Rechtsprechung
| OVG Bremen, 20.04.2007 - 1 B 130/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- bremen.de
Mietweise Überlassung von Räumen im Rathaus
- bremen.de
(Pressemitteilung und Volltext)
Keine Wahlkampfveranstaltungen im Bremer Rathaus
- Oberverwaltungsgericht Bremen
GG Art 21 Abs 1; GG Art 3 Abs 1; GG Art 38; PartG § 5 Abs 1
Keine Wahlkampfveranstaltung im Bremer Rathaus - Bremer Rathaus; Wahlkampfveranstaltung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 16.03.2007 - 2 V 370/07
- OVG Bremen, 20.04.2007 - 1 B 130/07
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Drei-Länder-Quorum
Auszug aus OVG Bremen, 20.04.2007 - 1 B 130/07
Die Chancengleichheit gilt für den Bereich des Wahlrechts im engeren Sinne, für die Wahlvorbereitung, die Wahlwerbung sowie im gesamten "Vorfeld" von Wahlen (vgl. BVerfGE 104, 14 ; 111, 382 ). - BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
Wahlkreiseinteilung Krefeld
Auszug aus OVG Bremen, 20.04.2007 - 1 B 130/07
Die Chancengleichheit gilt für den Bereich des Wahlrechts im engeren Sinne, für die Wahlvorbereitung, die Wahlwerbung sowie im gesamten "Vorfeld" von Wahlen (vgl. BVerfGE 104, 14 ; 111, 382 ). - OVG Bremen, 21.11.1989 - 1 BA 22/89
Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges gegen ein für ein öffentliches Gebäude …
Auszug aus OVG Bremen, 20.04.2007 - 1 B 130/07
sellschaftlich oder kulturell bedeutsam für Bremen gelten (OVG Bremen, U. v. 21.11.1989 - NJW 1990, 931). - VG Bremen, 16.03.2007 - 2 V 370/07
Überlassung von Rathausräumlichkeiten an Wählervereinigungen
Auszug aus OVG Bremen, 20.04.2007 - 1 B 130/07
OVG: 1 B 130/07 (VG: 2 V 370/07) Ger.
- OVG Sachsen, 26.06.2009 - 1 A 99/08
Studienabbruch; unabweisbarer Grund; POTS; CFS; orthoslatisches …
Die mit Beschluss des Senats vom 1.2.2008 - 1 B 130/07 - gegen dieses Urteil zugelassene Berufung hat der Beklagte wie folgt begründet: Die Klägerin habe das BWL-Studium an der FU ...... nach dem vierten Fachsemester nicht wegen eines unabweisbaren Grundes abgebrochen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten einschließlich der von der Klägerin vorgelegten ärztlichen Atteste wird auf die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Dresden (13 K 1211/04, 13 K 1212/04, 13 K 2260/06) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (1 B 130/07, 1 A 99/08) sowie die vorgelegten Heftungen des Beklagten Bezug genommen.
- OVG Sachsen, 28.02.2013 - 1 A 346/09
Vorliegen einer auflösenden Bedingung i.S.v. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG bei Nr. 2.1 …
Hinsichtlich der Anteilsfinanzierung sah der Zuwendungsbescheid eine Ermäßigung der Zuwendung nach Maßgabe der - als Nebenbestimmung zum Bestandteil des Bescheids gewordenen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27. April 2005, NVwZ 2005, 1085; Senaturt. v. heutigen Tag im Verfahren im Verfahren 1 A 414/11) - Nr. 2.1 ANBest-P vor, die nach gefestigter Senatsrechtsprechung (Urt. v. 8. Oktober 2009 - 1 B 130/07 -, juris Rn. 21 f.; Senatsurt. v. heutigen Tag im Verfahren 1 A 414/11;… zur vergleichbaren ANBest-K: Senatsurt. v. 18. Oktober 2012 a. a. O., juris Rn. 30) als auflösende Bedingung i. S. v. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG anzusehen ist. - VG Bremen, 01.06.2026 - 3 K 2069/24
Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung, Urteil vom 01.06.2026 - …
erkennbar und damit objektiv nachweisbar ist (OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2007 - 1 B 130/07, juris Rn. 4).
- OVG Bremen, 19.08.2022 - 1 B 134/22
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Herstellung einer Wegeverbindung auf dem …
Dafür reicht auch eine langjährige Übung aus (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2007 - 1 B 130/07, juris Rn. 4). - OVG Bremen, 07.09.2022 - 1 B 227/22
Überlassung von Räumlichkeiten an eine Fraktion zur Abhaltung einer …
Dafür reicht eine langjährige Übung aus (OVG Bremen, Beschl. v. 19.08.2022 - 1 B 134/22, veröffentlicht auf der Gerichtshomepage, sowie Beschl. v. 20.04.2007 - 1 B 130/07, juris Rn. 4). - OVG Bremen, 01.08.2024 - 2 LA 167/23
Ablehnung weiterer Galopprenntage auf dem Gelände der Galopprennbahn - …
Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass der Wille der Gemeinde, dass eine Sache einem bestimmten Zweck dienen soll, nach außen erkennbar und damit objektiv nachweisbar ist (OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2007 - 1 B 130/07, juris Rn. 4;… Beschl. v. 07.09.2022 - 1 B 227/22, juris Rn. 6). - VG Cottbus, 20.08.2008 - 4 L 222/08
Kein Anspruch der NPD auf Nutzung des Festsaals
Der generelle Ausschluss von Wahlkampfveranstaltungen, d.h. Veranstaltungen, die in einem unmittelbaren sachlichen und zeitlichen Bezug zu einem Wahltermin stehen, ist mit Blick auf die Wahrung des Charakters einer primär als Festsaal für kulturelle und (sonstige) "feierliche" Veranstaltungen dienenden Einrichtung vom weiten (Widmungs-) Ermessen der Gemeinde gedeckt (ähnlich: Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 20. April 2007 - 1 B 130/07 - zit. nach juris; vgl.i. Ü. zu einer Differenzierung bei Wahlkampfveranstaltungen: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 14. September 2006 - OVG 3 S 51.06 -).
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