Rechtsprechung
| BVerwG, 05.05.1993 - 1 B 42.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verhinderung einer Eskalation von Gewalt auf Grund von Polizeipräsenz und des mäßigenden Einflusses von Veranstaltern - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Divergenz eines Urteils von der ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 26.11.1992 - 21 B 92.1672
- BVerwG, 05.05.1993 - 1 B 42.93
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 49.90
Revision - Zulassung der Revision - Divergenz - Rechtsgrundsätzlichkeit
Auszug aus BVerwG, 05.05.1993 - 1 B 42.93
Die Vorschrift setzt nach ihrem Wortlaut sowie ihrem Zweck, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung innerhalb des Verwaltungsrechtswegs zu gewährleisten, eine Divergenz zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes voraus (Beschluß vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 49.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 290 m.w.N.). - BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1993 - 1 B 42.93
Mit einem derartigen Vortrag kann die Grundsätzlichkeit einer Rechtssache in dem genannten Sinne selbst dann nicht dargetan werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2; Beschluß vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14), wie dies im vorliegenden Fall durch die Berufung auf Grundrechtsverletzung geschehen ist. - BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79
Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde
Auszug aus BVerwG, 05.05.1993 - 1 B 42.93
Mit einem derartigen Vortrag kann die Grundsätzlichkeit einer Rechtssache in dem genannten Sinne selbst dann nicht dargetan werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2; Beschluß vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14), wie dies im vorliegenden Fall durch die Berufung auf Grundrechtsverletzung geschehen ist.
- BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 241.94
Videothek - Video-Kassetten - Gewerbliche Vermietung - Sonntagsschutz - …
Mit der auf die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht zielenden Rüge der Kläger kann die Grundsätzlichkeit einer Rechtssache selbst dann nicht dargetan werden, wenn die Kläger zur Begründung ihrer Auffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführen (Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2, vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 B 42.93 -). - BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 208.94
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - …
Mit ihrem allein auf die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht zielenden Vorbringen kann die Grundsätzlichkeit einer Rechtssache in dem genannten Sinne selbst dann nicht dargetan werden, wenn die Klägerin zur Begründung ihrer abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2, vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 B 42.93 -), wie dies im vorliegenden Fall durch die pauschale Geltendmachung eines unverhältnismäßigen Eingriffs in Grundrechtspositionen aus Art. 12, 14 und 2 GG geschehen ist. - BVerwG, 12.08.1993 - 1 B 118.93
Rechtsmittel
Mit einem derartigen Vorbringen kann die Grundsätzlichkeit einer Rechtssache in dem genannten Sinne selbst dann nicht dargetan werden, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt, wie dies im vorliegenden Fall durch die Berufung auf eine Grundrechtsverletzung geschehen ist (vgl.Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2, vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 undvom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 B 42.93 -). - BVerwG, 16.08.1993 - 1 B 120.93
Rechtsmittel
Mit seinem allein auf die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht zielenden Vorbringen kann die Grundsätzlichkeit einer Rechtssache in dem genannten Sinne selbst dann nicht dargetan werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt(Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2, vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SzG Nr. 14 undvom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 B 42.93 -), wie dies im vorliegenden Fall durch die pauschale Berufung auf "elementare rechtsstaatliche" Grundsätze, insbesondere Art. 103 GG sowie auf die in Art. 12 GG und Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Grundrechte geschehen ist. - BVerwG, 28.12.1994 - 1 B 185.94
Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Mit seinem allein auf die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht zielenden Vorbringen kann insbesondere die Grundsätzlichkeit einer Rechtssache in dem genannten Sinne selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2, vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 B 42.93 -), wie dies im vorliegenden Fall durch die pauschale Berufung des Klägers auf "Verfassungsrecht, insbesondere Gleichheit vor dem Gesetz, ferner das Grundrecht auf Berufsausübung sowie auf Eigentum" geschehen ist.
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