Rechtsprechung
| VG Göttingen, 28.05.2026 - 1 B 149/26 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Untersagung; kontrete Gefahr; Mitwirkung; TA Lärm; seltene Veranstaltung; Beweislast; Lärmgrenze; (Keine) Untersagung einer zweitägigen Veranstaltung (Rockfestival) wegen unsicherer Tatsachengrundlage für Gefahrenprognose
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
Veranstaltung auf einem Fußgängerbereich
Auszug aus VG Göttingen, 28.05.2026 - 1 B 149/26
Der Schutz der öffentlichen Sicherheit erstreckt sich damit auch auf immissionsschutzrechtliche Vorschriften wie § 22 BImSchG und die Lärmgrenzen, die sich aus der auf Grundlage von § 48 BImSchG erlassenen TA Lärm ergeben (…vgl. Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris Rn. 7), sowie auf straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs regeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.1989 - 7 C 50.88 -, juris, Rn. 15). - BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94
Effektivität des Rechtsschutzes im Verfahren auf (Wieder-) Herstellung der …
Auszug aus VG Göttingen, 28.05.2026 - 1 B 149/26
Die für die Feststellung einer Gefahr erforderliche Gefahrenprognose erfolgt auf Grundlage von nachweisbaren Tatsachen; bloße Vermutungen reichen nicht (…Nds. OVG, Beschl. v. 01.09.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 10, mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, 983; Beschl. v. 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94 -, juris). - OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10
Rechtmäßigkeit einer Lärmschutzauflage für eine von einem Landesvorsitzenden der …
Auszug aus VG Göttingen, 28.05.2026 - 1 B 149/26
Der Schutz der öffentlichen Sicherheit erstreckt sich damit auch auf immissionsschutzrechtliche Vorschriften wie § 22 BImSchG und die Lärmgrenzen, die sich aus der auf Grundlage von § 48 BImSchG erlassenen TA Lärm ergeben (vgl. Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris Rn. 7), sowie auf straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs regeln (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.1989 - 7 C 50.88 -, juris, Rn. 15).
- BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02
Einstweilige Anordnung gegen das Verbot des Mitführens von schwarzen Trauerfahnen …
Auszug aus VG Göttingen, 28.05.2026 - 1 B 149/26
Die für die Feststellung einer Gefahr erforderliche Gefahrenprognose erfolgt auf Grundlage von nachweisbaren Tatsachen; bloße Vermutungen reichen nicht (Nds. OVG, Beschl. v. 01.09.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 10, mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, 983; Beschl. v. 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94 -, juris). - OVG Niedersachsen, 01.09.2021 - 11 ME 275/21
Rechtmäßigkeit der sicherheitsbedingten Routenbeschränkung einer Fahrrad-Demo auf …
Auszug aus VG Göttingen, 28.05.2026 - 1 B 149/26
Die für die Feststellung einer Gefahr erforderliche Gefahrenprognose erfolgt auf Grundlage von nachweisbaren Tatsachen; bloße Vermutungen reichen nicht (Nds. OVG, Beschl. v. 01.09.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 10, mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, 983; Beschl. v. 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94 -, juris). - OVG Niedersachsen, 27.06.2025 - 14 ME 1/25
Abwägung; Ausgleich verschiedener Rechte; Beschränkung; praktische Konkordanz; …
Auszug aus VG Göttingen, 28.05.2026 - 1 B 149/26
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer konkreten Gefahr liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.06.2025 - 14 ME 1/25 -, juris Rn. 6, m.w.N.).
- VG Göttingen, 18.08.2026 - 1 B 216/26
Schadenslage; Feuerwehr; Zuwegung; Gefahrenprognose; Untersagung; Untersagung …
Das ist dem Antragsteller auch aus dem Beschluss der Kammer vom 28.05.2026 im Verfahren 1 B 149/26 bekannt, in dem die Kammer die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Untersagung eines Konzerts auf einem Hofgelände unter Auflagen zum Lärmschutz wiederhergestellt hat.Die für die Feststellung einer Gefahr erforderliche Gefahrenprognose erfolgt auf Grundlage von nachweisbaren Tatsachen; bloße Vermutungen reichen nicht (Beschl. d. Kammer v. 28.05.2026 - 1 B 149/26 -, juris Rn. 12;… Nds. OVG, Beschl. v. 01.09.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 10, mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, 983; Beschl. v. 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94 -, juris).
Anders als im vorangegangenen Verfahren über die Untersagung eines Konzerts des Antragstellers auf einem Hofgelände mit 300 Besuchern (1 B 149/26) hat die Antragsgegnerin hier im Rahmen ihrer Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung (§ 24 Abs. 1 Satz 1 VwVfG i.V.m. § 1 Nds. VwVfG) Feststellungen getroffen, die als Tatsachengrundlage für ihre Gefahrenprognose genügen.
Lediglich ergänzend weist die Kammer darauf hin, dass sie nicht mit Beschluss vom 28.05.2026 in der Rechtssache 1 B 149/26 die Wiese als Veranstaltungsort implizit "genehmigt" oder jedenfalls für eine Großveranstaltung für geeignet befunden hat, wie der Antragsteller im Verwaltungsverfahren vorgetragen hat (Anlage K 30 zur Klageschrift, GA Dok.-Nr. 244).
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