Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 10.07.2008 - 1 B 39/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Vorläufiger Rechtsschutz bei Zuweisung zu einem privaten Call-Center (VCS) der Dt. Telekom AG
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 52 Nr. 4 VwGO; § ... 80 I VwGO; § 80 II Nr. 4 VwGO; § 80 V VwGO; § 55 2 ; BBG; § 4 IV PostPersRG; 4 IV 2 ; PostPersRG; § 123a BRRG; § 123a I BRRG; § 123a III BRRG; § 126 III Nr. 3 BRRG; § 76 I Nr. 5a BPersVG; § 18 BBesG; § 33 V GG; § 143b GG
Vorläufiger Rechtsschutz bei Zuweisung beamtenrechtlicher Tätigkeit in einem Callcenter - VCS-GmbH - der Dt. Telekom AG; Beamter; Bundesbeamter; Postdirektor; Callcenter; Agententätigkeit; Leiharbeitnehmer; Tochterunternehmen; Telekom; Orientierungsphase; Dienststelle; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz bei Zuweisung beamtenrechtlicher Tätigkeit in einem Callcenter - VCS-GmbH - der Dt. Telekom AG; Beamter; Bundesbeamter; Postdirektor; Callcenter; Agententätigkeit; Leiharbeitnehmer; Tochterunternehmen; Telekom; Orientierungsphase; Dienststelle; ...
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (18)
- VG Hamburg, 14.03.2008 - 21 E 590/08
Auszug aus VG Lüneburg, 10.07.2008 - 1 B 39/08
1.3 Bei lebensnaher Betrachtung und Bewertung der zweiphasig ausgestalteten Personalmaßnahmen, die seitens der Antragsgegnerin durch ihre Verfügungen eingeleitet worden sind und werden, handelt es sich um eine Zuweisung, also um einen regelnden Verwaltungsakt (zutreffend VG Hamburg, Beschl. v. 14.3.08 - 21 E 590/08 -).Er kann nicht in eine Position gedrängt werden, die einem "Leiharbeitnehmer" ähnelt (so VG Hamburg, Beschl. v. 14.3.08 - 21 E 590/08 -).
Denn in jedem Falle wären beamten- und materiell-rechtlich die Anforderungen des § 4 Abs. 4 S. 2 PostPersRG iVm § 123 a BRRG zu erfüllen, wäre dem Antragsteller also eine "dem Amt entsprechende" Tätigkeit zuzuweisen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer v. 30.4.2008, 1 B 9, 1 B 11 und 1 B 13/08 und VG Hamburg, Beschl. v. 14.3.08 - 21 E 590/08 - ; OVG Koblenz NVwZ 2007, 110).
1.5 Die richterrechtlich herausgearbeitete Umsetzung scheidet hier deshalb aus (a. A. Bay. VG Regensburg, Beschl. v. 30.5.2008 - RO 1 E 08.917 -), weil der VCS GmbH in Uelzen - einer selbst- und eigenständigen Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG - als einem unstreitig privaten Unternehmen die erforderliche Dienstherrnfähigkeit fehlt, sie also keine "Ämter" zur Verfügung stellen kann (VG Hamburg, Beschl. v. 14.3.08 - 21 E 590/08 -).
Art. 143 b Abs. 3 GG umfasst nur die Nachfolgeunternehmen der früheren Deutschen Bundespost selbst, nicht aber auch private Tochterunternehmen wie die VCS-GmbH (so auch VG Hamburg, Beschl. v. 14.3.08 - 21 E 590/08 -).
1.6 In Betracht kommen kann hier somit aufgrund der gesamten Umstände nur das Institut der Zuweisung (§ 123 a BRRG; § 4 Abs. 4 S. 2 PostPersRG;… vgl. Schnellenbach, NJW-Schriften 40, 5. Aufl., Rdn. 135 ff.; vgl. vor allem auch Kotulla, ZBR 1995 S. 168 ff und S. 359 ff; VG Hamburg, Beschl. v. 14.3.08 - 21 E 590/08 - vgl. aber auch die verfassungsrechtlichen Bedenken bei Plog/Wiedow/Beck/ Lemhöfer, BBG, § 27 Rdn. 13 und schon im Gesetzgebungsverfahren, BT-Drs. 15/3732, S. 5/6).
Damit liegt ein Verwaltungsakt vor (…Schnellenbach, aaO., Fn. 162; VG Hamburg, Beschl. v. 14.3.08 - 21 E 590/08 -), der bei einer Dauer von mehr als 3 Monaten mitbestimmungspflichtig ist (§ 76 Abs. 1 Nr. 5 a BPersVG) und für den es bedeutungslos ist, ob er mündlich oder schriftlich und ob er mit einer Rechtsbehelfsbelehrung erlassen wurde.
Rechtsschutz ist hier (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren (so auch VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.04.2008 - 16 B 9/08 - ; VG Hamburg, Beschl. v. 14.3.08 - 21 E 590/08 - unzutreffend VG Hamburg, Beschl. v. 14.04.2008 - 8 E 830/08 - , das den Antrag in einen solchen gem. § 123 VwGO umdeutet).
Hierbei ist allerdings zu unterstreichen, dass die Antragsgegnerin sich dem Antragsteller gegenüber "dauerhaft rechtswidrig" verhält (so Bay. VG Regensburg, Beschl. v. 30.5.2008 - RO 1 E 08.917 - vgl. auch VG Hamburg, Beschl. v. 14.3.08 - 21 E 590/08 -), dieses Verhalten jedoch nicht ständig noch perpetuiert werden kann.
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 10 B 10611/06
Auszug aus VG Lüneburg, 10.07.2008 - 1 B 39/08
Fernmeldeoberamtsrat (A 13) selbstverständlich einen beamten- und verfassungsrechtlichen Anspruch (§ 123 a Abs. 3 BRRG; VGH München, Urt. v. 19.7.2006 - 3 BV 03.1356 - OVG Koblenz, NVwZ 2007, 110).1.4 Selbst dann, wenn es sich bei den jetzt so bezeichneten Tätigkeiten in der "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" um sog. "Qualifizierungsmaßnahmen" ohne Übertragung auch schon einer amtsentsprechenden Tätigkeit handelte, wären die unter Verweis auf die Gehorsamspflicht abverlangten Tätigkeiten ("Praxislernen" iSv Phase I) materiell-rechtlich an § 4 Abs. 4 S. 2 PostPersRG - und nicht etwa nur an § 55 S. 2 BBG - zu messen (letztlich an Art. 33 Abs. 5 GG, vgl. OVG Koblenz, NVwZ 2007, 110).
Denn in jedem Falle wären beamten- und materiell-rechtlich die Anforderungen des § 4 Abs. 4 S. 2 PostPersRG iVm § 123 a BRRG zu erfüllen, wäre dem Antragsteller also eine "dem Amt entsprechende" Tätigkeit zuzuweisen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer v. 30.4.2008, 1 B 9, 1 B 11 und 1 B 13/08 und VG Hamburg, Beschl. v. 14.3.08 - 21 E 590/08 - ; OVG Koblenz NVwZ 2007, 110).
- VG Regensburg, 30.05.2008 - RO 1 E 08.917
Auszug aus VG Lüneburg, 10.07.2008 - 1 B 39/08
1.5 Die richterrechtlich herausgearbeitete Umsetzung scheidet hier deshalb aus (a. A. Bay. VG Regensburg, Beschl. v. 30.5.2008 - RO 1 E 08.917 -), weil der VCS GmbH in Uelzen - einer selbst- und eigenständigen Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG - als einem unstreitig privaten Unternehmen die erforderliche Dienstherrnfähigkeit fehlt, sie also keine "Ämter" zur Verfügung stellen kann (VG Hamburg, Beschl. v. 14.3.08 - 21 E 590/08 -).Hierbei ist allerdings zu unterstreichen, dass die Antragsgegnerin sich dem Antragsteller gegenüber "dauerhaft rechtswidrig" verhält (so Bay. VG Regensburg, Beschl. v. 30.5.2008 - RO 1 E 08.917 - vgl. auch VG Hamburg, Beschl. v. 14.3.08 - 21 E 590/08 -), dieses Verhalten jedoch nicht ständig noch perpetuiert werden kann.
- VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 13/08
Vorübergehender Zuweisung eines Bundes(post)beamten zu einem Call-Center
Auszug aus VG Lüneburg, 10.07.2008 - 1 B 39/08
Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von ihren zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH in Uelzen erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des gehobenen Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.Denn in jedem Falle wären beamten- und materiell-rechtlich die Anforderungen des § 4 Abs. 4 S. 2 PostPersRG iVm § 123 a BRRG zu erfüllen, wäre dem Antragsteller also eine "dem Amt entsprechende" Tätigkeit zuzuweisen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer v. 30.4.2008, 1 B 9, 1 B 11 und 1 B 13/08 und VG Hamburg, Beschl. v. 14.3.08 - 21 E 590/08 - ; OVG Koblenz NVwZ 2007, 110).
- VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 9/08
Rechtswidrige vorübergehende Zuweisung in ein Call-Center der Tochtergesellschaft …
Auszug aus VG Lüneburg, 10.07.2008 - 1 B 39/08
Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von ihren zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH in Uelzen erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des gehobenen Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.So hat das die Antragsgegnerin in vorangehenden Verfahren auch selbst gesehen (vgl. 1 B 9/08 und 1 B 20/08).
- VGH Bayern, 19.07.2006 - 3 BV 03.1356
Auszug aus VG Lüneburg, 10.07.2008 - 1 B 39/08
Fernmeldeoberamtsrat (A 13) selbstverständlich einen beamten- und verfassungsrechtlichen Anspruch (§ 123 a Abs. 3 BRRG; VGH München, Urt. v. 19.7.2006 - 3 BV 03.1356 - OVG Koblenz, NVwZ 2007, 110).Die Zuweisung ist eine abordnungsähnliche Beurlaubung mit belastendem Charakter - ein "Instrument sui generis" (VGH München, Urt. v. 19.7.2006 - 3 BV 03.1356 -) - und verpflichtet zu einer Tätigkeit bei nicht behördlichen, nicht dienstherrnfähigen Einrichtungen (…Kotulla, aaO. m.w.N.).
- BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05
Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …
Auszug aus VG Lüneburg, 10.07.2008 - 1 B 39/08
Denn die für eine Besoldung gem. § 18 BBesG notwendige Zusammenschau von Amt und Funktion steht einer dauernden Trennung der beiden Komponenten, so wie das hier jedoch schon über längere Zeit erfolgt ist, im Grundsatz entgegen (BVerwG, NVwZ 2007, 101 f. und NVwZ 2005, 458 f.). - BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03
Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; …
Auszug aus VG Lüneburg, 10.07.2008 - 1 B 39/08
Denn die für eine Besoldung gem. § 18 BBesG notwendige Zusammenschau von Amt und Funktion steht einer dauernden Trennung der beiden Komponenten, so wie das hier jedoch schon über längere Zeit erfolgt ist, im Grundsatz entgegen (BVerwG, NVwZ 2007, 101 f. und NVwZ 2005, 458 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2006 - 1 B 751/06
Auszug aus VG Lüneburg, 10.07.2008 - 1 B 39/08
Da § 126 Abs. 3 Nr. 3 BRRG nur die Fälle der Abordnung und Versetzung erfasst, nicht aber das hier in Rede stehende Rechtsinstitut der Zuweisung, ist § 126 Abs. 3 Nr. 3 BRRG weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.07.2006 - 1 B 751/06 - juris), u.zw. - VG Hamburg, 14.04.2008 - 8 E 830/08
Auszug aus VG Lüneburg, 10.07.2008 - 1 B 39/08
Rechtsschutz ist hier (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren (so auch VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.04.2008 - 16 B 9/08 - ; VG Hamburg, Beschl. v. 14.3.08 - 21 E 590/08 - unzutreffend VG Hamburg, Beschl. v. 14.04.2008 - 8 E 830/08 - , das den Antrag in einen solchen gem. § 123 VwGO umdeutet). - VG Schleswig, 24.04.2008 - 16 B 9/08
- BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 43.94
Naturschutzverein - Anerkannter Naturschutzverband - Nachteil - …
- OVG Hamburg, 24.10.2007 - 1 Bs 222/07
Zuweisung einer Beschäftigung für einen bei Vivento geführten Beamten
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1998 - 10 A 11390/98
Diensstelle; Örtliche Zuständigkeit in Beamtensachen; Konkurrentenstreit; …
- VG Kassel, 16.04.2008 - 7 L 228/08
Beamter des mittleren fernmeldetechnischen Dienstes; amtsangemessene …
- VG Darmstadt, 14.07.1995 - 5 G 1063/95
- VG Lüneburg, 04.07.2008 - 1 B 20/08
Abbruch; Befristung; Einsatz; Kosten; Rechtsschutzinteresse; Telekom; Zuweisung
- VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 11/08
Beamter; PNU; Post; Postbeamter; Postnachfolgeunternehmen; Telekom; …
- VG Lüneburg, 06.10.2008 - 1 B 55/08
Amtsangemessenheit; aufschiebende Wirkung; Beamter; Beurlaubung, …
Die von der Antragsgegnerin angesprochene "Betreuung" durch die "Vivento"-Gesellschaft hat demgegenüber nichts mit einer Dienststelle zu tun, zumal sie selbst davon ausgeht, dass es auf den Ort der ständigen oder überwiegenden Dienstverrichtung ankomme (S. 2 d. Schr. v. 26.9.08), nachdem sie schon einmal eingeräumt hatte, dass der Antragstellerin bei Vivento "eine konkrete Beschäftigung an einem bestimmten Dienstort nicht zugewiesen" war (S. 8 d. Schr. vom 10.7.2008 im Verfahren 1 B 39/08).Auf § 55 Satz 2 BBG kann sich die Antragsgegnerin, so wie sie das noch in vorangehenden Verfahren getan hat, zwecks Umsetzung ihrer Personalmaßnahmen nicht stützen (vgl. Beschlüsse der Kammer, u.a. v. 10.7.2008 - 1 B 39/08 -).
Das dürfte nicht der Fall sein, da die Tätigkeit dort nicht beamtenrechtlich nach Grundsätzen einer Dienstpostenbewertung sachgerecht bewertet ist, sondern es sich um einen Platz bei einer privatrechtlichen GmbH mit "internem Bewertungsgefüge" (S. 5 d. Schr. v. 28.4.2008 im Verfahren 1 B 39/08) handelt.
- VG Lüneburg, 08.10.2008 - 1 B 57/08
Sofortige Vollziehbarkeit der Zuweisung befristeter, nicht amtsangemessener …
Die von der Antragsgegnerin angesprochene "Betreuung" durch die "Vivento"-Gesellschaft hat demgegenüber nichts mit einer Dienststelle zu tun, zumal sie selbst davon ausgeht, dass es auf den Ort der ständigen oder überwiegenden Dienstverrichtung ankomme (S. 2 d. Schr. v. 26.9.08), nachdem sie schon einmal eingeräumt hatte, dass dem Antragsteller bei Vivento "eine konkrete Beschäftigung an einem bestimmten Dienstort nicht zugewiesen" war (S. 8 d. Schr. vom 10.7.2008 im Verfahren 1 B 39/08).Auf § 55 Satz 2 BBG kann sich die Antragsgegnerin, so wie sie das noch in vorangehenden Verfahren getan hat, zwecks Umsetzung ihrer Personalmaßnahmen nicht stützen (vgl. Beschlüsse der Kammer, u.a. v. 10.7.2008 - 1 B 39/08 -).
Das dürfte im Übrigen aber auch deshalb nicht der Fall sein, weil die Tätigkeit dort nicht beamtenrechtlich nach Grundsätzen einer Dienstpostenbewertung sachgerecht bewertet ist, sondern es sich um einen Platz bei einer privatrechtlichen GmbH mit "internem Bewertungsgefüge" (S. 5 d. Schr. v. 28.4.2008 im Verfahren 1 B 39/08) handelt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - 1 A 142/12
Gewährung von Urlaub ohne Dienstbezüge für die Ableistung des juristischen …
vgl. in diesem Zusammenhang auch den Senatsbeschluss vom 28. Februar 2008 - 1 B 39/08 -, n.v. (zu § 12 SUrlV NRW).
- VG Lüneburg, 08.10.2008 - 1 B 59/08
Amtsangemessene Beschäftigung; amtsgemäße Verwendung; befristete Zuweisung; …
Die von der Antragsgegnerin angesprochene "Betreuung" durch die "Vivento"-Gesellschaft hat demgegenüber nichts mit einer Dienststelle zu tun, zumal sie selbst davon ausgeht, dass es auf den Ort der ständigen oder überwiegenden Dienstverrichtung ankomme (S. 2 d. Schr. v. 26.9.08), nachdem sie schon einmal eingeräumt hatte, dass dem Antragsteller bei Vivento "eine konkrete Beschäftigung an einem bestimmten Dienstort nicht zugewiesen" war (S. 8 d. Schr. vom 10.7.2008 im Verfahren 1 B 39/08).Auf § 55 Satz 2 BBG kann sich die Antragsgegnerin, so wie sie das noch in vorangehenden Verfahren getan hat, zwecks Umsetzung ihrer Personalmaßnahmen nicht stützen (vgl. Beschlüsse der Kammer, u.a. v. 10.7.2008 - 1 B 39/08 -).
Das dürfte jedoch deshalb nicht der Fall sein, weil die Tätigkeit dort nicht beamtenrechtlich nach Grundsätzen einer Dienstpostenbewertung sachgerecht bewertet ist, sondern es sich um einen Platz bei einer privatrechtlichen GmbH mit "internem Bewertungsgefüge" (S. 5 d. Schr. v. 28.4.2008 im Verfahren 1 B 39/08) handelt.
- VG Lüneburg, 07.11.2008 - 1 B 64/08
Amtsangemessene Tätigkeit; Bundesbeamter; Call-Center-Agent; dauerhaft; …
Das dürfte nicht der Fall sein, da die Tätigkeit dort nicht beamtenrechtlich nach Grundsätzen einer Dienstpostenbewertung sachgerecht bewertet ist, sondern es sich um einen Platz bei einer privatrechtlichen GmbH mit "internem Bewertungsgefüge" (S. 5 d. Schr. v. 28.4.2008 im Verfahren 1 B 39/08) handelt. - VG Lüneburg, 19.12.2008 - 1 B 69/08
Beamter; Postamtmann; Zuweisung; Zuweisung, dauerhafte; Zuweisung, …
Das dürfte nicht der Fall sein, da die Tätigkeit dort nicht beamtenrechtlich nach Grundsätzen einer Dienstpostenbewertung sachgerecht bewertet ist, sondern es sich um einen Platz bei einer privatrechtlichen GmbH mit "internem Bewertungsgefüge" (S. 5 d. Schr. v. 28.4.2008 im Verfahren 1 B 39/08) handelt. - OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 6 S 23.08
Zulässigkeit der Zuweisung eines Beamten in eine Qualifizierungsmaßnahme bei …
Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der genannte Zweck der Maßnahme, nämlich die Vorbereitung und Qualifizierung der betroffenen Beamten für die spätere Übernahme einer Tätigkeit bei der VCS, vorgeschoben war und die Vorbereitungs- und Orientierungsphase lediglich dem Zweck dienen sollte, Beamte in einem der Callcenter der VCS Tätigkeiten verrichten zu lassen, die ihnen im Wege einer förmlichen Zuweisung weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden könnten (so aber VG Lüneburg, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 1 B 32/08 - und vom 10. Juli 2008 - 1 B 39/08 -, Juris). - VG Berlin, 07.08.2008 - 28 A 136.08
Verordnete Teilnahme einer (Post)Beamtin an einer Vorbereitungs- und …
7 Der Hauptantrag, der in analoger Anwendung des § 80 Abs. 5 VwGO auf die Feststellung der aufschiebenden Wirkung des von der Antragstellerin erhobenen Widerspruchs zielt, ist bereits unstatthaft, weil es sich bei der streitgegenständlichen Maßnahme vom 6. Juni 2008 nicht um einen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG handelt (vgl. VG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 15 L 777/08 - VG Regensburg, Beschluss vom 30. Mai 2008 - RO 1 E 08.917 - VG Schleswig, Beschluss vom 30. Mai 2008 - 12 B 21/08 - VG Ansbach, Beschluss vom 5. Juni 2008 - AN 11 E 08.00865 - VG Arnsberg, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 5 L 408/08 - VG Oldenburg, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 6 B 1674/08 - VG München, Beschluss vom 25. Juni 2008 - M 21 E 08.2654 - a.A. VG Lüneburg, Beschlüsse vom 13. Juni 2008 - 1 B 23/08 - und vom 10. Juli 2008 - 1 B 39/08 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juli 2008 - 10 L 856/08 - VG Berlin, Beschluss vom 17. Juli 2008 -VG 7 A 194.08 -). - VG Bayreuth, 10.10.2008 - B 5 K 08.632
Befristete Zuweisung ohne Zustimmung des Beamten in ein Tochterunternehmen
Diese Rechtsauffassung, die bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vertreten wurde (so auch OVG SH, Beschluss v. 29.11.2007, Az.: 3 MB 48/07; VGH Hess, Beschluss v. 25.06.2008, Az.: 1 D 1024/08; a. A. allein VG Lüneburg etwa Beschluss v. 10.07.2008, Az.: 1 B 39/08), ergibt sich zweifelsfrei aus einer Gesetzesauslegung des § 4 Abs. 4 PostPersRG.
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2008 - L 1 B 39/08 |
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 21.05.2008 - S 9 R 484/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2008 - L 1 B 39/08
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