Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 03.04.2009 - 1 B 80/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
- Judicialis
VwGO § 123; ; SGB VIII § 5 Abs. 2; ; SGB VIII § 35a; ; SGB VIII § 36 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweilige Anordnung; Eingliederungshilfe; Wunsch- und Wahlrecht; Mehrkostenvorbehalt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Eingliederungshilfe - Unterbringung in einer stationären Einrichtung mit integrierter Ersatzschule
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf einstweilige Bewilligung von Eingliederungshilfe in Form der Unterbringung in einer stationären Einrichtung mit integrierter Ersatzschule
Verfahrensgang
- VG Dresden, 19.12.2008 - 1 L 726/08
- OVG Sachsen, 03.04.2009 - 1 B 80/09
Wird zitiert von ... (3)
- VG Freiburg, 11.12.2014 - 4 K 2027/13
Übernahme eines Teilnahmebeitrages für Kindertagesstätte durch Gemeinde wegen …
Neben einem reinen rechnerischen Kostenvergleich fließt in die Beurteilung der Mehrkosten immer auch eine wertende Betrachtungsweise ein, weshalb die individuellen subjektiven Gründe des Leistungsberechtigten mit der hieraus folgenden Mehrbelastung der Haushalte der Leistungsträger abzuwägen sind (BVerwG, Beschluss vom 18.08.2003 - 5 B 14/03 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.04.2007 - 3 M 215/06 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 03.04.2009 - 1 B 80/09 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 04.10.2007 - AN 14 K 06.01132 -, juris; VG München, Urteil vom 11.02.2004 - M 18 K 03.2696 -, juris;… Münder/Meysen/Trenczek, a.a.O., § 5 Rn. 24;… Hauck, a.a.O., K § 5 Rn. 21; jew. m.w.N.). - VG Cottbus, 03.11.2016 - 1 L 479/16
Kindergartenrecht, Heimrecht
Die (Un-)Verhältnismäßigkeit von Mehrkosten ist deshalb im Rahmen einer wertenden Betrachtungsweise nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen; weder ist allein die rechnerische Höhe des Kostenunterschiedes maßgeblich, noch eine "Kostenhöchstspanne" anzuerkennen, innerhalb derer ein Kostenunterschied von vornherein als verhältnismäßig zu gelten hätte (vgl. Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 18. August 2003 - 5 B 14/03 -, juris Rn. 3 f.; Oberverwaltungsgericht Sachen-Anhalt…, Beschluss vom 23. April 2007 - 3 M 215/06 -, juris Rn. 18 f.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. April 2009 - 1 B 80/09 -, juris Rn. 7; Verwaltungsgericht Ansbach…, Urteil vom 4. Oktober 2007 - AN 14 K 06.01132 -, juris Rn. 31 f.). - VG Freiburg, 12.09.2024 - 15 K 3384/24
Antrag auf Erlass einer Regelungsanordnung; Rechtsschutzbedürfnis bei …
Neben einem reinen rechnerischen Kostenvergleich fließt in die Beurteilung der Mehrkosten immer auch eine wertende Betrachtungsweise ein, weshalb die individuellen subjektiven Gründe des Leistungsberechtigten mit der hieraus folgenden Mehrbelastung der Haushalte der Leistungsträger abzuwägen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.08.2003 - 5 B 14.03 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.04.2007 - 3 M 215/06 - juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 03.04.2009 - 1 B 80/09 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.05.2018 - 12 A 1434/16 - juris; VG Ansbach, Urteil vom 04.10.2007 - AN 14 K 06.01132 - juris; VG München, Urteil vom 11.02.2004 - M 18 K 03.2696 - juris).
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