Rechtsprechung
| BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darstellen der den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden Wehrpflichtigen in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt als soziale Gruppe; Kausalität der Gewissensentscheidung für die Flucht
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 17.05.2018 - 25 K 1265/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2019 - 14 A 2492/18
- BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 1066
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (36)
- EuGH, 26.07.2017 - C-348/16
Sacko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU - …
Auszug aus BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach dann keine mündliche Verhandlung durchgeführt werden muss, wenn die Rechtssache keine Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft, die sich nicht unter Heranziehung der Akten und der schriftlichen Erklärungen der Parteien angemessen lösen lassen (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 [ECLI:EU:C:2017:591], Moussa Sacko - juris Rn. 47 m.w.N.).Weder Art. 46 der Richtlinie 2013/32/EU, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht gegen die einen Antrag auf internationalen Schutz ablehnende Entscheidung vorsieht, noch eine andere Bestimmung der Richtlinie sieht die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem mit dem Rechtsbehelf befassten Gericht vor (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 28).
Diese Pflicht entspricht dem in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) verankertem Grundsatz, wonach jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen, so dass der Begriff des "wirksamen Rechtsbehelfs" im Sinne des Art. 46 der Richtlinie 2013/32/EU im Einklang mit Art. 47 GRC zu bestimmen ist (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 30 f. m.w.N.).
Insoweit hat der EuGH unter Bezugnahme auf den EGMR bereits festgestellt, dass sich aus Art. 6 Abs. 1 EMRK keine absolute Verpflichtung zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergibt und eine solche Verpflichtung auch nicht aus Art. 47 Abs. 2 oder einer anderen Bestimmung der GRC folgt (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 40 m.w.N.).
Jedenfalls dann, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass es seiner Verpflichtung zur umfassenden ex-nunc-Prüfung des Rechtsbehelfs nach Art. 46 Abs. 3 der Richtlinie 2013/32/EU allein auf der Grundlage des Akteninhalts einschließlich der Niederschrift oder des Wortprotokolls der persönlichen Anhörung des Antragstellers nachkommen kann, kann es die Entscheidung treffen, den Antragsteller im Rahmen des Rechtsbehelfs nicht anzuhören und von einer mündlichen Verhandlung abzusehen (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 44).
- BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz …
Auszug aus BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19
Mit dem Grad der Schwierigkeit der Rechtssache wächst daher zugleich auch das Gewicht der Gründe, die gegen die Anwendung des § 130a VwGO und für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sprechen (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 und vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ).Die Grenzen von § 130a Satz 1 VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (BVerwG…, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 24).
- BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
Auszug aus BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19
Mit dem Grad der Schwierigkeit der Rechtssache wächst daher zugleich auch das Gewicht der Gründe, die gegen die Anwendung des § 130a VwGO und für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sprechen (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 und vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ).Auch wenn der Anwendungsbereich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über das nationale Wortlautverständnis hinausgeht, werden jedenfalls Verfahren aus dem Kernbereich des öffentlichen Rechts, wozu auch das Asylrecht zählt, weiterhin nicht davon erfasst (BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 , vom 14. März 2002 - 1 C 15.01 - BVerwGE 116, 123 und vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - BVerwGE 153, 162 ; Beschluss vom 16. Juni 1999 - 9 B 1084.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 40; jeweils m.w.N.).
- EuGH, 07.11.2013 - C-199/12
Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der …
Auszug aus BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19
Im Einklang mit Art. 10 Abs. 1 Buchst. d Richtlinie 2011/95/EU und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 7. November 2013 - C-199/12, C-200/12, C-201/12 [ECLI:EU:C:2013:720], Minister voor Immigratie en Asiel/X und Y sowie Z/Minister voor Immigratie en Asiel - NVwZ 2014, 132 Rn. 45 …und vom 25. Januar 2018 - C-473/16 [ECLI:EU:C:2018:36], F/Bevándorlási és Állampolgársági Hivatal - Rn. 30) müssen die mit den Buchstaben a und b gekennzeichneten Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 AsylG kumulativ erfüllt sein.Insofern verkennt die Beschwerde, dass die vom Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. November 2013 (C-199/12, C-200/12, C-201/12) vorgenommene Auslegung, dass das Bestehen strafrechtlicher Bestimmungen, die spezifisch Homosexuelle betreffen, die Feststellung erlaube, dass diese Personen als eine bestimmte soziale Gruppe anzusehen sind, nicht auf die hier zu entscheidende Konstellation syrischer Wehrdienstentzieher übertragbar ist.
- BVerwG, 28.08.1992 - 5 B 159.91
Mandatsniederlegung - Anspruch auf Terminänderung - Prozeßvertretung
Auszug aus BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19
Ist - wie hier nach dem Vorbringen des Klägers in der Beschwerdeschrift - Akteneinsicht innerhalb der laufenden Beschwerdebegründungsfrist gewährt worden, ist bereits aus diesem Grunde von dem Darlegungserfordernis auch nicht mit Blick darauf abzusehen, dass der Verfahrensbeteiligte aufgrund der Eigenart des in Rede stehenden Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs objektiv nicht in der Lage ist, Ausführungen darüber zu machen, was er im Falle einer ordnungsgemäßen Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 140 und vom 28. August 1992 - 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252; VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Juli 1997 - 13 S 973/97 - NVwZ-RR 1998, 687 ). - BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 127.83
Gewährung rechtlichen Gehörs - Mündliche Verhandlung - Verfahrensmangel - Tag der …
Auszug aus BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19
Ist - wie hier nach dem Vorbringen des Klägers in der Beschwerdeschrift - Akteneinsicht innerhalb der laufenden Beschwerdebegründungsfrist gewährt worden, ist bereits aus diesem Grunde von dem Darlegungserfordernis auch nicht mit Blick darauf abzusehen, dass der Verfahrensbeteiligte aufgrund der Eigenart des in Rede stehenden Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs objektiv nicht in der Lage ist, Ausführungen darüber zu machen, was er im Falle einer ordnungsgemäßen Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 140 und vom 28. August 1992 - 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252; VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Juli 1997 - 13 S 973/97 - NVwZ-RR 1998, 687 ). - VGH Baden-Württemberg, 04.07.1997 - 13 S 973/97
Zulassung der Beschwerde: verweigerte Akteneinsicht - Gehörsrüge - Umfang der …
Auszug aus BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19
Ist - wie hier nach dem Vorbringen des Klägers in der Beschwerdeschrift - Akteneinsicht innerhalb der laufenden Beschwerdebegründungsfrist gewährt worden, ist bereits aus diesem Grunde von dem Darlegungserfordernis auch nicht mit Blick darauf abzusehen, dass der Verfahrensbeteiligte aufgrund der Eigenart des in Rede stehenden Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs objektiv nicht in der Lage ist, Ausführungen darüber zu machen, was er im Falle einer ordnungsgemäßen Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 140 und vom 28. August 1992 - 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252; VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Juli 1997 - 13 S 973/97 - NVwZ-RR 1998, 687 ). - BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Auszug aus BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19
Aus der von dem Kläger herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (u.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. April 2010 - 1 BvR 3515/08 - NVwZ 2010, 862) folgt keine andere Beurteilung. - BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme; …
Auszug aus BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19
Auch wenn der Anwendungsbereich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über das nationale Wortlautverständnis hinausgeht, werden jedenfalls Verfahren aus dem Kernbereich des öffentlichen Rechts, wozu auch das Asylrecht zählt, weiterhin nicht davon erfasst (BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 , vom 14. März 2002 - 1 C 15.01 - BVerwGE 116, 123 und vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - BVerwGE 153, 162 ; Beschluss vom 16. Juni 1999 - 9 B 1084.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 40; jeweils m.w.N.). - BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09
Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss; …
Auszug aus BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19
Die Grenzen von § 130a Satz 1 VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 24). - BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von …
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
- BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98
Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
- BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
- BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
Fortsetzungsfeststellungsklage
- BVerwG, 25.09.2003 - 4 B 68.03
Mündliche Verhandlung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; begründete Berufung.
- BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86
Rechtliches Gehör - Antrag auf Fristverlängerung - Aktenabschrift - Vorenthaltung …
- BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 50.18
Zum Ausschluss der Überstellung eines Asylbewerbers im Rahmen der Dublin-II- und …
- BVerwG, 16.06.1999 - 9 B 1084.98
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren nach …
- BVerwG, 12.10.2010 - 7 B 22.10
Nichtanrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union als Verfahrensmangel
- EGMR, 29.10.1991 - 11826/85
- BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77
Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte …
- BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
- BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07
Begründung einer Divergenzrüge durch die Geltendmachung einer fehlerhaften …
- BVerwG, 07.09.2010 - 3 B 46.10
Zulassung eines Arzneimittels, Gebührenschuld; Entstehen; Grund und Höhe; …
- BVerwG, 23.11.2016 - 1 B 113.16
Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge; Rüge der Verletzung der …
- BVerwG, 19.09.2018 - 8 B 2.18
Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs durch den abgelehnten Richter selbst
- BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76
Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht
- BVerwG, 20.01.1998 - 3 B 1.98
Einstimmigkeit bei Entscheidung über die Unbegründetheit einer Berufung - …
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
- BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17
Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales …
- EuGH, 25.01.2018 - C-473/16
Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen …
- BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06
Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …
- BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15
Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …
- BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86
Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund
- BVerwG, 10.10.1997 - 6 B 32.97
Verfassungsrecht - Grundrechtsschutz nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG für den Sponsor …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2020 - 19 A 1857/19 Rn. 115 EuGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - C-473/16 -, NVwZ 2018, 643, juris, Rn. 30; BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 2019 - 1 B 54.19 -, juris, Rn. 8, vom 19. Juni 2019 - 1 B 30.19 -, NVwZ-RR 2019, 1066, juris, Rn. 9 f., vom 15. April 2019, a. a. O., Rn. 9, und vom 17. September 2018 - 1 B 45.18 -, juris, Rn. 9, Urteil vom 19. April 2018, a. a. O., Rn. 29 ff.
- VG Berlin, 17.08.2022 - 31 K 305.20
Guinea: Flüchtlingseigenschaft bei geschlechtsspezifischer Vorverfolgung in Form …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass im Einklang mit Art. 10 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2011/95/EU und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (…Urteile vom 25. Januar 2018 - Rs. C-473/16, F / Bevándorlási és Állampolgársági Hivatal -, juris Rn. 30, …und vom 7. November 2013 - Rs. C-199/12 u.a., Minister voor Immigratie en Asiel /X und Y u.a. -, juris Rn. 45) die mit den Buchstaben a und b gekennzeichneten Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 Nr. 4, erster Hs. AsylG kumulativ erfüllt sein müssen (…BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 2019 - BVerwG 1 B 54/19 -, juris Rn. 8, vom 19. Juni 2019 - BVerwG 1 B 30/19 -, juris Rn. 9, …und vom 17. September 2018 - BVerwG 1 B 45.18 - juris Rn. 9, …sowie Urteil vom 19. April 2018 - BVerwG 1 C 29/17 -, juris Rn. 29;… kritisch zum kumulativen Ansatz aus völkerrechtlicher Sicht Hruschka, in: Huber/Mantel , AufenthG / AsylG, 3. Aufl. 2021, § 3b AsylG Rn. 22 ff.;… Hruschka/Löhr, Das Konventionsmerkmal "Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe" und seine Anwendung in Deutschland, NVwZ 2009, S. 205 ff.;… Pelzer/Pennington, Geschlechtsspezifische Verfolgung: Das neue Flüchtlingsrecht in der Praxis, Asylmagazin 5/2006, S. 4 ;… zustimmend demgegenüber etwa Hailbronner, a.a.O., § 3b AsylG Rn. 24a u. 30).Dem Bundesverwaltungsgericht (Beschlüsse vom 19. Juni 2019, a.a.O., …und vom 17. September 2018, a.a.O., …sowie Urteil vom 19. April 2018, a.a.O., Rn. 31) zufolge ist Art. 10 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2011/95/EU in Verbindung mit der vorstehend aufgeführten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union hinreichend eindeutig zu entnehmen, dass eine bestimmte soziale Gruppe in diesem Sinne nicht vorliegt, wenn die betroffene Gruppe nicht in dem betreffenden Land eine deutlich abgegrenzte Identität hat bzw. nicht von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird.
Das selbständige Erfordernis der "deutlich abgegrenzten Identität" schließt jedenfalls ohne weitergehenden Klärungsbedarf eine Auslegung aus, nach der eine "soziale Gruppe" im Sinne des § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG / Art. 10 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2011/95/EU allein dadurch begründet wird, dass eine Mehr- oder Vielzahl von Personen in vergleichbarer Weise von etwa als Verfolgungshandlung im Sinne des § 3a Abs. 1 oder 2 AsylG / Art. 9 Abs. 1 oder 2 der Richtlinie 2011/95/EU zu qualifizierenden Maßnahmen betroffen wird (BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 2019, a.a.O., vom 19. Juni 2019, a.a.O., Rn. 10, …und vom 17. September 2018, a.a.O., Rn. 10).
Als hinreichend gesichert kann zumindest aber angesehen werden, dass - insoweit abweichend von der Einschätzung der Klägerin - die Vorschrift des § 3b Abs. 2 AsylG (entspricht Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2011/95/EU), die die Zuschreibung eines flüchtlingsrechtlich anerkannten Anknüpfungsmerkmals an das Opfer durch den Verfolger ausreichen lässt, erst bei der tatsächlichen oder zugeschriebenen Zugehörigkeit zu einem der in § 3b Abs. 1 AsylG genannten Verfolgungsgründe greift, nicht für die Konstitution der "sozialen Gruppe" selbst (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 2019, a.a.O., vom 19. Juni 2019, a.a.O., …und vom 17. September 2018, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 6. Mai 2021, a.a.O., Rn. 18).
- VG Cottbus, 09.06.2026 - 3 K 284/24
Asyl Kenia, fehlende Verfolgungsdichte, Homosexualität, Keine Gruppenverfolgung …
Das selbstständige Erfordernis der "deutlich abgegrenzten Identität" schließt eine Auslegung aus, nach der eine "soziale Gruppe" im Sinn des § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG allein dadurch begründet wird, dass eine Mehr- oder Vielzahl von Personen in vergleichbarer Weise von etwa als Verfolgungshandlung im Sinn des § 3a Abs. 1 oder 2 AsylG zu qualifizierenden Maßnahmen betroffen wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 2019 - 1 B 54.19 -, juris Rn. 8, und vom 19. Juni 2019 - 1 B 30.19 -, juris Rn. 9 f.).
- VG Lüneburg, 28.11.2022 - 6 A 251/20
Guinea: Flüchtlingseigenschaft wegen Zwangsheirat
"In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass im Einklang mit Art. 10 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2011/95/EU und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (…Urteile vom 25. Januar 2018 - Rs. C-473/16, F / Bevändorläsi es Ällampolgärsägi Hivatal -, juris Rn. 30, …und vom 7. November 2013 - Rs. C- 199/12 u.a., Minister voor Immigratie en Asiel /X und Y u.a. -, juris Rn. 45) die mit den Buchstaben a und b gekennzeichneten Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 Nr. 4, erster Hs. AsylG kumulativ erfüllt sein müssen (…BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 2019 - BVerwG 1 B 54/19 -, juris Rn. 8, vom 19. Juni 2019 - BVerwG 1 B 30/19 -, juris Rn. 9, …und vom 17. September 2018 - BVerwG 1 B 45.18 - juris Rn. 9, …sowie Urteil vom 19. April 2018 - BVerwG 1 C 29/17 -, juris Rn. 29;… kritisch zum kumulativen Ansatz aus völkerrechtlicher Sicht Hruschka, in: Huber/Mantel , AufenthG / AsylG, 3. Aufl. 2021, § 3b AsylG Rn. 22 ff.;… Hruschka/Löhr, Das Konventionsmerkmal "Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe" und seine Anwendung in Deutschland, NVwZ 2009, S. 205 ff.;… Pelzer/Pennington, Geschlechtsspezifische Verfolgung: Das neue Flüchtlingsrecht in der Praxis, Asylmagazin 5/2006, S. 4 ;… zustimmend demgegenüber etwa Hailbronner, a.a.O., § 3b AsylG Rn. 24a u. 30).Dem Bundesverwaltungsgericht (Beschlüsse vom 19. Juni 2019, a.a.O., …und vom 17. September 2018, a.a.O., …sowie Urteil vom 19. April 2018, a.a.O., Rn. 31) zufolge ist Art. 10 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2011/95/EU in Verbindung mit der vorstehend aufgeführten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union hinreichend eindeutig zu entnehmen, dass eine bestimmte soziale Gruppe in die- sem Sinne nicht vorliegt, wenn die betroffene Gruppe nicht in dem betreffenden Land eine deutlich abgegrenzte Identität hat bzw. nicht von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird.
Das selbständige Erfordernis der "deutlich abgegrenzten Identität" schließt jedenfalls ohne weitergehenden Klärungsbedarf eine Auslegung aus, nach der eine "soziale Gruppe" im Sinne des § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG / Art. 10 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2011/95/EU allein dadurch begründet wird, dass eine Mehr- oder Vielzahl von Personen in vergleichbarer Weise von etwa als Verfolgungshandlung im Sinne des § 3a Abs. 1 oder 2 AsylG / Art. 9 Abs. 1 oder 2 der Richtlinie 2011/95/EU zu qualifizierenden Maßnahmen betroffen wird (BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 2019, a.a.O., vom 19. Juni 2019, a.a.O., Rn. 10, …und vom 17. September 2018, a.a.O., Rn. 10).
Als hinreichend gesichert kann zumindest aber angesehen werden, dass - insoweit abweichend von der Einschätzung der Klägerin - die Vorschrift des § 3b Abs. 2 AsylG (entspricht Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2011/95/EU), die die Zuschreibung eines flüchtlingsrechtlich anerkannten Anknüpfungsmerkmals an das Opfer durch den Verfolger ausreichen lässt, erst bei der tatsächlichen oder zugeschriebenen Zugehörigkeit zu einem der in § 3b Abs. 1 AsylG genannten Verfolgungsgründe greift, nicht für die Konstitution der "sozialen Gruppe" selbst (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 2019, a.a.O., vom 19. Juni 2019, a.a.O., …und vom 17. September 2018, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 6. Mai 2021, a.a.O., Rn. 18).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 4 B 18.21
Entziehung oder Desertion einer Frau vom Nationaldienst in Eritrea; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 4 B 14.21
Asyl Eritrea; Entziehung von der Nationaldienstpflicht
Das selbständige Erfordernis der "deutlich abgegrenzten Identität" schließt eine Begriffsauslegung aus, nach der eine "soziale Gruppe" im Sinne des § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG allein dadurch begründet wird, dass eine Mehr- oder Vielzahl von Personen in vergleichbarer Weise von als Verfolgungshandlung im Sinne des § 3a Abs. 1 oder 2 AsylG zu qualifizierenden Maßnahmen betroffen wird (vgl. EuGH…, Urteil vom 25. Januar 2018 - C-473/16 - juris Rn. 30; BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juni 2019 - 1 B 30.19 - juris Rn. 9 f. …und vom 23. September 2019 - 1 B 54.19 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2020 - 19 A1857/19
Eritrea: Frauen im Nationaldienst keine bestimmte soziale Gruppe
EuGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - C-473/16 NVwZ 2018, 643, juris, Rn. 30; BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 2019 -1 B 54.19 -, juris, Rn. 8, vom 19. Juni 2019-1 B 30.19-, NVwZ-RR 2019, 1066, juris, Rn. 9 f., vom 15. April 2019, a. a. O., Rn. 9, und vom 17. September 2018-1 B 45.18-, juris, Rn. 9, Urteil vom 19. April 2018, a. a. O., Rn. 29 ff. - VG Düsseldorf, 18.11.2020 - 22 K 3635/18
Iran; Soziale Gruppe; Alleinstehende, nicht geschiedene Frauen; Schutz eines …
Rn. 53 EuGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - C-473/16 -, NVwZ 2018, 643, juris, Rn. 30; BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 2019 - 1 B 54.19 -, juris, Rn. 8, vom 19. Juni 2019 - 1 B 30.19 -, NVwZ-RR 2019, 1066, juris, Rn. 9 f., vom 15. April 2019, - 1 B 16.19 -, juris, Rn. 9, und vom 17. September 2018 - 1 B 45.18 -, juris, Rn. 9, Urteil vom 19. April 2018, - 1 C 29.17 -, BVerwGE 162, 44, juris, Rn. 29 ff. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2020 - 19 A 18157/19
Eritrea: Kein Flüchtlingsschutz für Frauen wegen Nationaldienst
EuGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - C-473/16 NVwZ 2018, 643, juris, Rn. 30; BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 2019 - 1 B 54.19 -, juris, Rn. 8, vom 19. Juni 2019-1 B 30.19-, NVwZ-RR 2019, 1066, juris, Rn. 9 f., vom 15. April 2019, a. a. O., Rn. 9, und vom 17. September 2018-1 B 45.18-, juris, Rn. 9, Urteil vom 19. April 2018, a. a. O., Rn. 29 ff. - VG Hamburg, 05.01.2021 - 19 A 2955/19
Eritrea: Keine flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung oder drohender ernsthafter …
Nach seinem insoweit eindeutigen Wortlaut greift auch § 3b Abs. 2 AsylG/Art. 10 Abs. 2 RL 2011/95/EU erst bei der tatsächlichen oder zugeschriebenen Zugehörigkeit zu einem der im jeweiligen Absatz 1 genannten Verfolgungsgründe, nicht hingegen schon für die Konstitution der "sozialen Gruppe" selbst (vgl. EuGH…, Urteil vom 25. Januar 2018, C-473/16, juris, Rn. 30;… BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 2019, 1 B 54.19, juris, Rn. 8, vom 19. Juni 2019, 1 B 30.19, juris, Rn. 9 f., vom 15. April 2019, a. a. O., Rn. 9, …und vom 17. September 2018 - 1 B 45.18 -, juris, Rn. 9…, Urteil vom 19. April 2018, a. a. O., Rn. 29 ff.). - VG Düsseldorf, 16.01.2024 - 6 K 1777/23
Eritrea: Ablehnung internationalen Schutzes rechtmäßig; Abschiebungsandrohung …
- VG Cottbus, 10.04.2025 - 4 K 1688/20
Alleinstehende Frauen und Opfer von häuslicher bzw. sexueller Gewalt als soziale …
- VG Saarlouis, 10.05.2022 - 3 K 922/21
Eritrea: Keine flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung wegen Wehrdienstentziehung …
- VG Cottbus, 27.05.2025 - 4 K 1078/21
Asyl Kamerun, Homosexualität (glaubhaft), keine Gruppenverfolgung, Zuerkennung …
- OVG Schleswig-Holstein, 30.05.2024 - 5 LA 21/22
Armenien; von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen; keine bestimmte soziale …
- VG Augsburg, 14.07.2020 - Au 6 K 18.30608
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären …
- VG Frankfurt/Oder, 14.10.2022 - 10 K 1622/20
- VG Dresden, 03.05.2024 - 12 K 1319/19
Algerien: Subsidiärer Schutz wegen häuslicher Gewalt
- VG Bremen, 21.03.2023 - 7 K 348/20
Algerien: Subsidiärer Schutz bei Ehrverletzung; Alleinstehende Frau; Kein …
- VG Berlin, 17.06.2022 - 26 K 551.17
Irak: kein internationaler Schutz wegen häuslicher Gewalt
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 15.04.2019 - 1 B 30/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 MRK, § 46 Abs 1 AufenthG, § 60a Abs 2 S 1 AufenthG
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung betreffend die räumliche Beschränkung des Aufenthalts eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 15.04.2019 - 1 B 30/19
- OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2019 - 4 MB 41/19
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (19)
- VG Hamburg, 16.11.2018 - 7 E 4941/18
Asylbewerber; Erreichbarkeit; Überstellung; Abschiebungsanordnung; Unterkunft; …
Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2019 - 1 B 30/19
Rn. 9 Eine grundsätzliche Anwendbarkeit des § 46 Abs. 1 AufenthG auf eine Verpflichtung, sich zu bestimmten Zeiten in der zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten, um die persönliche Erreichbarkeit zu gewährleisten, ist nach einer anderen in der Rechtsprechung vertretenen und von der Kammer geteilten Rechtsauffassung nach Sinn und Zweck im Lichte der Gesetzgebungsgeschichte anzunehmen und weder nach der Normsystematik noch durch höherrangiges Recht ausgeschlossen (so mit sehr ausführlicher Begründung VG Hamburg, Beschluss vom 16. November 2018 - 7 E 4941/18 -, Rn. 7 - 26, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 1 B 39/18 - VG Freiburg (Breisgau)…, Beschluss vom 22. November 2018 - 4 K 6442/18 -, Rn. 11, juris mit der Begründung, eine bloße Meldeauflage erscheine in Überstellungs- bzw. Abschiebungsfällen nicht gleich geeignet).Zur Erreichung dieses - für sich betrachtet zulässigen - Zwecks ist es indes nicht erforderlich, dass die Antragstellerin sich in Zeiträumen in der Unterkunft aufhält, in welchen der Vollzug einer Abschiebung nicht stattfindet bzw. nicht stattfinden könnte (VG Hamburg, Beschluss vom 16. November 2018 - 7 E 4941/18 -).
Der Antragsgegner kann im Rahmen des ihm zustehenden Ermessensspielraum insoweit eine ermessensfehlerfreie Entscheidung jederzeit nachholen (vgl. zur Teilbarkeit einer solchen Anordnung VG Hamburg, Beschluss vom 16. November 2018 - 7 E 4941/18 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 22.01.2018 - 13 ME 442/17
Anzeigepflicht; Aufenthaltsverpflichtung; Ausreise; Förderung der Ausreise; …
Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2019 - 1 B 30/19
Rn. 8 Für eine damit zumindest infrage kommende Freiheitsbeschränkung im Sinne eines "nächtlichen Hausarrests" soll nach einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung § 46 Abs. 1 AufenthG keine ausreichende Grundlage bilden so (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 13 ME 442/17 -, Rn. 3 - 6, juris).Des weitergehenden Eingriffs durch Verpflichtung zum nächtlichen Aufenthalt in seiner Unterkunft bedürfe es dazu nicht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 13 ME 442/17 -, Rn. 3 - 6, juris).
- BVerwG, 16.08.2018 - 1 B 39.18
Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien; …
Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2019 - 1 B 30/19
Rn. 9 Eine grundsätzliche Anwendbarkeit des § 46 Abs. 1 AufenthG auf eine Verpflichtung, sich zu bestimmten Zeiten in der zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten, um die persönliche Erreichbarkeit zu gewährleisten, ist nach einer anderen in der Rechtsprechung vertretenen und von der Kammer geteilten Rechtsauffassung nach Sinn und Zweck im Lichte der Gesetzgebungsgeschichte anzunehmen und weder nach der Normsystematik noch durch höherrangiges Recht ausgeschlossen (so mit sehr ausführlicher Begründung VG Hamburg…, Beschluss vom 16. November 2018 - 7 E 4941/18 -, Rn. 7 - 26, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 1 B 39/18 - VG Freiburg (Breisgau)…, Beschluss vom 22. November 2018 - 4 K 6442/18 -, Rn. 11, juris mit der Begründung, eine bloße Meldeauflage erscheine in Überstellungs- bzw. Abschiebungsfällen nicht gleich geeignet).Rn. 10 Soweit die Kammer jedoch in ihrem Beschluss vom 17. Mai 2018 - 1 B 39/18 - die von dem Antragsgegner getroffene Ermessensentscheidung zu einer Verpflichtung von montags bis freitags von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr ohne gesonderte Begründung, was die Dauer der werktäglichen Verpflichtung angeht, nicht als ermessensfehlerhaft beanstandet hat, hält sie daran nicht mehr fest.
- OVG Niedersachsen, 09.08.2017 - 13 ME 167/17
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Studiums; Erreichung des …
Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2019 - 1 B 30/19
Allenfalls dann, wenn beispielsweise ein erwachsenes Familienmitglied zwingend auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist und diese Hilfe sich ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt, kann dies einwanderungspolitische Belange zurückdrängen (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9. August 2017 - 13 ME 167/17 - juris); die tatsächlich geleistete Hilfe muss eine wesentliche sein (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 8 ME 3/18 - juris). - OVG Niedersachsen, 30.05.2018 - 8 ME 3/18
Abschiebung; Bedingung; Beistandsgemeinschaft zwischen volljährigen …
Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2019 - 1 B 30/19
Allenfalls dann, wenn beispielsweise ein erwachsenes Familienmitglied zwingend auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist und diese Hilfe sich ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt, kann dies einwanderungspolitische Belange zurückdrängen (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9. August 2017 - 13 ME 167/17 - juris); die tatsächlich geleistete Hilfe muss eine wesentliche sein (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 8 ME 3/18 - juris). - BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2019 - 1 B 30/19
Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst das Recht auf ein familiäres Zusammenleben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, 42). - BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95
Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter …
Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2019 - 1 B 30/19
Nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdige Belange können einer Beendigung des Aufenthalts dann entgegenstehen, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35, 39 f.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 20. Mai 2009 - 11 ME 110/09 -, juris Rn. 10; jeweils m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 11 ME 110/09
Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit als Schutz vor der …
Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2019 - 1 B 30/19
Nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdige Belange können einer Beendigung des Aufenthalts dann entgegenstehen, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35, 39 f.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20. Mai 2009 - 11 ME 110/09 -, juris Rn. 10; jeweils m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 8 ME 305/10
Vereinbarkeit der Verweisung auf die Möglichkeit eines familiären Zusammenlebens …
Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2019 - 1 B 30/19
Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern, mithin eine tatsächlich bestehende familiäre Lebensgemeinschaft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 8 ME 305/10 -, InfAuslR 2011, 151 m.w.N.). - VG Schleswig, 05.01.2017 - 1 B 70/16
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausweisung
Auszug aus VG Schleswig, 15.04.2019 - 1 B 30/19
Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erfolgreich gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 05. Januar 2017 - 1 B 70/16 -, Rn. 33 , juris). - BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
- BVerwG, 14.02.2012 - 9 B 79.11
Zulässigkeit; Klage; ladungsfähige Anschrift; Wohnort; Geheimhaltungsinteresse; …
- BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06
Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach der Ablehnung der Verlängerung einer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2013 - 2 M 168/12
Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft
- OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18
Glaubhaftmachung einer die Abschiebung beeinträchtigenden Erkrankung
- OVG Niedersachsen, 13.03.2018 - 13 ME 38/18
Abschiebungsanordnung; sofortiges Anerkenntnis; Anzeigepflicht; Aufenthalt; …
- OVG Niedersachsen, 15.01.2019 - 8 ME 93/18
Anzeigepflicht; Aufenthaltsort; Datenschutz; Verhältnismäßigkeit
- VGH Bayern, 13.11.2018 - 15 B 18.32145
Entfallen des Rechtsschutzinteresses im Asylprozess bei Wegfall einer …
- VG Freiburg, 22.11.2018 - 4 K 6442/18
Maßnahmen zur Förderung der Ausreise; Überstellung im Dublin-Verfahren
- VG Schleswig, 19.01.2023 - 1 B 84/22
Einstweiliger Rechtschutz gegen Abschiebung mit Nebenbestimmungen
Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erfolgreich gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (VG Schleswig…, Beschluss vom 5. Januar 2017 - 1 B 70/16 -, Rn. 33 und Beschluss vom 15. April 2019 - 1 B 30/19 -, Rn. 26, beide juris). - VG Trier, 27.08.2019 - 7 K 3223/18
Dublin-Verfahren - Entziehung vor der Überstellung - Begriff "flüchtig"
(vgl. hierzu Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 15. April 2019 - 1 B 30/19 -, juris) oder einer nach § 46 Abs. 1 AufenthG grundsätzlich zulässigen Wohnsitzauflage ein milderes Mittel dar, denn dem Kläger blieb es unbenommen, seinen Aufenthaltsort jederzeit (auch kurzfristig) zu ändern (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15. Januar 2019, a. a. O., Rn. 6 f.). - VG Schleswig, 27.03.2025 - 11 A 62/22
Ausweisungsverfügung nebst Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie räumliche …
Die Verpflichtung, Aufenthaltsorte außerhalb der Wohnung bereits ab 20:00 Uhr anzeigen zu müssen, betrifft im Gegensatz zu Nachtzeiten auch Zeiträume, in denen man sich üblicherweise auch an anderen Orten (z.B. Besuche von Bekannten, Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen) aufhalten kann (vgl. hierzu auch VG Schleswig, Beschl. v. 15.04.2019 - 1 B 30/19 -, juris Rn. 11 ;… OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2019 - 4 MB 41/19 -, juris Rn. 8 ff.).
- VG Schleswig, 12.03.2024 - 11 B 20/24
Einstweiliger Rechtschutz gegen Zuweisung
In diesem Zusammenhang und unter diesen Voraussetzungen kann auch die Verpflichtung ausgesprochen werden, sich in eine bestimmte Unterkunft zu begeben, denn die in § 46 Abs. 1 AufenthG ausdrücklich genannte Wohnsitzauflage stellt keine abschließende Regelung dar, sondern bildet lediglich ein Beispiel ("insbesondere") ( VG Schleswig, Beschluss vom 15. April 2019 - 1 B 30/19 -, juris Rn. 6 ). - VG Schleswig, 04.11.2024 - 11 B 123/24
Einstweiliger Rechtschutz gegen die räumliche Beschränkung des Aufenthalts
In diesem Zusammenhang und unter diesen Voraussetzungen kann auch die Verpflichtung ausgesprochen werden, sich in eine bestimmte Unterkunft zu begeben, denn die in § 46 Abs. 1 AufenthG ausdrücklich genannte Wohnsitzauflage stellt keine abschließende Regelung dar, sondern bildet lediglich ein Beispiel ("insbesondere") ( VG Schleswig, Beschluss vom 15. April 2019 - 1 B 30/19 -, juris Rn. 6 ). - VG Schleswig, 16.03.2020 - 11 B 7/20
Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich jedoch nur dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erfolgreich gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 15. April 2019 - 1 B 30/19 -, juris Rn. 26).
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Rechtsprechung
| VG Halle, 24.06.2019 - 1 B 30/19 |
Verfahrensgang
- VG Halle, 24.06.2019 - 1 B 30/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2019 - 3 M 153/19
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