Rechtsprechung
| OVG Bremen, 15.10.2010 - 1 B 172/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
AufenthG § 2 Abs 2; AufenthG § 5 Abs 1 Nr 1; AufenthG § 30 Abs 1 Satz 1
Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs; Sicherung des Lebensunterhalts - Ehegattennachzug; Lebensunterhalt - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1, AufenthG § ... 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 5 Abs. 2 Abs. 3 S. 1, SGB II § 11, RL 2003/86/EG Art. 17, SGB II § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 6, SGB II § 30, SGB II § 11 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 27 Abs. 3, SGB II § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Familiennachzug, Ehegattennachzug, vorläufiger Rechtsschutz, Suspensiveffekt, Abschiebungsandrohung, Heirat in Dänemark, Sicherung des Lebensunterhalts, Freibetrag, Achtung des Familienlebens, Prognose, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an eine Prognose zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis i.R.e Ehegattennachzugs unter Berücksichtigung des zu erzielenden Arbeitseinkommens zur Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an eine Prognose zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis i.R.e Ehegattennachzugs unter Berücksichtigung des zu erzielenden Arbeitseinkommens zur Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel
Verfahrensgang
- VG Bremen, 14.06.2010 - 4 V 374/10
- OVG Bremen, 15.10.2010 - 1 B 172/10
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende …
Auszug aus OVG Bremen, 15.10.2010 - 1 B 172/10
Von einer Sicherung des Lebensunterhalts kann nur dann ausgegangen werden, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel eine gewisse Nachhaltigkeit aufweisen (BVerwG, Urt. v. 07.04.2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 = NVwZ 2010, 262, Rn 33).Dann reicht das gemeinsame Einkommen der Eheleute nämlich auch dann aus, wenn die möglichen Aufwendungen des Ehemannes zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen - unabhängig von der Titulierung solcher Ansprüche (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.04.2009, a. a. O., Rn 33) - entsprechend § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB II vom Einkommen abgesetzt werden.
- EuGH, 04.03.2010 - C-578/08
Chakroun - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff …
Auszug aus OVG Bremen, 15.10.2010 - 1 B 172/10
Das ergibt sich im Übrigen auch aus Art. 17 der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22.09.2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung, der eine individualisierte Prüfung der Anträge auf Familienzusammenführung verlangt (EuGH; Urt. v. 04.03.2010 - C-578/08 - Chakroun -, NVwZ 2010, 697, Rn 48; vgl. dazu auch Fricke, ZAR 2010, 253 ).Durch das erwähnte Urteil des EuGH vom 04.03.2010 in der Rechtssache C-578/08 dürfte geklärt sein, dass ein derartiger Abzug mit den Vorgaben der Richtlinie 2003/86 nicht vereinbar ist (vgl. Beschluss des Senats vom 17.09.2010 - 1 B 140/10 - m.w.Nwn.).
- BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07
Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …
Auszug aus OVG Bremen, 15.10.2010 - 1 B 172/10
Das Verwaltungsgericht hat einen solchen Abzug - in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26.06.2008 - 1 C 32.07 -, BVerwGE 131, 370 = NVwZ 2009, 248, Rn 26) - vorgenommen und insgesamt 310 bzw. 300 Euro vom Einkommen des Ehemannes abgesetzt. - OVG Bremen, 17.09.2010 - 1 B 140/10
Aufenthaltserlaubnis für den Ehegattennachzug; Sicherung des Lebensunterhalts - …
Auszug aus OVG Bremen, 15.10.2010 - 1 B 172/10
Durch das erwähnte Urteil des EuGH vom 04.03.2010 in der Rechtssache C-578/08 dürfte geklärt sein, dass ein derartiger Abzug mit den Vorgaben der Richtlinie 2003/86 nicht vereinbar ist (vgl. Beschluss des Senats vom 17.09.2010 - 1 B 140/10 - m.w.Nwn.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug
Die bloße Möglichkeit, dass der Lebensunterhalt künftig einmal nicht mehr gesichert sein könnte, steht einer positiven Prognose nicht entgegen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 1 B 172/10 - juris Rn. 15). - OVG Hamburg, 20.03.2015 - 1 Bf 231/13
Anspruch i.S.v. AufenthG 2004 § 10 Abs 3 S 3; nachhaltige Sicherung des …
Dies erfordert einen Vergleich des voraussichtlichen Unterhaltsbedarfs mit den nachhaltig zur Verfügung stehenden Mitteln (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.2013, 10 C 10/12, BVerwGE 146, 198, juris Rn. 13;… Urt. v. 7.4.2009, 1 C 17/08, BVerwGE 133, 329, juris Rn. 29;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.11.2014, 2 M 98/14, juris Rn. 10;… VGH München, Beschl. v. 28.10.2014, 10 C 14.2002, juris Rn. 20;… VGH München, Beschl. v. 24.4.2014, 10 ZB 14.524, juris Rn. 6;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.2.2011, 11 ME 441/10, juris Rn. 14 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2010, 1 B 172/10, juris Rn. 15;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.2.2010, juris Rn. 3;… vgl. auch: Dienelt in Renner/Bergmann/ Dienelt, AuslR, 10. Auflage 2013, § 5 AufenthG Rn. 25). - VG Karlsruhe, 19.01.2012 - 6 K 2158/11
Niederlassungserlaubnis; Lebensunterhaltssicherung; Verpflichtungserklärung
Für die Beurteilung, ob der Lebensunterhalt aus diesen Mitteln gesichert ist, darf im Rahmen der durchzuführenden Prognose auch die bisherige Einkommens- und Bedarfsbiographie eingestellt werden (OVG Bremen, Beschluss vom 15.10.2010 - 1 B 172/10 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2010 - OVG 11 S 65.09 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 04.12.2007 - 17 E 47/07 - juris; VG Ansbach, Urteil vom 22.09.2011 - AN 5 K 11.00888 - juris;… Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 2 AufenthG, Rn. 42;… Dienelt/Röseler, in: Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl. 2011, § 2 AufenthG, Rn. 20;… Hailbronner, Ausländerrecht, § 2 AufenthG, Rn. 34).
- OVG Bremen, 01.09.2011 - 1 B 105/11
Niederlassungserlaubnis, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, …
Zwar sind im Rahmen des Ehegattennachzugs die zukünftigen Einkünfte des nachzugswilligen Ehegatten zu berücksichtigen, sofern diese sich mit hinreichender Sicherheit prognostizieren lassen (vgl. OVG Bremen, B. v. 15.10.2010 - 1 B 172/10 - [...]). - VG Hamburg, 04.06.2012 - 4 K 887/11
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für langfristig Aufenthaltsberechtigte in …
Diese Prognose muss die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts würdigen, soll die zu erwartenden Einkünfte der nachziehenden Familienangehörigen berücksichtigen und darf sich bei einem beabsichtigten längerfristigen Aufenthalt nicht auf eine Momentaufnahme beschränken (OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2010, 1 B 172/10, juris; m.w.N.). - VG München, 21.11.2011 - M 23 S 11.4201
Kein Absehen von der Visumpflicht
Rn. 26 Allerdings sind grundsätzlich auch die Mittel des nachzugswilligen Ehegatten selbst zu berücksichtigen, da § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG nicht fordert, dass der Lebensunterhalt des nachzugswilligen Ehegatten ausschließlich aus Mitteln des Ausländers gesichert wird, zu dem der Nachzug erfolgen soll (vgl. OVG Bremen vom 15.10.2010 Az. 1 B 172/10 - juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 05.10.2010 - 1 B 172/10 |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylVfG § 27a, AsylVfG § 34a, VwGO § 123, VO 343/2003/EG Art. 19 Abs. 4 S. 1, VO 343/2003/EG Art. 20 Abs. 2
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Griechenland, einstweilige Anordnung, flüchtig, Überstellungsfrist, Fristverlängerung, Konvertiten
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VG Cottbus, 20.02.2009 - 7 K 848/08
Zuständigkeit Griechenlands für die Durchführung des Asylverfahrens
Auszug aus VG Braunschweig, 05.10.2010 - 1 B 172/10
verlängert werden" folgt ohne Weiteres, dass die Überstellungsfrist auch im Falle eines flüchtigen Asylbewerbers im Ermessen der verlängernden Stelle steht und variabel ist, so dass sie sich demgemäß nicht automatisch um achtzehn Monate verlängert (…vgl. VG Neustadt, a.a.O., unter Hinweis auf die insoweit nicht näher begründete Entscheidung des VG Cottbus, Urt. vom 20.02.2009 - 7 K 848/08.A juris). - VG Neustadt, 16.06.2009 - 5 K 1166/08
Asylrecht; EGV 343/2003 - sog. Dublin II VO - und Fristberechnung
Auszug aus VG Braunschweig, 05.10.2010 - 1 B 172/10
Selbst wenn entgegen etwa der vom VG Neustadt (Urteil vom 16.06.2009 - 5 K 1166/08 -, juris) vertretenen Auffassung zugunsten der Antragsgegnerin angenommen würde, dass für eine solche Verlängerungsentscheidung nicht der aufnehmende, sondern jedenfalls im Falle einer Flucht, durch die die in Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Dublin II-VO miterwähnte Überstellung gehindert ist, auch der um Übernahme ersuchende Staat zuständig ist, hätte die Antragsgegnerin mit der bloßen Mitteilung an Griechenland, der Transfer sei storniert worden, weil der Antragsteller "untergetaucht" sei, noch keine Entscheidung über die Fristverlängerung getroffen.
- VG Braunschweig, 09.08.2011 - 2 B 196/11
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Überstellungsfrist, …
Eine Verlängerung der Überstellungsfrist tritt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Dublin II-Verordnung aber nicht automatisch mit der bloßen Mitteilung des Untertauchens an den anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein, sondern erfordert entsprechend dem Wortlaut der Norm eine ausdrückliche Entscheidung der zuständigen Behörde, der insoweit Ermessen sowohl hinsichtlich der Frage, ob die Frist überhaupt verlängert werden soll, als auch hinsichtlich der Dauer der Verlängerung innerhalb des Höchstmaßes von 18 Monaten eingeräumt ist (so auch: OVG Thüringen, Beschl. v. 28.12.2009 - 3 EO 469/09 - VG Münster, Beschl. v. 30.12.2010 - 2 L 576/10.A - VG Braunschweig, Beschl. v. 5.10.2010 - 1 B 172/10 - a. A.: VG Stuttgart, Urt. v. 5.7.2006 - A 15 K 11058/05 -, zitiert nach GK-AsylVfG, Stand; Mai 2011, § 27a R , 261 a. E.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".