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Weitere Entscheidung unten: LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.09.2009 - 1 B 16.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18328
BVerwG, 23.09.2009 - 1 B 16.09 (https://dejure.org/2009,18328)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.2009 - 1 B 16.09 (https://dejure.org/2009,18328)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 2009 - 1 B 16.09 (https://dejure.org/2009,18328)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit Fragen des revisiblen Rechts hinsichtlich etwaiger Auskünfte der Ausländerbehörde aus dem Erziehungsregister i.R.e. revisionsgerichtlicher Klärung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    BZRG § 61, AufenthG § 87, BZRG § 51, AufenthG § 91 Abs. 2
    Datenschutz, Erziehungsregister, Ausländerbehörde, Verwertungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit Fragen des revisiblen Rechts hinsichtlich etwaiger Auskünfte der Ausländerbehörde aus dem Erziehungsregister i.R.e. revisionsgerichtlicher Klärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2009 - 1 B 16.09
    Die Rechte des Betroffenen werden dadurch nicht verkürzt, denn das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG wirkt gegenüber der Ausländerbehörde unabhängig davon, auf welche Weise sie die entsprechenden Informationen erhalten hat (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 13.99 - BVerwGE 110, 140 ).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2009 - 1 B 16.09
    Nach der bisherigen Rechtsprechung wurde von der Ausländerbehörde z.B. im Hinblick auf die Einschränkung des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts durch Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 eine erschöpfende Prüfung aller Tatsachen und Umstände einschließlich der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Maßnahme verlangt (Urteil vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7.04 - BVerwGE 124, 217 m.w.N. im Hinblick auf das "Vier-Augen-Prinzip" gemäß Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der …

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2009 - 1 B 16.09
    Ein solches Verbot sieht das Gesetz nur für getilgte und tilgungsreife Eintragungen vor (§ 63 Abs. 1 und § 63 Abs. 4 i.V.m. § 51 BZRG), nicht aber für Vorgänge, über die aus dem Register nur beschränkt Auskunft erteilt wird (Beschluss vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 S. 75 ).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Anspruchseinbürgerung; …

    Hierbei handelt es sich um ein umfassendes Verbot, das von allen staatlichen Stellen ab Tilgung bzw. Tilgungsreife Beachtung verlangt unabhängig davon, auf welche Weise sie die entsprechenden Informationen erhalten haben (Beschluss vom 23. September 2009 - BVerwG 1 B 16.09 - Buchholz 402.242 § 87 AufenthG Nr. 1).

    Bis dahin darf die Registerbehörde der Staatsangehörigkeitsbehörde die Verurteilung aus dem Jahre 2002 zwar nicht mitteilen, diese Verurteilung unterliegt aber keinem Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG (Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - Buchholz 402.240 § 88 AuslG Nr. 3 im Fall einer Einbürgerung nach § 88 AuslG 1990 sowie Beschlüsse vom 23. September 2009 a.a.O. und vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 zu den vergleichbaren Regelungen in § 61 BZRG n.F./§ 57 BZRG a.F. für das Erziehungsregister).

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23

    Antrag gegen die Ausweisung aus dem Bundesgebiet sowie ein damit verbundenes …

    Unabhängig davon, ob etwaig nach wie vor im Erziehungsregister zulasten des Klägers eingetragene Verurteilungen (Blatt 1378 f. der Beiakte 1) unter anderem wegen Diebstahls in mehreren Fällen einem Verwertungsverbot nach §§ 51 Abs. 1, 63 Abs. 1 und 4 BZRG unterliegen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 23.9.2009 - BVerwG 1 B 16.09 -, juris Rn. 3), ist festzustellen, dass der Kläger mit Eigentums- und Vermögensdelikten immer wieder, auch innerhalb laufender Bewährungszeiten und zuletzt mit zunehmendem Unrechtsgehalt, strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und durch die von erheblicher krimineller Energie getragenen (u.a. Verwendung von Aliaspersonalien, serielle Begehungsweise zur Verschaffung einer Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Gewicht, Erschleichen und Ausnutzen des Vertrauens alkoholisierter Personen, Einsatz von Gewalt und qualifizierten Nötigungsmitteln zur Ermöglichung der Wegnahme) Taten empfindliche Schäden bei den Opfern verursacht hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 - 7 A 10485/13

    Einbürgerungsantrag; Entmakelung einer im Bundeszentralregister eingetragenen …

    Hieran hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich auch für § 61 Abs. 1 BZRG n.F. festgehalten und ergänzend ausgeführt, die Rechte des Betroffenen würden dadurch nicht verkürzt, da das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG gegenüber der Ausländerbehörde unabhängig davon wirke, auf welche Weise sie die entsprechenden Informationen erhalten habe, und da daneben der Löschungsanspruch nach § 91 Abs. 2 AufenthG hinsichtlich der Daten trete, die von öffentlichen Stellen übermittelt worden seien und für eine anstehende und voraussichtlich auch für eine spätere ausländerrechtliche Maßnahme nicht erheblich werden könnten (vgl. dessen Beschluss vom 23. September 2009 - 1 B 16.09 - InfAuslR 2009, 447).
  • OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11

    Einbürgerung; zum Begriff des Vertretenmüssens bei Anspruch auf ergänzende …

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 23.9.2009(BVerwG, Beschluss vom 23.9.2009 - 1 B 16.09 -, InfAuslR 2009, 447 f.) bekräftigt.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 11 S 2307/11

    Anspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Antragserfordernis, …

    Rn. 46 In Anbetracht dieser im Zeitraum zwischen Juli 2005 und Februar 2010 erfolgten Verurteilungen kann hier offen bleiben, ob - und gegebenenfalls inwieweit - frühere strafgerichtliche Entscheidungen, die nicht im Bundeszentral-, sondern lediglich im Erziehungsregister eingetragen sind, bei der Ausweisung zu berücksichtigen wären (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 23.09.2009 - 1 B 16.09 - InfAuslR 2009, 447; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.05.2009 - 13 S 116/09 - VBlBW 2010, 77; Saarl. OVG, Urteil vom 12.10.2011 - 1 A 246/11 -juris).
  • BVerwG, 28.10.2009 - 1 B 24.09

    Geltendmachung von neuen Argumenten gegen die inhaltliche Würdigung des …

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 23. September 2009 - BVerwG 1 B 16.09 - wird zurückgewiesen.
  • VG Köln, 22.03.2019 - 5 K 6990/18

    Terrorismus, Salafismus, Abkehr von radikal-islamischer Gesinnung

    Rn. 192 - Zur Verwertbarkeit der Eintragungen in das Erziehungsregister durch die Ausländerbehörde und das Verwaltungsgericht siehe: BVerwG, Beschluss vom 23. September 2009 - 1 B 16/09 -, juris Rn. 4 f., Beschluss vom 23. September 2009 - 1 B 16/09 -, juris, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 11 S 494/02 -, juris -.
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2010 - L 1 B 16/09 AL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9937
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2010 - L 1 B 16/09 AL (https://dejure.org/2010,9937)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.04.2010 - L 1 B 16/09 AL (https://dejure.org/2010,9937)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. April 2010 - L 1 B 16/09 AL (https://dejure.org/2010,9937)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Streitwerts im Zusammenhang mit einer Klage gegen den Ausschluss des Betreibers einer Erdbeerplantage von dem Saisonarbeitnehmerverfahren" i.S.d. § 284 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Bestimmung des Streitwerts nach der sich aus dem Antrag des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.07.2008 - L 5 B 154/08

    Festsetzung des Streitwertes bei Feststellung der Versicherungspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2010 - L 1 B 16/09
    Rn. 18 Die Bedeutung der Sache i. S. d. § 52 Abs. 1 GKG ist in Verfahren, in denen es - wie hier - unmittelbar oder mittelbar um finanzielle Interessen geht, in der Regel gleichzusetzen mit dem wirtschaftlichen Wert, den der Rechtsstreit für den klagenden Beteiligten hat (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.07.2008 - L 5 B 154/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2007 - L 10 B 39/06 KA;… Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage, § 52 GKG Rdnr. 12).

    Eine Beweiserhebung zur Ermittlung der nach § 52 Abs. 1 GKG für die Bestimmung des Streitwertes maßgebenden Merkmale ist unzulässig (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.02.2004 - L 16 B 93/03 KR ER; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.07.2008 - L 5 B 154/08).

    Selbst wenn dies zuträfe, führte dies nicht zur Fehlerhaftigkeit des angefochtenen Beschlusses, wenn dieser seinerseits auf plausiblen Darlegungen eines Beteiligten beruht, die durch aktenkundige Unterlagen bestätigt werden (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.07.2008 - L 5 B 154/08).

  • LSG Bayern, 15.07.2005 - L 3 B 154/05

    Gerichtskosten in einem Verfahren über eine mangelhafte prothetische Behandlung; …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2010 - L 1 B 16/09
    Der Streitwert einer Feststellungsklage ist grundsätzlich niedriger als der einer Leistungsklage, es sei denn, die Feststellungsklage ist der Sache nach einer Leistungsklage gleichwertig (LSG Bayern, Beschluss vom 15.7.2005 - L 3 B 154/05 KA; BSG, Beschluss vom 5.10.1999 - B 6 Ka 24/98 R).

    Der Senat hält es daher für angemessen, den Streitwert auf die Hälfte des vom Kläger behaupteten entgangenen Gewinns festzusetzen (zur insoweit vergleichbaren Halbierung des Streitwertes bei Feststellungsklagen vergl. auch LSG Bayern, Beschluss vom 17.5.2005 - L 3 B 154/05 KA).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2003 - L 8 AL 336/02

    Arbeitnehmerüberlassung; Einzelrichter; Regelstreitwert; Streitwertkatalog; …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2010 - L 1 B 16/09
    In Verfahren, in denen es um die Möglichkeit geht, einen Geschäftsbetrieb fortzuführen, ist der Festsetzung des Streitwertes der bei normalem Geschäftsbetrieb erzielbare Unternehmensgewinn zu Grunde zu legen (für die Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 13.12.2006 - L 9 B 823/06 AL ER - sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2003 - L 8 AL 336/02 ER).

    Andererseits fehlt es angesichts der genannten plausiblen Darlegungen des Klägers zur Höhe des entgangenen Gewinns nicht völlig an nachvollziehbaren Anhaltspunkten zum entstandenen Schaden (so aber der Sachverhalt bei LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.2.2003 - L 8 AL 336/02 ER).

  • BSG, 05.10.1999 - B 6 KA 24/98 R

    Streitwertfestsetzung bei Feststellungsklage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2010 - L 1 B 16/09
    Der Streitwert einer Feststellungsklage ist grundsätzlich niedriger als der einer Leistungsklage, es sei denn, die Feststellungsklage ist der Sache nach einer Leistungsklage gleichwertig (LSG Bayern, Beschluss vom 15.7.2005 - L 3 B 154/05 KA; BSG, Beschluss vom 5.10.1999 - B 6 Ka 24/98 R).
  • LSG Bayern, 13.12.2006 - L 9 B 823/06

    Rücknahme bzw. Verlängerung einer befristeten Erlaubnis zur gewerblichen …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2010 - L 1 B 16/09
    In Verfahren, in denen es um die Möglichkeit geht, einen Geschäftsbetrieb fortzuführen, ist der Festsetzung des Streitwertes der bei normalem Geschäftsbetrieb erzielbare Unternehmensgewinn zu Grunde zu legen (für die Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 13.12.2006 - L 9 B 823/06 AL ER - sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2003 - L 8 AL 336/02 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2007 - L 10 B 39/06
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2010 - L 1 B 16/09
    Rn. 18 Die Bedeutung der Sache i. S. d. § 52 Abs. 1 GKG ist in Verfahren, in denen es - wie hier - unmittelbar oder mittelbar um finanzielle Interessen geht, in der Regel gleichzusetzen mit dem wirtschaftlichen Wert, den der Rechtsstreit für den klagenden Beteiligten hat (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.07.2008 - L 5 B 154/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2007 - L 10 B 39/06 KA;… Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage, § 52 GKG Rdnr. 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - L 16 B 93/03

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2010 - L 1 B 16/09
    Eine Beweiserhebung zur Ermittlung der nach § 52 Abs. 1 GKG für die Bestimmung des Streitwertes maßgebenden Merkmale ist unzulässig (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.02.2004 - L 16 B 93/03 KR ER; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.07.2008 - L 5 B 154/08).
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