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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 20.05.2019 | VG Osnabrück, 12.06.2019

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28571
OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19 (https://dejure.org/2019,28571)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.09.2019 - 1 B 25/19 (https://dejure.org/2019,28571)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. September 2019 - 1 B 25/19 (https://dejure.org/2019,28571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 33 Abs 5 GG, § 114 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO
    Umsetzung eines Beamten nach dessen psychischer Erkrankung mit der Folge eines Anordnungsgrundes und eines Anordnungsanspruchs auf Rückumsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines Kreisoberinspektors auf einstweiligen Rechtsschutz gerichtet auf Rück-Umsetzung auf den zuvor innegehabten Dienstposten; Rechtswidrige Umsetzung nach psychischer Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.07.2014 - 2 B 33.14

    Ermessensentscheidung bei Umsetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19
    Im Ansatz zutreffend ist allerdings das Verwaltungsgericht in seinen Ausführungen zum Anordnungsanspruch davon ausgegangen, dass einem Beamten von Verfassungs wegen (Art. 33 Abs. 5 GG) kein Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm einmal übertragenen konkret-funktionellen Amtes (Dienstposten) zusteht, vielmehr der Dienstherr über die dienstliche Verwendung des Beamten nach Maßgabe der organisatorischen Erfordernisse des Personaleinsatzes nach seinem pflichtgemäßen Ermessen entscheidet und der Beamte im Rahmen der Entscheidungsbefugnis seines Dienstherrn regelmäßig Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzungen oder andere organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinzunehmen hat.(BVerwG, Beschluss vom 4.7.2014 - 2 B 33.14 -, juris).

    Dabei gilt grundsätzlich - hierauf weist der Antragsteller mit Recht hin -, dass die dienstlichen Belange, die der Umsetzung zu Grunde liegen, umso gewichtiger sein müssen, je schwerer die Folgen einer Umsetzung für den Beamten sind.(BVerwG, Beschluss vom 4.7.2014 a.a.O., juris-Rdnr. 8).

    Ein innerdienstliches Spannungsverhältnis im Sinne einer Störung der reibungslosen Zusammenarbeit durch innere Spannungen und durch Trübung des Vertrauensverhältnisses und einer daraus folgenden Beeinträchtigung des täglichen Dienstbetriebs, zu dem der Antragsteller durch sein dienstliches Verhalten beigetragen hätte(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.7.2014 - 2 B 33.14 -, juris, Rdnr. 9;… OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 3.4.2019 - OVG 4 B 15.18 -, juris, Rdnr. 29), war als sachlicher dienstlicher Grund für die Umsetzung des Antragstellers demzufolge nicht erkennbar.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2019 - 6 B 1459/18

    Anspruch eines Oberrechtsrats auf Rückumsetzung auf den zuvor innegehabten …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19
    Zwar ist ein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der die Umsetzung eines Beamten auf einen anderen Dienstposten vorläufig rückgängig gemacht werden soll, wegen der mit der Anordnung verbundenen (vorläufigen) Vorwegnahme der Hauptsache nur gegeben, wenn dem betroffenen Beamten ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare Nachteile drohen, die sich auch bei einem späteren Erfolg im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichen lassen.(siehe bspw. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.3.2019 - 6 B 1459/18 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2019 - 4 B 15.18

    Rechtsnatur der Umsetzung; Anhörungserfordernis bei einer Umsetzung; Begründung …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19
    Ein innerdienstliches Spannungsverhältnis im Sinne einer Störung der reibungslosen Zusammenarbeit durch innere Spannungen und durch Trübung des Vertrauensverhältnisses und einer daraus folgenden Beeinträchtigung des täglichen Dienstbetriebs, zu dem der Antragsteller durch sein dienstliches Verhalten beigetragen hätte(Vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4.7.2014 - 2 B 33.14 -, juris, Rdnr. 9; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 3.4.2019 - OVG 4 B 15.18 -, juris, Rdnr. 29), war als sachlicher dienstlicher Grund für die Umsetzung des Antragstellers demzufolge nicht erkennbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 4 S 491/06

    Beamtenrechtliche Fürsorgepflicht; Umsetzung; Ermessen

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19
    Mit Rücksicht darauf, dass sich die Fürsorgepflicht des Dienstherrn aus Art. 33 Abs. 5 GG auf die Familie des Beamten erstreckt(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.4.2006 - 4 S 491/06 -, juris, Rdnrn. 4 ff.), ist auch dieser Umstand mit Gewicht in das Umsetzungsermessen einzustellen.
  • OVG Saarland, 04.09.2019 - 1 B 153/19

    Umsetzung eines Amtsleiters (hier: Leiter einer Berufsfeuerwehr), zwecks …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19
    Einschränkungen können sich unter anderem aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergeben.(Siehe zuletzt Beschluss des Senats vom 4.9.2019 - 1 B 153/19 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen) Ausgehend von den vorstehenden Gründen überwiegen die Belange des Antragstellers in einem Maße, dass aus Sicht des Senats das Ermessen des Antragsgegners im Sinne einer Rückumsetzung des Antragstellers nach C-Stadt auf Null reduziert ist.
  • OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04

    Beamter; Umsetzung; Dienstortwechsel; Personalrat; Rückumsetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19
    Maßgeblich für die vom Senat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gemäß § 123 Abs. 1 VwGO nach Maßgabe des § 114 VwGO vorzunehmende Beurteilung der Rechtmäßigkeit der vom Dienstherrn getroffenen Ermessensentscheidung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2004 - 1 W 13/04 -, juris, Rdnr. 5;… Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 146 Rdnr. 43 m.w.N.) Erweist sich danach die Umsetzung als rechtswidrig, folgt hieraus ein Anspruch des betroffenen Beamten auf Rückumsetzung.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.6.2004 (a.a.O.) und vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 -, juris).
  • OVG Saarland, 03.12.1999 - 1 W 7/99

    Persönliche Eignung für Amt des Abteilungsleiters; Beamtenrechtliche Umsetzung ; …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19
    Es handelt sich vielmehr um eine innerbehördliche Organisationsmaßnahme ohne Verwaltungsaktqualität.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.12.1999 - 1 W 7/99 -, juris).
  • OVG Saarland, 23.12.1993 - 1 W 104/93

    Rechtswidrige Umsetzung eines Abteilungsleiters in einem Landesministerium; …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19
    Maßgeblich für die vom Senat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gemäß § 123 Abs. 1 VwGO nach Maßgabe des § 114 VwGO vorzunehmende Beurteilung der Rechtmäßigkeit der vom Dienstherrn getroffenen Ermessensentscheidung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.(OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 2.6.2004 - 1 W 13/04 -, juris, Rdnr. 5;… Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 146 Rdnr. 43 m.w.N.) Erweist sich danach die Umsetzung als rechtswidrig, folgt hieraus ein Anspruch des betroffenen Beamten auf Rückumsetzung.(…OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.6.2004 (a.a.O.) und vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 -, juris).
  • VG Bayreuth, 03.03.2021 - B 5 E 21.130

    Rückumsetzung auf alten Dienstposten, dienstliche Spannungen, geltend gemachte …

    Einschränkungen können sich unter anderem aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergeben (OVG SL, B.v. 5.9.2019 - 1 B 25/19 - juris Rn.61).

    Rn. 39 Der Umstand einer mit einer Umsetzung einhergehenden Verschlimmerung einer bestehenden psychischen Erkrankung ist in jedem Fall ein Gesichtspunkt von herausragendem Gewicht und daher vom Dienstherrn aufgrund seiner aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Fürsorgepflicht in seine Ermessenerwägungen mit eben diesem Gewicht einzustellen (OVG SL, B.v. 5.9.2019 - 1 B 25/19 - juris Rn.53).

  • VG Regensburg, 10.12.2021 - RO 1 E 21.1860

    Umsetzung eines Beamten wegen hoher Krankheitstage - hier: Geschäftsleiter einer …

    Bei einer Umsetzungsentscheidung kommt ein Anordnungsgrund nur dann in Betracht, wenn dem betroffenen Bediensteten in sonstiger Weise ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare Nachteile drohen (…vgl. OVG NW, B.v. 21.12.1999 - 12 B 1737/99 - beck-online Rn. 3;… OVG NW, B.v. 5.10.2000 - 12 B 1054/00 - beck-online Rn. 4;… SächsOVG, B.v. 14.10.2020 - 2 B 271/20 - juris Rn. 23; OVG Saarl, B.v. 5.9.2019 - 1 B 25/19 - juris Rn. 63).

    Allein dem Vortrag des Antragstellers ist nicht zu entnehmen, dass dies für den Antragsteller bedeuten würde, im Falle eines Abwartens des Ergebnisses des Hauptsacheverfahrens weiterhin unter Umständen über Jahre hinweg zur Verrichtung seines Dienstes unter Gefährdung seiner Gesundheit und seiner Dienstfähigkeit verpflichtet zu sein (vgl. hierzu OVG Saarl, B.v. 5.9.2019 - 1 B 25/19 - juris Rn. 64, das in diesem Fall das Vorliegen eines Anordnungsgrunds bejahte).

  • OVG Sachsen, 14.10.2020 - 2 B 271/20

    Umsetzung ohne sachlichen Grund; Anspruch auf Rückumsetzung bei unplausibler …

    Die Rechtsschutzgarantie gebietet, dass dem Beamten die Hinnahme einer solchen Maßnahme, wenn sie sich als willkürlich erweist, auch nicht für die Dauer des Hauptsacheverfahrens zugemutet wird (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 21. März 2019 - 6 B 1459/18 -, juris Rn. 22 - 24; OVG Saarland Beschl. v. 5. September 2019 - 1 B 25/19 , juris Rn. 63 - 64;… Senatsbeschl. v. 14. November 2018 - 2 B 302/18 -, juris Rn. 16;… Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 123 Rn. 26).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 25.19   

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https://dejure.org/2019,15592
BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 25.19 (https://dejure.org/2019,15592)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.2019 - 1 B 25.19 (https://dejure.org/2019,15592)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 2019 - 1 B 25.19 (https://dejure.org/2019,15592)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden Wehrpflichtigen in einem innerstaatlich...

  • rechtsportal.de

    Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden Wehrpflichtigen in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt als soziale Gruppe; Rückkehrgefährdung syrischer Staatsangehöriger durch Wehrdienstentziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 26.07.2017 - C-348/16

    Sacko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU - …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 25.19
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach dann keine mündliche Verhandlung durchgeführt werden muss, wenn die Rechtssache keine Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft, die sich nicht unter Heranziehung der Akten und der schriftlichen Erklärungen der Parteien angemessen lösen lassen (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 [ECLI:EU:C:2017:591], Moussa Sacko - juris Rn. 47 m.w.N.).

    Weder Art. 46 der Richtlinie 2013/32/EU, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht gegen die einen Antrag auf internationalen Schutz ablehnende Entscheidung vorsieht, noch eine andere Bestimmung der Richtlinie sieht die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem mit dem Rechtsbehelf befassten Gericht vor (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 28).

    Diese Pflicht entspricht dem in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) verankertem Grundsatz, wonach jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen, so dass der Begriff des "wirksamen Rechtsbehelfs" im Sinne des Art. 46 der Richtlinie 2013/32/EU im Einklang mit Art. 47 GRC zu bestimmen ist (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 30 f. m.w.N.).

    Insoweit hat der EuGH unter Bezugnahme auf den EGMR bereits festgestellt, dass sich aus Art. 6 Abs. 1 EMRK keine absolute Verpflichtung zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergibt und eine solche Verpflichtung auch nicht aus Art. 47 Abs. 2 oder einer anderen Bestimmung der GRC folgt (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Jedenfalls dann, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass es seiner Verpflichtung zur umfassenden ex-nunc-Prüfung des Rechtsbehelfs nach Art. 46 Abs. 3 der Richtlinie 2013/32/EU allein auf der Grundlage des Akteninhalts einschließlich der Niederschrift oder des Wortprotokolls der persönlichen Anhörung des Antragstellers nachkommen kann, kann es die Entscheidung treffen, den Antragsteller im Rahmen des Rechtsbehelfs nicht anzuhören und von einer mündlichen Verhandlung abzusehen (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 44).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 25.19
    Mit dem Grad der Schwierigkeit der Rechtssache wächst daher zugleich auch das Gewicht der Gründe, die gegen die Anwendung des § 130a VwGO und für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sprechen (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 und vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ).

    Die Grenzen von § 130a Satz 1 VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (BVerwG…, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 24).

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 25.19
    Mit dem Grad der Schwierigkeit der Rechtssache wächst daher zugleich auch das Gewicht der Gründe, die gegen die Anwendung des § 130a VwGO und für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sprechen (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 und vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ).

    Auch wenn der Anwendungsbereich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über das nationale Wortlautverständnis hinausgeht, werden jedenfalls Verfahren aus dem Kernbereich des öffentlichen Rechts, wozu auch das Asylrecht zählt, weiterhin nicht davon erfasst (BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 , vom 14. März 2002 - 1 C 15.01 - BVerwGE 116, 123 und vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - BVerwGE 153, 162 ; Beschluss vom 16. Juni 1999 - 9 B 1084.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 40; jeweils m.w.N.).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 25.19
    Im Einklang mit Art. 10 Abs. 1 Buchst. d Richtlinie 2011/95/EU und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 7. November 2013 - C-199/12, C-200/12, C-201/12 [ECLI:EU:C:2013:720], Minister voor Immigratie en Asiel/X und Y sowie Z/Minister voor Immigratie en Asiel - NVwZ 2014, 132 Rn. 45 …und vom 25. Januar 2018 - C-473/16 [ECLI:EU:C:2018:36], F/Bevándorlási és Állampolgársági Hivatal - Rn. 30) müssen die mit den Buchstaben a und b gekennzeichneten Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 AsylG kumulativ erfüllt sein.

    Insofern verkennt die Beschwerde, dass die vom Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. November 2013 (C-199/12, C-200/12, C-201/12) vorgenommene Auslegung, dass das Bestehen strafrechtlicher Bestimmungen, die spezifisch Homosexuelle betreffen, die Feststellung erlaube, dass diese Personen als eine bestimmte soziale Gruppe anzusehen sind, nicht auf die hier zu entscheidende Konstellation syrischer Wehrdienstentzieher übertragbar ist.

  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme; …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 25.19
    Auch wenn der Anwendungsbereich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über das nationale Wortlautverständnis hinausgeht, werden jedenfalls Verfahren aus dem Kernbereich des öffentlichen Rechts, wozu auch das Asylrecht zählt, weiterhin nicht davon erfasst (BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 , vom 14. März 2002 - 1 C 15.01 - BVerwGE 116, 123 und vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - BVerwGE 153, 162 ; Beschluss vom 16. Juni 1999 - 9 B 1084.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 40; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss; …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 25.19
    Die Grenzen von § 130a Satz 1 VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 24).
  • BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 25.19
    Das Berufungsurteil kann aber mit der - hier auch eingelegten - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision angefochten werden, die nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 8 S. 21 …und vom 12. Oktober 2010 - 7 B 22.10 - juris Rn. 9) ein "innerstaatliches Rechtsmittel" im Sinne des Art. 267 Abs. 3 AEUV bildet.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 25.19
    Rn. 20 a) Weder Art. 103 Abs. 1 GG noch § 108 Abs. 2 VwGO begründen einen Anspruch darauf, dass das rechtliche Gehör gerade in der mündlichen Verhandlung gewährt werden muss (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 765, 766/89 - BVerfGE 89, 381 ;… Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 108 Rn. 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 25.19
    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung für die Durchführung des vereinfachten Berufungsverfahrens nur darauf überprüfen, ob das Oberverwaltungsgericht von seinem Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 1999 - 4 B 112.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 35 S. 5 m.w.N. und vom 25. September 2003 - 4 B 68.03 - NVwZ 2004, 108 ).
  • BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 25.19
    Auch wenn der Anwendungsbereich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über das nationale Wortlautverständnis hinausgeht, werden jedenfalls Verfahren aus dem Kernbereich des öffentlichen Rechts, wozu auch das Asylrecht zählt, weiterhin nicht davon erfasst (BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 , vom 14. März 2002 - 1 C 15.01 - BVerwGE 116, 123 und vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - BVerwGE 153, 162 ; Beschluss vom 16. Juni 1999 - 9 B 1084.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 40; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BVerwG, 25.09.2003 - 4 B 68.03

    Mündliche Verhandlung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; begründete Berufung.

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86

    Rechtliches Gehör - Antrag auf Fristverlängerung - Aktenabschrift - Vorenthaltung …

  • BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 50.18

    Zum Ausschluss der Überstellung eines Asylbewerbers im Rahmen der Dublin-II- und …

  • VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17
  • BVerwG, 16.06.1999 - 9 B 1084.98

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren nach …

  • BVerwG, 12.10.2010 - 7 B 22.10

    Nichtanrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union als Verfahrensmangel

  • EGMR, 29.10.1991 - 11826/85
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte …

  • BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
  • BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07

    Begründung einer Divergenzrüge durch die Geltendmachung einer fehlerhaften …

  • BVerwG, 07.09.2010 - 3 B 46.10

    Zulassung eines Arzneimittels, Gebührenschuld; Entstehen; Grund und Höhe; …

  • BVerwG, 23.11.2016 - 1 B 113.16

    Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge; Rüge der Verletzung der …

  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 B 2.18

    Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs durch den abgelehnten Richter selbst

  • BVerwG, 20.01.1998 - 3 B 1.98

    Einstimmigkeit bei Entscheidung über die Unbegründetheit einer Berufung - …

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales …

  • EuGH, 25.01.2018 - C-473/16

    Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen …

  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …

  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …

  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

  • BVerwG, 10.10.1997 - 6 B 32.97

    Verfassungsrecht - Grundrechtsschutz nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG für den Sponsor …

  • VG Karlsruhe, 25.06.2019 - A 8 K 5304/16

    Subsidiärer Schutz für Syrer - Anerkennung wegen Wehrdienstentziehung nur bei …

    Diese Einschränkung begegnet auch mit Blick auf nach Maßgabe des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG zu behandelnde Kriegsverbrechen der syrischen Armee und die entsprechenden unionsrechtlichen Vorgaben keinen Bedenken (vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 04.12.2018 - 1 B 82.18 u.a. -, juris Rn. 9 sowie Beschlüsse vom 28.03.2019 - 1 B 7.19 - und vom 20.05.2019 - 1 B 25.19 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 08.04.2019 - 14 A 1104.19.A -, juris Rn. 10 f.; NdsOVG…, Beschluss vom 03.04.2019 - 2 LB 341/19 -, juris Rn. 60 ff. , Urteil vom 26.02.2015 - Rs. C-472/13 ("Shepherd") -, NVwZ 2015, 575>; a.A. VG Hannover, Beschluss vom 07.03.2019 - 4 A 3526/17 -, Asylmagazin 2019, 184).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2025 - 10 A 164/24

    Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses mit …

    Rn. 36 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2019 - 1 B 25.19 -, juris Rn. 31, m. w. N.
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 12.06.2019 - 1 B 25/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17878
VG Osnabrück, 12.06.2019 - 1 B 25/19 (https://dejure.org/2019,17878)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 12.06.2019 - 1 B 25/19 (https://dejure.org/2019,17878)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 1 B 25/19 (https://dejure.org/2019,17878)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2021 - 2 LA 461/20

    ADHS; ADS; Chancengleichheit; Nachteilsausgleich

    Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. Juni 2019 - 1 B 25/19 - abgelehnt.
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2019 - 2 ME 570/19

    ADHS; ADS; Behinderung; Chancengleichheit; chronische Erkrankung; …

    Rn. 4 Dagegen hat der Antragsteller bei dem Verwaltungsgericht Osnabrück Klage - 1 A 130/19 - erhoben und um vorläufigen Rechtsschutz - 1 B 25/19 - nachgesucht.
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