Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 06.05.2015 - 1 AR 3/13 |
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
§ 51 RVG
Zeugenbeistand, Pauschgebühr, Bemessung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- KG, 05.01.2012 - 1 ARs 26/11
Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands im Strafverfahren: Gebühr bei einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2015 - 1 AR 3/13
Danach ist der Bezirksrevisor mit Recht davon ausgegangen, dass die Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 RVG auch für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG beantragt werden kann, wenn die gesetzliche Gebühr wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit nicht zumutbar ist, und dass in einem solchen Fall auch einem Rechtsanwalt, der - wie der Antragsteller- nach § 68 b Abs. 2 StPO einem Zeugen als Beistand beigeordnet worden ist, eine Pauschgebühr zusteht (vgl, Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 - 1 AR 1/13 - s.a. Thüring. OLG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 1 AR (S) 69/10 - KG, Beschlüsse vom 5. Januar 2012 - 1 ARs 26/11 - und 4. Juni 2012 - 1 ARs 16/11 -, jew. zitiert nach juris;… Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 21. Auf, § 51 Rn. 4;… Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 51 Rn. 4).Insbesondere fallen die vom Antragsteller als erschwerend angeführte mehrfache Beanstandung von Fragen der Verteidiger an den Zeugen und die damit verbundene wiederholte Beratung des Zeugen nicht besonders ins Gewicht, da derartige Tätigkeiten zu den normalen Aufgaben eines Zeugenbeistands gehören (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 68 b Rn. 4;… SK-StPO/Rogall, StPO, 4. Aufl., § 68 b Rn. 9) und einem erfahrenen und fachkundigen Rechtsanwalt keine übermäßigen Schwierigkeiten bieten (vgl. KG NStZ-RR 2013, 232).
- OLG Saarbrücken, 22.05.2013 - 1 AR 1/13
Pauschgebühr, Zeugenbeistand
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2015 - 1 AR 3/13
Danach ist der Bezirksrevisor mit Recht davon ausgegangen, dass die Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 RVG auch für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG beantragt werden kann, wenn die gesetzliche Gebühr wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit nicht zumutbar ist, und dass in einem solchen Fall auch einem Rechtsanwalt, der - wie der Antragsteller- nach § 68 b Abs. 2 StPO einem Zeugen als Beistand beigeordnet worden ist, eine Pauschgebühr zusteht (vgl, Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 - 1 AR 1/13 - s.a. Thüring. OLG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 1 AR (S) 69/10 - KG, Beschlüsse vom 5. Januar 2012 - 1 ARs 26/11 - und 4. Juni 2012 - 1 ARs 16/11 -, jew. zitiert nach juris;… Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 21. Auf, § 51 Rn. 4;… Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 51 Rn. 4).Denn diese Belastungssituation hat - wie sich aus dem Beiordnungsbeschluss ergibt- entsprechend des Schutzzwecks des § 68 b Abs. 2 StPO überhaupt erst Anlass für die Beiordnung eines Zeugenbeistands geboten, weshalb die Tätigkeit für einen solchermaßen belasteten Zeugen grundsätzlich zu den gewöhnlichen Aufgaben eines beigeordneten Zeugenbeistands gehört (vgl. den -dem Antragsteller bekannten - Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 - 1 AR 1/13 -).
- OLG Jena, 27.01.2011 - 1 AR (S) 69/10
Vergütung des anwaltlichen Zeugenbeistandes im Strafverfahren: Pauschgebühr für …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2015 - 1 AR 3/13
Danach ist der Bezirksrevisor mit Recht davon ausgegangen, dass die Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 RVG auch für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG beantragt werden kann, wenn die gesetzliche Gebühr wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit nicht zumutbar ist, und dass in einem solchen Fall auch einem Rechtsanwalt, der - wie der Antragsteller- nach § 68 b Abs. 2 StPO einem Zeugen als Beistand beigeordnet worden ist, eine Pauschgebühr zusteht (vgl, Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 - 1 AR 1/13 - s.a. Thüring. OLG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 1 AR (S) 69/10 - KG, Beschlüsse vom 5. Januar 2012 - 1 ARs 26/11 - und 4. Juni 2012 - 1 ARs 16/11 -, jew. zitiert nach juris;… Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 21. Auf, § 51 Rn. 4;… Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 51 Rn. 4).
- KG, 04.06.2012 - 1 ARs 16/11
Vergütung des anwaltlichen Zeugenbeistands: Pauschgebühr bei Sprachkenntnissen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2015 - 1 AR 3/13
Danach ist der Bezirksrevisor mit Recht davon ausgegangen, dass die Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 RVG auch für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG beantragt werden kann, wenn die gesetzliche Gebühr wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit nicht zumutbar ist, und dass in einem solchen Fall auch einem Rechtsanwalt, der - wie der Antragsteller- nach § 68 b Abs. 2 StPO einem Zeugen als Beistand beigeordnet worden ist, eine Pauschgebühr zusteht (vgl, Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 - 1 AR 1/13 - s.a. Thüring. OLG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 1 AR (S) 69/10 - KG, Beschlüsse vom 5. Januar 2012 - 1 ARs 26/11 - und 4. Juni 2012 - 1 ARs 16/11 -, jew. zitiert nach juris;… Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 21. Auf, § 51 Rn. 4;… Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 51 Rn. 4). - OLG Saarbrücken, 19.01.2010 - 1 Ws 210/09
Zeugenbeistand, Abrechnung, Tätigkeit
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2015 - 1 AR 3/13
Insoweit ist nämlich zu berücksichtigen, dass sich die Rechtsstellung des Beistandes aus der des Zeugen ableitet, weshalb der Beistand nicht mehr Befugnisse als der Zeuge selbst hat, insbesondere kein über § 475 StPO hinausgehendes Akteneinsichtsrecht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2010 - 1 Ws 210/09 - und - 1 Ws 228/09 - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 68 b Rn. 12 m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 19.01.2010 - 1 Ws 228/09
Zeugenbeistand, Abrechnung, Tätigkeit
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2015 - 1 AR 3/13
Insoweit ist nämlich zu berücksichtigen, dass sich die Rechtsstellung des Beistandes aus der des Zeugen ableitet, weshalb der Beistand nicht mehr Befugnisse als der Zeuge selbst hat, insbesondere kein über § 475 StPO hinausgehendes Akteneinsichtsrecht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2010 - 1 Ws 210/09 - und - 1 Ws 228/09 - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 68 b Rn. 12 m.w.N.).
- KG, 27.02.2014 - 1 AR 3/14
Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: Verfahren über die besondere amtliche …
Das anschließende Verfahren vor dem Nachlassgericht, zu dessen Aufgaben die Ermittlung und Benachrichtigung der Beteiligten nach § 348 Abs. 3 FamFG (vgl. BayObLGZ 1986, 118, 125; OLG Hamburg, Rpfleger 1985, 194;… Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 350 Rn. 10;… Muscheler in MünchKomm/FamFG, 2. Aufl., § 350 Rn. 4), die Gewährung der Einsicht und Erteilung von Abschriften (§§ 357 Abs. 1, 13 Abs. 3 FamFG) sowie die Kostenerhebung (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 GNotKG, § 103 Abs. 3 KostO) gehören, ist ein neues, selbständiges Verfahren (Senat, Beschluss vom 26. März 2013 - 1 AR 3/13;… OLG Hamburg, a.a.O., S. 194 f.;… Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 350 Rn. 6).
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