Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 1 B 6.19 |
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Art 140 GG, Art 139 WRV
Sonntagsladenöffnung; Großveranstaltungen; Bedeutung für Berlin als Ganzes; Internationale Grüne Woche, Berlinale und Internationale Tourismusbörse; Anlass-Rechtsprechung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 140 GG, Art 139 WRV, § 6 Abs 1 S 1 LÖG BE
Sonntagsöffnung; Ladenöffnung; Sonntagsschutz; Allgemeinverfügung; Fortsetzungsfeststellungsklage; öffentliches Interesse; verfassungskonforme Auslegung; Großveranstaltung; Bedeutung für Berlin als Ganzes; Internationale Grüne Woche; BerlinaleInternationale ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 05.04.2019 - 4 K 527.17
- VG Berlin, 05.04.2020 - 4 K 527.17
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 1 B 6.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 1 B 6.19
- BVerwG, 30.06.2021 - 8 B 48.20
- BVerwG, 16.03.2022 - 8 C 6.21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (24)
- BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
Adventssonntage Berlin
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 1 B 6.19
Das bereits durch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 - (BVerfGE 125, 39 ff.) verfassungskonform ausgelegte Tatbestandsmerkmal des öffentlichen Interesses in § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG (juris: LÖG BE) bedarf keiner ergänzenden Heranziehung der aus der sog. Anlass-Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Kriterien, um dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz Rechnung zu tragen.Nach der auf die Vorgaben im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 - (BVerfGE 125, 39 ff.) Bezug nehmenden Begründung der Allgemeinverfügung (S. 2 ff.) ergibt sich "das öffentliche Interesse an der Öffnung von Verkaufsstellen" im Wesentlichen aus Folgendem:.
Rn. 34 Hiergegen wendet sich der Beklagte mit der im Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassenen Berufung, zu deren Begründung er im Wesentlichen geltend macht: Das Verwaltungsgericht verkenne die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 u.a. - (BVerfGE 125, 39 ff. und juris) sowie die Beschlüsse des Senats vom 23. Januar 2018 - OVG 1 S. 4.18 - zur Internationalen Grünen Woche, Berlinale und ITB, sowie vom 26. September 2018 - OVG 1 S 100.18 - zur "Berlin Art Week" und vom 18. Juli 2019 - OVG 1 S 62.19 - zum "Lesbisch-Schwulen-Stadtfest", zu "Die Finals 2019" und zur Internationalen Funkausstellung.
Rn. 46 (1) Die Auslegung und Anwendung des "öffentlichen Interesse(s)" in § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG hat sich an den grundlegenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 - (BVerfGE 125, 39 , juris Rn. 159 ff.) auszurichten.
In dieser Entscheidung hat sich das Bundesverfassungsgericht bereits mit dem Berliner Ladenöffnungsgesetz (in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes vom 16. November 2007, GVBl. S. 580) befasst und die hier maßgebliche Vorschrift ( § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG a.F.) bei verfassungskonformer Auslegung mit Art. 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 140 GG und Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) für vereinbar erklärt (BVerfGE 125, 39 , juris Rn. 179 ff.).
Rn. 47 (2) Zum verfassungsrechtlichen Verständnis des § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG (a.F.) und zum "öffentlichen Interesse" hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 125, 39 ;… juris Rn. 180 ff., 193) Folgendes ausgeführt:.
Rn. 53 Dem Schutzkonzept des Berliner Gesetzgebers, dem ein weiter "Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum" zukommt (vgl. BVerfGE 125, 39 ;… juris Rn. 135, 155, 159, 189, 193), dessen Verletzung aus verfassungsrechtlicher Sicht nur festgestellt werden kann, "wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben" (…BVerfG, a.a.O., Rn. 135 m.w.N.), liegt die Erwägung zugrunde, dass die Festsetzung der ausnahmsweise zulässigen Sonntagsöffnungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG angesichts der Struktur und Größe Berlins im Wege einer "flächendeckende(n) Freigabe der Ladenöffnung … ohne warengruppenspezifische Beschränkungen" erfolgen soll.
Rn. 55 (4) Neben dem Gewicht des "öffentlichen Interesse(s)" hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 125, 39 ;… juris Rn. 182 und 185 ff.) auch zur inhaltlichen Ausfüllung dieses Rechtsbegriffs geäußert und hierzu auf die Vorstellungen des Berliner Gesetzgebers sowie auf dessen Schutzkonzeption (s.o. unter (2) Bezug genommen:.
Auch wenn der Berliner Gesetzgeber mit der Neufassung von § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG die Entscheidung der Senatsverwaltung weitgehend vorgezeichnet und die Sonntagsöffnung an acht Sonntagen abstrakt vorgesehen hat, obliegt ihr bei Erlass der Allgemeinverfügung die konkrete Prüfung (so schon BVerfGE 125, 39 ;… juris Rn. 180), welche Veranstaltungen eine Ausnahme von der Sonn- oder Feiertagsruhe zu rechtfertigen vermögen.
Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV garantiert lediglich ein Mindestschutzniveau für die Sonn- und Feiertagsruhe (vgl. BVerfG
, Urteil vom 1. Dezember 2009, a.a.O., juris Rn. 148 f.), dessen Gewährleistung primär den demokratisch legitimierten Landesgesetzgebern und nicht den Verwaltungsgerichten obliegt (so bereits Hennig, NVwZ 2018, 756 ).Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 1. Dezember 2009, a.a.O., juris Rn. 153) hat ausdrücklich bestimmt, dass dem Gesetzgeber ein Ausgleich zwischen dem Sonn- und Feiertagsschutz nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV einerseits und anderen höher- oder gleichwertigen Rechtsgütern aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG andererseits aufgegeben ist.".
Wenn das Verwaltungsgericht (juris Rn. 38 und 43) verlangt, dass die sonntägliche Ladenöffnung nur "als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung" erscheinen dürfe, wird damit mehr als der vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 1. Dezember 2009 (a.a.O., Rn. 157) geforderte Sachgrund vorausgesetzt.
Nach dieser Bestimmung können indes noch weitergehende Öffnungszeiten festgesetzt und die Öffnung an unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen zugelassen werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 184).
Durch die tatbestandsunabhängige Anwendung der Kriterien der "Anlass-Rechtsprechung" werden sowohl die Grenzen einer verfassungskonformen Auslegung und einer zulässigen richterlichen Rechtsfortbildung überschritten als auch der weite "Gestaltungspielraum des Landesgesetzgebers ... hinsichtlich des gebotenen Mindestschutzniveaus" bei der Ausgestaltung des sonntäglichen Schutzkonzepts (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 135, 159) missachtet, in den ein Gericht nur eingreifen kann, "wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (vgl. BVerfGE 92, 26 ; ähnlich BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 )"; andernfalls ist das vom Gesetzgeber Gewollte von der Rechtsprechung zu respektieren (ebenso OVG Münster…, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 4 D 36/19.NE - juris Rn. 76).
Hierfür ist ein "herausragend gewichtiges öffentliches Interesse" im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 BerlLadÖffG ebenso wenig erforderlich, wie ein in § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG nicht vorgesehener räumlicher Bezug der Veranstaltungen und Ereignisse zum gesamten Stadtgebiet (s.o.) oder eine Begrenzung der Verkaufsöffnung auf einzelne Stadtteile (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009, a.a.O., juris Rn. 181 f. und 184;… Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2018, a.a.O., juris Rn. 19, und 18. Juli 2019, a.a.O., juris Rn. 20).
Die verfassungsrechtlichen Fragen zur ausnahmsweisen Sonntagsöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG sind durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009 (a.a.O.) für das Berliner Landesrecht abschließend geklärt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2019 - 1 S 62.19
Sonntagsöffnungen am 21. Juli 2019 und am 8. September 2019 sind rechtmäßig
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 1 B 6.19
Rn. 34 Hiergegen wendet sich der Beklagte mit der im Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassenen Berufung, zu deren Begründung er im Wesentlichen geltend macht: Das Verwaltungsgericht verkenne die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 u.a. - (BVerfGE 125, 39 ff. und juris) sowie die Beschlüsse des Senats vom 23. Januar 2018 - OVG 1 S. 4.18 - zur Internationalen Grünen Woche, Berlinale und ITB, sowie vom 26. September 2018 - OVG 1 S 100.18 - zur "Berlin Art Week" und vom 18. Juli 2019 - OVG 1 S 62.19 - zum "Lesbisch-Schwulen-Stadtfest", zu "Die Finals 2019" und zur Internationalen Funkausstellung.Rn. 60 2. Zu den unterschiedlichen tatbestandlichen Schutzkonzepten in den Ladenöffnungsgesetzen anderer Bundesländer hat der Senat schon im Beschluss vom 18. Juli 2019 - OVG 1 S 62.19 - (…juris Rn. 10 bis 14) wie folgt Stellung genommen:.
Rn. 64 Diesen Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Münster ist der Senat im Beschluss vom 18. Juli 2019 (a.a.O., juris Rn. 15 f.) ferner wie folgt beigetreten:.
Wenn die Klägerin meint, dem könne "gerade nicht entnommen werden, dass jedes Ereignis, das in irgendeiner Weise Bedeutung für Berlin als Ganzes hat, ein öffentliches Interesse an einer Sonntagsöffnung begründet", so hat (auch) der beschließende Senat diese Rechtsansicht nie vertreten, was der Klägerin nicht zuletzt aus dem Beschluss vom 18. Juli 2019 - OVG 1 S 62.19 - (…a.a.O.) bekannt sein müsste.
Mit diesem zusätzlichen Kriterium wird über die verfassungsgerichtlichen Vorgaben hinausgegangen, wonach zur Auslegung des "öffentlichen Interesses" in § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG allein auf die "Bedeutung (der Veranstaltung) für Berlin als Ganzes" und nicht auf dessen räumliche Ausdehnung abzustellen ist (…vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2018 - OVG 1 S 4.18 - juris Rn. 21 und Leitsatz 2., sowie vom 18. Juli 2019 - OVG 1 S 62.19 - juris Rn. 16 und 22 m.w.N.).
Hierfür ist ein "herausragend gewichtiges öffentliches Interesse" im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 BerlLadÖffG ebenso wenig erforderlich, wie ein in § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG nicht vorgesehener räumlicher Bezug der Veranstaltungen und Ereignisse zum gesamten Stadtgebiet (s.o.) oder eine Begrenzung der Verkaufsöffnung auf einzelne Stadtteile (vgl. BVerfG…, Urteil vom 1. Dezember 2009, a.a.O., juris Rn. 181 f. und 184; Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2018, a.a.O., juris Rn. 19, und 18. Juli 2019, a.a.O., juris Rn. 20).
- BVerwG, 17.05.2017 - 8 CN 1.16
Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 1 B 6.19
Rn. 40 Ihre Erwiderung stützt sich im Wesentlichen auf die Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils und auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 17. Mai 2017 - BVerwG 8 CN 1.16 -, vom 12. Dezember 2018 - BVerwG 8 CN 1.17 - sowie vom 11. November 2015 - BVerwG 8 CN 2.14 - (alle u.a. bei juris).Auch deshalb sind davon abweichende Gerichtsentscheidungen zu anlassbezogenen Sonntagsöffnungen nach den Ladenschlussgesetzen anderer Bundesländer (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2017 - 8 CN 1.16 - juris) auf die Rechtslage in Berlin nicht übertragbar (vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 13. März 2017 - 6 S 309/17 - juris Rn. 10 f. m.w.N.).
Rn. 61 "Soweit das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, dass die aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2017 (a.a.O., juris Rn. 16 ff.) folgenden Prüfkriterien für eine Abwägung zwischen den für eine Ladenöffnung sprechenden Gründen und dem Schutzgut des Sonn- und Feiertages auch dann nicht entbehrlich seien, wenn der Landesgesetzgeber - wie neuerdings in Nordrhein-Westfalen - auf Tatbestandsebene lediglich das Vorliegen eines "öffentlichen Interesses" für eine Sonntagsöffnung verlange, bezieht sich das Verwaltungsgericht zu Unrecht auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 27. April 2018 - 4 B 571/18 - (…juris Rn. 27 ff.).
Die konsequente Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und die Sonntagsöffnung weiter einschränkenden Prüfkriterien würde in der Rechtspraxis zu einer Überdehnung des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes führen, was weder nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009 erforderlich ist noch dem verfassungsrechtlichen Gebot der praktischen Konkordanz, wonach widerstreitende verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen sind, gerecht würde (sinngemäß ebenso VGH Mannheim…, Urteil vom 20. März 2019 - 6 S 325/17 - juris Rn. 76 ff. mit weiteren Argumenten; ebenfalls Kritik an der sog. "Anlass- bzw. Annex-Rspr." des BVerwG üben u.a. Schunder, Anm. zu BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2017 - 8 CN 1.16 - NVwZ 2017, 1716 f.; und Schink, Neues Ladenöffnungsgesetz NRW - Aktuelle Rechtsprechung, GewArch 2019, 89 ff.).
Rn. 71 b. Dass aus der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Berliner Ladenöffnungsgesetz im Hinblick auf eine Anzahl von im öffentlichen Interesse freigabefähigen Sonn- und Feiertagen verfassungsgemäß sei, nicht unmittelbar auf die Rechtmäßigkeit der im Einzelfall festgesetzten Sonntagsöffnungen geschlossen werden kann (…vgl. VG-Urteil, juris Rn. 73), trifft zu, ist jedoch ebenso wenig umstritten, wie die grundsätzliche Befugnis der Verwaltungsgerichte zur Überprüfung einer auf § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG beruhenden Rechtfertigung zur ausnahmsweisen Sonntagsöffnung (s.o. unter 1. und BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2017 - 8 CN 1.16 - juris Leitsatz 3.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - 1 S 100.18
Keine Sonntagsöffnung anlässlich der Berlin Art Week am 30. September 2018
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 1 B 6.19
Rn. 34 Hiergegen wendet sich der Beklagte mit der im Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassenen Berufung, zu deren Begründung er im Wesentlichen geltend macht: Das Verwaltungsgericht verkenne die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 u.a. - (BVerfGE 125, 39 ff. und juris) sowie die Beschlüsse des Senats vom 23. Januar 2018 - OVG 1 S. 4.18 - zur Internationalen Grünen Woche, Berlinale und ITB, sowie vom 26. September 2018 - OVG 1 S 100.18 - zur "Berlin Art Week" und vom 18. Juli 2019 - OVG 1 S 62.19 - zum "Lesbisch-Schwulen-Stadtfest", zu "Die Finals 2019" und zur Internationalen Funkausstellung.Rn. 59 An diesen Erwägungen, wonach die sog. "Anlass-Rechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts mit Blick auf das Tatbestandsmerkmal des öffentlichen Interesses in § 6 Abs. 1 BerLadÖffG im Land Berlin nicht anzuwenden ist, hält der Senat auch in Anbetracht der Ausführungen im angegriffenen Urteil (…juris Rn. 38 ff.) fest (vgl. auch Senatsbeschluss zur "Berlin Art Week" vom 26. September 2018 - OVG 1 S 100.18 - juris Rn. 26).
Dass die zuständige Behörde die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen den für eine Ladenöffnung sprechenden Gründen und dem Schutzgut des Sonn- und Feiertagsschutzes im jeweiligen Einzelfall zu prüfen und zu begründen hat, dass ein dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag des Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV genügender Sachgrund für die beabsichtigte sonn- oder feiertägliche Ladenöffnung besteht (…OVG Münster, a.a.O., juris Rn. 15 und 27 ff. m.w.N.), versteht sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (…a.a.O., juris Rn. 180 f.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. September 2018, a.a.O., juris Rn. 9) von selbst und ist vorliegend nicht streitig.
Rn. 65 "Das Verwaltungsgericht Berlin verkennt, dass das Bundesverfassungsgericht das Tatbestandsmerkmal des "öffentlichen Interesse(s)" in § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG bereits zu beurteilen und hierfür auch die Auslegungskriterien bestimmt hatte, mit deren Ausfüllung dem verfassungsrechtlich nur gebotenen Mindestschutzniveau für den Sonntagsschutz hinreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 2018, a.a.O., …).
Denn bei der Frage, ob es sich um "große Veranstaltungen" handelt, die wegen ihrer Bedeutung "für Berlin als Ganzes" eine Sonntagsöffnung erforderlich machen, ist nicht nur auf die schlüssig dargelegten Besucherzahlen, die hier unzweifelhaft "groß" sind, sondern auch auf die Bedeutung und Größe der jeweiligen Veranstaltung abzustellen (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 26. September 2018, a.a.O., juris, Rn. 10 und 13).
- BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14
Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 1 B 6.19
Gerichtsentscheidungen zu anlassbezogenen Sonntagsöffnungen nach den Ladenschlussgesetzen anderer Bundesländer (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183-192) sind auf § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG (juris: LÖG BE) nicht übertragbar.Rn. 40 Ihre Erwiderung stützt sich im Wesentlichen auf die Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils und auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 17. Mai 2017 - BVerwG 8 CN 1.16 -, vom 12. Dezember 2018 - BVerwG 8 CN 1.17 - sowie vom 11. November 2015 - BVerwG 8 CN 2.14 - (alle u.a. bei juris).
Dies gelte, obwohl "auch die Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung in dem Sinne, dass zur Wahrung einer allenfalls geringen prägenden Wirkung der Ladenöffnung vorauszusetzen ist, dass nach einer anzustellenden Prognose der durch die Ladenöffnung zu erwartende Besucherstrom hinter demjenigen zurückbleiben muss, den das Anlassereignis für sich genommen voraussichtlich auslöst (BVerwG, Urteil vom 11. November 2015, a.a.O., Rn. 24 f.), … zum Tatbestandsmerkmal "aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen" im Sinne des in Bayern fortgeltenden § 14 Abs. 1 LSchlG ergangen" sei.
Diese tatbestandliche Differenzierung zwischen einer Sonntagsöffnung im "öffentlichen Interesse" nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG und einer solchen "aus Anlass besonderer Ereignisse" nach § 6 Abs. 2 BerlLadÖffG würde nivelliert, wenn nicht gar aufgehoben, wenn der Anlassbezug auf die Anwendung von § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG übertragen würde, zumal die "Anlass-Rechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts maßgeblich anhand des wiederum anders formulierten Tatbestands in § 14 LadSchlG entwickelt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - Leitsatz 2.).
Gerichtlich ist die Prognose des kommunalen Normgebers wegen des gesetzlich an ihn delegierten Einschätzungsspielraums nur auf ihre Schlüssigkeit und Vertretbarkeit zu überprüfen (BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 36).
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2018 - 1 S 4.18
Sonntagsöffnungen in Berlin anlässlich der Grünen Woche, der Berlinale und der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 1 B 6.19
Rn. 44 1. Der Senat hat an der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung bereits im Beschluss vom 23. Januar 2018 - OVG 1 S 4.18 - (…juris Rn. 7 - 21) keine durchgreifenden Zweifel gehabt und hierzu ausgeführt:.Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV garantiert lediglich ein Mindestschutzniveau für die Sonn- und Feiertagsruhe (vgl. BVerfG…, Urteil vom 1. Dezember 2009, a.a.O., juris Rn. 148 f.), dessen Gewährleistung primär den demokratisch legitimierten Landesgesetzgebern und nicht den Verwaltungsgerichten obliegt (so bereits Hennig, NVwZ 2018, 756 ).
Mit diesem zusätzlichen Kriterium wird über die verfassungsgerichtlichen Vorgaben hinausgegangen, wonach zur Auslegung des "öffentlichen Interesses" in § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG allein auf die "Bedeutung (der Veranstaltung) für Berlin als Ganzes" und nicht auf dessen räumliche Ausdehnung abzustellen ist (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2018 - OVG 1 S 4.18 - juris Rn. 21 und Leitsatz 2., …sowie vom 18. Juli 2019 - OVG 1 S 62.19 - juris Rn. 16 und 22 m.w.N.).
Hierfür ist ein "herausragend gewichtiges öffentliches Interesse" im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 BerlLadÖffG ebenso wenig erforderlich, wie ein in § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG nicht vorgesehener räumlicher Bezug der Veranstaltungen und Ereignisse zum gesamten Stadtgebiet (s.o.) oder eine Begrenzung der Verkaufsöffnung auf einzelne Stadtteile (vgl. BVerfG…, Urteil vom 1. Dezember 2009, a.a.O., juris Rn. 181 f. und 184; Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2018, a.a.O., juris Rn. 19, und 18. Juli 2019, a.a.O., juris Rn. 20).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 517/19
Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 1 B 6.19
Rn. 62 Im Gegenteil: In seiner aktuellen Rechtsprechung hat das Oberverwaltungsgerichts Münster (vgl. Beschluss vom 25. April 2019 - 4 B 517/19.NE - juris Rn. 35 bis 40 m.w.N.) erhebliche Zweifel an der Annahme des Bundesverwaltungsgerichts geäußert, dass das Erfordernis des prognostischen Überwiegens der durch den Anlass selbst angezogenen Besucherzahlen eine verfassungsrechtlich notwendige Bedingung der prägenden Wirkung einer Veranstaltung sei, die die Öffnung von Verkaufsstellen rechtfertigen solle.Das Verwaltungsgericht hat diese Konsequenz im Urteil vom 5. April 2019 (a.a.O., juris Rn. 64) zwar in den Blick genommen und jedenfalls für die dortigen Veranstaltungen nicht bezweifelt, jedoch kein Beispiel dafür genannt, welche Veranstaltung bzw. welcher Anlass bei Anlegung der vom Verwaltungsgericht für erforderlich gehaltenen Prüfkriterien eine stadtweite Sonntagsöffnung noch rechtfertigen könnte.
Rn. 82 Soweit das Verwaltungsgericht (…juris Rn. 43) und die Klägerin von dem Beklagten die Ermittlung verlangen, "wie viele Personen als Besucher der jeweiligen Veranstaltung und wie viele allein wegen der Öffnung der Verkaufsstellen zu erwarten waren", so findet diese, auch rein praktisch nicht umsetzbare Forderung weder im Berliner Ladenschlussgesetz noch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Stütze (…ebenfalls ablehnend für das dortige Landesrecht OVG Münster, Beschlüsse vom 17. Juli 2019 - 4 D 36/19.NE - juris Rn. 74 ff.> und vom 25. April 2019 - 4 B 517/19 - juris Rn. 35 ff. m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2019 - 4 D 36/19
Erstes Hauptsacheverfahren zum Ladenöffnungsgesetz entschieden
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 1 B 6.19
Durch die tatbestandsunabhängige Anwendung der Kriterien der "Anlass-Rechtsprechung" werden sowohl die Grenzen einer verfassungskonformen Auslegung und einer zulässigen richterlichen Rechtsfortbildung überschritten als auch der weite "Gestaltungspielraum des Landesgesetzgebers ... hinsichtlich des gebotenen Mindestschutzniveaus" bei der Ausgestaltung des sonntäglichen Schutzkonzepts (vgl. BVerfG…, Urteil vom 1. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 135, 159) missachtet, in den ein Gericht nur eingreifen kann, "wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (vgl. BVerfGE 92, 26 ; ähnlich BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 )"; andernfalls ist das vom Gesetzgeber Gewollte von der Rechtsprechung zu respektieren (ebenso OVG Münster, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 4 D 36/19.NE - juris Rn. 76).Rn. 82 Soweit das Verwaltungsgericht (…juris Rn. 43) und die Klägerin von dem Beklagten die Ermittlung verlangen, "wie viele Personen als Besucher der jeweiligen Veranstaltung und wie viele allein wegen der Öffnung der Verkaufsstellen zu erwarten waren", so findet diese, auch rein praktisch nicht umsetzbare Forderung weder im Berliner Ladenschlussgesetz noch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Stütze (ebenfalls ablehnend für das dortige Landesrecht OVG Münster, Beschlüsse vom 17. Juli 2019 - 4 D 36/19.NE - juris Rn. 74 ff.> …und vom 25. April 2019 - 4 B 517/19 - juris Rn. 35 ff. m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2019 - 6 S 325/17
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen anlässlich eines historischen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 1 B 6.19
Die konsequente Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und die Sonntagsöffnung weiter einschränkenden Prüfkriterien würde in der Rechtspraxis zu einer Überdehnung des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes führen, was weder nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009 erforderlich ist noch dem verfassungsrechtlichen Gebot der praktischen Konkordanz, wonach widerstreitende verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen sind, gerecht würde (sinngemäß ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 20. März 2019 - 6 S 325/17 - juris Rn. 76 ff. mit weiteren Argumenten; ebenfalls Kritik an der sog. "Anlass- bzw. Annex-Rspr." des BVerwG üben u.a. Schunder, Anm. zu BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2017 - 8 CN 1.16 - NVwZ 2017, 1716 f.; und Schink, Neues Ladenöffnungsgesetz NRW - Aktuelle Rechtsprechung, GewArch 2019, 89 ff.).Hierdurch werden die verfassungsgerichtlichen Anforderungen in unzulässiger Weise "verschärft" bzw. "überdehnt", weil der dem Sonntagsschutz gerecht werdende Sachgrund bei diesem Prüfungsmaßstab aus dem Blick gerät (kritisch bereits VGH Mannheim…, Beschluss vom 13. März 2017 - 6 S 309/17 - juris Rn. 11; ablehnend in Bezug auf § 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2019 - 6 S 325/17 - juris Leitsatz 2. und Rn. 76 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2017 - 6 S 309/17
Verfassungskonforme Einschränkung des LÖG BW § 8 Abs 1; keine abschließende …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 1 B 6.19
Auch deshalb sind davon abweichende Gerichtsentscheidungen zu anlassbezogenen Sonntagsöffnungen nach den Ladenschlussgesetzen anderer Bundesländer (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2017 - 8 CN 1.16 - juris) auf die Rechtslage in Berlin nicht übertragbar (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2017 - 6 S 309/17 - juris Rn. 10 f. m.w.N.).Hierdurch werden die verfassungsgerichtlichen Anforderungen in unzulässiger Weise "verschärft" bzw. "überdehnt", weil der dem Sonntagsschutz gerecht werdende Sachgrund bei diesem Prüfungsmaßstab aus dem Blick gerät (kritisch bereits VGH Mannheim, Beschluss vom 13. März 2017 - 6 S 309/17 - juris Rn. 11; ablehnend in Bezug auf § 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg…, Urteil vom 20. März 2019 - 6 S 325/17 - juris Leitsatz 2. und Rn. 76 ff.).
- BVerwG, 12.12.2018 - 8 CN 1.17
Leipziger Verordnung zur Ladenöffnung am 1. und 3. Advent 2017 für den Ortsteil …
- BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
Fluglärm
- BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
Zweitregister
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
- BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15
Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2018 - 4 B 571/18
Sonntagsladenöffnung in Kreuztal nach neuem Ladenöffnungsgesetz unzulässig
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2017 - 4 B 1538/17
Ladenöffnung in Düsseldorfer Innenstadt am 2. Advent kann stattfinden
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 1 S 26.17
Sonntagsöffnung 2017 in Potsdam teilweise gestoppt
- BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 130.96
Kommunalrecht - Verfassungsmäßigkeit der Kreisumlage
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 19.15
Einstweilige Anordnung; Verordnung; Antragsbefugnis einer Gewerkschaft; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - 1 S 45.17
Antragsbefugnis einer Gewerkschaft gegen eine ordnungsbehördliche Verordnung …
- VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 529.17
Sonntagsöffnung von Ladengeschäften im Land Berlin
- OVG Niedersachsen, 10.09.2020 - 7 ME 89/20
Ladenöffnung; rechtfertigender Sachgrund; Sonntagsöffnung; Umsatzsteigerung
Die unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Mai 2020 (AZ: OVG 1 B 6.19) vertretene Auffassung der Antragsgegnerin, es bedürfe grundsätzlich keines besonders hohen, herausragend gewichtigen öffentlichen Interesses, verfängt vor diesem Hintergrund der aktuelleren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht, ungeachtet dessen, dass der landesrechtliche Genehmigungsgrund des "öffentlichen Interesses" in dieser Formulierung im NLöffVZG auch nicht vorgesehen ist. - OVG Sachsen, 06.10.2021 - 6 C 26/21
Sonntagsschutz; Ladenöffnung; Normenkontrolle; Weihnachtsmarkt; Striezelmarkt
Zuletzt hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Öffnung von Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet der Bundeshauptstadt am 28. Januar 2018 zur 68. Internationalen Grünen Woche und zum 107. Berliner Sechstagerennen, am 18. Februar 2018 zu den Internationalen Filmfestspielen (Berlinale) sowie am 11. März 2018 zur Internationalen Tourismus- Börse Berlin von 13 Uhr bis 20 Uhr als gegeben angesehen und hat dies unter anderem damit begründet, dass die Besucher dieser Veranstaltungen in Hotels im gesamten Stadtgebiet unterkämen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13. Mai 2020 - 1 B 6.19 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - 4 B 206/24
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Messe ProWein 2024
Rn. 30 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16.3.2022 - 8 C 6.21 -, BVerwGE 175, 166 = juris, Rn. 21; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 13.5.2020 - 1 B 6.19 -, juris, Rn. 9, 12, 18 ff.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herbeiführung einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung durch eine ungesicherte Prognoseentscheidung zur Verfolgungsgefahr als klärungsbedürftige Rechtsfrage; Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Zulassung einer Beschwerde in einem ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 21.06.2017 - 2 A 3038/17
- OVG Niedersachsen, 10.01.2019 - 2 LB 863/18
- BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (29)
- OVG Niedersachsen, 05.12.2018 - 2 LB 570/18
Beachtliche Wahrscheinlichkeit; Deserteur; Desertion; Flüchtlingsanerkennung; …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
Rn. 17 Das Berufungsgericht hat die Beteiligten zu seiner Absicht, durch Beschluss nach § 130a VwGO zu entscheiden, mit Verfügung vom 20. Dezember 2018 vorab gehört und dabei auf seine Rechtsprechung zu der Rückkehrgefährdung syrischer Staatsangehöriger verwiesen (u.a. unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 LB 570/18 -, in dem es das Vorliegen der Anforderungen an eine Entscheidung nach § 130a VwGO bejaht hat).Rn. 19 Nach den Ausführungen zu 1. musste das Berufungsgericht auch nicht mit Blick auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. März 2018 von der angekündigten Entscheidung durch Beschluss nach § 130a VwGO absehen, zumal in der übermittelten Anhörungsverfügung auch auf einen Beschluss hingewiesen worden war (OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 LB 570/18 -), in dem sich das Berufungsgericht mit jener Entscheidung bereits auseinandergesetzt hatte.
Rn. 20 c) Das an die Verwertung des aktualisierten Lageberichts des Auswärtigen Amtes über die Lage in der Arabischen Republik Syrien (Stand: November 2018) anknüpfende Vorbringen legt schon deswegen nicht dar, dass dem Kläger das rechtliche Gehör versagt geblieben sein könnte, weil dieser Lagebericht in der übermittelten Erkenntnismittelliste aufgeführt war (und zwar als allererstes Erkenntnismittel) und in dem erwähnten Beschluss vom Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 LB 570/18 -, auf den das Anhörungsschreiben ausdrücklich hingewiesen hatte, auch schon Berücksichtigung gefunden hatte.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).Überdies wird auch nicht dargelegt, was der Kläger über das schriftsätzliche Vorbringen hinaus vorgetragen hätte, wenn ihm Gelegenheit zur Äußerung bis zum Ablauf der Frist gegeben worden wäre, und inwiefern dieses Vorbringen geeignet gewesen wäre, eine günstigere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu erreichen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15, vom 14. April 2005 - 1 B 161.04 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 81 S. 37 f. …und vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - juris Rn. 10).
- BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
Mit dem Grad der Schwierigkeit der Rechtssache wächst daher zugleich auch das Gewicht der Gründe, die gegen die Anwendung des § 130a VwGO und für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sprechen (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 und vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ).Die Grenzen von § 130a Satz 1 VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289).
- BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
Der Kläger, der im erstinstanzlichen Verfahren auf mündliche Verhandlung verzichtet hatte (zur Zulässigkeit der Entscheidung nach § 130a VwGO in Fällen, in denen in erster Instanz eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat oder dem Berufungskläger jedenfalls eröffnet war, s. BVerwG, Urteil vom 14. März 2002 - 1 C 15.01 - BVerwGE 116, 123), hat in seinem Schriftsatz vom 5. Januar 2019 nicht ausgeführt, warum nicht nur eine Fortschreibung der Leitentscheidung des Berufungsgerichts vom 27. Juni 2017, sondern auch der in der Anhörungsverfügung ausdrücklich benannten weiteren Entscheidungen sowie der in der übermittelten Erkenntnismittelliste Syrien (Stand: 21. November 2018) benannten Entscheidungen des Berufungsgerichts erforderlich sein könnte. - BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07
Begründung einer Divergenzrüge durch die Geltendmachung einer fehlerhaften …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
Auch ein Beweisantrag zu einer für erforderlich gehaltenen Sachverhaltsermittlung zu einer bestimmten Beweistatsache (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 5 B 157.07 - juris), etwa zum "Verhalten des Regimes in Friedenszeiten", wurde weder gestellt noch angekündigt. - BVerwG, 14.04.2005 - 1 B 161.04
Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen, die …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
Überdies wird auch nicht dargelegt, was der Kläger über das schriftsätzliche Vorbringen hinaus vorgetragen hätte, wenn ihm Gelegenheit zur Äußerung bis zum Ablauf der Frist gegeben worden wäre, und inwiefern dieses Vorbringen geeignet gewesen wäre, eine günstigere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu erreichen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15, vom 14. April 2005 - 1 B 161.04 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 81 S. 37 f. …und vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - juris Rn. 10). - BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 37.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
Überdies wird auch nicht dargelegt, was der Kläger über das schriftsätzliche Vorbringen hinaus vorgetragen hätte, wenn ihm Gelegenheit zur Äußerung bis zum Ablauf der Frist gegeben worden wäre, und inwiefern dieses Vorbringen geeignet gewesen wäre, eine günstigere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu erreichen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15, vom 14. April 2005 - 1 B 161.04 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 81 S. 37 f. und vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - juris Rn. 10). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist daher nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ). - BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
Rn. 8 Die Beschwerde setzt sich überdies auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem im Asylverfahren erforderlichen Grad richterlicher Überzeugungsgewissheit für die tatbestandlich erforderliche "beachtliche Wahrscheinlichkeit" drohender Verfolgung auseinander (…s. nur BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 - BVerwGE 140, 22 Rn. 22 und vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 32), an der das Bundesverwaltungsgericht auch in jüngerer Zeit festgehalten hat (s. etwa Beschluss vom 15. August 2017 - 1 B 120.17 - juris). - BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19
Rn. 8 Die Beschwerde setzt sich überdies auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem im Asylverfahren erforderlichen Grad richterlicher Überzeugungsgewissheit für die tatbestandlich erforderliche "beachtliche Wahrscheinlichkeit" drohender Verfolgung auseinander (s. nur BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 - BVerwGE 140, 22 Rn. 22 …und vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 32), an der das Bundesverwaltungsgericht auch in jüngerer Zeit festgehalten hat (s. etwa Beschluss vom 15. August 2017 - 1 B 120.17 - juris). - BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …
- BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09
Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss; …
- BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98
Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
- BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06
Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18
(materielle) Beweislast; Auslandsaufenthalt; Beweiserleichterung; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2018 - 2 L 238/13
Verfolgung syrischer Staatsangehöriger wegen Wehrdienstentziehung
- BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11
Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …
- BVerwG, 25.09.2003 - 4 B 68.03
Mündliche Verhandlung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; begründete Berufung.
- BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
- BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 120.17
Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen; …
- BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 14 A 837/18
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen bei …
- BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17
Erhöhter Ausweisungsschutz für ARB-Berechtigte
- BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
- BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor …
- BVerwG, 11.11.2011 - 5 B 45.11
- BVerwG, 20.01.1998 - 3 B 1.98
Einstimmigkeit bei Entscheidung über die Unbegründetheit einer Berufung - …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an syrische Staatsangehörige, kurdischer …
- VG Schwerin, 30.10.2018 - 3 A 1334/17
Erfolglose Klage auf Flüchtlingsschutz (Syrien)
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 1 B 6.19 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 05.04.2019 - 4 K 527.17
- VG Berlin, 05.04.2020 - 4 K 527.17
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 1 B 6.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 1 B 6.19
- BVerwG, 30.06.2021 - 8 B 48.20
- BVerwG, 16.03.2022 - 8 C 6.21
Wird zitiert von ... (3)
- VG Berlin, 21.09.2020 - 4 L 350.20
Keine Sonntagsöffnung in Berlin am 4. Oktober und am 8. November 2020
VG Berlin, Urteil vom 5. April 2020 - VG 4 K 527.17 und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2020 - OVG 1 B 6.19 - ).Denn die in der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg maßgeblich zur Begründung seiner Entscheidung vom 14. Mai 2020 (OVG 1 B 6.19) in Bezug genommenen Entscheidungen des OVG Münster und des VGH Mannheim habe das BVerwG in dem zeitlich nachfolgendem Urteil gerade aufgehoben.
Soweit zwischen der Kammer und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Uneinigkeit darüber besteht, ob die sogenannte "Anlassrechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts, welche die einzelnen (bundes-)verfassungsrechtlichen Maßgaben für Sonntagsöffnungen konkretisiert, auf die Berliner Rechtslage übertragbar ist (vgl. dafür: Urteil der Kammer vom 5. April 2019 - VG 4 K 527.17 - dagegen: Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. Mai 2020 - OVG 1 B 6.19 -, jeweils juris), kann dies hier dahinstehen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2022 - 4 E 388/22
Addition; Auffangwert; Bewertung; Freigabe; Gewerkschaft; Ideelles; Interesse; …
Rn. 15 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 9.8.2021 - 4 D 15/20.NE -, juris, Rn. 11 f., m. w. N., und vom 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE -, juris, Rn. 78; siehe auch OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 23.1.2018 - 1 S 4.18 -, juris, Rn. 23, vom 18.7.2019 - 1 S 62.19 -, juris, Rn. 38, und vom 14.5.2020 - 1 B 6.19 -, juris, Rn. 89; ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 6.8.2020 - 22 BV 19.530 -, juris, Rn. 3, 46.Rn. 20 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.6.2022 - 8 CN 1.19 -, Urteilsabdruck, Seite 22, folgend auf VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.3.2019 - 6 S 325/17 -, juris, Rn. 89, einerseits, sowie Beschlüsse vom 10.5.2021 - 8 B 59.20 -, juris, Tenor und Rn. 1, und vom 16.3.2022 - 8 C 6.21 -, Urteilsabdruck, Seite 12, folgend auf OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 14.5.2020 - 1 B 6.19 -, juris, Rn. 89, andererseits.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2022 - 4 E 388/22
Überprüfung des Verfahrens durch den ganzen Senat zur grundsätzlichen Klärung der …
Rn. 9 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 9.8.2021 - 4 D 15/20.NE -, juris, Rn. 11 f., m. w. N., und vom 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE -, juris, Rn. 78; so auch OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 23.1.2018 - 1 S 4.18 -, juris, Rn. 23, vom 18.7.2019 - 1 S 62.19 -, juris, Rn. 38, und vom 14.5.2020 - 1 B 6.19 -, juris, Rn. 89.
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