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Rechtsprechung
   BAG, 19.04.1963 - 1 ABR 6/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,778
BAG, 19.04.1963 - 1 ABR 6/62 (https://dejure.org/1963,778)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1963 - 1 ABR 6/62 (https://dejure.org/1963,778)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1963 - 1 ABR 6/62 (https://dejure.org/1963,778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steinkohlenbergbau - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Barauszahlung des Gehalts - Bargeldlose Gehaltszahlung - Überweisung - Wahlrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 14, 164
  • DB 1963, 966
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.02.1957 - 1 ABR 11/55

    Betriebsversammlung - Teilnahmerecht des Gewerkschaftsvertreters - …

    Auszug aus BAG, 19.04.1963 - 1 ABR 6/62
    V/ird der Antrag des Betriebsrats so verstanden, so erstrebt dieser eine Entscheidung über die Grenzen seines Mitbestimmungsrechts in einem konkreten Einzelfall, der durch das Verhalten der Antragsgegnerin geschaffen worden ist" Das bedeutet nichts anderes als die Entscheidung in einem akuten Streit über die Zuständigkeit des Betriebsrats, wie er in § 2 AbSo 1 Nr« 4 i ArbGG, § 82 Abs« 1 i BetrVG genannt ist« So ausgelegt, ist der Antrag zulässig« 'über ihn müssen die Arbeitsgerichte nach § 8 Abs« 1, § 80 Abs« 1 in Verbindung mit § 2 Abs« 1 Nr« 4 ArbGG im Beschlußverfahren entscheiden« 2« Dieser Antrag entbehrt entgegen der Ansicht der Rechtsbesehwerde nicht des Rechtsschutzinteresses, das der Senat in ständiger Rechtsprechung (BAG 3, 288 = AP Nr« 1 zu § 82 BetrVG; BAG 4, 268 = AP Nr« 2 zu § 81 ArbGG; BAG AP Nr« 21 zu § 56 BetrVG und stets) auch für das arbeitsgerichtliche .Beschlußverfahren gefordert hat«.

    Eine solche gemeinsame Verhandlung der Eetriebspartner dient überdies dem betrieblichen Frieden« Die Erhaltung des betrieblichen Briedens ist aber eines der Hauptziele des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens (so BAG 3, 288 / 7 92, 2947 = A? Nr, 1 zu § 82 BetrVG), .Ebenso scheitert die Annahme des Rechtsschutzinteresses nicht daran, daß die Antragsgegnerin, wie sie meint, selbst bei Bejahung des ilitbestimm.ungsrochts des Betriebsrats und sogar nach Abschluß der von diesem verlangten Betriebsvereinbarung einzolvertraglich mit den einzelnen Angestellten eine abweichende Regelung treffen könnte.

  • BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß - …

    Auszug aus BAG, 19.04.1963 - 1 ABR 6/62
    V/ird der Antrag des Betriebsrats so verstanden, so erstrebt dieser eine Entscheidung über die Grenzen seines Mitbestimmungsrechts in einem konkreten Einzelfall, der durch das Verhalten der Antragsgegnerin geschaffen worden ist" Das bedeutet nichts anderes als die Entscheidung in einem akuten Streit über die Zuständigkeit des Betriebsrats, wie er in § 2 AbSo 1 Nr« 4 i ArbGG, § 82 Abs« 1 i BetrVG genannt ist« So ausgelegt, ist der Antrag zulässig« 'über ihn müssen die Arbeitsgerichte nach § 8 Abs« 1, § 80 Abs« 1 in Verbindung mit § 2 Abs« 1 Nr« 4 ArbGG im Beschlußverfahren entscheiden« 2« Dieser Antrag entbehrt entgegen der Ansicht der Rechtsbesehwerde nicht des Rechtsschutzinteresses, das der Senat in ständiger Rechtsprechung (BAG 3, 288 = AP Nr« 1 zu § 82 BetrVG; BAG 4, 268 = AP Nr« 2 zu § 81 ArbGG; BAG AP Nr« 21 zu § 56 BetrVG und stets) auch für das arbeitsgerichtliche .Beschlußverfahren gefordert hat«.
  • BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 521/54

    Kündigung bei Aussperrung - Mitbestimmung im personellen Bereich

    Auszug aus BAG, 19.04.1963 - 1 ABR 6/62
    Darin ist vielmehr eine unzulässige Umgehung des Gesetzes zu sehen, die nach der Rechtsprechung des Senats (BAG 3, 266 = AP Nr" 4 zu § 56 BetrVG; AP Nr, 22 zu § 56 BetrVG) u. U 0 die Unwirksamkeit solcher Maßnahmen des Arbeitgebers zur Folge har, die zu einer Umgehung des Gesetzes führen« Diese Unzulässigkeit der Ausschaltung des Betriebsrats bei mitbestimmungsbedürftigen Maßnahmen erklärt sich aus der Schutzfunktion des Gesetzes, Denn der 15.
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    aa) Ob ein das Mitbestimmungsrecht auslösender kollektiver Tatbestand vorliegt, kann nicht allein quantitativ bestimmt werden, wie dies noch zu § 56 BetrVG 1952 angenommen wurde (BAG Beschluß vom 19. April 1963 - 1 ABR 6/62 - AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung, mit Anm. Küchenhoff und BAG Beschluß vom 31. Januar 1969 - 1 ABR 11/68 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Entlohnung mit Anm. Dietz;… ebenso Galperin/Siebert, BetrVG , 4. Aufl., vor § 56 Rz 9 ff.;… Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. III, 2. Aufl. 1966, S. 369).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    aa) Ob ein das Mitbestimmungsrecht auslösender kollektiver Tatbestand vorliegt, kann nicht allein quantitativ bestimmt werden, wie dies noch zu § 56 BetrVG 1952 angenommen wurde (BAG Beschluß vom 19. April 1963 - 1 ABR 6/62 - AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung, mit Anm. Küchenhoff und BAG Beschluß vom 31. Januar 1969 - 1 ABR 11/68 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Entlohnung mit Anm. Dietz;… ebenso Galperin/Siebert, BetrVG , 4. Aufl., vor § 56 Rz 9 ff.;… Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. III, 2. Aufl. 1966, S. 369).
  • BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des …

    Beschlußverfähren möglichste Freiheit geboten, wie der Senat bereits in BAG 14, 164 (166) = AP Nr, 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung und in AP Br, 6 zu § 3 BetrVG ausgesprochen hat c Auch die Rechtsbeschv/erde erhebt insoweit keine Bedenken,.

    Die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat entspricht dem erklärten Willen des Gesetzgebers, Auch ist es in vielen Fragen für den Arbeitgeber einfacher, mit einem Betriebsrat zu verhandeln und, vielleicht durch Betriebsvereinbarungen, allgemeine Regelungen zu schaffen, als an je den einzelnen Arbeitnehmer heranzutreten; denn es ist erfahrungsgemäß bei einer großen Belegschaft mit oft stark divergierenden Vorstellungen und Wünschen schwierig durch Verhandlungen mit einer Vielzahl einzelner Arbeitnehmer eine allgemeine, einheitliche Regelung zu treffen, an der dem Arbeitgeber in vielen Fällen gelegen sein kann (vgl. dazu BAG 3, 266 7 3 7 = AP Nr. 4 zu § 56 BetrVG; BAG 14, 164 /1"I747 = AP Nr, 2 zu § 56 EetrVG Entlohnung), Ob im Streitfall, wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat, der Arbeitgeber die Einladung zur Betriebsversammlung nur abgezeichnet oder ob er sie selbst erlassen hat, spielt aus diesem Grunde keine entscheidende Rolle, - 14.

  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers, …

    Da aus dem Vorbringen des Klägers ersichtlich ist, daß auch er mit dem von ihm übernommenen Begriff diesen Zeitraum meint, kann nach der gebotenen Auslegung des Antrags (BAGE 9, 273, 275 = AP Nr. 2 zu § 253 ZPO; BAGE 14, 164, 166 = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung; BAGE 41, 92 = AP Nr. 10 zu § 111 BetrVG 1972) nicht zweifelhaft sein, welchen Zeitraum der Kläger als Arbeitszeit vergütet wissen will.
  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit - …

    Das Landesarbeitsgericht ist bei der Auslegung der Anträge nicht nur von deren Wortlaut ausgegangen, sondern auch vom wirklichen Willen der Antragstellerin (BAG 14, 164 [166] = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung; BAG 15, 235 [236] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG).
  • BAG, 23.09.1975 - 1 ABR 122/73

    Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 BetrVG

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist aber gerade im Beschlussverfahren der wirkliche Wille unter Berücksichtigung der Begründung des Antrags zu erforschen (statt vieler BAG 14, 164, 166 = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung; AP Nr. 1 zu § 80 ArbGG 1953; AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG ).
  • BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 2/73

    Zeitweilige Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Zahl der …

    gung des Antrags muß deshalb dessen Begründung mitbenücksichtigt werden (BAG 14, 164 /"166J = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung; BAG 15, 255 /"256 7 " AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG).
  • BAG, 31.01.1969 - 1 ABR 11/68

    Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat

    Zur Vermeidung von Wiederholungen kann vielmehr auf AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung verwiesen werden, o) § 5ö Abs. 1 BetrVG begründet, wie der Antragsgogno rin zuzugoben ist, ein Mitbostimmungsrccht des Betriebsrats allerdings nur für den Pall, daß eine generelle Regelung erfolgen soll.

    Ob der Eintritt dieser Situation auf die Initiative des Arbeitgebers oder des Betriebsrats oder der Belegschaft, sei es der gesamten, sei es von Teilen der Belegschaft, zurückzuführen ist, spielt somit nach der gesetzlichen Vorschrift keine Rolle« Das ist in der schon mehrfach an geführten Entscheidung AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung vom Senat ebenfalls bereits ausgesprochen worden.

  • BAG, 25.05.1988 - 7 ABR 51/87

    Vorliegen eines einheitlichen Betriebsteils bei zwei Niederlassungen

    Das Landesarbeitsgericht ist bei seiner Auslegung nicht allein vom Wortlaut des Antrags ausgegangen, sondern hat auch das tatsächliche Vorbringen der Beteiligten berücksichtigt (vgl. BAGE 14, 164, 166 = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung, zu 1 der Gründe; BAGE 15, 235, 236 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 22/72

    Betriebsratsmitglied - Versäumnis der Arbeitszeit - Geltendmachung von …

    Bei der Auslegung der Anträge der Beteiligten ist das Gericht im Beschlußverfahren wesentlich freier gestellt als im Urteilsverfahren (BAG 14, 164 [166] = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung; BAG 16, 8 [14] = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG).
  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 5/72

    Betriebsratsgröße - Betriebsratswahl

  • BAG, 04.05.1982 - 3 AZR 1202/79

    Betriebsvereinbarung

  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 139/86

    Bezahlung von Ruhepausen eines Omnibusfahrers - Verwendung des tariflichen …

  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 142/86

    Bezahlung von Ruhepausen aufgrund betrieblicher Übung - Auslegung und …

  • BAG, 08.12.1988 - 6 AZR 18/87
  • BAG, 21.10.1969 - 1 ABR 8/69

    Verkennung des Betriebsbegriffs - Wahlvorstand - Anfechtbarkeit einer Wahl - …

  • BAG, 14.04.1988 - 6 ABR 76/85

    Arbeitnehmereigenschaft von Lehrgangsteilnehmern die zu ihrer Berufsausbildung …

  • LAG Hamm, 27.11.1975 - 8 TaBV 88/75

    Betriebskindergarten; Beitrag der Eltern zu den Kosten des Kindergartens; …

  • BAG, 17.12.1968 - 1 AZR 178/68

    Tarifvertragsgeltung

  • BAG, 15.09.1965 - 1 ABR 3/65

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - geltendmachung verschiedener Ansprüche - …

  • BAG, 18.04.1972 - 1 AZR 415/68
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.05.1966 - P B 3/66

    Überstundenvergütung für Wochenfeiertage bei Wochenwechselschichtbetrieb; …

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