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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.02.2019

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 07.02.2019 - 1 B 8/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3397
OVG Saarland, 07.02.2019 - 1 B 8/19 (https://dejure.org/2019,3397)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.02.2019 - 1 B 8/19 (https://dejure.org/2019,3397)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 1 B 8/19 (https://dejure.org/2019,3397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 12 SpielhG SL, § 152a VwGO
    Erfolglose Anhörungsrüge nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes

  • Wolters Kluwer

    Ungleichbehandlung im Gesetzesvollzug bei Anträgen auf Erlaubnis des Spielhallenbetriebs bzw. auf Härtefallbefreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 12
    Ungleichbehandlung im Gesetzesvollzug bei Anträgen auf Erlaubnis des Spielhallenbetriebs bzw. auf Härtefallbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Auszug aus OVG Saarland, 07.02.2019 - 1 B 8/19
    Rn. 11 Abgesehen von alldem ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Beschlüsse vom 26.10.2017 - 8 C 14/16 und 8 C 18/16 -, jew. juris Rdnr.24 bzw. Rdnr.25) geklärt, dass das Aufstellen eines Zeitplans für ein ordnungsbehördliches Einschreiten unter dem Aspekt des Konkurrenzschutzes nicht durch Art. 12 Abs. 1 i.V.m. 3 Abs. 1 GG geboten ist.

    In Bezug auf die staatliche Eingriffsverwaltung ist geklärt, dass sich in Fällen, in denen das Einschreitensermessen auf Null reduziert ist, Sachgründe, die geeignet sind, ein vorübergehendes Absehen von einem an sich sofort gebotenen Einschreiten zu rechtfertigen, sowohl aus mangelnden personellen Ressourcen wie auch aus dem Wunsch der Behörde, zunächst ein Musterverfahren durchzuführen, um ihre Rechtsansicht gerichtlich überprüfen zu lassen, ergeben können.(BVerwG, Beschlüsse vom 26.10.2017, a.a.O., Rdnr. 21 bzw. Rdnr. 22).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.02.2019 - 1 B 8/19
    Rn. 7 Dass das letztgenannte Ziel in der Praxis nicht erreicht worden ist, dürfte im Zusammenhang mit dem Umstand, dass die für das behördliche Tätigwerden bedeutsame Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes erst am 7.3.2017(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - u.a. 1 BvR 1874/13 -, juris) ergangen ist, zu sehen sein.
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 231/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus; …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.02.2019 - 1 B 8/19
    Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20. Dezember 2018 - 1 B 231/18 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Saarland, 20.02.2018 - 1 B 868/17

    Spielhallenerlaubnis nach altem Recht; Erlöschen kraft Gesetzes; Antrag auf …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.02.2019 - 1 B 8/19
    Für die insoweit erforderliche aufwändige Prüfung der Konkurrenzsituation um die einzelnen Standorte und die Ermöglichung einer sachorientierten und die Grundrechte der jeweils Betroffenen angemessen berücksichtigenden Auswahlentscheidung sollte dem Antragsgegner ein halbes Jahr (1. Halbjahr 2017) zur Verfügung stehen.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.2.2018 - u.a. 1 B 868/17 -, juris Rdnr. 12).
  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 258/18

    Gewerberecht: Vorläufige Duldung des Weiterbetriebs einer rechtswidrigerweise …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.02.2019 - 1 B 8/19
    Rn. 10 Mit dieser gesetzgeberischen Intention geht konform, dass der Antragsgegner die Abarbeitung der Anträge auf Weiterbetrieb, soweit Auswahlentscheidungen zwischen konkurrierenden Spielhallen zu treffen sind, mit kleineren bzw. weniger komplex erscheinenden sogenannten Clustern begonnen und dabei unter der Prämisse einer unechten Konkurrenz jedenfalls einer der Spielhallen desselben Betreibers eine Erlaubnis erteilt und diese damit in ihrem rechtlichen Bestand gesichert hat.(vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 13.12.2018 - 1 B 258/18 -, juris Rdnr. 12).
  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1414/20

    Jugendmedienschutz im Internet - Untersagung von pornografischen …

    Rn. 139 Zur Rechtsprechung im Glücksspielrecht, wonach es keine strukturell defizitäre oder willkürliche Vollzugspraxis darstellt, wenn die Aufsichtsbehörde zunächst nur gegen wenige große Anbieter von Glücksspielen im Internet vorgeht, vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2019 - OVG 1 N 46.18 -, juris; zur sachgerechten Überlegung eines Musterverfahrens auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2019 - 1 A 398/17 -, juris und Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 B 8/19 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 6. Juni 2018 - 4 K 213.17 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1416/20

    Jugendmedienschutz im Internet: Untersagung von pornografischen Internetangeboten …

    Rn. 142 Zur Rechtsprechung im Glücksspielrecht, wonach es keine strukturell defizitäre oder willkürliche Vollzugspraxis darstellt, wenn die Aufsichtsbehörde zunächst nur gegen wenige große Anbieter von Glücksspielen im Internet vorgeht, vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2019 - OVG 1 N 46.18 -, juris; zur sachgerechten Überlegung eines Musterverfahrens auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2019 - 1 A 398/17 -, juris und Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 B 8/19 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 6. Juni 2018 - 4 K 213.17 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1415/20
    Rn. 139 Zur Rechtsprechung im Glücksspielrecht, wonach es keine strukturell defizitäre oder willkürliche Vollzugspraxis darstellt, wenn die Aufsichtsbehörde zunächst nur gegen wenige große Anbieter von Glücksspielen im Internet vorgeht, vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2019 - OVG 1 N 46.18 -, juris; zur sachgerechten Überlegung eines Musterverfahrens auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2019 - 1 A 398/17 -, juris und Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 B 8/19 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 6. Juni 2018 - 4 K 213.17 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3904/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher …

    Rn. 248 Zur Rechtsprechung im Glücksspielrecht, wonach es keine strukturell defizitäre oder willkürliche Vollzugspraxis darstellt, wenn die Aufsichtsbehörde zunächst nur gegen wenige große Anbieter von Glücksspielen im Internet vorgeht, vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2019 - OVG 1 N 46.18 -, juris; zur sachgerechten Überlegung eines Musterverfahrens auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2019 - 1 A 398/17 -, juris und Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 B 8/19 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 6. Juni 2018 - 4 K 213.17 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3905/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher …

    Rn. 251 Zur Rechtsprechung im Glücksspielrecht, wonach es keine strukturell defizitäre oder willkürliche Vollzugspraxis darstellt, wenn die Aufsichtsbehörde zunächst nur gegen wenige große Anbieter von Glücksspielen im Internet vorgeht, vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2019 - OVG 1 N 46.18 -, juris; zur sachgerechten Überlegung eines Musterverfahrens auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2019 - 1 A 398/17 -, juris und Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 B 8/19 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 6. Juni 2018 - 4 K 213.17 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3906/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher …

    Rn. 251 Zur Rechtsprechung im Glücksspielrecht, wonach es keine strukturell defizitäre oder willkürliche Vollzugspraxis darstellt, wenn die Aufsichtsbehörde zunächst nur gegen wenige große Anbieter von Glücksspielen im Internet vorgeht, vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2019 - OVG 1 N 46.18 -, juris; zur sachgerechten Überlegung eines Musterverfahrens auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2019 - 1 A 398/17 -, juris und Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 B 8/19 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 6. Juni 2018 - 4 K 213.17 -, juris.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.2019 - 1 B 8.19, 1 PKH 4.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4044
BVerwG, 11.02.2019 - 1 B 8.19, 1 PKH 4.19 (https://dejure.org/2019,4044)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.2019 - 1 B 8.19, 1 PKH 4.19 (https://dejure.org/2019,4044)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 2019 - 1 B 8.19, 1 PKH 4.19 (https://dejure.org/2019,4044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Darlegen des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wegen der Furcht des Asylsuchenden vor flüchtlingsrelevanten Über...

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Darlegen des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wegen der Furcht des Asylsuchenden vor flüchtlingsrelevanten Übergriffen durch das syrische Regime bereits wegen einer illegalen Ausreise bei Rückkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 1 B 8.19
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 1 B 8.19
    Die Klärungsbedürftigkeit muss vielmehr in Bezug auf den anzuwendenden rechtlichen Maßstab, nicht die richterliche Tatsachenwürdigung und -bewertung bestehen; auch der Umstand, dass das Ergebnis der zur Feststellung und Würdigung des Tatsachenstoffes berufenen Instanzgerichte für eine Vielzahl von Verfahren von Bedeutung ist, lässt für sich allein nach geltendem Revisionszulassungsrecht eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht zu (s.a. BVerwG, Beschluss vom 24. April 2017 - 1 B 22.17 - NVwZ 2017, 1204 Rn. 4).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 1 B 8.19
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 …und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 1 B 8.19
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - juris Rn. 5 …und vom 11. November 2011 - 5 B 45.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 1 B 8.19
    Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO/§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung indes nicht aus.
  • BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18

    Klärungsbedürftigkeit von Formerfordernissen der Berufungsbegründung i.R.e. …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 1 B 8.19
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.11.2011 - 5 B 45.11
    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 1 B 8.19
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - juris Rn. 5 und vom 11. November 2011 - 5 B 45.11 - juris Rn. 3).
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