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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 9.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7987
BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 9.06 (https://dejure.org/2006,7987)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2006 - 1 B 9.06 (https://dejure.org/2006,7987)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 1 B 9.06 (https://dejure.org/2006,7987)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und einen Verfahrensmangel durch Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützten Beschwerde; Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe aus § 133 Abs. 3 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 108 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3; AufenthG § 60 Abs. 1
    Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, rechtliches Gehör, grundsätzliche Bedeutung, Staatenlose, Kurden, Syrien, Einreiseverweigerung, Flüchtlingsbegriff, Anerkennungsrichtlinie, Zuwanderungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01

    Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis; …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 9.06
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen weiteren Entscheidungen an dieser Auffassung festgehalten und ausgeführt, dass nicht jede Ausbürgerung oder Aussperrung in Gestalt einer Rückkehrverweigerung eine asylrechtlich erhebliche Verfolgung darstellt, sondern dass es entscheidend darauf ankommt, ob solche Maßnahmen wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen, wobei es nicht auf die subjektiven Motive des Verfolgenden, sondern auf die objektive Gerichtetheit der Maßnahme ankommt (vgl. etwa den Beschluss des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 474.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224 m.w.N.; vgl. ferner danach etwa Beschluss vom 1. August 2002 - BVerwG 1 B 6.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 263; Urteil vom 22. Februar 2005 - BVerwG 1 C 17.01 - BVerwGE 123, 18 = Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 11 sowie zuletzt Urteil vom 12. Juli 2005 - BVerwG 1 C 22.04 - NVwZ 2006, 99, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE und in Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG vorgesehen).

    In der Entscheidung vom 22. Februar 2005 (a.a.O.) hat der beschließende Senat auch erneut bestätigt, dass der Status der von einer Rückkehrverweigerung ohne Anknüpfung an ein asylerhebliches Merkmal betroffenen Personen, der sich nach dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen richtet, diesen einen besonderen Ausweisungs- und Abschiebungsschutz gewährleistet.

  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 30.85

    Drohen einer politischen Verfolgung eines staatenlosen Palästinensers aus dem …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 9.06
    Rn. 4 Die Kläger meinen hierzu, soweit sich das Oberverwaltungsgericht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 30.85 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 39) beziehe, sei trotz dieser und in der Folgezeit ergangener gleichlautender Entscheidungen eine neuerliche gerichtliche Klärung angebracht.

    Bereits in der von der Beschwerde zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 30.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 39 heißt es, dass politische Verfolgung bei einer Einreiseverweigerung (Einreisesperre oder Rückkehrverbot) gegeben sein kann, sofern der darin liegenden Entziehung des Aufenthaltsrechts "politische Motive ... zugrunde liegen, die Verweigerung der Wiedereinreise also auf die Rasse, Religion, Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des von ihr Betroffenen zielt".

  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 C 17.03

    Familienasyl; Begriff der Ehe; Zivilehe; religiöse Eheschließung; staatliche …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 9.06
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen weiteren Entscheidungen an dieser Auffassung festgehalten und ausgeführt, dass nicht jede Ausbürgerung oder Aussperrung in Gestalt einer Rückkehrverweigerung eine asylrechtlich erhebliche Verfolgung darstellt, sondern dass es entscheidend darauf ankommt, ob solche Maßnahmen wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen, wobei es nicht auf die subjektiven Motive des Verfolgenden, sondern auf die objektive Gerichtetheit der Maßnahme ankommt (vgl. etwa den Beschluss des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 474.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224 m.w.N.; vgl. ferner danach etwa Beschluss vom 1. August 2002 - BVerwG 1 B 6.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 263; Urteil vom 22. Februar 2005 - BVerwG 1 C 17.01 - BVerwGE 123, 18 = Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 11 sowie zuletzt Urteil vom 12. Juli 2005 - BVerwG 1 C 22.04 - NVwZ 2006, 99, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE und in Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG vorgesehen).
  • BVerwG, 12.07.2005 - 1 C 22.04

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 9.06
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen weiteren Entscheidungen an dieser Auffassung festgehalten und ausgeführt, dass nicht jede Ausbürgerung oder Aussperrung in Gestalt einer Rückkehrverweigerung eine asylrechtlich erhebliche Verfolgung darstellt, sondern dass es entscheidend darauf ankommt, ob solche Maßnahmen wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen, wobei es nicht auf die subjektiven Motive des Verfolgenden, sondern auf die objektive Gerichtetheit der Maßnahme ankommt (vgl. etwa den Beschluss des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 474.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224 m.w.N.; vgl. ferner danach etwa Beschluss vom 1. August 2002 - BVerwG 1 B 6.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 263; Urteil vom 22. Februar 2005 - BVerwG 1 C 17.01 - BVerwGE 123, 18 = Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 11 sowie zuletzt Urteil vom 12. Juli 2005 - BVerwG 1 C 22.04 - NVwZ 2006, 99, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE und in Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG vorgesehen).
  • BVerwG, 07.12.1999 - 9 B 474.99
    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 9.06
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen weiteren Entscheidungen an dieser Auffassung festgehalten und ausgeführt, dass nicht jede Ausbürgerung oder Aussperrung in Gestalt einer Rückkehrverweigerung eine asylrechtlich erhebliche Verfolgung darstellt, sondern dass es entscheidend darauf ankommt, ob solche Maßnahmen wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen, wobei es nicht auf die subjektiven Motive des Verfolgenden, sondern auf die objektive Gerichtetheit der Maßnahme ankommt (vgl. etwa den Beschluss des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 474.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224 m.w.N.; vgl. ferner danach etwa Beschluss vom 1. August 2002 - BVerwG 1 B 6.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 263; Urteil vom 22. Februar 2005 - BVerwG 1 C 17.01 - BVerwGE 123, 18 = Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 11 sowie zuletzt Urteil vom 12. Juli 2005 - BVerwG 1 C 22.04 - NVwZ 2006, 99, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE und in Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG vorgesehen).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 1 B 6.02

    Syrien, Kurden, Jesiden, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 9.06
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen weiteren Entscheidungen an dieser Auffassung festgehalten und ausgeführt, dass nicht jede Ausbürgerung oder Aussperrung in Gestalt einer Rückkehrverweigerung eine asylrechtlich erhebliche Verfolgung darstellt, sondern dass es entscheidend darauf ankommt, ob solche Maßnahmen wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen, wobei es nicht auf die subjektiven Motive des Verfolgenden, sondern auf die objektive Gerichtetheit der Maßnahme ankommt (vgl. etwa den Beschluss des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 474.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224 m.w.N.; vgl. ferner danach etwa Beschluss vom 1. August 2002 - BVerwG 1 B 6.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 263; Urteil vom 22. Februar 2005 - BVerwG 1 C 17.01 - BVerwGE 123, 18 = Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 11 sowie zuletzt Urteil vom 12. Juli 2005 - BVerwG 1 C 22.04 - NVwZ 2006, 99, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE und in Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG vorgesehen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2007 - 15 A 4600/03
    BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 9/06 - m.w.N.

    BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 9/06 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2007 - 15 A 1450/04

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen …

    Rn. 40 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 9/06 - m.w.N.

    Rn. 81 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 9/06 -.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09

    Anforderungen an den Begriff der Verfolgungshandlung iSv EGRL 93/2004 Art 3; …

    Rn. 34 In der Rechtsprechung ist - wie bereits zur Frage der Ausbürgerungen - geklärt, dass auch "Aussperrungen" und "Ausgrenzungen" in Gestalt von Rückkehrverweigerungen politische Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG darstellen können, wenn sie wegen einer der in § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Merkmale des Betroffenen erfolgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.05.2006 - 1 B 9.06 -, juris;… Urt. v. 24.10.1995 - 9 C 3.95 -, NVwZ-RR 1996, 602).
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