Rechtsprechung
| BVerwG, 01.03.2002 - 1 B 352.01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen einer Gehörsverletzung - Gefährdungsprognose in einem Asylverfahren - Aufklärungspflichten in einem Beschlussverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2001 - 8 A 10425/01
- BVerwG, 01.03.2002 - 1 B 352.01
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.08.2000 - 3 B 75.00
Eingang einer Klageschrift am letzten Tag der Frist per Telefax - Fehlen einer …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2002 - 1 B 352.01
Nach den Ausführungen in dem rechtzeitigen Wiedereinsetzungsgesuch vom 19. September 2001 und den hierzu vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen ist glaubhaft gemacht, dass die verspätete Einreichung der Beschwerdebegründungsschrift auf dem Verschulden einer sorgfältig ausgewählten, angeleiteten und überwachten Kanzleiangestellten des Prozessbevollmächtigten beruht, das dem Kläger nicht zuzurechnen ist (vgl. § 60 Abs. 1, § 173 VwGO, § 85 Abs. 2 ZPO; vgl. für einen ähnlichen Fall Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 3 B 75.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 235). - BVerwG, 23.02.2000 - 9 B 65.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen des groben …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2002 - 1 B 352.01
Insoweit verkennt die Beschwerde die Grenzen der freien Beweiswürdigung des Tatsachengerichts, dessen Gefährdungsprognose und Subsumtion im Einzelfall im Übrigen keiner allgemeinen Plausibilitäts- und Richtigkeitskontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. den Beschluss vom 23. Februar 2000 - BVerwG 9 B 65.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 30). - BVerwG, 11.03.1999 - 9 B 981.98
- OVG Saarland, 17.04.2013 - 3 A 268/11
Serbien: Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung; keine …
zu diesem Erfordernis etwa BVerwG, Beschluss vom 1.3.2002-1 B 352.01 -.juris.BVerwG, Beschlüsse vom 1.3.2002, a.a.O., und vom 11.3.1999 - 9 B 981.98 -, juris; Beschluss des Senats vom 19.11.2010-3 A 75/10-.
etwa BVerwG, Beschluss vom 1.3.2002 - 1 B 352.01 - und VGH München, Beschluss vom 1.2.2011 - 20 ZB 11.30015, juris.
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 ZB 23.30078
Verletzung des rechtlichen Gehörs, Entscheidung des Gerichts zur Unzeit, …
Entsprechend stellt der Grundsatz nur sicher, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und würdigt, weder aber resultiert aus ihm eine Pflicht zur allgemeinen Aufklärung i.S.v. § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 1.3.2002 - 1 B 352.01 - juris Rn. 7) noch eine allgemeine Fragepflicht (vgl. BVerwG, B.v. 11.3.1999 - 9 B 981.98 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 54 m.w.N.) oder ein Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus Beweis erhebt (…vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 13a ZB 17.31374 - juris Rn. 12; BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 - Vf. 93-VI-78 - VerfGH n.F. 34, 47). - VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung (Einzelfall -Asyl)
Entsprechend stellt der Grundsatz nur sicher, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und würdigt, weder aber resultiert aus ihm eine Pflicht zur allgemeinen Aufklärung i.S.v. § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 1.3.2002 - 1 B 352.01 - juris Rn. 7) noch eine allgemeine Fragepflicht (vgl. BVerwG, B.v. 11.3.1999 - 9 B 981.98 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 54 m.w.N.) oder ein Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus Beweis erhebt (…vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 13a ZB 17.31374 - juris Rn. 12; BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 - Vf. 93-VI-78 - VerfGH n.F. 34, 47).
- VGH Bayern, 04.09.2024 - 15 ZB 24.30734
Rechtliches Gehör, Verwaltungsgerichte, Fehlerhafte Beweiswürdigung, …
Aus Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich weder eine Pflicht zur allgemeinen Aufklärung im Sinn von § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 1.3.2002 - 1 B 352.01 - juris Rn. 7) noch folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG eine allgemeine Fragepflicht des Gerichts (vgl. BVerwG, B.v. 11.3.1999 - 9 B 981.98 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 54 m.w.N.). - VGH Bayern, 23.02.2022 - 24 ZB 22.30100
Erfolgloses Rechtsmittel eines kurdischen Asylbewerbers aus der Türkei
Zudem ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG weder eine Pflicht zur allgemeinen Aufklärung im Sinn von § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 1.3.2002 - 1 B 352.01 - juris Rn. 7) noch folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG eine allgemeine Fragepflicht des Gerichts (vgl. BVerwG, B.v. 11.3.1999 - 9 B 981.98 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 54 m.w.N.). - VGH Bayern, 14.03.2022 - 24 ZB 22.30220
Gehörsrüge nicht hinreichend dargelegt
Aus Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich aber weder eine Pflicht zur allgemeinen Aufklärung im Sinne von § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 1.3.2002 - 1 B 352.01 - juris Rn. 7) noch folgt hieraus eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (…vgl. BVerwG, B.v. 11.3.1999 - 9 B 981.98 - juris Rn. 4) oder ein Anspruch der Beteiligten, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus Beweis erhebt. - VGH Bayern, 03.02.2022 - 24 ZB 22.30137
Erfolgloser asylrechtlicher Berufungszulassungsantrag
Aus Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich weder eine Pflicht zur allgemeinen Aufklärung i.S.v. § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 1.3.2002 - 1 B 352.01 - juris Rn. 7) noch folgt hieraus eine allgemeine Fragepflicht des Gerichts (vgl. BVerwG, B.v. 11.3.1999 - 9 B 981.98 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 54 m.w.N.) oder ein Anspruch der Beteiligten, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus Beweis erhebt (…vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 13a ZB 17.31374 - juris Rn. 12; BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 - Vf. 93-VI-78 - VerfGH n.F. 34, 47). - VG Arnsberg, 23.02.2006 - 7 K 318/05
Angola, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Ermessen, FLEC, Frente de Libertação do …
Hiervon ausgehend lässt sich jedenfalls eine generelle landesweite und undifferenzierte Verfolgung von einfachen Mitgliedern und Sympathisanten der FLEC durch den angolanischen Staat nicht feststellen (vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Angola vom 18. April 2005; hierzu auch: OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 1999 - 1 A 2541/99.A - siehe auch: BVerwG, Beschluss vom 1. März 2002 - 1 B 352.01 -).
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