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Rechtsprechung
   BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,533
BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75 (https://dejure.org/1977,533)
BAG, Entscheidung vom 13.09.1977 - 1 ABR 67/75 (https://dejure.org/1977,533)
BAG, Entscheidung vom 13. September 1977 - 1 ABR 67/75 (https://dejure.org/1977,533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsschutzinteresse - Wegfall des Anlasses durch Zeitablauf - Wiederholungsgefahr - Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Betriebsversammlung - Unzulässige parteipolitische Betätigung

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 281
  • NJW 1978, 287 (Ls.)
  • VersR 1978, 477
  • BB 1978, 43
  • DB 1977, 2452
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens …

    Nach BetrVG § 74 Abs. 2 S. 3 sind dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat parteipolitische Betätigungen im Betrieb schlechthin, d.h. ohne Rücksicht darauf untersagt, ob im Einzelfall eine konkrete Gefährdung des Betriebsfriedens zu besorgen ist (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 13.9.1977 - 1 ABR 67/75 - AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87

    Beauftragung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat mit einem Referat für …

    a) Als Sachverständiger im Sinne dieser Vorschrift kommt nur eine Person in Betracht, die dem Betriebsrat ihm fehlende Fachkenntnisse zur Beantwortung konkreter, aktueller Fragen vermitteln soll, damit der Betriebsrat die ihm konkret obliegende betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe sachgerecht erfüllen kann (vgl. BAGE 29, 281, 290 [BAG 13.09.1977 - 1 ABR 67/75] = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972, zu II B 1 d der Gründe; BAG, Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972, zu II 5 a der Gründe, jew. m. w. N.).

    b) In der nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG erforderlichen "näheren Vereinbarung" sind jedenfalls das Thema, zu dessen Klärung der Sachverständige hinzugezogen werden soll, und - unbeschadet des Rechts des Betriebsrates, selbst darüber zu entscheiden, welcher Person er als Sachverständigen das nötige Vertrauen entgegenbringen will - insbesondere die Person des Sachverständigen festzulegen (vgl. BAGE 29, 281, 289 [BAG 13.09.1977 - 1 ABR 67/75] = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972, zu II B 1 d der Gründe; siehe auch BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972, zu II 5 a der Gründe).

    Auch in einem solchen Fall ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet, die durch die Hinzuziehung des Sachverständigen erwachsenen Kosten gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen, wenn die Hinzuziehung des Sachverständigen auf einer näheren Vereinbarung im Sinne des § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG bzw. auf einer rechtskräftigen, sie ersetzenden gerichtlichen Entscheidung beruht (vgl. BAGE 29, 281, 289 [BAG 13.09.1977 - 1 ABR 67/75] = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972, zu II B 1 d der Gründe, m. w. N.).

    Eine Beteiligung des Arbeitgebers bei der Bestellung eines solchen Referenten gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG liefe auf eine unzulässige Kontrolle der inhaltlichen Gestaltung der Betriebsversammlung hinaus (BAGE 29, 281, 290 [BAG 13.09.1977 - 1 ABR 67/75] = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972, zu II B 1 d der Gründe), die im Rahmen des § 35 BetrVG dem Betriebsrat obliegt.

  • BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 67/84

    Streitigkeit über das Aushängen von Flugblättern zur Frage der …

    Dies reicht aus, um das Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin zu bejahen (BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. März 1964 - 1 ABR 10/63 - AP Nr. 4 zu § 56 BetrVG Entlohnung m. w. N.).

    Im Streitfall kann dahingestellt bleiben, ob das Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb nach § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG nur eine Konkretisierung der betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht ist (so BVerfGE 42, 133, 140 [BVerfG 28.04.1976 - 1 BvR 71/73] = AP Nr. 2 zu § 74 BetrVG 1972; BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972, jeweils m. w. N.) oder ob es darüber hinaus in enger Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgebot für Arbeitgeber und Betriebsrat in § 75 BetrVG steht (so Dietz/Richardi, BetrVG, 6.Aufl., § 74 Rz 55 ff.; Säcker, AuR 1965, 353, 358 f.;… Gamillscheg, Arbeitsrecht 11, 5. Aufl., Nr. 438 a;… Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. II/2, S. 1347 f., jeweils m. w. N.).

    Jedenfalls hat das absolute Verbot parteipolitischer Betätigung nicht nur den Sinn, den Betriebsfrieden zu wahren, sondern es sichert u. a. auch die parteipolitische Neutralität des Betriebsrats, weil die Arbeitnehmer des Betriebes im Kollektiv der Arbeitnehmerschaft, dem sie sich nicht entziehen können, in ihrer Meinungs- und Wahlfreiheit als Staatsbürger nicht beeinflußt werden sollen (BAG 29, 281, 292 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972 = EzA § 45 BetrVG 1972 Nr. 1 mit zust. Anm. von Hanau;… Galperin/Löwisch, aaO, § 74 Rz 19).

    Erfaßt wird von dem Verbot mithin auch das Eintreten für oder gegen eine bestimmte politische Richtung (BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972;… Dietz/Richardi, aaO, § 74 Rz 58;… Galperin/Löwisch, aaO, § 74 Rz 20).

  • LAG Hessen, 12.08.1993 - 12 TaBV 203/92

    Betriebsrat: gerichtliche Auflösung wegen grober Pflichtverletzungen

    Sie beinhalte zugleich auch eine massive Verletzung des eigenständigen gewerkschaftlichen Teilnahmerechts aus § 46 BetrVG (vgl. hierzu: BAG, Beschluss vom 13.09.1977 - 1 ABR 67/75 -, AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972 - (zu II B 1 c der Gründe)).
  • BAG, 12.06.1986 - 6 AZR 559/84

    Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf …

    Im Streitfall kann dahingestellt bleiben, ob das Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb nach § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG nur eine Konkretisierung der betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht ist (so BVerfGE 42, 133, 140 [BVerfG 28.04.1976 - 1 BvR 71/73] = AP Nr. 2 zu § 74 BetrVG 1972; BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972, jeweils m. w. N.) oder ob es darüber hinaus in enger Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgebot für Arbeitgeber und Betriebsrat in § 75 BetrVG steht (…so Dietz/Richardi, aaO, § 74 Rz 55 ff.; Säcker, AuR 1965, 353, 358 f.;… Gamillscheg, Arbeitsrecht 11, 5. Aufl., Nr. 438 a;… Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. II/2, S. 1347 f., jeweils m. w. N.).

    Jedenfalls hat das absolute Verbot parteipolitischer Betätigung nicht nur den Sinn, den Betriebsfrieden zu wahren, sondern es sichert u. a. auch die parteipolitische Neutralität des Betriebsrats, weil die Arbeitnehmer des Betriebes im Kollektiv der Arbeitnehmerschaft, dem sie sich nicht entziehen können, in ihrer Meinungs- und Wahlfreiheit als Staatsbürger nicht beeinflußt werden sollen (BAG 29, 281, 292 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972 = EzA § 45 BetrVG 1972 Nr. 1 mit zust. Anm. von Hanau;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 74 Rz 19).

    Erfaßt wird von dem Verbot mithin auch das Eintreten für oder gegen eine bestimmte politische Richtung (BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972;… Dietz/Richardi, aaO, § 74 Rz 58;… Galperin/Löwisch, aaO, § 74 Rz 20).

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 34/75

    Zuziehung eines Sachverständigen - Aufgaben des Wirtschaftsausschusses - …

    Aufgabe des Sachverständigen ist es, dem Wirt schaftsausschuß die ihm zur Beurteilung einer konkreten aktuellen Frage fehlenden fachlichen oder rechtlichen Kenntnisse zu vermitteln (vgl. den auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Beschluß des Senats vom 13« September 1977 - 1 ABR 67/75 - [zu II B 1 d der Grün de]).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entfällt daher bei betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenzstreitigkeiten das Rechtsschutzinteresse, wenn ein konkreter Vorgang, der zum Verfahren geführt hat, in der Vergangenheit liegt, zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung bereits abgeschlossen ist, ohne daß auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, daß sich ein gleichartiger Vorgang wiederholen kann (BAG Beschluß vom 10. Juni 1974 - 1 ABR 136/73 - AP Nr. 15 zu § 37 BetrVG 1972; BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972; BAG 25, 93, 95 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAG vom 24. März 1981 - 1 ABR 32/78 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und die begehrte Entscheidung keinen der Beteiligten in einem betriebsverfassungsrechtlichen Recht oder Rechtsverhältnis mehr betreffen kann (so der erkennende Senat zuletzt im Beschluß vom 18. Februar 1982 - 6 ABR 25/79 -).
  • ArbG Berlin, 05.12.2024 - 58 Ca 4568/24

    Abmahnung eines Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität …

    ( MHdB ArbR/Reichold, 6. Aufl. 2024, § 55 Rn. 19 mit Verweis auf BAG vom 13.09.1977 - 1 ABR 67/75, AP BetrVG 1972 § 42 Nr. 1).
  • BVerwG, 06.09.1984 - 6 P 17.82

    Personalvertretung - Personalversammlung - Hinzuziehung Sachkundiger Personen - …

    Im Interesse der Offenheit und Sachlichkeit des Gedankenaustausches unter den Beschäftigten sind deswegen nicht nur dienststellenfremde, insbesondere politische Einflußnahmen von ihr fernzuhalten, sondern ist sie auch unter Ausschluß der Öffentlichkeit durchzuführen (vgl. zu den entsprechenden Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes über Betriebsversammlungen: SAG, Beschlüsse vom 13. September 1977 - 1 ABR 67/75 - <BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972> und vom 28. November 1978 - 6 ABR 101/77 - ).
  • LAG München, 26.07.2022 - 6 TaBV 27/22

    Teilnahmerecht der Gesamtschwerbehindertenvertretung an Betriebsversammlungen von …

    Auch gebietet die Nichtöffentlichkeit keineswegs, die Teilnahme solcher Personen auszuschließen, "deren Anwesenheit im Rahmen der Zuständigkeit der Betriebsversammlung sachdienlich ist" (BAG v. 13.9. 1977 - 1 ABR 67/75, AP BetrVG 1972 § 42 Nr. 1).

    Diese Personen (Gewerkschaftsvertreter oder Rechtsanwälte) werden dann nicht in dieser Eigenschaft hinzugezogen und nehmen nicht an der Betriebsversammlung teil, sondern sind lediglich zum Zweck der Anhörung zeitlich und sachlich begrenzt anwesend (BAG v. 13.9. 1977, a.a.O.;… Fitting, BetrVG, 31. Aufl., § 42 Rz. 19 f.;… GKBetrVG/Weber, 11. Aufl., § 42 Rz. 51;… Richardi/Annuß, a.a.O., Rz. 36; vgl. auch BAG v. 19.4. 1989 - 7 ABR 87/87, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 35).

  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 9/75

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - Betriebsrat - Beratung über vorgeschlagene …

  • BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 88/77

    Außendienst - Preissystem - Wettbewerb - Geldprämie - Lohngestaltung - …

  • LAG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 TaBV 160/09

    Unbegründeter Anspruch einer Arbeitnehmervereinigung auf Errichtung eines …

  • LAG Hamm, 17.03.2005 - 10 TaBV 51/05

    einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Unterlassung eines …

  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 100/77

    Redakteure eines Zeitschriftenverlages - Tendenzträger - Arbeitszeit - …

  • BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 55/76

    Gesamtbetriebsrat - Kosten des Arbeitgebers - Informationsblatt

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2000 - 2 Ta 127/00

    Bestimmung eines Streitgegenstandes für anwaltliche Gebührenberechnung; …

  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 34/79
  • ArbG Minden, 02.07.1996 - 2 BVGa 2/96

    Streitigkeiten über die Zulässigkeit für die Tagesordnung des Betriebsrats; …

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