichtung hierzu besteht nur, wenn der Betriebsrat die Ausschreibung verlangt hat oder die Ausschreibung zwischen den Betriebsparteien vereinbart ist (BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 - Rn. 18 mwN).Rn. 44 (2) Der funktionale Zusammenhang zwischen dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei einer Einstellung nach § 99 Abs. 1 BetrVG und § 93 BetrVG gebietet kein anderes Ergebnis (vgl. hierzu etwa BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 - Rn. 21 mwN).
- BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03
Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einstellung dient vornehmlich den Interessen der schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 113, 206).Der Betriebsrat soll die Möglichkeit haben, deren Belange nach Maßgabe möglicher Zustimmungsverweigerungsgründe iSv. § 99 Abs. 2 BetrVG gegen die beabsichtigte Einstellung geltend zu machen (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d cc (1) der Gründe, aaO).
- BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13
Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen - …
Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18
Rn. 14 1. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei einer vom Arbeitgeber beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und er daher der Zustimmung des Betriebsrats dafür bedarf (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 58/13 - Rn. 14 mwN).Rn. 29 a) Die gerichtliche Zustimmungsersetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG voraus (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 58/13 - Rn. 16 mwN).
- BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
Zustimmungsverweigerung per E-Mail
Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18
Rn. 38 b) Der Betriebsrat hat binnen einer Frist von einer Woche nach Zugang des Zustimmungsgesuchs per E-Mail, also schriftlich iSv. § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 29 ff., BAGE 130, 1), die Zustimmung zur geplanten Einstellung von Herrn Dr. K in den Betrieb West verweigert. - BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 59/15
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Gesundheitsschutz
Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18
Erforderlich ist, dass es sich zum einen um eine mehrere Betriebe betreffende Angelegenheit handelt und zum anderen objektiv ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder betriebsübergreifende Regelung besteht (BAG 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15 - Rn. 19 mwN, BAGE 159, 360). - BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17
Arbeitszeiterhöhung - freier Arbeitsplatz
Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18
Er ist durch Art, Ort und Umfang der Tätigkeit gekennzeichnet (vgl. auch BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 31, BAGE 160, 280). - BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90
Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb
Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18
Sollten dadurch in tatsächlicher Hinsicht "Konkurrenzprobleme" entstehen, sind diese - ebenso wie bei der dauerhaften Versetzung eines Arbeitnehmers aus einen Betrieb in einen anderen (vgl. dazu BAG 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - Rn. 43, BAGE 66, 57) - aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hinzunehmen. - BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht …
Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18
Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Einstellungen daher dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 14 mwN). - BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09
Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18
Rn. 35 bb) Die Arbeitgeberin kann sich für eine etwaige Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts berufen, wonach eine originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats in Betracht kommen kann, wenn das Arbeitsverhältnis mehreren Betrieben gleichzeitig zugeordnet ist (vgl. BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 15; 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316). - BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95
Betriebsratsanhörung
- BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13
Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - …
- LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17
Matrixstruktur; Übertragung einer Führungsfunktion als Einstellung i.S.v. § 99 …
- BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 34/00
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einsatz von Testkäufern einer Fremdfirma
- BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 51/04
Mitbestimmungsrecht - Einstellung von Drittpersonal
- ArbG Düsseldorf, 04.09.2017 - 15 BV 58/17
- BAG, 22.05.2025 - 7 ABR 28/24
Mehrfache Wahlberechtigung von Führungskräften
Zudem ist eine originäre Regelungszuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nach § 50 Abs. 1 BetrVG - anders als bei der auf die "Einstellung in den Betrieb" bezogenen Mitbestimmung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (…dazu BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 11) - nicht von vornherein aus materiell-rechtlichen Gründen ausgeschlossen und kann eröffnet sein, wenn sich aus der Organisationsstruktur selbst ergibt, dass eine rein betriebliche Regelungsmöglichkeit erkennbar entfällt (vgl. - für die vergleichbare Konstellation einer Matrix-Organisation im Rahmen der kirchlichen Mitarbeitervertretungsordnung - Ritter NZA 2024, 374, 375; vgl. ferner auch BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 35 mwN, BAGE 167, 43 mit dem Verweis auf die Rspr., dass bei § 102 BetrVG eine originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats in Betracht kommen kann, wenn das Arbeitsverhältnis mehreren Betrieben gleichzeitig zugeordnet ist).Hierfür gelten - im Sinn einer typologischen Bestimmung (vgl. Rech NZA 2025, 223, 226) - keine anderen Maßgaben als bei der Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, welche nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vorliegt, wenn eine Person in den Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 19 mwN, BAGE 167, 43).
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einstellung dient zwar vornehmlich den Interessen der schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 25, aaO); gleichwohl sichert es aber auch - wie der Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG zeigt - individuelle Schutzbelange des von der personellen Einzelmaßnahme betroffenen Arbeitnehmers.
- BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 13/18
Betriebsrat - Zustimmung - Einstellung
Soweit Herr D gleichzeitig auch in den Betrieb in M eingestellt wurde, obliegt die Wahrnehmung des dadurch begründeten Zustimmungsrechts dem dortigen Betriebsrat (ausf. dazu BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 35).Entgegen der Ansicht der Arbeitgeberin handelt es sich in diesem Fall - anders als bei einer Kündigung - nicht um eine, sondern um zwei unterschiedliche zustimmungspflichtige Maßnahmen (vgl. schon BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 35).
Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitgeber mit Hilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebs verfolgt (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16 mwN).
Unerheblich für die Annahme einer Eingliederung ist zudem, wie häufig die zur Verwirklichung des Betriebszwecks durchgeführten Tätigkeiten erfolgen oder wieviel Zeit sie in Anspruch nehmen (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23 mwN).
Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 17 mwN).
Für diesen kommt es weder darauf an, wo die "vertraglichen Angelegenheiten" des Arbeitnehmers "abgewickelt" werden, noch muss der betroffene Arbeitnehmer einer - wie auch immer gearteten - Bindung an Weisungen einer im Betrieb tätigen "Führungskraft" unterliegen (vgl. zu Letzterem schon BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23).
Dem Betriebsverfassungsgesetz lässt sich nicht entnehmen, dass eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nicht gleichzeitig in mehreren Betrieben möglich sein kann (vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 24).
Diese Interessen können - namentlich in Form des Zustimmungsverweigerungsgrundes nach § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG - auch bei der Zuweisung von Vorgesetztenfunktionen an bislang betriebsfremde Arbeitnehmer berührt sein (vgl. schon BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 25 mwN).
- BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20
Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit - Eingliederung - …
Dafür ist entscheidend, ob der Arbeitgeber mit Hilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs verfolgt (…BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16, BAGE 167, 43;… 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 29; 10. März 2004 - 7 ABR 36/03 - zu B 1 der Gründe; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 144).Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (…BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 16; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 17 mwN, BAGE 167, 43).
Rn. 43 Für die Eingliederung in einen Betrieb ist eine Bindung an die Weisungen einer Führungskraft in diesem Betrieb nicht erforderlich (…vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 19; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23, BAGE 167, 43).
Vielmehr liegt nach der Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts zur personellen Mitbestimmung in einem solchen Fall eine Einstellung iSv. § 99 BetrVG und damit eine Eingliederung des Vorgesetzten in den Betrieb der ihm unterstellten Arbeitnehmer vor, da durch die Wahrnehmung der Führungsaufgaben (auch) der arbeitstechnische Zweck des Betriebs verwirklicht wird, in dem die ihm unterstellten Mitarbeiter tätig sind (vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 21, aaO).
Dies könnte nach der Rechtsprechung des Ersten Senats zur personellen Mitbestimmung bei der Einstellung im Wege der Übertragung von Weisungsrechten an eine in einem anderen Betrieb ansässige Führungskraft (vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 21, BAGE 167, 43) zur Eingliederung des Arbeitnehmers K in den Betrieb H geführt haben.
- BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21
Technische Überwachungseinrichtung - Gesamtbetriebsrat
Erforderlich ist, dass es sich zum einen um eine mehrere Betriebe betreffende Angelegenheit handelt und zum anderen objektiv ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder betriebsübergreifende Regelung besteht (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 32, BAGE 167, 43;… 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15 - Rn. 19 mwN, BAGE 159, 360). - BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 22/20
Mitbestimmung des Betriebsrats - Einstellung - Hinausschieben des …
Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (…BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 28;… 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16 mwN, BAGE 167, 43)..Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einstellung dient vornehmlich den Interessen der schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 25, BAGE 167, 43;… 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 a der Gründe, aaO; 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - zu B III 2 b der Gründe).
- BAG, 23.09.2025 - 1 ABR 25/24
Personelle Einzelmaßnahme - Einstellung - Matrixstrukturen
Die bei einem Einsatz von Drittpersonal erforderlichen Weisungsbefugnisse des Betriebsinhabers, durch die ihm eine betriebsverfassungsrechtlich relevante - und sei es nur partielle - Arbeitgeberstellung gegenüber solchen Personen zukommt, können nicht dadurch ersetzt werden, dass in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber stehende Führungskräfte zu Vorgesetzten von schon betriebsangehörigen Arbeitnehmern bestellt werden (vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 26 mwN, BAGE 167, 43).Auch können diese Interessen - namentlich in Form des Zustimmungsverweigerungsgrundes nach § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG - bei einer Zuweisung von Vorgesetztenfunktionen an bislang betriebsfremde Arbeitnehmer berührt sein (vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 25 mwN, BAGE 167, 43).
Anders als bei einer Versetzung lassen sich dem Gesetz keine quantitativen oder qualitativen Vorgaben für die zu erbringenden Tätigkeiten entnehmen, die eine Eingliederung begründen (…vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23 mwN, BAGE 167, 43).
- BAG, 13.12.2023 - 1 ABR 28/22
Vorlage von Bewerbungsunterlagen - digitales Leserecht
Für ihn besteht das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. dazu BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 14 mwN, BAGE 167, 43).Bei einer Einstellung sind nach § 99 Abs. 1 Satz 2 BetrVG insbesondere der in Aussicht genommene Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 29, BAGE 167, 43).
- BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21
Betriebsrat - Zustimmungserfordernis - Einstellung - Versetzung
Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitgeber mithilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebs verfolgt (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16 mwN, BAGE 167, 43).Hierbei können die fachlichen Weisungsbefugnisse der Führungskraft Berücksichtigung finden, sofern sich aus ihrer Wahrnehmung eine Einbindung bei der Erfüllung der im Betrieb von den dortigen Arbeitnehmern zu erledigenden operativen Aufgaben oder in die dortigen Arbeitsprozesse ergibt (…vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 21; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 21, BAGE 167, 43).
Hingegen ist für die Annahme einer Eingliederung weder zwingend erforderlich, dass die Führungskraft ihre Tätigkeit auf dem Betriebsgelände oder innerhalb der Betriebsräume verrichtet, noch muss sie in einem bestimmten zeitlichen Mindestumfang "vor Ort" sein (…vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23 mwN, aaO).
In den Entscheidungen vom 22. Oktober 2019 (…- 1 ABR 13/18 - Rn. 21) und vom 12. Juni 2019 (- 1 ABR 5/18 - Rn. 21, BAGE 167, 43) hat der Senat aus der Funktion und den damit verbundenen Weisungsbefugnissen der betroffenen Arbeitnehmer abgeleitet, dass sie ihren Aufgaben nur in regelmäßiger Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern der jeweiligen Betriebe nachkommen konnten und daher in die dortigen Arbeitsabläufe eingebunden waren.
Der Senat braucht deshalb nicht darüber zu entscheiden, ob bei der Versetzung eines in mehreren Betrieben eines Unternehmens eingegliederten Arbeitnehmers stets sämtlichen Betriebsräten ein umfassendes Beteiligungsrecht nach § 99 BetrVG zusteht oder ob dessen Bestehen und Umfang von der konkreten personellen Maßnahme abhängt (zu der grundsätzlichen Möglichkeit, in mehreren Betrieben eingegliedert zu sein, vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 24, BAGE 167, 43).
- BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 16/21
Zustimmungsersetzung - innerbetriebliche Stellenausschreibung
Rn. 15 a) Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber beabsichtigten personellen Maßnahme hat und daher seine Zustimmung erforderlich ist (…vgl. BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 17; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 14 mwN, BAGE 167, 43). - LAG Baden-Württemberg, 13.06.2024 - 3 TaBV 1/24
Anfechtung Betriebsratswahl - Begriff der Eingliederung - Wahlberechtigung von …
Die Kriterien, die das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 12. Juni 2019 (1 ABR 5/18) zur Beurteilung der Frage der Eingliederung von Matrix-Führungskräften in einen Betrieb nach § 99 BetrVG für maßgeblich erachtet, sind wegen der unterschiedlichen Normzwecke nicht vollumfänglich auf die nach § 7 Satz 1 BetrVG vorzunehmende Beurteilung der Wahlberechtigung von Matrix-Führungskräften übertragbar.Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 -) liege eine Eingliederung in den Betrieb auch vor, wenn ein Arbeitnehmer, der seinen Dienstsitz in einem bestimmten Betrieb hat und dort regelmäßig tätig ist, zum Vorgesetzten von unternehmensangehörigen Arbeitnehmern eines anderen Betriebs bestellt und durch die Wahrnehmung dieser Führungsaufgaben (auch) der arbeitstechnische Zweck dieses anderen Betriebs verwirklicht wird.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Juni 2019 (1 ABR 5/18) betreffe eine Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG und lasse gerade offen, ob dies auch Rückwirkungen auf die Wahlberechtigung hat.
Diese Interessen können auch bei der Zuweisung von Vorgesetztenfunktionen an bislang betriebsfremde Arbeitnehmer berührt sein (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - BAGE 167, 43).
Rn. 64 Die hier entscheidungserhebliche Frage, ob der im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG entwickelte Eingliederungsbegriff auf § 7 Satz 1 BetrVG übertragbar ist, ist von grundsätzlicher Bedeutung und wurde vom 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 12. Juni 2019 (1 ABR 5/18) ausdrücklich offengelassen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2025 - 7 TaBV 8/24
Einzelfallentscheidung zum Mitbestimmungsrecht bei Vorgesetztenwechsel in …
- LAG Hessen, 22.01.2024 - 16 TaBV 98/23
Beschwerde wegen der Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Voraussetzungen für eine …
- BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 18/21
Zustimmungsersetzung - rechtzeitige Unterrichtung des Betriebsrats
- LAG Köln, 17.07.2020 - 9 TaBV 73/19
Joint Venture - Internationale Matrixstruktur - Betriebsbegriff - Einstellung - …
- LAG Niedersachsen, 19.05.2021 - 2 TaBV 51/20
Verfolgung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes als Kriterium einer …
- LAG München, 29.05.2020 - 3 TaBV 127/19
Einstellung, Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts, tarifvertragliche …
- LAG Düsseldorf, 14.05.2024 - 3 TaBV 37/23
Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Versetzung eines …
- LAG Bremen, 02.05.2024 - 2 TaBV 2/23
Einstellung i.S.d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ; Eingliederung in eine fremde …
- BAG, 18.06.2025 - 7 ABR 6/24
Gesamtschwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit
- LAG Köln, 29.10.2021 - 9 TaBV 17/21
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Entscheidung in Matrixstruktur; …
- BAG, 24.09.2024 - 1 ABR 31/23
Versetzung - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
- LAG Hessen, 02.08.2021 - 16 TaBV 7/21
1. Auf die räumliche Entfernung des Hauptbetriebs von dem nicht …
- LAG Baden-Württemberg, 14.03.2023 - 15 TaBV 1/22
Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einem Betrieb - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2024 - 3 TaBV 2/24
Aufhebung einer personellen Maßnahme - Zustimmungserfordernis - Einstellung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2023 - 5 TaBV 5/23
Betriebsratswahl - Anfechtung - wahlberechtigter Arbeitnehmer - Ausscheiden - …
- ArbG Bonn, 24.10.2019 - 3 BV 33/19
Versetzung in der Matrixstruktur, Versetzung eines freigestellten BR-Mitglieds
- LAG Niedersachsen, 15.03.2023 - 2 TaBV 23/22
Arbeitsplatz; Ausschreibungsverlangen des Betriebsrates; …
- LAG Düsseldorf, 20.01.2021 - 12 TaBV 38/20
Eingruppierung einer Alltagsbegleiterin
- LAG Sachsen, 21.10.2022 - 4 TaBV 9/22
Bestimmtheitsgebot in Beschlussverfahren zu Mitbestimmungsfragen; Technische …
- BAG, 27.04.2022 - 4 ABR 25/21
Tätigkeitsmerkmale für Leitende Beschäftigte in der Pflege
- LAG Hessen, 26.08.2020 - 2 Sa 119/20
Merkmale eines Arbeitsverhältnisses Kein eigener Betriebsbegriff im KSchG …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2024 - 7 TaBV 2/23
Betriebsbegriff - räumlich weit entfernter Betriebsteil - Zustimmung Betriebsrat …
- BAG, 20.05.2025 - 1 ABR 14/24
Zustimmungsersetzung - Einstellung - Auswahlrichtlinien
- LAG Schleswig-Holstein, 11.02.2025 - 1 TaBV 11/24
Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Umgruppierung, Sachbearbeiterin IT-Einkauf, …
- LAG Niedersachsen, 19.11.2019 - 11 TaBV 7/19
Beteiligungsrechte des Betriebsrats für Arbeitnehmer in anderen Betrieben des …
- LAG Niedersachsen, 10.06.2024 - 15 TaBV 79/23
Einzelvertragliche Festlegung von Arbeitsbedingungen; Einzelvertragliche …
- LAG Düsseldorf, 31.05.2023 - 14 TaBV 1/23
Neuwahl des Betriebsrats; Zeitpunkt der Mitbestimmung bei personellen …
- LAG Hessen, 13.01.2026 - 4 TaBV 81/24
- LAG Hamm, 29.07.2025 - 7 TaBV 37/24
Unternehmensübergreifende Matrixstruktur; personelle Einzelmaßnahme; …
- ArbG Essen, 13.11.2019 - 6 Ca 1553/19
- ArbG Bonn, 27.02.2020 - 3 Ca 1919/19
Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl
- ArbG Bonn, 17.03.2021 - 4 BV 36/20
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