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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8076
BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21 (https://dejure.org/2022,8076)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2022 - 1 B 49.21 (https://dejure.org/2022,8076)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2022 - 1 B 49.21 (https://dejure.org/2022,8076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • milo.bamf.de

    VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1 bis 3; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 60a Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; GG, Art 103 Abs 1
    Nigeria: Zurückweisung der Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitberücksichtigung von Reintegrationsleistungen bei der Frage der Existenzsicherung; Berücksichtigung der Zuwendungen von dritter Seite bei der Sicherung des wirtschaftlichen Existenzminimums neben einem möglichen eigenen Erwerbseinkommen; Aussetzung der Abschiebung von ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (43)

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21
    Rn. 10 Während sich die "Gruppenverfolgung" ebenso wie der insoweit ebenfalls geklärte (s. nur BVerwG, Urteil vom 19. April 2018 - 1 C 29.17 - BVerwGE 162, 44) Begriff der "sozialen Gruppe" auf die Verfolgung im flüchtlingsrechtlichen Sinne bezieht (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79), regelt § 60 Abs. 7 AufenthG den Abschiebungsschutz bei einer extremen allgemeinen, der gesamten Bevölkerung oder einer Bevölkerungsgruppe drohenden Gefahrenlage im Zielstaat der Abschiebung, der regelmäßig durch eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nach § 60a AufenthG gewährt werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 13.12 - BVerwGE 147, 8 Rn. 13 m.w.N.).

    Nach § 60 Abs. 7 Sätze 1 und 6 AufenthG ist erheblichen konkreten Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit in einem anderen Staat, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, durch Anordnungen nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 13.12 - BVerwGE 147, 8 Rn. 13).

    Rn. 13 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG eine politische Entscheidung ist, die grundsätzlich keiner gerichtlichen Überprüfung unterliegt, kein subjektiv-öffentliches Recht auf Erlass einer (ermessenfehlerfreien) Anordnung (vgl. zu § 32 AuslG 1990: BVerwG, Urteil vom 19. September 2000 - 1 C 19.99 - BVerwGE 112, 63 ) begründet, die Verwaltungsgerichte aus Gründen der Gewaltenteilung diese Entscheidungen zu respektieren haben, und sie daher im Einzelfall Ausländern, die einer gefährdeten Gruppe angehören, für die - wie hier - kein Abschiebestopp besteht, nur dann ausnahmsweise Schutz vor der Durchführung der Abschiebung in verfassungskonformer Anwendung des § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG zusprechen dürfen, wenn dies zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke und zur Abwendung einer extremen Gefahrenlage im Einzelfall erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 13.12 - BVerwGE 147, 8 Rn. 13 m.w.N.).

    Soweit sich die Frage einer Berücksichtigung des Kindeswohls bei der Feststellung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten in einer revisionsgerichtlich klärungsfähigen Weise stellte, ist nicht dargelegt, welcher Klärungsbedarf noch nach der auch von der Beschwerde herangezogenen neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 11. März 2021 - C-112/20 [ECLI:EU:C:2021:197] - s. bereits - zur Berücksichtigung des Kindeswohls bei einer Ausweisungsentscheidung gegen einen Elternteil - BVerwG…, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 1 B 22.10 - juris Rn. 5; vgl. zur Gewährung mit § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vergleichbarem Abschiebungsschutz nach § 58 Abs. 1a AufenthG: BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 13.12 - BVerwGE 147, 8 Rn. 22) bestehen soll; im Übrigen sind die klageabweisenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts nach der nicht mit beachtlichen Verfahrensrügen angegriffenen Bewertung des Berufungsgerichts (UA S. 7) rechtskräftig geworden.

  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Standortalternativenprüfung bei Deponievorhaben auf betreibereigenen Flächen

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21
    Die Ablehnung von Beweisanträgen verletzt grundsätzlich das rechtliche Gehör, wenn und soweit sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40, vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23 …und vom 9. Dezember 2019 - 1 B 74.19 - juris Rn. 6).

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen Beweisantrag hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40 und vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23).

  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch; …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21
    Die Ablehnung von Beweisanträgen verletzt grundsätzlich das rechtliche Gehör, wenn und soweit sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40, vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23 …und vom 9. Dezember 2019 - 1 B 74.19 - juris Rn. 6).

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen Beweisantrag hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40 …und vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - 19 A 4604/19

    Nigeria: Auch unter Berücksichtigung der Coronavirus-Pandemie weiterhin kein …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich das Berufungsgericht hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen auch auf (aktualisierte) vorangegangene Entscheidungen (OVG Münster, Urteile vom 24. März 2020 - 19 A 4470/19.A - und vom 18. Mai 2021 - 19 A 4604/19.A -) bezogen hat.

    Denn das Berufungsgericht hat dies nachvollziehbar damit begründet, dass nicht hinreichend substantiiert dargelegt worden sei, aus welchen Gründen diese entgegen der Bewertung der vorliegenden Erkenntnisse (und der generalisierenden Tatsachenfeststellungen im Urteil vom 18. Mai 2021 - 19 A 4604/19.A -) die Klägerinnen und ihre jeweiligen Familien angesichts der finanziellen Überbrückungshilfen, ihrer individuellen Situation und den sonstigen Hilfsmöglichkeiten in Nigeria nicht auch unabhängig von den Herkunftsfamilien das notwendige Existenzminimum auch im Hinblick auf eine Malaria-Erkrankung und ihr Obdach nicht zu sichern in der Lage sein werden.

  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 B 84.05

    Umfang der Klärung der Behandelbarkeit von Krankheiten im Heimatland eines …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21
    Rn. 19 aa) Das Tatsachengericht darf einen auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft gerichteten Beweisantrag insbesondere in asylgerichtlichen Verfahren, in denen regelmäßig eine Vielzahl amtlicher Auskünfte und sachverständiger Stellungnahmen über die politischen Verhältnisse im Heimatstaat zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden, im Allgemeinen nach tatrichterlichem Ermessen mit dem Hinweis auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen und die Gefährdungsprognose im Einzelfall auf der Grundlage einer tatrichterlichen Beweiswürdigung eigenständig vornehmen (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 1 B 84.05 - Buchholz 402.242 § 6o Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 11 Rn. 7 m.w.N.).

    Eine solche Würdigung findet ihre Grundlage im Prozessrecht und verletzt weder das rechtliche Gehör noch die richterliche Aufklärungspflicht, wenn die in das Verfahren eingeführten Erkenntnisse zur Beurteilung der geltend gemachten Verfolgungsgefahren ausreichen und dies spätestens im Rahmen der in der Berufungsentscheidung vorzunehmenden Beweiswürdigung dargestellt und belegt wird; dann kann das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228, vom 8. März 2006 - 1 B 84.05 - Buchholz 402.242 § 6o Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 11 Rn. 7 m.w.N., vom 27. März 2013 - 10 B 34.12 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 109 Rn. 4 …und vom 4. März 2015 - 1 B 9.15 - juris Rn. 4; s.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 - juris).

  • BVerwG, 17.06.2010 - 10 B 8.10

    Abschiebungsschutz; Zielstaat der Abschiebung; konkrete und allgemeine Gefahr; …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch geklärt, dass individuelle Gefährdungen, die sich aus einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG 2004 ergeben, auch dann nicht als Abschiebungsverbot unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG 2004 berücksichtigt werden können, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber gleichwohl insgesamt nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (vgl. zu der für eine Rückkehr in die D. R. Kongo gebildete Volksgruppe der aus Europa stammenden Kinder: BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 10 B 8.10 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 40 Rn. 5).

    Auf der anderen Seite ist in der Rechtsprechung geklärt, dass individuelle Gefährdungen, die sich aus einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG (§ 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG 2004) ergeben, auch dann nicht als Abschiebungsverbot unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden können, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber gleichwohl insgesamt nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 10 B 8.10 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 40 Rn. 7).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung; …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21
    Aus § 96 VwGO ergeben sich keine eigenständigen, über § 86 VwGO hinausreichenden Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung oder die Frage, mit welcher Intensität und Detailschärfe das Gericht den Sachverhalt zu erforschen hat; dies ergibt sich vielmehr aus § 86 Abs. 1 VwGO (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 60 und Beschluss vom 3. Januar 2012 - 2 B 72.11 - juris).
  • BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zur Pflicht der Behörden …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21
    Die Pflicht zur "tagesaktuellen" Erfassung der entscheidungsrelevanten Tatsachengrundlage ändert dabei nichts daran, dass die Frage, ob das Tatsachengericht die Einholung neuer Erkenntnisse für erforderlich erachtet, seiner auch revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren fachgerichtlichen Einschätzung unterliegt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 - NVwZ 2017, 1702 Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21
    Ist dies der Fall, steht die Einholung eines (weiteren) Gutachtens bzw. einer (weiteren) Auskunft auch dann im Ermessen des Gerichts (s.a. § 98 VwGO i.V.m. § 412 Abs. 1 ZPO), wenn die Erkenntnisquellen, aus denen das Gericht seine eigene Sachkunde schöpft, nicht in dem jeweiligen Verfahren eingeholt worden sind (vgl. insgesamt BVerwG, Beschluss vom 17. September 2019 - 1 B 43.19 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 120 Rn. 46).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose; …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21
    Es darf demnach nicht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgehen, sondern muss die ihm vorliegenden Tatsachen umfassend würdigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4…, vom 17. Mai 2011 - 8 B 88.10 - juris Rn. 6…, vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 Rn. 8 …und vom 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 - juris Rn. 23 f., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2020 - 1 B 65.19

    Zur Bedeutung einer familiären Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und …

  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

  • BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12

    Türkei; Yezide; Änderung der Sachlage; Erkenntnismittel; Beweisantrag; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2020 - 19 A 4470/19

    Nigeria: Kein generelles Abschiebungsverbot für Kleinkinder wegen Malariagefahr

  • BVerwG, 12.10.2010 - 6 B 26.10

    Wehrdienstfähigkeit; sachverständiger Zeuge; Sachverständiger; zur Abgrenzung der …

  • BVerwG, 04.11.2008 - 2 B 19.08

    Gewährung von Beihilfeleistungen für eine Behandlung mit Botulinumtoxin (Botox …

  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge; …

  • BVerwG, 30.05.2014 - 10 B 34.14

    Ansprüche an die Rüge eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14

    Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des …

  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung von Beweisanträgen in …

  • BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19

    Zum Verhältnis von Sachkunde des Gerichts und Sachverständigengutachten

  • BVerwG, 15.07.2015 - 7 B 23.14

    Vorlage prüffähiger Unterlagen zur Erneuerung einer Verrohrung durch den …

  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 88.10

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz als Verfahrensfehler

  • BVerwG, 04.03.2015 - 1 B 9.15

    Geltung einer verspäteten Leistungsgewährung an Asylbewerber für …

  • BVerwG, 27.02.2001 - 1 B 206.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • BVerwG, 19.09.2001 - 1 B 158.01
  • BVerwG, 03.01.2012 - 2 B 72.11

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Vorrang bestimmter Beweismittel

  • BVerwG, 27.01.2000 - 9 B 613.99
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

  • EuGH, 12.11.2019 - C-233/18

    Eine internationalen Schutz beantragende Person, die grob gegen die Vorschriften …

  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20

    Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes …

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales …

  • EuGH, 11.03.2021 - C-112/20

    Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende …

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …

  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung; …

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 3.21

    Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher …

  • BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10

    Ausweisungsschutz; familiäre Bindungen; Kindeswohl

  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des …

  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems - …

  • EuGH, 19.09.2017 - C-438/17

    Magamadov - Beschleunigtes Verfahren

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22

    Anfoderungen an die Darlegung eines Gehörsverstoßes aufgrund der Ablehnung von …

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt allerdings nur dann gegen den Anspruch auf rechtliches Gehörs, wenn die Ablehnung eines Beweisantrags im Prozessrecht objektiv keine Stütze mehr findet (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.3.2020 - 2 BvR 113/20 -, juris Rn. 45, und stattgebender Kammerbeschluss vom 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris Rn. 15 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 18…, vom 16.9.2020 - 5 PB 22.19 -, juris Rn. 19, …und vom 21.1.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 17 m.w.N.;… Senatsbeschluss vom 20.9.2018 - 10 LA 284/18 -, juris Rn. 26).

    Auch kann ein auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft gerichteter Beweisantrag insbesondere in asylgerichtlichen Verfahren, in denen regelmäßig eine Vielzahl amtlicher Auskünfte und sachverständiger Stellungnahmen über die politischen Verhältnisse im Heimatstaat zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden, im Allgemeinen nach tatrichterlichem Ermessen mit dem Hinweis auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei abgelehnt und die Gefährdungsprognose im Einzelfall auf der Grundlage einer tatrichterlichen Beweiswürdigung eigenständig vorgenommen werden (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 19 …und vom 23.9.2019 - 1 B 40.19 -, juris Rn. 45; vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 10.12.2020 - 1 A 3911/18.A -, juris Rn. 32).

    Ein Beweisantrag ist auch dann unzulässig und kann abgelehnt werden, wenn es sich um einen Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag handelt, wenn er also lediglich zum Ziel hat, Zugang zu einer bestimmten Informationsquelle zu erlangen, um auf diesem Wege Anhaltspunkte für neuen Sachvortrag zu gewinnen (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 21 …und vom 21.1.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 18).

    So liegt es etwa, wenn für den Wahrheitsgehalt der Beweistatsachen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, das heißt, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" behauptet worden sind (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 21 …und vom 21.1.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 18).

    Rn. 4 Beziehen sich die unter Beweis gestellten Umstände nicht auf Tatsachen, die in der Vergangenheit liegen, sondern auf Prognosen einer künftigen Entwicklung, gelten im Ansatz die Anforderungen, die an die Pflicht des Gerichts zur Einholung eines (weiteren) Gutachtens bzw. einer (weiteren) Auskunft zu stellen sind (BVerwG, Beschluss vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 22).

    Rn. 23 Das Tatsachengericht darf - wie oben bereits ausgeführt - einen auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft gerichteten Beweisantrag insbesondere in asylgerichtlichen Verfahren, in denen regelmäßig eine Vielzahl amtlicher Auskünfte und sachverständiger Stellungnahmen über die Verhältnisse im Zielstaat zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden, im Allgemeinen nach tatrichterlichem Ermessen mit dem Hinweis auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen und die Gefährdungsprognose im Einzelfall auf der Grundlage einer tatrichterlichen Beweiswürdigung eigenständig vornehmen, wenn die in das Verfahren eingeführten Erkenntnisse zur Beurteilung der geltend gemachten Verfolgungsgefahren ausreichen und dies spätestens im Rahmen der in der Entscheidung vorzunehmenden Beweiswürdigung dargestellt und belegt wird (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 19 …und vom 23.9.2019 - 1 B 40.19 -, juris Rn. 45).

    Die Klägerinnen haben demgegenüber nicht dargelegt, dass in den vom Verwaltungsgericht angeführten Quellen keine, ungenügende oder widersprüchliche Aussagen zur Bewertung der aufgeworfenen Tatsachenfrage enthalten sind (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 20 …und vom 23.9.2019 - 1 B 40.19 -, juris Rn. 46) oder diese nicht ihren Zweck zu erfüllen vermögen, dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde zu vermitteln, weil sie in sich fehlerhaft, unstimmig oder unsachlich wären oder sonst nicht als Entscheidungsgrundlage taugten (BVerwG, Beschluss vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 05.07.2022 - 4 A 13.20

    Klage gegen die Uckermarkleitung erfolglos

    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Mai 2014 - 10 B 34.14 - juris Rn. 9 und vom 14. Februar 2022 - 1 B 49.21 - juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2026 - 19 A 1373/23

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbote; Nigeria; Edo State; Delta; Humanitäre …

    Rn. 55 Vgl. BVerwG, Urteile vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 15 f., vom 4. Juli 2019 - 1 C 45.18 - juris Rn. 12, jeweils m. w. N., sowie Be­schluss vom 14. Feb­ruar 2022 - 1 B 49.21 - juris Rn. 5; OVG NRW, Urteile vom 31. Oktober 2025 - 19 A 4096/18.A - juris Rn. 177 und vom 11. Dezember 2024 - 13 A 2027/19.A - juris Rn. 38.

    Rn. 65 BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 2022 - 1 B 36.22 - juris Rn. 5, vom 14. Februar 2022 - 1 B 49.21 - juris Rn. 6.

    Rn. 240 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 1 B 49.21 - juris Rn. 13; OVG NRW, Urteile vom 31. Oktober 2025 - 19 A 4096/18.A - juris Rn. 217, vom 18. Mai 2021 - 19 A 4604/19.A - juris Rn. 70, m. w. N.

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