Rechtsprechung
| BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 33.17, 1 B 33.17 (1 C 14.17) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz; Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung bzw. -androhung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 Abs 3 S 1 AsylVfG 1992, § 34a AsylVfG 1992, § 35 AsylVfG 1992, § 60 Abs 7 AufenthG, § 60 Abs 5 AufenthG
Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz; Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung bzw. -androhung - Wolters Kluwer
Zulassung der Revision wegen nachträglicher Divergenz; Feststellung der Voraussetzungen von Abschiebungsverboten in Fällen unzulässiger Asylanträge; Bezug der Feststellung auf den Zielstaat der Überstellung bzw. Abschiebung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung der Revision wegen nachträglicher Divergenz; Feststellung der Voraussetzungen von Abschiebungsverboten in Fällen unzulässiger Asylanträge; Bezug der Feststellung auf den Zielstaat der Überstellung bzw. Abschiebung
- datenbank.nwb.de
Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz; Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung bzw. -androhung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 749/15
- VG Saarlouis, 09.06.2016 - 3 K 550/16
- OVG Saarland, 09.12.2016 - 2 A 87/16
- OVG Saarland, 13.12.2016 - 2 A 260/16
- BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 33.17, 1 B 33.17 (1 C 14.17)
- BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 16.17
- BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 11.17
- BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 14.17
- OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 A 737/17
- OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 A 781/17
- BVerwG, 16.08.2018 - 1 B 39.18
- BVerwG, 21.08.2018 - 1 B 43.18
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.04.2017 - 1 C 9.16
Asylantrag; Bundesamt; Dublin-Verfahren; Herkunftsstaat; Unzulässigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 33.17
Rn. 2 Mit Beschluss vom 3. April 2017 - 1 C 9.16 - hat der Senat entschieden, dass die nach § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG zu treffende Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG vorliegen, sich in Fällen unzulässiger Asylanträge nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AsylG nicht auf den Herkunftsstaat des Asylbewerbers, sondern auf den Zielstaat der Überstellung bzw. Abschiebung bezieht und eine Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylG bzw. eine Abschiebungsandrohung nach § 35 AsylG nicht allein deswegen rechtswidrig ist, weil in dem Bescheid die gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG vorgesehene Feststellung zu nationalen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG fehlt. - BVerwG, 06.04.2009 - 10 B 62.08
Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Gewährung subsidiären Schutzes nach § 60 …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 33.17
In Bezug auf diese Frage hatte die Beschwerde der Beklagten die erhobene Grundsatzrüge auch in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise begründet; die Voraussetzungen einer Revisionszulassung unter dem Gesichtspunkt nachträglicher Divergenz (s. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2009 - 10 B 62.08 ) liegen mithin vor.
- OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 A 737/17
Anerkannter Schutzberechtigter; Abschiebungsverbot Bulgarien; Herbeiführung der …
Rn. 7 Auf die Beschwerde der Beklagten hin hat das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2017 die Revision gegen die Entscheidung unter dem Gesichtspunkt "nachträglicher Divergenz" zugelassen.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.6.2017 - 1 B 33.17 -, bei juris) Im Juli 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Senats vom Dezember 2016 teilweise aufgehoben, soweit darin die Berufung der Beklagten zurückgewiesen worden war und die Sache an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zurückverwiesen.(vgl. BVerwG, Urteil vom 25.7.2017 - 1 C 14.17 -, bei juris) In der Begründung dazu heißt es, die Rechtsauffassung des Senats, dass allein eine fehlende oder unzureichende Entscheidung über den nationalen Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung führe, sei mit den §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 34a, 35 AsylG nicht vereinbar. - OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2020 - 7 A 11038/18
Unzulässigkeitsentscheidung; Rückführung eines anerkannt Schutzberechtigten nach …
Das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. April 2017 (1 C 9/16) und 8. Juni 2017 (1 B 33/17) ab.
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