Rechtsprechung
| OVG Bremen, 08.12.2010 - 1 B 295/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 25 Abs. 5, EMRK Art. 8, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 4, AufenthG § 3, AufenthG § 5 Abs. 2 Nr. 3, AufenthG § 81 Abs. 5
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Verwurzelung, Ausschlussgrund, Zumutbarkeit, Ausreisepflicht, Passpflicht, Armenien, Militärdienst, Passersatz, Fiktionswirkung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 25 Abs. 5; EMRK Art. 8
Zumutbarkeit der Ableistung des zweijährigen Wehrdienstes in Armenien zur Erlangung eines Passes durch einen in Deutschland aufgewachsenen und verwurzelten armenischen Staatsangehörigen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zumutbarkeit der Ableistung des zweijährigen Wehrdienstes in Armenien zur Erlangung eines Passes durch einen in Deutschland aufgewachsenen und verwurzelten armenischen Staatsangehörigen
Verfahrensgang
- VG Bremen, 29.10.2010 - 4 V 835/10
- OVG Bremen, 08.12.2010 - 1 B 295/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OVG Bremen, 22.11.2010 - 1 A 383/09
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen Verwurzelung bei lediglich …
Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2010 - 1 B 295/10
Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn die nach Art. 8 EMRK vorzunehmende Abwägung dazu führt, dass eine Aufenthaltsbeendigung nach den konkreten Umständen des Falles unverhältnismäßig wäre (vgl. dazu näher BVerwG, B. v. 19.01.2010 - 1 B 25/09 - NVwZ 2010, 707; OVG Bremen, B. v. 22.10.2010 in den Verfahren 1 A 383/09 und 1 B 154/10; B. v. 01.12.2010 - 1 B 310/10).Dass ein lediglich geduldeter Aufenthalt nicht von vornherein einer Verwurzelung entgegenstehen muss, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. B. v. 22.11.2010 - 1 A 383/09).
- BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der …
Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2010 - 1 B 295/10
Diese Ausschlussregelung findet Anwendung, wenn der Ausländer durch ein bestimmtes Verhalten selbst das Ausreisehindernis schafft, d.h. er die Beseitigung des Ausreisehindernisses gleichsam in seiner Hand hat (vgl. dazu BVerwG, U. v. 10.11.2009 - 1 C 19/08 - BVerwGE 135, 239). - BVerwG, 19.01.2010 - 1 B 25.09
Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; außergewöhnliche Härte; …
Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2010 - 1 B 295/10
Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn die nach Art. 8 EMRK vorzunehmende Abwägung dazu führt, dass eine Aufenthaltsbeendigung nach den konkreten Umständen des Falles unverhältnismäßig wäre (vgl. dazu näher BVerwG, B. v. 19.01.2010 - 1 B 25/09 - NVwZ 2010, 707; OVG Bremen, B. v. 22.10.2010 in den Verfahren 1 A 383/09 und 1 B 154/10; B. v. 01.12.2010 - 1 B 310/10).
- OVG Bremen, 17.09.2010 - 1 B 140/10
Aufenthaltserlaubnis für den Ehegattennachzug; Sicherung des Lebensunterhalts - …
Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2010 - 1 B 295/10
Das Oberverwaltungsgericht weist darauf hin, dass die Antragsgegnerin, sollte sie auf Durchführung eines Hauptsacheverfahrens bestehen, dem Antragsteller für dessen Dauer eine Fiktionsbescheinigung entsprechend § 81 Abs. 5 AufenthG zu erteilen hat (vgl. OVG Bremen, B. v. 17.09.2010 - 1 B 140/10-). - OVG Bremen, 22.11.2010 - 1 B 154/10
Anwendung der gesetzlichen Altfallregelung in § 104a AufenthG; volljährige Kinder …
Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2010 - 1 B 295/10
Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn die nach Art. 8 EMRK vorzunehmende Abwägung dazu führt, dass eine Aufenthaltsbeendigung nach den konkreten Umständen des Falles unverhältnismäßig wäre (vgl. dazu näher BVerwG, B. v. 19.01.2010 - 1 B 25/09 - NVwZ 2010, 707; OVG Bremen, B. v. 22.10.2010 in den Verfahren 1 A 383/09 und 1 B 154/10; B. v. 01.12.2010 - 1 B 310/10). - OVG Bremen, 01.12.2010 - 1 B 310/10
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Achtung des Privatlebens, …
Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2010 - 1 B 295/10
Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn die nach Art. 8 EMRK vorzunehmende Abwägung dazu führt, dass eine Aufenthaltsbeendigung nach den konkreten Umständen des Falles unverhältnismäßig wäre (vgl. dazu näher BVerwG, B. v. 19.01.2010 - 1 B 25/09 - NVwZ 2010, 707; OVG Bremen, B. v. 22.10.2010 in den Verfahren 1 A 383/09 und 1 B 154/10; B. v. 01.12.2010 - 1 B 310/10).
- VG Münster, 15.10.2020 - 3 L 747/20
Armenien Wehrpflicht Passbeschaffung Zumutbarkeit
Rn. 28 Vgl. zu einem ähnlichen Fall auch OVG Bremen, Beschluss vom 8.12.2010 - 1 B 295/10 -, juris, Rdn. 8.Rn. 35 Vgl. dazu auch OVG Bremen, Beschluss vom 8.12.2010 - 1 B 295/10 -, juris, Rdn. 7.
- VG Schleswig, 15.02.2024 - 11 A 126/21 Hierauf habe bereits das Oberverwaltungsgericht Bremen in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 B 295/10 - hingewiesen.
Rn. 69 Es bedarf daher keiner Erörterung mehr, ob bereits der Umstand zur Unzumutbarkeit führt, dass der Kläger im Falle einer längeren Auslandsabwesenheit seinen Aufenthaltsanspruch nach § 25b Abs. 1 AufenthG, der einen "ununterbrochenen" Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt, verlieren würde (vgl. VG Münster…, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 3 L 747/20 -, juris Rn. 33 m.V.a. OVG Bremen, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 B 295/10 -, juris Rn. 7) oder ob im Hinblick auf den Schutz des Art. 8 EMRK eine Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung geboten wäre, weil der Kläger aufgrund seiner beachtlichen Integrationsleistungen als faktischer Inländer anzusehen wäre.
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Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 17.08.2010 - 1 B 295/10 |
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 17.08.2010 - 1 B 295/10
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2010 - 2 M 124/10
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