Rechtsprechung
| BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Vorabentscheidung von Beweisanträgen bei Verzicht auf mündliche Verhandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 101 Abs 2 VwGO, § 86 Abs 2 VwGO
Vorabentscheidung von Beweisanträgen bei Verzicht auf mündliche Verhandlung - Wolters Kluwer
Entstehen einer den Schutzbereich des Art. 8 EMRK eröffnenden Verwurzelung bei legalem Aufenthalt eines Asylbewerbers oder bei Duldung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entstehen einer den Schutzbereich des Art. 8 EMRK eröffnenden Verwurzelung bei legalem Aufenthalt eines Asylbewerbers oder bei Duldung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 13.12.2011 - 10 K 318/10
- VGH Hessen, 16.07.2013 - 7 A 1602/12
- BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13
Wird zitiert von ... (52) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13
Sie setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die erstrebte Revisionsentscheidung entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus und verlangt außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr; vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328 m.w.N.).Hinsichtlich des von der Beschwerde behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, aus welchen Gründen sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen von Amts wegen hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
- BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11
Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung; …
Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13
Allerdings gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auch im Falle einer vorangegangenen Verzichtserklärung gemäß § 101 Abs. 2 VwGO einen neuen Beweisantrag entsprechend einem in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrag zu behandeln und über ihn vor der Sachentscheidung zu entscheiden (Beschluss vom 6. September 2011 - BVerwG 9 B 48.11 u.a. - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 69 = NVwZ 2012, 376 jeweils Rn. 10; Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG 4 C 113.62 - BVerwGE 15, 175 ). - BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13
Daher stellt sich auch die von der Beschwerde in diesem Zusammenhang aufgeworfene prozessrechtliche Grundsatzfrage nicht (vgl. dazu im Übrigen, Beschluss vom 21. September 1994 - BVerwG 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46 mit Verweis auf das Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 ).
- BVerwG, 15.04.2003 - 7 BN 4.02
Wasserschutzgebietsverordnung; Inhaltsbestimmung des Eigentums; …
Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13
Anders verhält es sich, wenn der Beweisantrag vor oder gleichzeitig mit dem Verzicht auf mündliche Verhandlung gestellt worden ist (Beschluss vom 29. März 1979 - BVerwG 7 B 27.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 106 S. 160 und Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 57.87 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 13 S. 22 f.), sowie bei einem Beweisantrag in einem nachgelassenen Schriftsatz, der nur Anlass geben kann, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen, wenn sich aus ihm die Notwendigkeit weiterer Aufklärung des Sachverhalts ergibt (Beschluss vom 15. April 2003 - BVerwG 7 BN 4.02 - Buchholz 445.4 § 19 WHG Nr. 9 S. 6 = NVwZ 2003, 1116 ). - BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07
Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden
Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13
Demzufolge war die von der Beschwerde formulierte Frage für die Vorinstanz nicht entscheidungserheblich und bedarf deshalb in dem erstrebten Revisionsverfahren keiner Klärung (stRspr; Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11 S. 5 und vom 22. Mai 2008 - BVerwG 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 5). - BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87
Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13
Anders verhält es sich, wenn der Beweisantrag vor oder gleichzeitig mit dem Verzicht auf mündliche Verhandlung gestellt worden ist (Beschluss vom 29. März 1979 - BVerwG 7 B 27.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 106 S. 160 und Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 57.87 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 13 S. 22 f.), sowie bei einem Beweisantrag in einem nachgelassenen Schriftsatz, der nur Anlass geben kann, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen, wenn sich aus ihm die Notwendigkeit weiterer Aufklärung des Sachverhalts ergibt (Beschluss vom 15. April 2003 - BVerwG 7 BN 4.02 - Buchholz 445.4 § 19 WHG Nr. 9 S. 6 = NVwZ 2003, 1116 ). - BVerwG, 07.01.1986 - 2 B 94.85
Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13
Demzufolge war die von der Beschwerde formulierte Frage für die Vorinstanz nicht entscheidungserheblich und bedarf deshalb in dem erstrebten Revisionsverfahren keiner Klärung (stRspr; Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11 S. 5 …und vom 22. Mai 2008 - BVerwG 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 5). - BVerwG, 29.03.1979 - 7 B 27.78
Ablehnung eines Habilitationsantrags durch die Fakultät des Fachbereichs Physik …
Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13
Anders verhält es sich, wenn der Beweisantrag vor oder gleichzeitig mit dem Verzicht auf mündliche Verhandlung gestellt worden ist (Beschluss vom 29. März 1979 - BVerwG 7 B 27.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 106 S. 160 und Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 57.87 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 13 S. 22 f.), sowie bei einem Beweisantrag in einem nachgelassenen Schriftsatz, der nur Anlass geben kann, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen, wenn sich aus ihm die Notwendigkeit weiterer Aufklärung des Sachverhalts ergibt (Beschluss vom 15. April 2003 - BVerwG 7 BN 4.02 - Buchholz 445.4 § 19 WHG Nr. 9 S. 6 = NVwZ 2003, 1116 ). - BVerwG, 21.09.1994 - 1 B 131.93
Darlegungserfordernis bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel …
Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13
Daher stellt sich auch die von der Beschwerde in diesem Zusammenhang aufgeworfene prozessrechtliche Grundsatzfrage nicht (vgl. dazu im Übrigen, Beschluss vom 21. September 1994 - BVerwG 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46 mit Verweis auf das Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 ). - BVerwG, 28.11.1962 - IV C 113.62
Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13
Allerdings gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auch im Falle einer vorangegangenen Verzichtserklärung gemäß § 101 Abs. 2 VwGO einen neuen Beweisantrag entsprechend einem in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrag zu behandeln und über ihn vor der Sachentscheidung zu entscheiden (…Beschluss vom 6. September 2011 - BVerwG 9 B 48.11 u.a. - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 69 = NVwZ 2012, 376 jeweils Rn. 10; Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG 4 C 113.62 - BVerwGE 15, 175 ).
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2019 - 10 S 2788/17
Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Untersuchung; Gefahrenverdacht
Eine Aufklärungsrüge kann nur dann Erfolg haben, wenn substantiiert dargelegt wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, aus welchen Gründen sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen von Amts wegen hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.10.2013 - 1 B 15.13 - juris Rn. 11 m.w.N.).Es ist dabei nicht gehindert, die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen auf den Inhalt der ihm vorliegenden und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Akten zu stützen, sofern es diese als ausreichend erachtet, um sich von der Richtigkeit der entscheidungserheblichen Tatsachen zu überzeugen, und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen förmlich beantragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.10.2013 - 1 B 15.13 - juris Rn. 7).
- VG Karlsruhe, 25.06.2026 - 7 K 2452/25
Beweisantrag; Straßenverkehr; Anordnung; Teilbarkeit; Verkehrszeichen; …
Anders verhält es sich allerdings, wenn der Beweisantrag vor oder gleichzeitig mit dem Verzicht auf mündliche Verhandlung gestellt worden ist, sowie bei einem Beweisantrag in einem nachgelassenen Schriftsatz, der nur Anlass geben kann, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen, wenn sich aus ihm die Notwendigkeit weiterer Aufklärung des Sachverhalts ergibt (BVerwG, Beschluss vom 10.10.2013 - 1 B 15.13 -, juris Leitsatz).Der Grund dafür, dass über einen Beweisantrag vor oder zur gleichen Zeit der Erklärung des Verzichts auf mündliche Verhandlung nicht durch einen gesonderten Beschluss vorab entschieden zu werden braucht, liegt darin, dass mit diesem Verzicht regelmäßig zugleich die konkludente Preisgabe des Rechts auf Vorabentscheidung liegt (BVerwG, Beschluss vom 10.10.2013 - 1 B 15.13 -, juris Rn. 7;… Störmer, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, VwGO § 86 Rn. 71).
Rn. 37 cc) Ferner bedürfte es einer Vorabentscheidung zudem deshalb nicht, da der Antrag in einem nachgelassenen, beziehungsweise einem solchen gleichgestellten Schriftsatz enthalten war (zu dieser Fallgruppe BVerwG, Beschluss vom 10.10.2013 - 1 B 15.13 -, juris Rn. 7;… Störmer, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, VwGO § 86 Rn. 73).
- VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860
Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer …
Dies gilt auch in der vorliegenden Konstellation, in der das Einverständnis zu einer Entscheidung ohne weitere mündliche Verhandlung in der Berufungsverhandlung erteilt wurde und eine Schriftsatzfrist eingeräumt wurde (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2013 - 1 B 15.13 - juris Rn. 6 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 4 N 31.19
Beamtenrechtliche Unfallfürsorge; Anerkennung einer akuten Belastungsreaktion als …
Wird wie hier im schriftlichen Verfahren nach § 101 Abs. 2 VwGO entschieden, findet § 86 Abs. 2 VwGO allerdings entsprechende Anwendung auf einen neuen Beweisantrag, wenn ein damit versehener Schriftsatz dem Verzicht auf die mündliche Verhandlung nachfolgt (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 B 15.13 - juris Rn. 7;… Störmer, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, VwGO § 86 Rn. 71).Ist ein Beweisantrag vor der Erklärung des Verzichts oder zur gleichen Zeit gestellt worden, braucht hingegen nicht durch einen gesonderten Beschluss vorab darüber entschieden zu werden, weil mit dem Verzicht auf die mündliche Verhandlung regelmäßig zugleich die konkludente Preisgabe des Rechts auf Vorabentscheidung liegt (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 B 15.13 - juris Rn. 7;… Störmer, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, VwGO § 86 Rn. 71).
Auch ein in einem nachgelassenen Schriftsatz gestellter Beweisantrag verpflichtet nicht zu einem vorab zu verkündenden Beschluss nach § 86 Abs. 2 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 B 15.13 - juris Rn. 7;… Störmer, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, VwGO § 86 Rn. 73).
- VG München, 09.10.2015 - M 24 K 15.3204
Keine Abschiebung des minderjährigen Kindes bei einem Aufenthaltstitel der Eltern
NVwZ-RR 2014-657) noch vor der Entscheidung im schriftlichen Verfahren der Bestimmung einer Schriftsatzfrist (BVerwG, B. v. 10.10.2013 - 1 B 15/13 - Rn. 5, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 72, juris). - VGH Bayern, 23.10.2017 - 20 ZB 16.30113
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung
Anders verhält es sich jedoch, wenn der Beweisantrag vor (oder gleichzeitig) mit dem Verzicht auf mündliche Verhandlung gestellt worden ist, sowie bei einem Beweisantrag in einem nachgelassenen Schriftsatz, der nur Anlass geben kann, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen, wenn sich aus ihm die Notwendigkeit weiterer Aufklärung des Sachverhalts ergibt (BVerwG, B.v. 10.10.2013 - 1 B 15.13 - juris Rn. 7 m.w.N.).Zwar ist das Verwaltungsgericht nicht verpflichtet, nach dem Verzicht auf mündliche Verhandlung gemäß § 101 Abs. 2 VwGO eine Frist zu bestimmen, bis zu deren Ablauf Schriftsätze eingereicht werden können (BVerwG, U.v. 10.10.2013 - 1 B 15.13 - juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 27.04.2016 - 9 N 13.1408
Ermittlung und Bewertung der konkret zu erwartenden Verkehrslärmbelastung bei …
Anders verhält es sich aber bei einem Beweisantrag in einem nachgelassenen Schriftsatz, der nur Anlass geben kann, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen, wenn sich aus ihm die Notwendigkeit weiterer Aufklärung des Sachverhalts ergibt (vgl. BVerwG, B. v. 10.10.2013 - 1 B 15/13 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums
Ein derartiger Beweisantrag kann nur Anlass geben, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen, wenn sich aus ihm die Notwendigkeit weiterer Aufklärung des Sachverhalts ergibt, wobei sich das Gericht hiermit erst in den Entscheidungsgründen auseinanderzusetzen braucht (BVerwG, B.v. 10.10.2013 - 1 B 15/13 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 72 = juris Rn. 7;… B.v. 15.4.2003 - 7 BN 4.02 - Buchholz 445.4 § 19 WHG Nr. 9 S. 6 = juris Rn. 17). - VGH Bayern, 12.07.2018 - 8 N 16.2563
Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zum Schutz des Grundwassers
Rn. 41 Der mit nachgelassenem Schriftsatz vom 9. Juli 2018 gestellte Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Tatsache, dass in der Zeit vom 22. bis 28. Mai 2015 die für die Ermittlung des Einwendungsschreibens zuständigen Briefzentren 80 (München) und 82 (Starnberg) nicht bestreikt und von der Deutschen Post AG für dieses Poststück keine von der Regelpostlaufzeit abweichende streikbedingte Postlaufzeit angekündigt worden sei (etwa in dem eigens vorgehaltenen Suchdienst), gibt keinen Anlass, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen, weil sich daraus keine Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts ergibt (…vgl. BVerwG, B.v. 15.4.2003 - 7 BN 4.02 - NVwZ 2003, 1116 = juris Rn. 17; B.v. 10.10.2013 - 1 B 15.13 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 72 = juris Rn. 7). - VGH Bayern, 19.09.2023 - 14 ZB 23.51
Anordnung zur Wiederherstellung eines Biotops
Beweisanregungen aus der Zeit vor diesem Verzicht - wie hier die in der Antragsbegründung erwähnten Beweisangebote der Klageschrift - unterliegen nicht den Vorgaben des § 86 Abs. 2 VwGO, insbesondere muss über sie nicht vor der Sachentscheidung entschieden werden (BVerwG, B.v. 10.10.2013 - 1 B 15.13 - juris Rn. 7 f.).Nach ihrem Verzicht auf mündliche Verhandlung hat die Klägerin schriftsätzliche Beweisanträge, auf die § 86 Abs. 2 VwGO entsprechend anwendbar sein könnte (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2013 a.a.O. Rn. 7 m.w.N.), nicht stellen lassen.
- VGH Bayern, 27.07.2022 - 9 ZB 22.431
Versagung der Baugenehmigung für Einfamilienhaus - Außenbereich im Innenbereich
- VGH Bayern, 14.08.2025 - 8 ZB 25.457
Berufungszulassung (abgelehnt), Sicherheitsrechtliche Anordnung zum Rückschnitt …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - 18 A 463/22
Erteilung des Aufenthaltstitels "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" nur auf …
- BVerwG, 12.04.2019 - 3 B 33.17
Krankenhausfinanzierung; Voraussetzungen für die Vereinbarung eines …
- OVG Niedersachsen, 19.08.2015 - 2 LB 317/14
Anforderungen an die Übernahme von Schülerbeförderungkosten wegen ländlicher …
- VGH Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 2 S 2937/18
(Keine) Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes bei Wahl einer Versicherung mit …
- VG München, 08.02.2016 - M 24 K 15.31419
Untätigkeitsklage auf Entscheidung über einen Asylantrag
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2026 - 4 N 56.23
Beamter auf Probe; fehlende gesundheitliche Eignung; Adipositas; …
- VGH Bayern, 08.08.2016 - 9 ZB 14.2808
Anforderung an einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme
- BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
Verstoß gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme aufgrund …
- VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - Berufungszulassungsantrag
- VGH Bayern, 05.12.2022 - 9 ZB 22.1076
Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus
- VG Bayreuth, 29.03.2022 - B 5 K 21.164
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, Persönliche (charakterliche) …
- VG Würzburg, 27.09.2016 - W 1 K 14.900
CT-gesteuerte Facetteninfiltration ist keine medizinisch notwendige …
- VGH Bayern, 09.01.2026 - 22 ZB 24.2180
Gewerbeuntersagung, ausführender Schornsteinfeger, Verpflichtung zum …
- BVerwG, 24.08.2015 - 9 B 34.15
Ermittlung der Erschließung eines Baugrundstückes
- VGH Bayern, 21.10.2019 - 9 ZB 17.1335
Verletzung des Rücksichtnahmegebots und Amtsaufklärungspflicht bei vorhandenen …
- VGH Bayern, 12.01.2022 - 24 ZB 21.1844
Widerruf der Waffenbesitzkarte
- VGH Bayern, 04.09.2023 - 9 B 22.1196
Denkmalschutzrechtliche Anordnung zum Rückbau von Dachflächenfenstern
- VG Würzburg, 10.11.2022 - W 5 K 20.1113
Grundstückseinfriedungen und Hundehaltung im Außenbereich
- OVG Niedersachsen, 16.04.2025 - 4 LA 152/24
Beweisanregung; Beweisantrag; förmlicher Beweisantrag; rechtliches Gehör; …
- VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- VGH Bayern, 09.02.2022 - 15 ZB 21.3262
Klage gegen Beseitigungsverfügung
- VG Bayreuth, 04.02.2020 - B 5 K 18.229
Kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung bei …
- VG München, 16.03.2015 - M 24 K 15.50078
Gefahr i.S.v. Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Dublin-III-VO, soweit keine individuelle …
- VG Würzburg, 10.11.2022 - W 5 K 21.1118
Baueinstellung - Einfriedung im Außenbereich
- VG München, 28.07.2015 - M 24 K 15.50498
Dublin-III-Verfahren (Italien)
- VG München, 19.09.2014 - M 24 K 14.50343
Dublin-III-Verfahren (Bulgarien)
- VG München, 29.08.2014 - M 24 K 14.50324
Dublin-III-Verfahren (Ungarn)
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2025 - 9 N 75.21
Amtsermittlungsgrundsatz; Arbeitsblatt W 406; Bestimmungsrecht; Beweisanregung; …
- VGH Bayern, 16.02.2022 - 24 ZB 20.442
Beweisantrag bei Verzicht auf Verhandlung
- VG München, 23.05.2016 - M 24 K 15.31424
Untätigkeitsklage im Asylverfahren
- VG München, 11.01.2016 - M 24 K 15.50812
Klage gegen Abschiebungsanordnung wegen Ablaufs der Rücküberstellungsfrist
- VG München, 26.11.2015 - M 24 K 15.50809
Zuständigkeit der BRD nach Ablauf der Überstellungsfrist
- VG München, 26.09.2014 - M 24 K 14.50320
Dublin-III-Verfahren (Ungarn)
- VG München, 29.08.2014 - M 24 K 13.31294
Erfolgreiche Anfechtungsklage gegen Abschiebungsanordnung nach Ungarn und …
- VGH Bayern, 14.11.2024 - M 16 K 19.497
Untersagung der Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks wegen erheblicher Mängel …
- VG Bayreuth, 09.02.2021 - B 5 K 20.401
Beihilfefähigkeit einer Liposuktionsbehandlung, wissenschaftlich allgemein …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2016 - 11 N 96.14
Ersetzung der Entscheidungsbegründung durch Bezugnahme auf andere Entscheidungen, …
- VG München, 29.08.2014 - M 24 K 14.50349
Dublin-III-Verfahren (Ungarn)
- VG Bayreuth, 29.09.2020 - B 5 K 19.749
Beihilfeausschluss von Ostenil
- VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 7 S 1325/16
Zweitbereinigung; Weinbergsbereinigung/Voraussetzungen; Sofortige Vollziehung; …
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - 1 B 15.13 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 423.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - 1 B 15.13
- BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 34.16
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