Rechtsprechung
| VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Seuchenrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betretensverbot von Kindertagesstätten wegen der Corona-Pandemie
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
- OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 3 MB 25/20
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20
Gefahrenabwehrrecht/Seuchenbekämpfung: Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes …
Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
Die massiven Anstrengungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dem insbesondere die möglichst frühzeitige Identifizierung von Kontaktpersonen und deren Management obliegt, sollten nach Ansicht der Robert Koch-Instituts durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit ergänzt werden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 37, juris).Mit den deutschlandweit auftretenden Fällen einer Infektion sind an einer übertragbaren Krankheit (§ 2 Nr. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. h IfSG) erkrankte Personen und damit Kranke im Sinne von § 2 Nr. 4 IfSG festgestellt worden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 36, juris).
Allerdings sind auch Infektionslagen wie die derzeit bestehende unter der Geltung des Grundgesetzes bisher nicht vorgekommen (VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 33, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Beschluss vom 03. April 2020 - 1 B 35/20 -, Rn. 13, juris).
- OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20
Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten …
Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
Dabei sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde und den Verordnungsgeber bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris Rn. 25), wobei auch die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht immer eingefordert werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 -, juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 - juris), insbesondere, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes nur begrenzte Lockerungen zu vertreten sind und wegen ihrer Vielzahl nicht alle Angehörigen vergleichbarer Gruppen einbezogen werden können.Für Rechtsbereiche der Gefahrenabwehr wie das Infektionsschutzrecht ist zu berücksichtigen, dass die Verwaltung ihre Entscheidungen hier oftmals unter Zeitdruck und Bedingungen einer sich ständig verändernden Lage zu treffen hat (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 -, Rn. 13, juris).
- OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 98/20
Corona; Einrichtungshäuser; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht; …
Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
Dabei sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde und den Verordnungsgeber bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris Rn. 25), wobei auch die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht immer eingefordert werden kann (vgl. OVG Hamburg…, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 -, juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 - juris), insbesondere, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes nur begrenzte Lockerungen zu vertreten sind und wegen ihrer Vielzahl nicht alle Angehörigen vergleichbarer Gruppen einbezogen werden können.Die Behörde eines Bundeslandes verletzt daher den Gleichheitssatz nicht deshalb, weil ein anderes Land den gleichen Sachverhalt anders behandelt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 -, Rn. 63 - 66, juris).
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
Daran fehlt es, wenn die beiden Sachverhalte von zwei verschiedenen Trägern öffentlicher Gewalt gestaltet werden; der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen Zuständigkeitsbereich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 - BVerfGE 76, 1, 73 - juris Rn. 151 m.w.N.). - BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240, 252 - juris Rn. 40; Beschluss vom 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, BVerfGE 98, 365, 385 - juris Rn. 63). - VG Bayreuth, 11.03.2020 - B 7 S 20.223
Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Beschränkungen im schulischen Bereich …
Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
Es erscheint sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 44 - 45, juris). - BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240, 252 - juris Rn. 40;… Beschluss vom 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, BVerfGE 98, 365, 385 - juris Rn. 63). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20
Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr …
Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
Dabei sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde und den Verordnungsgeber bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris Rn. 25), wobei auch die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht immer eingefordert werden kann (vgl. OVG Hamburg…, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 -, juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 - juris), insbesondere, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes nur begrenzte Lockerungen zu vertreten sind und wegen ihrer Vielzahl nicht alle Angehörigen vergleichbarer Gruppen einbezogen werden können. - OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91
Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …
Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris). - VG Schleswig, 03.04.2020 - 1 B 35/20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes
Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 66/20
Allerdings sind auch Infektionslagen wie die derzeit bestehende unter der Geltung des Grundgesetzes bisher nicht vorgekommen (VG Bremen…, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 33, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 03. April 2020 - 1 B 35/20 -, Rn. 13, juris). - VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17
Naturschutzrecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20
Untersagung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen in Zeiten der …
Bei lebensnaher Betrachtung dürfte es für Kindertagesstätten bereits vielfach eine "kaum zu bewältigende Aufgabe darstellen, bei der Betreuung der Kinder ein aus Gründen des Infektionsschutzes noch erforderliches Abstandsgebot sicherzustellen" (so zutreffend Schl.-Holst. VG, Beschl. v. 30.04.2020 - 1 B 66/20 - juris). - VG Regensburg, 17.06.2020 - RO 14 S 20.1002
Corona: Untersagung des regulären Betreuungsangebots in Kindertageseinrichtungen …
Die Regelung in Ziffer 1 der Allgemeinverfügung macht es den Eltern unmöglich, die Kinder in der Kindertagesstätte entsprechend der zwischen den Eltern und dem Träger der Kindertagesstätte bestehenden rechtlichen Beziehungen betreuen zu lassen und betrifft demnach auch eigene Rechte der Eltern (so auch Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, B. v. 30.4.2020 - 1 B 66/20 - juris, Rn. 2 zu der dort geltenden im Wesentlichen gleichlautenden Allgemeinverfügung).
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 12 GG, Art 14 GG, Art 20 GG, § 12 SpielhG SL, § 3 SpielhG SL
Vorläufige Duldung des Fortbetriebs einer Bestandsspielhalle; Auswahlverfahren zur Auflösung der Abstandskollision zweier Spielhallenstandorte zu einer Suchtberatungsstelle - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auswahlverfahren zur Auflösung der Abstandskollision zweier Spielhallenstandorte
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 03.02.2020 - 1 L 1378/19
- OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- OVG Saarland, 18.06.2020 - 1 B 87/20
Spielhallenerlaubnis; Auswahlentscheidung: ordnungsrechtliche Verstöße; …
Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20
Die Feststellung des Antragsgegners, hinsichtlich der Konkurrentin hätten keine hinreichend gewichtigen aktuellen Verstöße in die Auswahlentscheidung miteinbezogen und verwertet werden können, begegnet daher erheblichen Bedenken.[zu demselben Vorfall bereits Beschluss des Senats vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnr. 15][zu demselben Vorfall bereits Beschluss des Senats vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnr. 15].Rn. 18 Der Senat hat bereits mehrfach Zweifel daran zum Ausdruck gebracht, ob der Entfernung konkurrierender Spielhallen zu einer Suchtberatungsstelle im Rahmen der Auswahlentscheidung eine eigenständige oder gar ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden kann[Beschlüsse des Senats vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris, Rdnrn. 51 f., und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnr. 35][Beschlüsse des Senats vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris, Rdnrn. 51 f., und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnr. 35], und diese Frage für das saarländische Landesrecht mangels entsprechender gesetzlicher Vorgaben klar verneint.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnrn. 20 ff.][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnrn. 20 ff.].
Rn. 40 Im Übrigen bietet die vom Antragsgegner zugunsten der R... ... GmbH getroffene Auswahlentscheidung dem Senat zum wiederholten Male[siehe hierzu bereits Beschluss des Senats vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnr. 23][siehe hierzu bereits Beschluss des Senats vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnr. 23] Anlass zur Verwunderung darüber, dass einem Spielhallenbetreiber die Spielhallenerlaubnis nicht für die von ihm präferierte Spielhalle, hier am O... Platz 8 in D..., sondern für einen anderen Standort, hier den Standort M... Straße 73, erteilt worden ist.
Rn. 41 Eine in das Ermessen der Behörde gestellte Verwaltungsentscheidung, bei der wesentliche nach dem Zweck der Ermessensermächtigung für die Entscheidung relevante Gesichtspunkte unberücksichtigt geblieben sind oder in die nicht ermessensrelevante Umstände - zumal mit maßgeblichem Gewicht - eingeflossen sind, ist mit § 114 Satz 1 VwGO nicht vereinbar und daher (im Hauptsacheverfahren) aufzuheben.[BVerwG, Urteil vom 11.5.2016 - 10 C 8.15 -, juris, Rdnr. 13; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnr. 24][BVerwG, Urteil vom 11.5.2016 - 10 C 8.15 -, juris, Rdnr. 13; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnr. 24] Dies wird fallbezogen mangels hinreichender Anhaltspunkte für eine Ermessensreduzierung auf Null in dem Sinne, dass allein eine Auswahlentscheidung zugunsten oder zuungunsten der Antragstellerin als einzig rechtmäßige Entscheidung in Betracht käme, zur Folge haben, dass der Antragsgegner eine erneute Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats wird treffen müssen, und bedeutet für das vorliegende Eilrechtsschutzverfahren, dass er vorläufig bis zu diesem Zeitpunkt den Weiterbetrieb der Spielhalle der Antragstellerin zu dulden hat.
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20
Rn. 23 In rechtlicher Hinsicht weist der Antragsgegner auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts hin, wonach die Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Positionen der Spielhallenbetreiber gebiete, dass die zuständigen Behörden sich eines Verteilmechanismus bedienen, der die bestmögliche Ausschöpfung der bei Beachtung der Mindestabstände verbleibenden Standortkapazität in dem relevanten Gebiet ermöglicht.[BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rdnr. 185][BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rdnr. 185].Rn. 27 Im Rahmen der Prüfung, ob die Übergangsvorschriften des Saarländischen Spielhallengesetzes dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes gerecht werden[BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017, a.a.O., Rdnrn. 181 ff.][BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017, a.a.O., Rdnrn. 181 ff.], hat das Bundesverfassungsgericht zunächst ausgeführt, dass und warum das Fehlen von Kriterien, anhand derer eine Auswahlentscheidung zwischen Bestandsspielhallen zu treffen ist, im Saarländischen Spielhallengesetz nicht gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstößt[BVerfG, a.a.O., Rdnr. 183][BVerfG, a.a.O., Rdnr. 183], und sodann festgestellt, dass sich die wesentlichen Auswahlparameter dem Gesetz in hinreichendem Maße entnehmen ließen.
Diese Vorgehensweise erweist sich als ermessenswidrig, insbesondere ist sie nicht mit dem Hinweis auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts[BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris, Rdnr. 185][BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris, Rdnr. 185] zu rechtfertigen.
- BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15
Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung; …
Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20
Rn. 41 Eine in das Ermessen der Behörde gestellte Verwaltungsentscheidung, bei der wesentliche nach dem Zweck der Ermessensermächtigung für die Entscheidung relevante Gesichtspunkte unberücksichtigt geblieben sind oder in die nicht ermessensrelevante Umstände - zumal mit maßgeblichem Gewicht - eingeflossen sind, ist mit § 114 Satz 1 VwGO nicht vereinbar und daher (im Hauptsacheverfahren) aufzuheben.[BVerwG, Urteil vom 11.5.2016 - 10 C 8.15 -, juris, Rdnr. 13; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnr. 24][BVerwG, Urteil vom 11.5.2016 - 10 C 8.15 -, juris, Rdnr. 13; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnr. 24] Dies wird fallbezogen mangels hinreichender Anhaltspunkte für eine Ermessensreduzierung auf Null in dem Sinne, dass allein eine Auswahlentscheidung zugunsten oder zuungunsten der Antragstellerin als einzig rechtmäßige Entscheidung in Betracht käme, zur Folge haben, dass der Antragsgegner eine erneute Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats wird treffen müssen, und bedeutet für das vorliegende Eilrechtsschutzverfahren, dass er vorläufig bis zu diesem Zeitpunkt den Weiterbetrieb der Spielhalle der Antragstellerin zu dulden hat.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - 4 B 977/18
Geplante Neuregelung begünstigt nur rechtmäßige Mehrfachspielhallen
Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat kürzlich die Formulierung verwandt, bei der Annahme des Bundesverfassungsgerichts, die Behörden müssten sich des besagten Verteilmechanismus bedienen, gehe es nur um die Ausschöpfung der nach geltendem Recht verbliebenen Kapazität.[OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.3.2020 - 4 B 977/18 -, juris, Rdnrn. 29 ff.][OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.3.2020 - 4 B 977/18 -, juris, Rdnrn. 29 ff.] Auch dieser Einschätzung dürfte das Verständnis zugrunde liegen, dass dieser Aspekt die im Gesetz angelegten für die Auswahl in einem konkreten Konkurrenzverhältnis zwischen zwei Bestandsspielhallen wesentlichen Parameter nicht aushebeln kann. - OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17
Auswahl; Vertrauensschutz; Bestimmtheitsgebot; Vorbehalt des Gesetzes, ; …
Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20
Die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen[Beschluss vom 22.12.2017 - 3 B 320/17 -, juris][Beschluss vom 22.12.2017 - 3 B 320/17 -, juris] betrifft demgegenüber eine andere Fallgestaltung, in der der ausgewählte Spielhallenbetreiber ohnehin aufgrund der maßgeblichen Auswahlparameter vorzugswürdig war. - OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18
Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus; …
Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20
Rn. 25 Demgemäß hat der Senat sich in seinen Beschlüssen vom Dezember 2018 im Rahmen der zusammenfassenden Wiedergabe der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Kriterien, die auf dem Boden des Saarländischen Spielhallengesetzes bei einer Auswahlentscheidung relevant sein können, auf die Feststellung beschränkt, dass das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Frage, von welchem Fixpunkt die Auswahlentscheidung auszugehen hat, auf die Notwendigkeit eines Verteilmechanismus verweise, der die bestmögliche Ausschöpfung der bei Beachtung der Mindestabstände verbleibenden Standortkapazität in dem relevanten Gebiet ermögliche[u.a. Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris Rdnr. 51][u.a. Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris Rdnr. 51], an späterer Stelle erwähnt, dass die Anwendungshinweise vom 26.10.2017 die Bildung sogenannter Cluster vorsähen, und von weiteren Erwägungen zu der Problematik abgesehen, da die besagte Passage der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung und insbesondere ihre praktische Umsetzung nicht Gegenstand der damaligen Beschwerdeverfahren waren.[Beschluss des Senats vom 13.12.2018, a.a.O., Rdnr. 77][Beschluss des Senats vom 13.12.2018, a.a.O., Rdnr. 77]. - OVG Saarland, 04.02.2020 - 1 B 318/19
Spielhallen; Abstandsgebot; maßgeblicher Zeitpunkt für Auswahlentscheidung
Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20
Rn. 18 Der Senat hat bereits mehrfach Zweifel daran zum Ausdruck gebracht, ob der Entfernung konkurrierender Spielhallen zu einer Suchtberatungsstelle im Rahmen der Auswahlentscheidung eine eigenständige oder gar ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden kann[Beschlüsse des Senats vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris, Rdnrn. 51 f., und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnr. 35][Beschlüsse des Senats vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris, Rdnrn. 51 f., und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnr. 35], und diese Frage für das saarländische Landesrecht mangels entsprechender gesetzlicher Vorgaben klar verneint.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnrn. 20 ff.][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnrn. 20 ff.]. - OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19
Ablehnung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 SpielhG SL im …
Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20
Rn. 18 Der Senat hat bereits mehrfach Zweifel daran zum Ausdruck gebracht, ob der Entfernung konkurrierender Spielhallen zu einer Suchtberatungsstelle im Rahmen der Auswahlentscheidung eine eigenständige oder gar ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden kann[Beschlüsse des Senats vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris, Rdnrn. 51 f., und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnr. 35][Beschlüsse des Senats vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris, Rdnrn. 51 f., und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnr. 35], und diese Frage für das saarländische Landesrecht mangels entsprechender gesetzlicher Vorgaben klar verneint.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnrn. 20 ff.][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnrn. 20 ff.].
- OVG Hamburg, 20.10.2020 - 4 Bs 226/18
Zur Rechtmäßigkeit des Abstandsgebots des hamburgischen Spielhallengesetzes
Müssen sich die Behörden des so zu bestimmenden Verteilmechanismus bedienen, kann nur Raum für eine Ausschöpfung der nach dem geltenden Recht verbliebenen Kapazität sein (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 28.7.2020, 1 B 66/20, juris Rn. 26 ff., 34;… OVG Münster, Beschl. v. 16.3.2020, 4 B 977/18, juris Rn. 29 ff.).Dass die zuständigen Behörden eine Auswahlentscheidung unter Hintanstellung des Gewichts der jeweiligen durch Art. 12 GG geschützten Belange der konkurrierenden Bewerber so zu treffen haben, dass möglichst viele Spielhallen von den Einschränkungen des jeweiligen neuen Spielhallenrechts nicht betroffen sind, liegt nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts nicht nahe (so auch OVG Saarlouis, Beschl. v. 28.7.2020, 1 B 66/20, juris Rn. 36).
- OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20
(Keine) Zurechnung fehlerhaften Verhaltens eines Geschäftsführers einer …
Rn. 55 Der Senat hat sich erstmals im Beschluss vom 28.7.2020 - 1 B 66/20 - mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts befasst, wonach die Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Positionen der Spielhallenbetreiber es gebiete, dass die zuständigen Behörden sich eines Verteilmechanismus bedienen, der die bestmögliche Ausschöpfung der bei Beachtung der Mindestabstände verbleibenden Standortkapazitäten in dem relevanten Gebiet ermöglicht,[BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Juris, Rdnr. 185][BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Juris, Rdnr. 185] und ist in diesem Zusammenhang der Frage nachgegangen, ob die Möglichkeit einer besseren Ausnutzung der Standortkapazitäten überhaupt ein Auswahlkriterium im Verhältnis zweier oder mehrerer in Abstandskollision betriebener Spielhallen ist und diesem Kriterium gegebenenfalls die vom Antragsgegner zuerkannte Bedeutung zukommen kann.Rn. 66 Nach Maßgabe dieser Grundsätze hat der Senat mit Beschluss vom 28.7.2020 - 1 B 66/20 - entschieden, dass der Gesichtspunkt der besseren Kapazitätsausschöpfung kein geeignetes Kriterium ist, einem im Fall der Erlaubnisversagung wirtschaftlich stärker betroffenen und deshalb bei Berücksichtigung aller weiteren Auswahlparameter vorzugswürdigen Mitbewerber die Erlaubnis vorzuenthalten.
Hinzu tritt, dass der Senat mit Beschluss vom 28.7.2020 - 1 B 66/20 - dem Antragsgegner aufgegeben hat, den Fortbetrieb der Spielhalle der Antragstellerin am Standort R-Straße in T-Stadt vorläufig zu dulden, bis im Auswahlverfahren betreffend die vorgenannte Spielhalle und eine weniger als 500 Meter Luftlinie entfernte Konkurrenzspielhalle unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut entschieden worden ist.
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