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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 10.06 (1 PKH 5.06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11434
BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 10.06 (1 PKH 5.06) (https://dejure.org/2006,11434)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2006 - 1 B 10.06 (1 PKH 5.06) (https://dejure.org/2006,11434)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 1 B 10.06 (1 PKH 5.06) (https://dejure.org/2006,11434)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Faktische Ausbürgerung in Anknüpfung an die armenische Volkszugehörigkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 108 Abs. 2; VwGO § 86 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; VwGO § 130 a
    Verfahrensrecht, rechtliches Gehör, Sachaufklärungspflicht, Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Ausbürgerung, Beweisantrag, Entscheidung

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen, …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 10.06
    Für eine solche dem Hilfsbegehren der Sache nach zugrunde liegende "Vorratsfeststellung" und die mit ihr verbundene Klärung abstrakter Rechtsfragen besteht schon deshalb kein (Rechtsschutz-)Bedürfnis, weil den Klägern in jedem Falle einer etwa beabsichtigten und bevorstehenden Abschiebung in einen anderen Zielstaat die Möglichkeit der Inanspruchnahme effektiven (auch vorläufigen) Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG zu gewähren ist (vgl. Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 1 C 11.01 - BVerwGE 115, 267 ).

    Aus dem Hinweis in dem angefochtenen Bescheid, dass eine Abschiebung auch in einen anderen Staat erfolgen kann, in den die Kläger einreisen dürfen und der zu ihrer Rückübernahme bereit oder verpflichtet ist, ergibt sich - wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend erkannt hat - nichts anderes (vgl. Urteil vom 4. Dezember 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.2004 - 1 B 68.04

    Zwingende Dreistufigkeit des Prüfungsverfahrens in Asylrechtsstreitigkeiten

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 10.06
    Rn. 5 Das Oberverwaltungsgericht ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass die in erster Instanz bestätigte Abschiebungsandrohung nach Armenien durch die Nichtanfechtung der erstinstanzlichen Entscheidung seitens der Kläger unanfechtbar geworden ist (vgl. etwa Beschluss vom 21. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 68.04 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 85).

    Rn. 6 Für das weitere Verfahren weist der Senat klarstellend darauf hin, dass damit der Hilfsantrag - auflösend bedingt für den Fall der Stattgabe des Hauptantrags - unanfechtbar abgewiesen und nicht mehr Gegenstand des erneuten Berufungsverfahrens ist (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.07.2005 - 1 C 22.04

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 10.06
    Der Senat bemerkt hierzu, dass weder die unter C der Beschwerdebegründung erhobene Grundsatzrüge (Beschwerdebegründung S. 29 ff.; vgl. grundsätzlich zur Prüfung der Flüchtlingseigenschaft nur in Bezug auf den Staat der Staatsangehörigkeit oder - bei Staatenlosen - den Staat des letzten gewöhnlichen Aufenthalts zuletzt etwa Urteil vom 12. Juli 2005 - BVerwG 1 C 22.04 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 6) noch die unter E erhobene Verfahrensrüge (Beschwerdebegründung S. 34) hätten Erfolg haben können.
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 10.06
    Rn. 10 b) Der beschließende Senat hat das Berufungsgericht bereits in dem ersten Zurückverweisungsbeschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 B 198.02 - darauf hingewiesen, dass es Beweisanträge, denen es ohne Begründung in der Anhörungsmitteilung nach § 130a VwGO nicht nachkommt, in der später ergehenden Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren grundsätzlich bescheiden und dabei die Ablehnung begründen muss (unter Hinweis auf den Beschluss vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5; vgl. ferner etwa Beschluss vom 27. Dezember 2001 - BVerwG 1 B 361.01 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 56).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 B 198.02

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 10.06
    Rn. 10 b) Der beschließende Senat hat das Berufungsgericht bereits in dem ersten Zurückverweisungsbeschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 B 198.02 - darauf hingewiesen, dass es Beweisanträge, denen es ohne Begründung in der Anhörungsmitteilung nach § 130a VwGO nicht nachkommt, in der später ergehenden Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren grundsätzlich bescheiden und dabei die Ablehnung begründen muss (unter Hinweis auf den Beschluss vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5; vgl. ferner etwa Beschluss vom 27. Dezember 2001 - BVerwG 1 B 361.01 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 56).
  • BVerwG, 27.12.2001 - 1 B 361.01

    Gebot weiterer Sachverhaltsaufklärung nach Veränderung der politischen …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 10.06
    Rn. 10 b) Der beschließende Senat hat das Berufungsgericht bereits in dem ersten Zurückverweisungsbeschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 B 198.02 - darauf hingewiesen, dass es Beweisanträge, denen es ohne Begründung in der Anhörungsmitteilung nach § 130a VwGO nicht nachkommt, in der später ergehenden Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren grundsätzlich bescheiden und dabei die Ablehnung begründen muss (unter Hinweis auf den Beschluss vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5; vgl. ferner etwa Beschluss vom 27. Dezember 2001 - BVerwG 1 B 361.01 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 56).
  • BVerwG, 15.08.1996 - 4 B 145.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zuständiger Spruchkörper des Berufungsgerichts nach …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 10.06
    Soweit die Beschwerde Erfolg hat, wird die Sache im Interesse der Verfahrensbeschleunigung gemäß § 133 Abs. 6 VwGO unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses an einen anderen Senat des Berufungsgerichts (§ 173 VwGO, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. Beschluss vom 15. August 1996 - BVerwG 4 B 145.96 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 24) zurückverwiesen.
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2012 - 7 LB 140/06

    Vertreibung der armenischen Bevölkerungsgruppe Aserbaidschans durch das …

    Rn. 46 Auf erneute Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss 24. Mai 2006 - BVerwG 1 B 10.06 - (Bl. 591 ff. Bd. IV GA zu 13 LB 13/05) den Beschluss des 13. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 2005 aufgehoben, soweit darin die Klage auch hinsichtlich der Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 AufenthG abgewiesen worden ist, und die Sache an einen anderen Senat des Oberverwaltungsgerichts zurückverwiesen.

    Rn. 49 Aufgrund der zurückverweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 2006 - BVerwG 1 B 10.06 - dürfte sich der Streitgegenstand des Berufungsverfahrens nicht mehr auf subsidiäre Ansprüche im Sinne des § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG erstrecken.

  • BVerwG, 07.12.2006 - 1 B 75.06

    Anspruch eines Asylbewerbers auf Feststellung eines Abschiebungsverbots; …

    Diesen Beweisantrag hat das Berufungsgericht in der Berufungsentscheidung verfahrensfehlerhaft nicht beschieden (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 24. Mai 2006 - BVerwG 1 B 10.06 - juris Rn. 10 m.w.N.).
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