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Rechtsprechung
   BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,534
BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76 (https://dejure.org/1978,534)
BAG, Entscheidung vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76 (https://dejure.org/1978,534)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 (https://dejure.org/1978,534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrat - Betriebsratsmitglied - Verletzung der gesetzlichen Pflichten - Antrag auf Ausschluß - Hilfsantrag zum Hauptantrag - Außerordentliche Kündigung - Gewährleistung des Betriebsfriedens - Parteipolitische Betätigungen im Betrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2216 (Ls.)
  • BB 1178, 116
  • BB 1978, 1116
  • DB 1978, 1547
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73

    Wahlwerbung

    Auszug aus BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76
    Gegen die Vorschrift des BetrVG § 74 Abs. 2, die vornehmlich der Gewährleistung des Betriebsfriedens dient, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG 28.4.1976 -28 1 BvR 71/73 - BVerfGE 42, 133 (140/141)).
  • BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75

    Parteipolitischer Betätigung in Betriebsversammlung -; Referat zu …

    Auszug aus BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76
    Nach BetrVG § 74 Abs. 2 S. 3 sind dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat parteipolitische Betätigungen im Betrieb schlechthin, d.h. ohne Rücksicht darauf untersagt, ob im Einzelfall eine konkrete Gefährdung des Betriebsfriedens zu besorgen ist (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 13.9.1977 - 1 ABR 67/75 - AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw. …

    Auszug aus BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76
    Die in den Vorschriften der BetrVG § 2 Abs. 1 und BetrVG § 74 Abs. 2 enthaltenen Gebote und Verbote richten sich auch an die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 5.12.1975 - 1 AZR 94/74 -AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Ein grober Verstoß gegen gesetzliche Pflichten im Sinne von § 23 Abs. 1 BetrVG liegt dann vor, wenn die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAG vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, juris, Rn. 85).

    Es handelt sich bei der Bestimmung um eine unmittelbar verpflichtende Rechtsnorm und nicht um einen reinen Programmsatz (BAG vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, juris, Rn. 81).

    Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist verletzt, wenn ein Verhalten des Arbeitgebers nicht nur sachlich falsch, sondern böswillig entstehend dargestellt wird und eine solche Äußerung geeignet ist, den Arbeitgeber in den Augen der Arbeitnehmerschaft herabzusetzen (BAG vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, juris, Rn. 80).

  • ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18

    Borbet beantragt Auflösung des Betriebsrates, hilfsweise Ausschluss des …

    Es handelt sich bei der Bestimmung um eine unmittelbar verpflichtende Rechtsnorm und nicht um einen reinen Programmsatz (vgl. BAG vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, Rn. 81).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Voraussetzungen für Auflösung des Betriebsrats

    Bei dem Begriff der "groben Pflichtverletzung" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der den Tatsacheninstanzen einen Beurteilungsspielraum läßt (BAG Beschluß vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972).

    Ob der Verstoß grob ist, richtet sich danach, ob die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAGE 2, 175 = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; Senatsbeschluß vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972).

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