Rechtsprechung
| BVerwG, 19.10.2006 - 1 B 175.06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit der Frage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung eines Anspruchs auf Abschiebungsschutz nach § 60 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Anforderungen an die Darlegung der Verfahrensrüge; Umfang der Garantie effektiven Rechtsschutzes
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; AsylVfG § 77 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 6 Abs. 1
Verfahrensrecht, Verfahrensdauer, Beurteilungszeitpunkt, Entscheidungszeitpunkt, Rechtsweggarantie, grundsätzliche Bedeutung, Revisionsverfahren, Verfahrensmangel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2006 - 3 L 52/98
- BVerwG, 19.10.2006 - 1 B 175.06
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.07.2001 - 2 BvR 2078/00
Effektiver Rechtsschutz bei überlanger Dauer eines Asylverfahrens
Auszug aus BVerwG, 19.10.2006 - 1 B 175.06
Bei Prüfung der Angemessenheit der Verfahrensdauer ist aber neben den durch die Verfahrensdauer etwa bedingten Nachteilen vor allem auch zu berücksichtigen, inwieweit der Betroffene durch Betreiben seiner Rechtssache oder auf sonstige Weise auf eine kürzere Verfahrensdauer tatsächlich hingewirkt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2001 - 2 BvR 2078/00 - juris). - BVerwG, 08.05.2000 - 9 B 189.00
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2006 - 1 B 175.06
Zum anderen verkennt sie, dass auch eine zeitnähere Entscheidung im Berufungsverfahren, wenn sie denn zugunsten der Kläger ausgefallen wäre, diesen wegen der Pflicht zum unverzüglichen Widerruf (vgl. § 73 AsylVfG) keine unentziehbare Rechtsposition verschafft hätte (vgl. Beschlüsse vom 30. Mai 2001 - BVerwG 1 B 114.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 246 und vom 8. Mai 2000 - BVerwG 9 B 189.00 - Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 30). - BVerwG, 30.03.2001 - 1 B 114.01
Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision - Rüge des Verfahrensverstoßes zur …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2006 - 1 B 175.06
Zum anderen verkennt sie, dass auch eine zeitnähere Entscheidung im Berufungsverfahren, wenn sie denn zugunsten der Kläger ausgefallen wäre, diesen wegen der Pflicht zum unverzüglichen Widerruf (vgl. § 73 AsylVfG) keine unentziehbare Rechtsposition verschafft hätte (vgl. Beschlüsse vom 30. Mai 2001 - BVerwG 1 B 114.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 246 und vom 8. Mai 2000 - BVerwG 9 B 189.00 - Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 30).
- VG Göttingen, 22.03.2017 - 3 A 25/17
Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingseigenschaft; Reflexverfolgung; Reservist; …
Auch hinsichtlich des materiellen Rechts ist allein die zum Zeitpunkt einer Rückkehr bestehende Verfolgungssituation maßgeblich, die für den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in den Blick zu nehmen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.10.2006 - 1 B 175.06 -, juris, Rn. 4). - BVerwG, 17.08.2009 - 6 B 9.09
Berufungsvereinbarung; Bestandsschutz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache …
Unabhängig von der Frage, ob der Kläger mit diesem Vortrag einen Verfahrensmangel in Gestalt einer nicht mehr angemessenen Verfahrensdauer hinreichend dargelegt hat (…vgl. zu den dafür geltenden Anforderungen: Beschlüsse vom 17. Oktober 2002 - BVerwG 1 B 353.02 - [...] Rn. 3 und vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 1 B 175.06 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 347 S. 47), scheitert eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO jedenfalls daran, dass das angefochtene Urteil nicht auf der als überlang gerügten Verfahrensdauer beruhen kann. - VG Oldenburg, 04.01.2017 - 2 A 5738/16
Flüchtlingsschutz
Rn. 23 Zudem ist zu berücksichtigen, dass gem. § 77 Abs. 1 AsylG die Sachlage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend ist, Auch nach materiellem Recht ist allein maßgeblich die zum Zeitpunkt einer Rückkehr bestehende Verfolgungssituation, die für den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in den Blick zu nehmen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 1 B 175/06 - juris, Rn 4).
- VG Oldenburg, 18.11.2016 - 2 A 5162/16
Flüchtlingseigenschaft; Syrien
Rn. 23 Zudem ist zu berücksichtigen, dass gem. § 77 Abs. 1 AsylG die Sachlage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend ist, Auch nach materiellem Recht ist allein maßgeblich die zum Zeitpunkt einer Rückkehr bestehende Verfolgungssituation, die für den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in den Blick zu nehmen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 1 B 175/06 - juris, Rn 4). - VG Oldenburg, 20.02.2017 - 2 A 6163/16
Flüchtlingsschutz; Syrien
Rn. 20 Das erkennende Gericht geht weiterhin entscheidungserheblich davon aus, dass gem. § 77 Abs. 1 AsylG die Sachlage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend ist und auch nach materiellem Recht allein die zum Zeitpunkt einer Rückkehr bestehende Verfolgungssituation maßgeblich ist, die für den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in den Blick zu nehmen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 1 B 175/06 - juris, Rn 4). - VG Göttingen, 04.08.2022 - 1 A 17/22
Asylfolgeverfahren; Familienflüchtlingsschutz; Feststellungsinteresse; …
Auch in den Konstellationen wie der vorliegenden, in denen der den Schutzanspruch tragende Umstand, nämlich die Flüchtlingsanerkennung des Familienvaters, erst im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens durch dessen Tod weggefallen ist, ist nicht auf einen früheren Zeitpunkt abzustellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.10.2006 - 1 B 175.06 -, juris Rn. 4).
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