Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 468/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
VwGO § 80 Abs. 5; BauGB § 34; SächsBauO § 80 S. 2, § 58 S. 2; BauNVO § 4, § 6, § 7
Baugenehmigung; Schank- und Speisewirtschaft; Vergnügungsstätte; Betriebszeitbeschränkung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einordnung einer Gaststätte als Vergnügungsstätte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 12.08.2009 - 4 L 1940/08
- OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 468/09
Papierfundstellen
- BauR 2010, 946
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 469/09
Baugenehmigung; Schankwirtschaft; Vergnügungsstätte; Betriebszeitbeschränkung
Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 468/09
Es sei deshalb zweifelhaft, ob seitens des Antragstellers in dem Verfahren - 1 B 469/09 - der durch die Genehmigung zum Betrieb einer Schankwirtschaft vorgegebene Rahmen bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht weiterhin überschritten werde.Mithin dürfte es dem Antragsteller in dem Verfahren - 1 B 469/09 - nicht gelungen sein, den Charakter seines Gaststättenbetriebs von der Vergnügungsstätte (…vgl. hierzu VG DD, Urt. v. 11.4.2008 - 7 K 395/05 -) hin zu der ihm bisher nur genehmigten Nutzung als Schankwirtschaft zu ändern.
Im Hinblick auf die Einhaltung der Erfordernisse für gesunde Wohnverhältnisse ist zum anderen zu berücksichtigen, dass der Antragsteller in dem Verfahren - 1 B 469/09 - durch die getroffene Verfügung weniger belastet wird, als durch eine Betriebszeitbeschränkung ab 22.00 Uhr.
Es ist im Übrigen auch nichts dafür ersichtlich, dass sich der Adressat der Baugenehmigung vom 1.2.2008 (Antragsteller im Verfahren 1 L 1924/08 (VG)/1 B 469/09) nunmehr an den durch die Baugenehmigung vom 1.2.2008 vorgegebenen Rahmen halten wird.
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2007 - 8 A 10066/07
Gaststättenbetrieb mit wechselnden Motto-Partys unzulässig
Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 468/09
Für den städtebaulichen Bezug ist wesentlich, dass solche Einrichtungen typischerweise mit negativen Folgewirkungen, wie zum Beispiel Lärmbelästigungen, Beeinträchtigungen des Stadt- und Straßenbildes oder Verschlechterungen der Gebietsqualität, verbunden sind (vgl. in diesem Zusammenhang OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 9.3.2007 - 8 A 10066/07 - VGH BW, Beschl. vom 28.11.2006 - 3 S 2377/06 -, beide zitiert nach juris).Schank- und Speisewirtschaften sind gewerbliche Betriebe, in denen Getränke aller Art allein oder zusammen mit Speisen an Gäste zum Zwecke des Verzehrs in den Wirtschaftsräumen verabreicht werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GastG; vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG Rh.- Pf., Beschl. v. 9.3.2007 a. a. O.; OVG Schl.-H., Beschl. v. 5.10.2009 - 1 MB 16/09 -, zitiert nach juris).
Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem der in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bezeichneten Baugebiete (§ 34 Abs. 2 BauGB), beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach seiner Art allein danach, ob es nach der BauNVO in dem Gebiet allgemein zulässig wäre; auf die nach der BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vorhaben ist § 31 Abs. 1 BauGB, im Übrigen ist § 31 Abs. 2 BauGB entsprechend anzuwenden.Dies zugrunde gelegt, handelt es sich nach den vorliegenden Plänen, Fotografien und Katasterauszügen bei der näheren Umgebung des ".............." jedenfalls um kein Kerngebiet i. S. von § 7 BauNVO, sondern aufgrund der vorhandenen Wohn- sowie gewerblichen Nutzung um ein allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO), ein Mischgebiet (§ 6 BauNVO) oder eine Gemengelage, in die sich eine Vergnügungsstätte aufgrund der mit ihr verbundenen Lärmimmissionen jedenfalls nicht einfügt (§ 34 Abs. 1 BauGB; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 9.3.2007 a. a. O.).
- OVG Sachsen, 11.04.2000 - 1 BS 41/00
Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 468/09
Rechtlich war es zudem nicht erforderlich, die Antragstellerin zu einer Stellungnahme aufzufordern und ihr dazu eine bestimmte Frist zu setzen (vgl. in diesem Zusammenhang SächsOVG, Beschl. v. 11.4.2000 - 1 BS 41/00 - und Beschl. v. 19.1.2009 - 1 B 297/08).
- BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88
Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 468/09
Schriftsätze der Beteiligten müssen bis zu dem Zeitpunkt, in dem sich das Gericht seiner Entscheidungen entäußert, zur Kenntnis genommenund gewürdigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4.1989, NVwZ 1989, 860). - VGH Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 3 S 2377/06
Nutzungsuntersagung gegen einen Swinger-Club
Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 468/09
Für den städtebaulichen Bezug ist wesentlich, dass solche Einrichtungen typischerweise mit negativen Folgewirkungen, wie zum Beispiel Lärmbelästigungen, Beeinträchtigungen des Stadt- und Straßenbildes oder Verschlechterungen der Gebietsqualität, verbunden sind (vgl. in diesem Zusammenhang OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 9.3.2007 - 8 A 10066/07 - VGH BW, Beschl. vom 28.11.2006 - 3 S 2377/06 -, beide zitiert nach juris). - OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2009 - 1 MB 16/09
Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte im Mischgebiet
Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 468/09
Schank- und Speisewirtschaften sind gewerbliche Betriebe, in denen Getränke aller Art allein oder zusammen mit Speisen an Gäste zum Zwecke des Verzehrs in den Wirtschaftsräumen verabreicht werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GastG;… vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG Rh.- Pf., Beschl. v. 9.3.2007 a. a. O.; OVG Schl.-H., Beschl. v. 5.10.2009 - 1 MB 16/09 -, zitiert nach juris).
- OVG Hamburg, 02.09.2011 - 2 Bs 136/11
Eine Baugenehmigung ist unbestimmt und rechtswidrig, wenn sie nicht erkennen …
Mit den in der schalltechnischen Untersuchung erwähnten Musik- und Tanzveranstaltungen und den nächtlichen Öffnungszeiten sind außerdem Nutzungselemente gegeben, die eine Einordnung als Vergnügungsstätte (…vgl. dazu u.a. OVG Koblenz, Urt. v. 1.6.2011, 8 A 10196/11, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 9.12.2009, 1 B 468/09, juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 5.10.2009, 1 MB 16/09, juris; VGH München, Beschl. v. 29.4.2008, 15 CS 08.455, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 10.11.2004, BauR 2005, 677) ebenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen erscheinen lassen. - OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 469/09
Baugenehmigung; Schankwirtschaft; Vergnügungsstätte; Betriebszeitbeschränkung
Zu berücksichtigen ist insoweit nämlich, dass der Prozessbevollmächtigte weder auf den Urlaub des Antragstellers hingewiesen hat noch darauf, dass die Geschäftsführerin der Antragstellerin in dem Verfahren 1 B 468/09 in diesem Zeitraum ebenfalls keine Rücksprache nehmen konnte.
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