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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 17.09.2010 - 1 B 174/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15353
OVG Bremen, 17.09.2010 - 1 B 174/10 (https://dejure.org/2010,15353)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17.09.2010 - 1 B 174/10 (https://dejure.org/2010,15353)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17. September 2010 - 1 B 174/10 (https://dejure.org/2010,15353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1, AufenthG § 25 Abs. 5, EMRK Art. 8 Abs. 1, VwGO § 123 Abs. 1, GG Art. 19 Abs. 4, AufenthG § 61 Abs. 1 S. 2
    Duldung, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Achtung des Privatlebens, Verwurzelung, Integration, Straftat, Verhältnismäßigkeit, Rechtsweggarantie, rechtliche Unmöglichkeit, Nebenbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines vollziehbar ausreisepflichtigen in Deutschland aufgewachsenen Ausländers auf Duldung seines Aufenthaltes während der Dauer eines Klageverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines vollziehbar ausreisepflichtigen in Deutschland aufgewachsenen Ausländers auf Duldung seines Aufenthaltes während der Dauer eines Klageverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • OVG Bremen, 27.10.2009 - 1 B 224/09

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei wiederholter Straffälligkeit - …

    Auszug aus OVG Bremen, 17.09.2010 - 1 B 174/10
    Eine andere Betrachtungsweise wäre weder mit dem Rang des in Art. 8 Abs. 1 EMRK verankerten Menschenrechts noch mit dem in Art. 19 Abs. 4 GG verankerten Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar (vgl. dazu auch OVG Bremen, B. v. 27.10.2009 - 1 B 224/09 -InfAusIR 2010, 29).
  • BVerwG, 19.01.2010 - 1 B 25.09

    Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; außergewöhnliche Härte; …

    Auszug aus OVG Bremen, 17.09.2010 - 1 B 174/10
    In diesen Fällen ist stets eine konkrete und individuelle Prüfung der Verhältnismäßigkeit geboten (BVerwG, B. v. 19.01.2010 - 1 B 25/09 - NVwZ 2010, 707).
  • FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 42/10

    EuGH-Vorlage: Beweislastverteilung im Rahmen der Vertrauensschutzbestimmung in …

    Auszug aus OVG Bremen, 17.09.2010 - 1 B 174/10
    Dieser Bescheid ist Gegenstand des beim Verwaltungsgericht anhängigen Klageverfahrens 4 K 42/10.
  • OVG Bremen, 11.05.2010 - 1 B 90/10

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen Verwurzelung - …

    Auszug aus OVG Bremen, 17.09.2010 - 1 B 174/10
    Die behördlich veranlasste Aufenthaltsbeendigung stellt in diesem Fall einen Eingriff in das Privatleben i.S.v. Art. 8 Abs. 1 EMRK dar, der sich an der Schranke des Art. 8 Abs. 2 EMRK messen lassen muss (vgl. OVG Bremen, B. v. 20.04.2009 -1 B 152/08 -InfAusIR 2009, 288; B. v. 11.05.2010 - 1 B 90/10 -, jeweils m.w.N.).
  • OVG Bremen, 22.11.2010 - 1 B 154/10

    Anwendung der gesetzlichen Altfallregelung in § 104a AufenthG; volljährige Kinder …

    das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27.1. 2009 - 1 C 40/07 - , BVerwGE 133, 72, Rn 21) und der beschließende Senat (zuletzt Beschl. v. 17.09.2010 - 1 B 174/10 - m.w.Nwn.) angeschlossen haben, die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für die Lebensführung eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt.
  • OVG Bremen, 22.11.2010 - 1 A 383/09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen Verwurzelung bei lediglich …

    In Anwendung dieses Maßstabs, dem auch das Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. zuletzt B. v. 17.09.2010 - 1 B 174/10 - juris, m. w. N.), hat das Verwaltungsgericht eine konkrete und individuelle Prüfung des Einzelfalles durchgeführt.
  • OVG Bremen, 20.09.2013 - 1 B 143/13

    Duldungsanspruch und Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis …

    Dies folgt aus der Überlegung, dass die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 6 GG , Art. 8 EMRK ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 17.09.2010 - 1 B 174/10 - [...] und NVwZ-RR 2011, 175 - Leitsatz -).
  • OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18

    Ausweisung, Aufenthalt - ärztliche Bescheinigung; ärztliches Attest; …

    (1) In der Vergangenheit hat der Senat einen solchen verfahrensbezogenen Anspruch auf Erteilung einer Duldung aus den genannten Vorschriften dann angenommen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls ernsthaft in Betracht zu ziehen ist, dass dem Betroffenen der beantragte Aufenthaltstitel zusteht (vgl. etwa den Beschluss des Senats vom 17.09.2010 - 1 B 174/10 -, juris).
  • OVG Bremen, 23.03.2012 - 1 B 17/12

    Aufenthaltserlaubnis für in Deutschland verwurzelten Ausländer nach Scheitern der …

    Das führt dazu, dass sein Interesse, von der sofortigen Durchsetzung der ausländerbehördlichen Verfügung vom 19.10.2011 verschont zu bleiben, überwiegt (vgl. dazu OVG Bremen, B. v. 17.09.2010 - 1 B 174/10 - juris).
  • OVG Bremen, 23.05.2011 - 1 S 94/11

    Streitwert; Duldung

    Für einstweilige Anordnungsverfahren, die eine Duldung nach § 60 a Abs. 2 AufenthG zum Gegenstand haben, setzt der Senat danach in ständiger Rechtsprechung einen Streitwert von 2.500,00 Euro fest (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 17.09.2010 - 1 B 174/10 und vom 24.02.2011 - 1 B 48/11).
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