Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BauGB § 11; AGBG § 9
Zustimmungserfordernis zur Vermietung bei Einheimischenmodell - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 6 Abs. 2 Satz 1 BauGB-MaßnahmenG; § 11 BauGB 1998; § 9 AGB-Gesetz; § 134 BGB; § 17a Abs. 2 GVG.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerberecht: Förderung des örtlichen Gewerbes durch sog. Einheimischenmodelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BauGB § 11; AGBG § 9
Zustimmungserfordernis zur Vermietung bei Einheimischenmodell - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Vermietungszustimmung im Einheimischenmodell
Verfahrensgang
- VG München, 13.04.1994 - M 9 K 93.498
- VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288
Papierfundstellen
- NVwZ 1999, 1008
- DNotZ 1999, 639
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91
Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"
Auszug aus VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288
Nach h.M.13(ständige Rechtsprechung seit der Grundsatzentscheidung des BVerwG vom 11.2.1993 - sog. Weilheimer Einheimischen-Fall -, BVerwGE 92, 56 = DVBl 1993, 654 = BayVBl 1993, 405 = NJW 1993, 2695 = Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 61; dazu Grziwotz, DNotZ 1994, 69; Jachmann, MittBayNot 1994, 93) kann die Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit die Schaffung von Baurecht von der Übernahme von Verpflichtungen durch die begünstigten Grundstückseigentümer abhängig machen, wenn sie damit einheimischen Bauwilligen den Erwerb von Grundstücken sichern will.Bei den typischen Einheimischenwodellen14(vgl. das sogenannte "Weilheimer Modell", das der Entscheidung des BVerwG vom 11.2.1993, a.a.O., zugrunde lag) werden bisher unbebaute und aus planungsrechtlichen Gründen unbebaubare Grundstücke im Zuge der Baureifmachung durch entsprechende Bauleitplanung als baureife Grundstücke unter dem objektiven Verkehrswert, aber mit entsprechenden Bindungen verkauft.
- OLG München, 20.01.1998 - 25 U 4623/97
Bindungsfrist beim sog. Einheimischenmodell
Auszug aus VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288
Somit spricht vieles dafür, daß § 11 BauGB eine spezialgesetzliche Vorschrift ist, die die Anwendung des Gesetzes zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB - Gesetz vom 9.12.1976 - BGBl I S. 3317) ausschließt22(…Busse, a.a.O. S. 489; a.A.: OLG Hamm vom 11.1.1997, BayVBl 1997, 536; OLG München vom 20.1.1998 - 25 U 4623/97; gegen die Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes auf städtebauliche Verträge: Albrecht, DNotZ 1996, 546; Grziwotz, NJW 1997, 237; Jäde, BayVBl 1995, 282; Gaßner, BayVBl 1997, 538;… Wagner a.a.O. 539;… Staudinger/Schlosser, BGB, 12. Aufl., § 1 AGBG RdNr. 4;… Soergel/Stein, BGB 12. Aufl., § 1 AGBG RdNr. 4;… für eine entsprechende Anwendung: Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 3. Aufl., Einl. RdNr. 20;… Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 7. Aufl., § 1 RdNr. 14 mit umfangreichen Nachweisen zum Meinungsstand).Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.2.199337(…a.a.O.; vgl. auch: VG München vom 18.11.1997, NJW 1998, 2070, OLG München vom 20.1.1998, NJW 1998, 1962; Busse BayGTzeitung 1998, 147; Jäde BayVBl 1995, 282) handelt es sich um einen zivilrechtlichen Streit.
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288
Gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG verstößt die Praxis der Klägerin nicht, weil die einheimische Bevölkerung nicht gerade wegen und nur wegen (BAG vom 28.9.1972 NJW 1973, 77/78; BVerfGE 39, 334/368) der Ortsansässigkeit bevorzugt wird, sondern um ihre oft gegebene wirtschaftliche und soziale Schwäche auf dem Bodenmarkt auszugleichen, und ein - wie dargelegt - legitimes städtebauliches Ziel zu erreichen (hierzu und allgemein zur Vereinbarkeit einer Einheimische bevorzugenden Baulandbereitstellung mit den Grundrechten: Breuer, Bauplanungsrechtliche Instrumente zum Schutz der Sozialstruktur, Schriftenreihe Nr. 02 "Stadtentwicklung" des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Heft Nr. 0.2034, Seite 58 ff.).
- BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71
Kündigung - Diskriminierungsverbot - Sittenwidrigkeit - Meinungsäußerung
Auszug aus VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288
Gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG verstößt die Praxis der Klägerin nicht, weil die einheimische Bevölkerung nicht gerade wegen und nur wegen (BAG vom 28.9.1972 NJW 1973, 77/78; BVerfGE 39, 334/368) der Ortsansässigkeit bevorzugt wird, sondern um ihre oft gegebene wirtschaftliche und soziale Schwäche auf dem Bodenmarkt auszugleichen, und ein - wie dargelegt - legitimes städtebauliches Ziel zu erreichen (hierzu und allgemein zur Vereinbarkeit einer Einheimische bevorzugenden Baulandbereitstellung mit den Grundrechten: Breuer, Bauplanungsrechtliche Instrumente zum Schutz der Sozialstruktur, Schriftenreihe Nr. 02 "Stadtentwicklung" des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Heft Nr. 0.2034, Seite 58 ff.). - BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69
Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung
Auszug aus VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288
Nach diesen Grundsätzen ist die Klage - unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen des § 43 VwGO erfüllt oder nicht - jedenfalls als Zwischenfeststellungsklage unmittelbar gemäß § 256 Abs. 2 ZPO oder über § 173 VwGO in entsprechender Anwendung des § 256 Abs. 2 ZPO zulässig7(zur Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage im Verwaltungsprozess vgl.: BVerwGE 39, 135/138, Pietzner in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Februar 1988, § 43 RdNr. 55;… Happ: in Eyermann, a.a.O. § 43 Rdnr. 6). - VG München, 18.11.1997 - M 1 K 96.5647
Nichtigkeit eines Einheimischenmodell-Vertrages
Auszug aus VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288
Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.2.199337(…a.a.O.; vgl. auch: VG München vom 18.11.1997, NJW 1998, 2070, OLG München vom 20.1.1998, NJW 1998, 1962; Busse BayGTzeitung 1998, 147; Jäde BayVBl 1995, 282) handelt es sich um einen zivilrechtlichen Streit.
- OLG München, 18.11.2020 - 34 Wx 315/19
Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts
So hat die Rechtsprechung die AGB-Kontrolle für ausgeschlossen erachtet, wenn es sich um städtebauliche Verträge, wie bei der Durchführung eines Einheimischenmodells handelt (BayVGH DNotZ 1999, 639). - VGH Bayern, 17.10.2017 - 15 N 17.574
Unwirksame Veränderungssperre für eine Bauleitplanung - Festsetzung eines …
Ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht geht auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass Einheimischenmodelle allein im Wege der Bauleitplanung nicht reglementiert werden können, sondern dass es zur Umsetzung vertraglicher Modelle bedarf (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.1998 - 1 B 94.3288 - BayVBl. 1999, 399 = juris Rn. 93).In dieser Norm wird lediglich klargestellt, dass u.a. der Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung als ein mit der Bauleitplanung verfolgtes Ziel Gegenstand eines städtebaulichen Ve rt ra gs sein kann, was die ältere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung schon vor der Schaffung dieser Regelung anerkannt hatte (vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1993 - 4 C 18.91 - BVerwGE 92, 56 ff.; vgl. auch BayVGH, U.v. 22.12.1998 - 1 B 94.3288 -BayVBl. 1999, 399 = juris Rn. 93).
- VerfGH Bayern, 23.01.2007 - 42-VI-06
Unterwertverkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks
Die damit verbundene Subventionierung ist jedoch nur zulässig, wenn die von der Gemeinde verfolgten Zwecke für den Fall einer Weiterveräußerung durch entsprechende vertragliche Bindungen abgesichert werden (BayVGH, BayVBl 1999, 399 = DNotZ 1999, 639 ;… Prandl/Zimmermann/Büchner, Kommunalrecht in Bayern, Art. 75 GO Rdnr. 6).
- VG Ansbach, 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830
Zurückstellung von Dienstleistungen durch die Bundeswehr wegen ernstlicher …
Eine solche "extensive" Auslegung der Voraussetzungen der Zwischenfeststellungsklage ist unter Zurückstellung dogmatischer Bedenken aus prozessökonomischen Gründen jedenfalls dann zu rechtfertigen, wenn mit der Zwischenfeststellungsklage eine umfassende Streitbereinigung erreicht werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.1998 - 1 B 94.3288 - juris Rn. 78 - 79). - VG München, 05.02.2024 - M 8 K 23.2455
Feststellung der Wirksamkeit einer Abwendungserklärung/-vereinbarung, …
Hier finden sich im speziell für den öffentlich-rechtlichen Vertrag geltenden Recht jedoch Regelungen, die zumindest insoweit abschließend sind (…vgl. Kämmerer, in Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, Stand: April 2023, § 62 Rn 26, BVerwG, U.v. 6.3.1986 - 2 C 41/85 - juris Rn. 28;… SächsOVG, B.v. 11.3.2016 - 2 A 471/14 - juris Rn. 6; vgl. auch BayVGH, U.v. 21.12.1998 - 1 B 94.3288 - NvWZ 1999, 1008, wonach viel dafür spreche, dass neben § 11 BauGB eine Anwendung des damals geltenden AGB-Gesetz ausscheidet). - OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 LB 19/05
Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens
Ein städtebaulicher Vertrag in diesem Sinne liegt nicht nur dann vor, wenn der Grundstückserwerb schon im Vorfeld der Bauleitplanung erfolgt, sondern dieser Rechtscharakter kann auch dann noch gegeben sein, wenn die Baureifmachung der Grundstücke bereits vorher erfolgt war (VGH München, Urt. v. 22.12.1998 - 1 B 94.3288 -, NVwZ 1999, 1008, 1011). - LG Kaiserslautern, 06.06.2003 - 3 O 507/02
Sicherung der Gewerbeansiedlung bei Grundstücksverkäufen einer Gemeinde durch …
Der Kläger kann sich in diesem Zusammenhang auch nicht mit Erfolg auf § 11 BauGB berufen, da die entsprechenden städtebaulichen Verträge erst durch das am 1.1.1998 in Kraft getretene Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 (BGBl. 1997 I,2081, 1997 I,2141) im BauBG eine Regelung erfuhren (Art. 11 Abs. 1 BauROG; vgl. auch Anm. 1. zu BayVGH DNotZ. 1999, 639 ff. ), die hier noch in Rede stehenden Verträge vom 16.10.1987, 10.10.1991 und 26.1.1996 zeitlich davor liegen und von dieser Regelung noch nicht erfasst wurden.59 Es kann jedoch hier dahinstehen, ob eine Befristung insoweit erforderlich ist, damit nicht in entsprechender Anwendung der Grundsätze zur Befristung in vertraglich vorgesehenen Wiederkaufsfällen von der Unwirksamkeit der entsprechenden Rücktrittsregel ausgegangen werden müsste (vgl. zur Befristung in Wiederkaufsfällen u. a. BayVGH DNotZ 1999, 639 ff. m. N. u. Anm.; LG Traunstein MittBayNot 1998, 465 (LS); OLG München MittBayNot 1998, 204/205; OLG Hamm NJW 1996, 2104/2105; OLG München MittBayNot 1994, 464 ff. m. Anm.;… vgl. zu den Unterschieden von Wiederkaufsfällen zu Rücktrittsrechten u. a. Soergel-Huber BGB 12. A. Bd. 3 Schuldrecht II Vor § 497 Rn. 14 a und zu öffentlich-rechtlichen, gesetzlichen Wiederkaufsrechten u. a. Müch.Komm.-Westermann Bd. 3 Schuldrecht Besonderer Teil I 3. A. § 497 Rn. 2, § 503 Rn. 1, a. E.;… Soergel-Huber aaO Vor § 497 Rn. 5), und wie lange die entsprechende Frist zu bemessen wäre - etwa 20 Jahre oder mehr -, da dann vorliegend angesichts der in den letzten Jahren aufkommenden Meinungen in Lit. und obergerichtlicher Rspr. hierzu im Wege der vertragergänzenden Auslegung (…vgl. u. a. Palandt-Heinrichs aaO § 157 Rn. 2 ff. m. N.;… Jauernig aaO § 157 Rn. 2 ff. m. N.) die in diesem Fall anzunehmende Vertragslücke entsprechend geschlossen werden müsste, von der Wirksamkeit der Rücktrittsregelungen in dieser Form auszugehen wäre, jedoch die entsprechenden Fristen in jedem Fall noch nicht abgelaufen wären.
- VG München, 07.12.2020 - M 8 K 19.2593
Unzulässige Feststellungsklage: Wirksamkeit vertraglicher Verpflichtungen
Rn. 90 eee) Darüber hinaus ist bei der Frage der Zumutbarkeit des weiteren Abwartens eines konkreten behördlichen Handelns, das die Klägerin durch die Feststellung des Nichtbestehens zumindest von Teilen der in der am 17. Dezember 2018 abgegebenen Abwendungserklärung eingegangenen Verpflichtungen im Hinblick auf die Wohnung Nummer 5 im Vordergebäude …straße 16 abwehren möchte, zu berücksichtigen, dass die Frage der Wirksamkeit konkreter vertraglicher Regelungen im Fall eines Rechtsstreits um die aus einer konkreten Vertragsverletzung folgenden Rechte bzw. Pflichten regelmäßig eine entscheidungserhebliche Vorfrage ist, die im Rahmen eines insoweit entstehenden konkreten Rechtsstreits inzident und - unter den Voraussetzungen des § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 256 Abs. 2 ZPO, die auch im Verwaltungsprozess gelten (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.1998 - 1 B 94.3288 - juris Rn. 76 ff.;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 43 Rn. 6) - auch mit Rechtskraftwirkung geklärt werden kann (…vgl. Rieble, in: Staudinger, BGB, § 339 Rn. 549 ). - VG Arnsberg, 02.09.2009 - 1 K 1054/09
"Baukindergeld" in Ennepetal kann nicht für jedes Grundstück beansprucht werden
Rn. 28 Vgl. Knirsch, in: Rehn u.a., GO NRW, Stand: Februar 2009, § 90 Anm. IV 4; zu einem ähnlichen Sachverhalt vgl. auch BayVGH, Urteil vom 22. Dezember 1998 - 1 B 94.3288 -, Juris Rn. 104 ff. - VG München, 03.11.2025 - M 8 K 23.5631
Feststellung der Wirksamkeit einer Abwendungserklärung/-vereinbarung, …
Hier finden sich im speziell für den öffentlichrechtlichen Vertrag geltenden Recht jedoch Regelungen, die zumindest insoweit abschließend sind (vgl. Kämmerer, in Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, 70. Edition Stand 1.1.2025, § 62 Rn 26;… BVerwG, U.v. 6.3.1986 - 2 C 41/85 - juris Rn. 28;… SächsOVG, B.v. 11.3.2016 - 2 A 471/14 - juris Rn. 6; vgl. auch BayVGH, U.v. 21.12.1998 - 1 B 94.3288 - juris Rn. 101, wonach viel dafür spreche, dass neben § 11 BauGB eine Anwendung des damals geltenden AGB-Gesetz ausscheidet). - LG Traunstein, 28.07.2025 - 7 O 2133/24
Pflichtverletzung, Ermessensausübung, Rücksichtnahmepflicht, …
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