Rechtsprechung
| BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats
- rechtsinformationen.bund.de
Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 3 Abs 1 S 1 ArbSchG
Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats - IWW
§ 7 Abs. 1 AGG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 BetrVG, § 5 Abs. 1 BetrVG, § 6.3 der GBV, § 6.3 der KBV, § 559 Abs. 1 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 13 Abs. 2 GBV, § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 8 und 9 BetrVG, § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG, § 5 ArbSchG, § 559 ZPO, § 139 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Unterrichtungs- und Einsichtsrecht des Betriebsrats in die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen; Differenzierung des Überwachungsrechts des Betriebsrats nach vergangenheitsgerichteten oder gegenwartsbezogenen oder zukunftsgerichteteten Handlungen ...
- Betriebs-Berater
Überwachungsrecht des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
- bag-urteil.com
Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterrichtungs- und Einsichtsrecht des Betriebsrats in die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen
- datenbank.nwb.de
Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Betriebsrat - und seine gegenwarts- und zukunftsbezogenen Überwachungsaufgaben
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Überwachungsrecht des Betriebsrats - gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe - Auskunft- und Einsichtsrechte des Betriebsrats - Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - erforderliche Bestimmtheit von Anträgen - Antragsänderung in der Rechtsbesc
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Auskunftsrecht im Arbeitsschutz nicht grenzenlos
Besprechungen u.ä.
- efarbeitsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)
BAG setzt allgemeinen Auskunftsanspruch des Betriebsrats Grenzen
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 31.03.2015 - 8 BV 674/14
- LAG Hessen, 24.11.2015 - 16 TaBV 106/15 teilweise aufgehoben
- BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16
Papierfundstellen
- NZA 2018, 1565
- BB 2018, 2483
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (16)
- BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15
Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer …
Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16
Rn. 36 (1) Der Betriebsrat verweist zwar zutreffend darauf, dass ihm dem Grunde nach ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei betrieblichen Regelungen zum Gesundheitsschutz zukommt, die gesetzliche Rahmenvorschriften konkretisieren (vgl. BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 18 mwN, BAGE 159, 12).Erst in einem solchen Fall lösen sie eine konkrete gesetzliche Handlungspflicht des Arbeitgebers aus, deren Umsetzung einer Mitwirkung des Betriebsrats bedarf (BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 20 ff. mwN, BAGE 159, 12).
- BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 59/15
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Gesundheitsschutz
Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16
Weder stehen Gefährdungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeberin fest (vgl. BAG 18. Juni 2017 - 1 ABR 59/15 - Rn. 16 f., BAGE 159, 360) noch sind sie aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG festgestellt worden. - BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 22/14
Erweiterung der Mitbestimmung bei Versetzungen
Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16
Das gilt nicht, wenn der geänderte Sachantrag sich auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten Sachverhalt stützen kann, die anderen Verfahrensbeteiligten gegen die Antragsänderung oder -erweiterung keine Einwendungen erheben, ihre Verfahrensrechte nicht verkürzt werden und die geänderte Antragstellung darauf beruht, dass die Vorinstanzen einen nach § 139 Abs. 1 ZPO gebotenen Hinweis unterlassen haben (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 22/14 - Rn. 48 mwN, BAGE 156, 135).
- BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 787/16
Streitgegenstand - Abfindungsanspruch
Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16
Der Streitgegenstand erfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, die zur Stützung des Rechtsschutzbegehrens dem Gericht unterbreitet werden ( BAG 20. Februar 2018 - 1 AZR 787/16 - Rn. 12 mwN). - BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 61/79
Klkageantrag - Feststellungsklage
Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16
Es fehlt an der erforderlichen Angabe eines bestimmten Klagegrundes, sodass der Streitgegenstand nicht bestimmt werden kann (vgl. BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 61/79 - zu B II der Gründe). - BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10
Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement - …
Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16
Erst anhand dieser Angaben können der Arbeitgeber und im Streitfall das Arbeitsgericht prüfen, ob die Voraussetzungen einer Auskunftspflicht oder ggf. ein Einsichtsrecht vorliegen (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 7, BAGE 140, 350). - BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen
Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16
Die rückwärtige zeitliche Grenze liegt aber dort, wo der Betriebsrat aus den gewünschten Informationen für sein Handeln keine sachgerechten Folgerungen mehr ziehen könnte (BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - zu B II 3 b bb (3) der Gründe, BAGE 108, 132). - BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste
Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16
Rn. 33 bb) Die Anträge sind aus den vorgenannten Gründen gleichfalls unbegründet, soweit der Betriebsrat für die von ihm angeführte Überwachungsaufgabe bei Durchführung der GBV PBC und der KBV PBC nach § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG auf die Einhaltung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes abstellt (dazu BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 33, 41, BAGE 128, 92) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als Aufgabe iSd. § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG für seine Ansprüche heranzieht. - BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 26/12
Auskunftsanspruch des Betriebsrats - erteilte und beabsichtigte Abmahnungen
Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16
Ein allgemein gehaltener Hinweis auf die gesetzlichen Aufgaben nach den beiden Bestimmungen unter Wiederholung des Gesetzeswortlauts ist ersichtlich unzureichend (vgl. BAG 17. September 2013 - 1 ABR 26/12 - Rn. 16). - BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10
Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff
Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16
Rn. 25 (1) Für die Wahrnehmung des Überwachungsrecht aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist, auch wenn es sich für die Jahre 2015 und 2016 um die Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung und für das Jahr 2014 um eine Konzernbetriebsvereinbarung handelt, der örtliche und damit der antragstellende Betriebsrat zuständig (vgl. BAG 16. August 2011 - 1 ABR 22/10 - Rn. 29 bis 31, BAGE 139, 25). - BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter
- BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 456/14
Eingruppierung - Klageänderung in der Revisionsinstanz
- BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87
Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung
- BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05
Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren
- LAG Hessen, 24.11.2015 - 16 TaBV 106/15
Auskunftsrechte des Betriebsrats im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen …
- ArbG Frankfurt/Main, 31.03.2015 - 8 BV 674/14
Auskunftsanspruch Betriebsrat zur Durchführung einer Betriebsvereinbarung
- BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17
Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren …
Erst anhand dieser Angaben können der Arbeitgeber und im Streitfall das Arbeitsgericht prüfen, ob die Voraussetzungen einer Auskunftspflicht sowie eines damit korrespondierenden Auskunftsanspruchs vorliegen (vgl. BAG 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 22;… 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 7, BAGE 140, 350). Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, ohne solche Angaben von Amts wegen zu prüfen, welche Aufgabe den Auskunftsanspruch stützen und aus welchen Gründen die verlangte Information für die Durchführung dieser Aufgabe benötigt werden könnte (…vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 15/17 - Rn. 18). - BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 53/17
Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten
- BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 22/18
Mindestpersonalbesetzung als Maßnahme des Gesundheitsschutzes
Allerdings kann ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG iVm. § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG erst eingreifen, wenn eine konkrete Gefährdung nach Art und Umfang entweder feststeht oder im Rahmen einer nach § 5 ArbSchG vom Arbeitgeber durchgeführten Beurteilung der Arbeitsbedingungen festgestellt wurde (vgl. ausf. BAG 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 37;… 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 20 ff. mwN, BAGE 159, 12).
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 6/19
Entgelttransparenzgesetz - Anspruch des Betriebsrats im Hinblick auf …
Hierzu bedarf es vielmehr der Darlegung des Betriebsrats, für welche konkreten Förderungsmaßnahmen bestimmte Auskünfte benötigt werden (vgl. dazu zB BAG 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 34). - BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19
Betriebsrat - dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten
Bei einem Verweis auf seine Aufgabe zur Förderung der Durchsetzung der Entgeltgleichheit bedarf es allerdings näherer Darlegung, für welche konkreten Förderungsmaßnahmen bestimmte Auskünfte benötigt werden (vgl. zB BAG 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 34).Die Überwachungsaufgabe gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist vorrangig gegenwarts- und zukunftsbezogen, um den Arbeitgeber im Einzelfall zu künftiger Rechtsbefolgung anzuhalten (BAG 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 26).
- LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19
Formelle Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs Mitwirkungs- und …
Für die Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 3 I 1 ArbSchG , die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen, ist eine Gefährdungsbeurteilung i.S.d. § 5 I ArbSchG unerlässlich (BAG v. 28.03.2017 - 1 ABR 25/15 - Tz 22; BAG v. 24.04.2018 - 1 ABR 6/16 - Tz 27).Ebenso wie nach der Rechtsprechung des BAG ein Anspruch auf eine Maßnahme nach § 3 I ArbSchG von der Feststellung einer Gefährdung abhängig ist (vgl. BAG v. 24.04.2018 - 1 ABR 6/16 - Tz 27), wäre es zur weiteren Strukturierung des vom Arbeitsschutzgesetz vorgesehenen kontinuierlichen Verbesserungsprozesses hilfreich, wenn auch eine nachvollziehbare Regelung dafür bestünde, wann aus einer festgestellten Gefährdung keine Maßnahme mehr abgeleitet werden kann.
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 45/18
Mitbestimmung des Betriebsrats - Festlegung der Arbeitszeit - Einstellung von …
Ob dieser besteht, ist grundsätzlich eine Frage der Begründetheit (vgl. etwa BAG 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 20 mwN). - BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21
Betriebsrat - Zustimmungserfordernis - Einstellung - Versetzung
Ob er besteht, ist grundsätzlich eine Frage der Begründetheit (…vgl. etwa BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 45/18 - Rn. 19; 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 20 mwN). - BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19
Betriebsrat - Einblick in Bruttoentgeltlisten - monatliche Einsicht
Zwar gehört es zu den Aufgaben eines Betriebsrats, die Durchführung einer Betriebsvereinbarung zu überwachen (vgl. BAG 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 26). - BAG, 30.04.2024 - 1 ABR 10/23
Betriebsrat - Auskunftsanspruch - Tarifkollision
Ob dieser besteht, ist grundsätzlich eine Frage der Begründetheit (BAG 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 20;… 19. Februar 2008 - 1 ABR 65/05 - Rn. 12).Da die Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gegenwarts- und zukunftsbezogen ist, besteht ein vergangenheitsbezogener Auskunftsanspruch nur dann, wenn sich hieraus Rückschlüsse auf das derzeitige oder künftige Verhalten des Arbeitgebers ziehen lassen (BAG 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 26).
- BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 17/16
Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats
- BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 41/16
Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats
- LAG Köln, 12.10.2021 - 4 TaBVGa 10/21
Dienstliche Emailadressen; zur Verfügungsstellung Betriebsrat
- LAG Köln, 12.04.2019 - 9 TaBV 122/18
Recht des Betriebsrats auf Zurverfügungstellung von Informationen über die …
- LAG Niedersachsen, 16.01.2023 - 17 TaBV 36/22
Aufgabenbezug; Erforderlichkeit; Kollisionslage; Mehrheitsgewerkschaft; …
- LAG Köln, 24.02.2026 - 7 SLa 466/25
Rechtsschutzbedürfnis für Leistungsklage; Bestimmtheit eines Auskunftsantrags; …
- LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl; …
- ArbG Frankfurt/Main, 17.01.2023 - 8 BV 950/22
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".