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Weitere Entscheidung unten: VG Göttingen, 28.08.2009

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14985
OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09 (https://dejure.org/2009,14985)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.09.2009 - 1 B 228/09 (https://dejure.org/2009,14985)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. September 2009 - 1 B 228/09 (https://dejure.org/2009,14985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsVwZG § 2; VwVfG § 24 VwVfG § 44
    Kosten der Ersatzvornahme; Verwaltungsvollstreckung; Prüfungsumfang

  • Judicialis

    SächsVwZG § 2; ; VwVfG § 24; ; VwVfG § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsVwVG § 2 Nr. 2; SächsVwVG § 24; VwVfG § 44
    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die Festsetzung von Kosten für eine Ersatzvornahme in einem Leistungsbescheid; Ersatzvornahme einer Grundverfügung in Gestalt einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die Festsetzung von Kosten für eine Ersatzvornahme in einem Leistungsbescheid; Ersatzvornahme einer Grundverfügung in Gestalt einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 28.05.1998 - 1 S 149/98

    Widerspruch; Aufhebung; Neuerlaß; Zweitbescheid; Unveränderte Sach- und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass im isolierten Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit der sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).

    Dann würde es an der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsaktes fehlen, der - wie sich aus § 43 VwVfG ergibt - bis zu seiner etwaigen Aufhebung wirksam und - ungeachtet seiner Rechtmäßigkeit - von seinem Adressaten zu beachten ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.5.1998, a. a. O.) Von einer Nichtigkeit des Grundverwaltungsaktes kann hier schon deshalb keine Rede sein, weil der Senat die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Eilrechtsschutz zur Beseitigungsanordnung des Antragsgegners versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8.1.2008 zurückgewiesen hat (Beschl. v. 21.4.2008 - 1 B 22/08).

  • OVG Sachsen, 31.08.2009 - 1 B 291/08

    Verwaltungsvollstreckung; Kosten der Ersatzvornahme; Prüfungsumfang

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09
    Gegenüber diesem aktenkundigen und damit unzweifelhaften Vorgehen (Behördenheftung II, S. 30 ff.) - welches die Antragstellerin trotz ihrer mehrfachen Akteneinsicht im Parallelverfahren 1 B 291/08 weiterhin mit Nichtwissen bestreitet - legt sie mit ihrer Beschwerde keinen Rechtsfehler dar.
  • VG Lüneburg, 30.07.2008 - 1 B 22/08

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Begründung; Bewerberkonkurrenz; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09
    Dann würde es an der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsaktes fehlen, der - wie sich aus § 43 VwVfG ergibt - bis zu seiner etwaigen Aufhebung wirksam und - ungeachtet seiner Rechtmäßigkeit - von seinem Adressaten zu beachten ist (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.5.1998, a. a. O.) Von einer Nichtigkeit des Grundverwaltungsaktes kann hier schon deshalb keine Rede sein, weil der Senat die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Eilrechtsschutz zur Beseitigungsanordnung des Antragsgegners versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8.1.2008 zurückgewiesen hat (Beschl. v. 21.4.2008 - 1 B 22/08).
  • BVerwG, 09.10.2006 - 1 B 119.06
    Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09
    Eine hier unter dem Begriff der "Aufklärungsrüge" geführte Gehörsrüge bleibt jedoch stets ohne Erfolg, wenn der Rügeführer es versäumt hat, sich das von ihm gewünschte Gehör auf zumutbare Weise - hier in Gestalt der Beantragung von Akteneinsicht bei Gericht - selbst zu verschaffen (SächsOVG, Beschl. v. 15.1.2008 - 1 B 119/06).
  • BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 26.82

    Beeinträchtigung der Anliegerrechte bei Einstufung einer Straße als …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09
    Insoweit ist ihr Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten der Ersatzvornahme (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4.1984 - 4 C 31/82) beschränkt (SächsOVG, Beschl. v. 3.12.2008 - 1 A 57/08).
  • OVG Sachsen, 23.01.1996 - 1 S 652/95
    Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass im isolierten Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit der sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).
  • OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19

    Vollstreckung; Grundverfügung; Zwangsgeld; Androhung

    Rn. 5 Für das sächsische Landesrecht folgt dies aus § 2 SächsVwVG, wonach ein Verwaltungsakt, der zu einer Zahlung, einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder Unterlassung verpflichtet, vollstreckt werden kann, wenn er entweder unanfechtbar geworden ist oder ein gegen ihn gerichteter Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. September 2009 - 1 B 228/09 -, juris Rn. 6).

    Rn. 6 Diese Grundsätze gelten aus den genannten Gründen nicht nur dann, wenn die Grundverfügung bestandskräftig, sondern auch, wenn sie (lediglich) sofort vollziehbar ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. September 2009 a. a. O.;… v. 28. Mai 1998 a. a. O.;… NdsOVG, Beschl. v. 23. April 2009 a. a. O. und OVG NRW, Beschl. v. 19. Dezember 2012 - 12 B 1339/12 -, juris Rn. 3).

  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - 1 A 98/08

    Leistungsbescheid, Ersatzvornahme, straßenrechtliche Anordnung

    Rn. 21 Da der Kläger auch die mit Schreiben vom 8. November 2002 gesetzte Nachfrist zur Beseitigung bis zum 18. November 2002 verstreichen ließ und kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass die Grundverfügung nichtig war (vgl. in diesem Zusammenhang SächsOVG, Beschl. v. 1. September 2009 - 1 B 228/09 - VG Dresden, Urt. v. 15. Mai 2003 - 3 K 1963/02 -), durfte die Beklagte als zuständige Vollstreckungsbehörde die Ersatzvornahme am 19. und 25. November 2002 durchführen und die Kosten durch Leistungsbescheid festsetzen (§ 24 Abs. 1 und 3 SächsVwVG).
  • VG Halle, 23.02.2010 - 2 A 23/09

    Kosten der Ersatzvornahme bei Abbruchverfügung; Miteigentum

    Insoweit ist ihr Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten der Ersatzvornahme beschränkt (vgl. BVerwG, U. v. 13. April 1984, 4 C 31.82, juris; SächsOVG, Beschluss vom 01. September 2009, 1 B 228/09, juris).
  • VG Halle, 23.02.2010 - 2 A 20/09

    Kosten der Ersatzvornahme bei Abbruchverfügung; Miteigentümer

    Insoweit ist ihr Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten der Ersatzvornahme beschränkt (vgl. BVerwG, U. v. 13. April 1984, 4 C 31.82, juris; SächsOVG, Beschluss vom 01. September 2009, 1 B 228/09, juris).
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   VG Göttingen, 28.08.2009 - 1 B 228/09   

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https://dejure.org/2009,22875
VG Göttingen, 28.08.2009 - 1 B 228/09 (https://dejure.org/2009,22875)
VG Göttingen, Entscheidung vom 28.08.2009 - 1 B 228/09 (https://dejure.org/2009,22875)
VG Göttingen, Entscheidung vom 28. August 2009 - 1 B 228/09 (https://dejure.org/2009,22875)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anforderung an unmittelbar bevorstehende Eheschließung als Voraussetzung für Duldung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRK; § 60a Abs. 2 AufenthG
    Verdacht auf Scheinehe als Abschiebungsgrund; Rechtsschutzinteresse eines um Abschiebungsschutz nachsuchenden, untergetauchten Ausländers an einer gerichtlichen Entscheidung; Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60a Abs. 2, GG Art. 6
    Rechtsschutzinteresse, Untertauchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Aussetzung der Abschiebung abgelehnt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Abschiebeschutz vor der Ehe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verdacht auf Scheinehe als Abschiebungsgrund; Rechtsschutzinteresse eines um Abschiebungsschutz nachsuchenden, untergetauchten Ausländers an einer gerichtlichen Entscheidung; Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG Göttingen, 28.08.2009 - 1 B 228/09
    Nach diesen Maßstäben ist dem Antragsteller bei summarischer Prüfung unter Berücksichtigung der gebotenen konkreten Einzelfallprüfung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07) nach Art. 8 EMRK zuzumuten, sein Privatleben außerhalb der Bundesrepublik zu begründen und fortzuführen.
  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00
    Auszug aus VG Göttingen, 28.08.2009 - 1 B 228/09
    Ausnahmsweise stellt jedoch bereits die Versagung eines Aufenthaltsrechts einen i.S.d. Art. 8 Abs. 2 EMRK rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in das nach Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Privatlebens dar, wenn der Ausländer - in der Regel erst aufgrund längeren Aufenthalts in dem anderen Staat - über starke persönliche, soziale und wirtschaftliche Kontakte zum Aufnahmestaat verfügt und damit zum "faktischen Inländer" geworden ist (vgl. EMGR, Urteil vom 16.06.2005, InfAuslR 2005, 349, 350 - Sisojeva).
  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

    Auszug aus VG Göttingen, 28.08.2009 - 1 B 228/09
    Allerdings garantiert Art. 8 Abs. 1 EMRK nicht das Recht eines Ausländers, in einen bestimmten Staat einzureisen, sich dort aufzuhalten oder nicht ausgewiesen zu werden (EMGR, Entscheidung vom 16.09.2004, NVwZ 2005, 1046 - Ghiban).
  • OVG Niedersachsen, 07.11.2006 - 7 ME 176/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung des unmittelbaren Bevorstehens einer …

    Auszug aus VG Göttingen, 28.08.2009 - 1 B 228/09
    Darüber hinaus steht nach Ziffern 60a.2.3.1 und 30.0.4 der Nds. Vorläufigen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, Stand 31.07.2008, die Eheschließung unmittelbar bevor, wenn das erforderliche Ehefähigkeitszeugnis für den Ausländer vorliegt oder dem zuständigen Standesbeamten sämtliche für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen (Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.11.2006 - 7 ME 176/06 - m.w.N., Juris).
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