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Rechtsprechung
   BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 8/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1512
BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 8/56 (https://dejure.org/1957,1512)
BAG, Entscheidung vom 24.05.1957 - 1 ABR 8/56 (https://dejure.org/1957,1512)
BAG, Entscheidung vom 24. Mai 1957 - 1 ABR 8/56 (https://dejure.org/1957,1512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Prozessuale Verstöße des Beschwerdegerichts - Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Aufsichtsratswahl - Konzernverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1957, 1021
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.10.1956 - 1 ABR 26/54

    Betriebsverfassungsrecht: Begriff des zwingenden Erfordernisses einer anderen …

    Auszug aus BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 8/56
    2o Die Rechtsbeschwerde rügt lediglich die Verletzung materiellen Rechts« Obwohl im Beschlußverfahren der Amtsbetrieb gilt und hier von einer eigentlichen Beweislast nicht gesprochen werden kann, ist die Vorschrift des § 286 ZPO über die übergangenen Beweisanträge und die Hichtausschöpfung des Parteivortrags im übrigen auch im Beschlußverfahren nicht ohne Bedeutung« Verstöße gegen § 286 ZPO, die der Vorinstanz unter laufen sind, müssen auch im Beschlußverfahren ausdrücklich gerügt worden, anderenfalls sie vom Rechtsbeschwerdegericht nicht berücksichtigt werden dürfen (vgl« Dietz-Hikisch, ArbGG § 94 Anrn« 17; Beschluß des BAG vom 26« Oktober 1956, 1 ABR 26/54)« Da die Rechtsbeschwerde prozessuale Rügen nicht enthält? muß der Senat seiner Beurteilung den Tatbestand zugrunde legen? den das Bandesarbeitsgericht festgestellt hat«Selbst wenn er hebliche Beweisanträge in 2«Instanz übergangen wären oder urkundlich belegt wäre?; daß der Tatbestand vom Bandesarbeits gericht unrichtig festgestellt wäre? dürfte das Rechtsbeschwer degericht nicht von Amts wegen eine Berichtigung des Tatbestandes herbeiführen0 Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann ebenso wie im Revisionsverfahren dann nur geprüft werden? ob dem Vorderrichter bei der Peststellung des Tatbestands Verfahrensverstöße unterlaufen sind, wenn und soweit ausdrücklich Prozeß rügen erhoben sind".
  • BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 9/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsatz der mündlichen Anhörung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 8/56
    Wenn beide Vorinstanzen dies nicht beachtet haben, so bedeutet das einen Verfahrensverstoß« Dieser hätte zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses mit der Folge geführt, daß, da gleichzeitig das Verfahren auf zuheben w ä r e d i e Vorinstanz wieder eröffnet wäre, wenn in der Rechtsb eschw erde eine entsprechende Rüge erhoben worden wäre« An einer solchen Verfahrensrüge fehlt es aber hier«Von Amts wegen ist, wie sich aus dem Beschluß des erkennenden Senats 1 ABR 9/54, AP Hr« 2 zu § 96 ArbGG, ergibt, ein solcher Verfahrensverstoß nicht zu beachten« Auch im Beschlußverfahren sind Verfahrensverstöße in 3«Instanz nur dann beachtlich wenn sie ordnungsmäßig innerhalb der Rechtsbeschwerdefrist gerügt sind« Zwar unterliegt das Deachlußverfahren dem Amtsbetrieb« Gleichwohl müssen Verfahrensverstöße ausdrücklich gerügt wer den« Ohne eine solche ausdrückliche Rüge können prozeß- â- â- rechtliche Verstöße der Vorinstanz vom Rechtsbeschwerdegericht nicht berücksichtigt werden« Das steht nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen eines Offizialverfahrens; auch im Strafprozeß, der noch viel ausgesprochener ein Offizialverfahren darstellt, wird verlangt : daß Verfahrensrügen ausdrücklich und rechtzeitig erhoben werden (§ 344 StPO)«.
  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 4/56

    Aktiengesellschaft - Holdinggesellschaft - Wahl von Arbeitnehmervertretern - …

    Auszug aus BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 8/56
    Im übrigen gelten hier die gleichen Erwägungen, wie sie der erkennende Senat in der Sache IG- Metall «/« G in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 24o Mai 1957 - 1 ABR 4/56 - angestellt hat Auf sie wird, um Wiederholungen zu vermeiden, verwiesen« gez« Dr«Schröder Br«Boldt Wichmann.
  • BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Daher sind Verfahrensverstöße nur aufgrund einer ausdrücklichen Verfahrensrüge zu berücksichtigen (BAG 24. Mai 1957 - 1 ABR 8/56 - AP ArbGG § 92 Nr. 7 zu II 1, 2 der Gründe; 1. März 1963 - 1 ABR 3/62 - BAGE 14, 117, 122;… Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 94 Rn. 16).
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75

    Betriebsrat: Mitspracherecht bei der Anwerbung von und Auswahl unter neuen …

    Ohne eine solche Rüge kann der Senat diesen Verfahrensfehler nicht berücksichtigen (BAG, AP Nr. 7 zu § 92 ArbGG 1953 [zu II 1 der Gründe]; seither ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 34/75

    Zuziehung eines Sachverständigen - Aufgaben des Wirtschaftsausschusses - …

    Ohne eine solche Rüge ist der Senat gehindert, diese Frage zu prüfen (BAG AP Nr. 7 zu § 92 ArbGG 1953 [zu II 1 der Gründe]; seither ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05

    Eingruppierung - Reiseverkehrskauffrau - Besitzstandsklausel

    Die Vorschriften § 557 Abs. 3 und § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ZPO gelten auch im Rahmen der Begründung der Rechtsbeschwerde nach § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG (BAG 8. Juni 2000 - 2 ABR 1/00 - AP BeschSchG § 2 Nr. 3 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 50; 24. Mai 1957 - 1 ABR 8/56 - AP ArbGG § 92 Nr. 7; 1. März 1963 - 1 ABR 3/62 - BAGE 14, 117, 122).
  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73

    Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender …

    dringen" weil diese Rüge erst im Termin zur mündlichen Anhörung vor dem Senat erhoben worden ist" prozessuale Verfahrensverstöße Zweiter Instanz aber auch im Beschluß verfahren innerhalb der Rechtsbeschwerdefrist geltend gemacht werden müssen (BAG Beschluß vom 24. Hai 1957 - 1 ABR 8/56 - AP Nr. 7 zu § 92 ArbGG l9r53)- Im übrigen sind die Beteiligten zu 5) ausweislich der Akten zum Anhörungstermin vor dem Landesarbeitsgericht am 9 Februar 1973 mit Zustellungsurkunde ordnungsgemäß geladen worden und laut Sitzungsniederschrift auch erschienen.
  • BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Einem Verfahrensfehler ist daher nur bei einer ordnungsgemäßen Verfahrensrüge nachzugehen; der Untersuchungsgrundsatz ändert daran nichts ( BAG Beschluß vom 24. Mai 1957 - 1 ABR 8/56 - AP Nr. 7 zu § 92 ArbGG 1953, zu II 1 der Gründe;… Germelmann/ Matthes/Prütting, aaO, § 94 Rz 16;… Grunsky, aaO, § 94 Rz 8).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AB R 1/00

    Verdacht auf sexuelle Belästigung Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Daher sind Verfahrensverstöße nur aufgrund einer ausdrücklichen Verfahrensrüge zu berücksichtigen (BAG 24. Mai 1957 - 1 ABR 8/56 - AP ArbGG § 92 Nr. 7 zu 11 1, 2 der Gründe; 1. März 1963 - 1 ABR 3/62 - BAGE 14, 117, 122;… Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 94 Rn. 16).
  • BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62

    Umfang der beruflichen Freistellung von Betriebsratsmitgliedern - Aufgaben des …

    Ein solcher Verfahrensverstoß ist allerdings nach § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO, der auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren gilt, nur auf eine ausdrückliche Verfahrensrüge hin zu berücksichtigen (AP Nr. 7 zu § 92 ArbGG).
  • BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 44/73

    Rüge eines Verfahrensfehlers - Ursächlichkeit eines angefochtenen Beschlusses - …

    Da jedoch hiergegen Verfahrensrügen von'keiner Seite erhoben worden sind, muß dieser dem Landesarbeitsgericht unterlaufene weitere Verfahrensfehl er in der Rechtsbeschwerdeinstanz unberücksichtigt bleiben"(ständige Rechtsprechung des Senats, AP Nr. 7 zu § 92 ArbGG 1953> zuletzt Beschluß vom 13. März 1973 - 1 ABR 15/72 - = /"demnächstJ AP Nr. 1 zu § 2o BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 4/72

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Begründung der Beschwerde - …

    D ucht die Beschwerdeschrift /om 4 April 1972 diesen Erfordernissen nicht In inr wird nur auf die erstinstanzlichen Schriftsätze verwiesen und weiterer Vortrag Vorbehalten In dem am 18 April 1972 eingegangen Schriftsatz der Bechuerdefuhreim kann eine erneute Einlegung der Be3cn/erde nicht erblickt werden Gemäß §§ 87 Abs. 2, 66 Abs. 1 AroGG betiagt die Besch; erdefrist zwei Wochen Da sie mit der Zustellung des Beschlusses des Arbeitsgerichts begann, endete sie am 6 April 1972 Der Schriftsatz vom I7 April 1972 ist somit nicht innerhalb der Becn/ordefnst eingegangen Die Fristen- und Formvorschri p n Be 1 "rprfahrens sind auch doch im Rechtsbescal r c 1 verfahren von t nts /egen zu nrufen Wenn das Landearbeitsgericht die Versäumung - der Beschwerdefrist ubersehen hat, so kann daraus nicht, wie die Rechtsbeschwerde meint, gefolgert werden, das Landesarbeitsgericht habe die Beschuerdeschnft für ausreichend angesehen Eine solche Folgerung wäre auch unbeachtlich, denn sie stunde mit dem Gesetz nicht im Einklang Die von der Rechtsbeschuerdefuhrerm zitierte Entscheidung BAG AP Nr. 7 zu § 92 ArbGG 1953 gibt für den vorliegenden Fall nichts her Nach dieser Entscheidung muß, wenn die Vorinstanzen Beieisantrage ubergangen und Parteivorbringen nicht genügend ausgeschopft haben, dies bei Erhebung einer Rüge nach § 286 ZPO berücksichtigt \ erden Hierum geht es aber im vorliegenden Falle nicht Hiernach muß der angefochtene Beschluß aufgehoben und die Beschwerde gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Celle als unzulässig zerworfen werden.
  • BAG, 14.11.1958 - 1 ABR 4/58

    Betriebsrat - Vertretene Gewerkschaften - Aufsichtsrat - Ordnungsmäßige Besetzung …

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