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Rechtsprechung
   BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,72
BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69 (https://dejure.org/1970,72)
BAG, Entscheidung vom 17.04.1970 - 1 AZR 302/69 (https://dejure.org/1970,72)
BAG, Entscheidung vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 (https://dejure.org/1970,72)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel - Auslegungsstoff - Vergleichsabschluß - Grundsatz des redlichen Verkehrs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1970, 1600
 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 04.10.1956 - 2 AZR 256/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Geletendmachung neuer Ansprüche nach Generalverzicht

    Auszug aus BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69
    Io Der in einem Vergleich enthaltene Generalverzicht ist keine typische Vertragsklausel (Bestätigung von BAG 3, 116 = AP Nr" 5 zu § 550 ZPO), 2, Die Auslegung eines Generalverzichts kann in der Eevisionsinstanz nur daraufhin nachgeprüft werden , ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine ErfahrungsSätze ver stößt oder ob der vorhandene Auslegungsstoff nicht vollständig verwertet ist (§§ 135, 157 BGB), 3o Zu dem Auslegungsstoff kann auch die Frage gehören, wie sich die Prozeßparteien gegenüber nach VergleichsabSchluß geltend gemachten weiteren Ansprüchen verhal ten und wie sie sich auf sie eingelassen haben.

    Das gilt vor allem dann, wenn diese Folgen so erheblich sind, daß beide Parteien bei ihrer Kenntnis nach dem Grundsatz des redlichen Verkehrs einen Vergleich dieses Inhalts nicht abgeschlossen hätten (wie BAG 3, 116 [1193; BGH LN Nr. 11 zu § 779 BGB).

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht eines Bauingenieurs - …

    Die Beschränkungen des § 163 SGG gelten nicht (…BSGE 63, 167, 171 = SozR 5870 § 10 Nr. 9 S 18;… BSGE 76, 203, 204 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 7 S 49;… BSGE 78, 1, 11 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 5 S 25;… BSG SozR 4-2600 § 236a Nr. 2 RdNr 23; vgl auch BGHZ 104, 292, 293; 112, 204, 210; BAG AP Nr. 32 zu § 133 BGB und Nr. 33 zu § 133 BGB; BAG Urteil vom 17.4.1970 - 1 AZR 302/69 - Juris RdNr 22).
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 24/04

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts kann aber bei der Auslegung von Willenserklärungen auch ein nachträgliches Verhalten der Parteien berücksichtigt werden (BGH 28. Juni 1971 - III ZR 103/68 - NJW 1971, 1844;… BGH 24. Juni 1988 aaO; BAG - 1 AZR 302/69 - AP BGB § 133 Nr. 32), wenn das spätere Verhalten der Parteien bei der Vertragsdurchführung Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der Vertragsparteien zulässt.
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05

    Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge

    Andererseits werden von Ausgleichsklauseln regelmäßig solche Forderungen nicht erfasst, die objektiv außerhalb des von den Parteien Vorgestellten liegen und bei Vergleichsabschluss subjektiv unvorstellbar waren (BAG 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP BGB § 133 Nr. 32).
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