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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.03.1988 - 1 B 105.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2312
BVerwG, 02.03.1988 - 1 B 105.87 (https://dejure.org/1988,2312)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1988 - 1 B 105.87 (https://dejure.org/1988,2312)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1988 - 1 B 105.87 (https://dejure.org/1988,2312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bundesprüfstelle - Jugendgefährdung - Willkürliche Bewertung - Revision - Nachprüfbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1864
  • NVwZ 1988, 732 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 17.86

    Jugendschutz - Jugendgefährdung - Bundesprüfstelle - Beurteilungsspielraum

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1988 - 1 B 105.87
    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn eine eklatante Fehleinschätzung vorliegt (Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 17.86 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 15; vgl. auch BVerwGE 77, 75 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 16/86]).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem o.g. Senatsurteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 17.86 - Buchholz a.a.O. Nicht die Wertung der dort indizierten Schrift als jugendgefährdend, sondern nur die dieser Wertung zugrundeliegenden Feststellungen über den Inhalt der Schrift konnten gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln verstoßen.

    Vielmehr hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 39, 197 [BVerwG 16.12.1971 - I C 31/68]; 77, 75 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 15/85]; Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 17.86 - Buchholz a.a.O.) ausgeführt, daß das Gericht zwar uneingeschränkt zu prüfen hat, ob die Behörde den Rechtsbegriff der Eignung zur sittlichen Gefährdung der Jugend, wie er in § 1 Abs. 1. Satz 2 GjS beispielhaft verdeutlicht ist, richtig ausgelegt hat und ob der Sachverhalt, den die Behörde als jugendgefährdend beurteilt hat, tatsächlich vorliegt, daß aber andererseits nur eingeschränkt - nämlich nur auf Willkür hin - zu prüfen ist, ob die Behörde den Sachverhalt zu Recht als jugendgefährdend beurteilt hat.

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des …

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1988 - 1 B 105.87
    In BVerwGE 39, 197 ff. werden zwar bestimmte Grundsätze jener Entscheidung bezüglich des geschützten Personenkreises und des Prognosemaßstabes für die Annahme einer Jugendgefährdung aufgegeben, entgegen der Ansicht der Beklagten jedoch nicht die für die revisionsgerichtliche Kontrolle einer tatsächlichen Beweiswürdigung aufgestellten und auch sonst allgemein anerkannten Grundsätze (vgl. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147; Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]) in Frage gestellt.

    Vielmehr hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 39, 197 [BVerwG 16.12.1971 - I C 31/68]; 77, 75 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 15/85];… Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 17.86 - Buchholz a.a.O.) ausgeführt, daß das Gericht zwar uneingeschränkt zu prüfen hat, ob die Behörde den Rechtsbegriff der Eignung zur sittlichen Gefährdung der Jugend, wie er in § 1 Abs. 1. Satz 2 GjS beispielhaft verdeutlicht ist, richtig ausgelegt hat und ob der Sachverhalt, den die Behörde als jugendgefährdend beurteilt hat, tatsächlich vorliegt, daß aber andererseits nur eingeschränkt - nämlich nur auf Willkür hin - zu prüfen ist, ob die Behörde den Sachverhalt zu Recht als jugendgefährdend beurteilt hat.

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 16.86

    Beurteilungsspielraum der Bundesprüfstelle und Kunstvorbehalt

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1988 - 1 B 105.87
    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn eine eklatante Fehleinschätzung vorliegt (Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 17.86 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 15; vgl. auch BVerwGE 77, 75 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 16/86]).

    Vielmehr hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 39, 197 [BVerwG 16.12.1971 - I C 31/68]; 77, 75 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 15/85];… Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 17.86 - Buchholz a.a.O.) ausgeführt, daß das Gericht zwar uneingeschränkt zu prüfen hat, ob die Behörde den Rechtsbegriff der Eignung zur sittlichen Gefährdung der Jugend, wie er in § 1 Abs. 1. Satz 2 GjS beispielhaft verdeutlicht ist, richtig ausgelegt hat und ob der Sachverhalt, den die Behörde als jugendgefährdend beurteilt hat, tatsächlich vorliegt, daß aber andererseits nur eingeschränkt - nämlich nur auf Willkür hin - zu prüfen ist, ob die Behörde den Sachverhalt zu Recht als jugendgefährdend beurteilt hat.

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1988 - 1 B 105.87
    In BVerwGE 39, 197 ff. werden zwar bestimmte Grundsätze jener Entscheidung bezüglich des geschützten Personenkreises und des Prognosemaßstabes für die Annahme einer Jugendgefährdung aufgegeben, entgegen der Ansicht der Beklagten jedoch nicht die für die revisionsgerichtliche Kontrolle einer tatsächlichen Beweiswürdigung aufgestellten und auch sonst allgemein anerkannten Grundsätze (vgl. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147; Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]) in Frage gestellt.
  • BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85

    Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1988 - 1 B 105.87
    Auch die in diesem Zusammenhang gerügte Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO liegt nicht vor, weil sich das Berufungsgericht nicht eine Sachkunde zugeschrieben hat, die ihm keinesfalls zur Verfügung stehen konnte und weil seine einschlägigen Ausführungen auch nicht auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (vgl. Urteil vom 1. Juli 1987 - BVerwG 1 C 25.85 - NVwZ 1988, 56 [BVerwG 01.07.1987 - 1 C 25/85]).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber - …

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1988 - 1 B 105.87
    In BVerwGE 39, 197 ff. werden zwar bestimmte Grundsätze jener Entscheidung bezüglich des geschützten Personenkreises und des Prognosemaßstabes für die Annahme einer Jugendgefährdung aufgegeben, entgegen der Ansicht der Beklagten jedoch nicht die für die revisionsgerichtliche Kontrolle einer tatsächlichen Beweiswürdigung aufgestellten und auch sonst allgemein anerkannten Grundsätze (vgl. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147; Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]) in Frage gestellt.
  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 15.85

    Volksfest - Sperrecht - Immissionsschutzrecht - Festsetzung - Versagung

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1988 - 1 B 105.87
    Vielmehr hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 39, 197 [BVerwG 16.12.1971 - I C 31/68]; 77, 75 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 15/85];… Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 17.86 - Buchholz a.a.O.) ausgeführt, daß das Gericht zwar uneingeschränkt zu prüfen hat, ob die Behörde den Rechtsbegriff der Eignung zur sittlichen Gefährdung der Jugend, wie er in § 1 Abs. 1. Satz 2 GjS beispielhaft verdeutlicht ist, richtig ausgelegt hat und ob der Sachverhalt, den die Behörde als jugendgefährdend beurteilt hat, tatsächlich vorliegt, daß aber andererseits nur eingeschränkt - nämlich nur auf Willkür hin - zu prüfen ist, ob die Behörde den Sachverhalt zu Recht als jugendgefährdend beurteilt hat.
  • BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64

    Verbreitung jugendgefährdender Schriften - Einschränkung der Zensur durch den …

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1988 - 1 B 105.87
    Dies ergibt sich auch aus der in Bezug genommenen Entscheidung in BVerwGE 25, 318 [BVerwG 07.12.1966 - V C 47/64], die die Auslegung von Gedankenäußerungen betrifft.
  • BVerwG, 12.11.1979 - 7 B 228.79

    Beurteilung einer Hauarbeit bzw. eines Aktenvortrages im Rahmen der Zweiten …

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1988 - 1 B 105.87
    Jedenfalls hat das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich der Indizierung jugendgefährdender Schriften ähnlich wie bei Prüfungsentscheidungen (vgl. Beschluß vom 12. November 1979 - BVerwG 7 B 228.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 121) eine Überschreitung der Grenzen des der Bundesprüfstelle zustehenden Beurteilungsspielraums dann angenommen, wenn die ethisch-pädagogische Würdigung einer Schrift durch die Bundesprüfstelle willkürlich, also schlechthin unhaltbar ist.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Sie verstößt namentlich weder gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze noch gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze (zur Beschränkung der revisionsgerichtlichen Nachprüfung vgl. insoweit etwa Urteile vom 6. Februar 1975 - BVerwG II C 68.73 - BVerwGE 47, 330, 361), vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 99 S. 144, 147 und vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.88 - Buchholz 442.08 § 27 BBahnG Nr. 1 S. 1, 4; Beschlüsse vom 2. März 1988 - BVerwG 1 B 105.87 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 16 S. 31, 32 und vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31, 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99

    Ständiger Aufenthalt; Ausbildungsort eines Wehrpflichtigen; Lebensmittelpunkt

    Die tatrichterliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist jedenfalls vom Revisionsgericht aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze hin überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 , vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 99 S. 144 und vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.88 - Buchholz 442.08 § 27 BBahnG Nr. 1 S. 1 ; Beschlüsse vom 2. März 1988 - BVerwG 1 B 105.87 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 16 S. 31 …und vom 14. März 1988, a.a.O. S. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.1994 - 8 B 10.94

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlenden Verfahrensmangels - Nichtruhen der …

    Die tatrichterliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist jedenfalls vom Revisionsgericht aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 6. Februar 1975 - BVerwG II C 68.73 - BVerwGE 47, 330 , vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 99 S. 144 und vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.88 - Buchholz 442.08 § 27 BBahnG Nr. 1 S. 1 ; Beschlüsse vom 2. März 1988 - BVerwG 1 B 105.87 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 16 S. 31 …und vom 14. März 1988, a.a.O. S. 32 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 B 62.94

    Ausschluss der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache aufgrund eine nur den …

    Revisionsrechtlich beachtliche Rügen gegen diese tatsächliche Würdigung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. März 1988 - BVerwG 1 B 105.87 - ; BVerwGE 81, 74 [BVerwG 13.12.1988 - 1 C 44/86], je mit weiteren Nachweisen) haben die Kläger nicht erhoben.
  • BVerwG, 05.05.1995 - 5 B 55.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Einstufung von …

    Diese Tatsachenwürdigung, gegen die die Klägerin revisionsrechtlich beachtliche Rügen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. März 1988 - BVerwG 1 B 105.87 - ; BVerwGE 81, 74 [BVerwG 13.12.1988 - 1 C 44/86], je mit weiteren Nachweisen) nicht erhoben hat, stützt die von der Vorinstanz vorgenommene materiellrechtliche Qualifizierung der Forderungen des Sohnes G. als zweifelhafte Verbindlichkeiten, ohne daß es dafür weiterer Beweise bedurft hätte.
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