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Rechtsprechung
   BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,22030
BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88 (https://dejure.org/1988,22030)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88 (https://dejure.org/1988,22030)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 01. Dezember 1988 - 1 BGs 1113/88 (https://dejure.org/1988,22030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 30
  • StV 1989, 422
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.09.1988 - 1 BJs 193/84
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    "Zur Zulässigkeit der Anrufung des Ermittlungsrichters nach abgeschlossener Durchsuchung auf Grund einer richterlichen Kontrollstellenanordnung (im Anschluß an BGH, 3. Strafsenat, Beschl. v. 30.9.1988 - 1 BJs 193/84 - StB 27/88).«.

    Bundesgerichtshofes durch Beschluß vom 30. September 1988 ( 1 BJs 193/84 - StB 27/88) in einen Antrag auf Entscheidung durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes umgedeutet.

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Ein fortwirkendes Feststellungsinteresse ist in der Rechtsprechung bei Wiederholungsgefahr (BGHSt 28, 57, 58; OLG Frankfurt NJW 1965, 2315;… KG GA 1976, 80; 1977, 115; 84, 24) sowie bei diskriminierenden Auswirkungen einer Vollzugsmaßnahme (BVerwGE 12, 87, 90; 26, 161, 168;… OLG Frankfurt aaO.;… KG aaO.) anerkannt worden.
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Ein fortwirkendes Feststellungsinteresse ist in der Rechtsprechung bei Wiederholungsgefahr (BGHSt 28, 57, 58; OLG Frankfurt NJW 1965, 2315;… KG GA 1976, 80; 1977, 115; 84, 24) sowie bei diskriminierenden Auswirkungen einer Vollzugsmaßnahme (BVerwGE 12, 87, 90; 26, 161, 168;… OLG Frankfurt aaO.;… KG aaO.) anerkannt worden.
  • BGH, 13.06.1978 - StB 51/78

    Richtiger Rechtsbehelf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bereits …

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Ein fortwirkendes Feststellungsinteresse ist in der Rechtsprechung bei Wiederholungsgefahr (BGHSt 28, 57, 58; OLG Frankfurt NJW 1965, 2315;… KG GA 1976, 80; 1977, 115; 84, 24) sowie bei diskriminierenden Auswirkungen einer Vollzugsmaßnahme (BVerwGE 12, 87, 90; 26, 161, 168;… OLG Frankfurt aaO.;… KG aaO.) anerkannt worden.
  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei …

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Eine feststellende, vergangenheitsbezogene Entscheidung des Inhalts, daß eine endgültig vollzogene Maßnahme rechtmäßig oder rechtswidrig gewesen sei, sieht die Strafprozeßordnung in der Regel nicht vor (st.Rspr., BVerfGE 49, 329, 338; BGHSt 28, 160, 161; 28, 206, 209).
  • BGH, 23.10.1978 - StB 202/78

    Beschwerde gegen eine die Durchsuchungsanordnung des Generalbundesanwalts …

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Eine feststellende, vergangenheitsbezogene Entscheidung des Inhalts, daß eine endgültig vollzogene Maßnahme rechtmäßig oder rechtswidrig gewesen sei, sieht die Strafprozeßordnung in der Regel nicht vor (st.Rspr., BVerfGE 49, 329, 338; BGHSt 28, 160, 161; 28, 206, 209).
  • KG, 08.11.1974 - 1 Ws 297/74
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Der Ermittlungsrichter kann gemäß § 98 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über eine Durchsuchung oder eine sonstige Ermittlungsmaßnahme in der Regel nur angerufen werden, solange diese noch andauert, denn nur dann kann er in den Vollzug eingreifen, seine Grenzen bestimmen und die Art und Weise des weiteren Vollzugs regeln (vgl. BGH StV 1988, 90 ; KG NJW 1975, 354; OLG Karlsruhe MDR 1980, 76).
  • OLG Frankfurt, 24.08.1965 - 3 VAs 67/64
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Ein fortwirkendes Feststellungsinteresse ist in der Rechtsprechung bei Wiederholungsgefahr (BGHSt 28, 57, 58; OLG Frankfurt NJW 1965, 2315;… KG GA 1976, 80; 1977, 115; 84, 24) sowie bei diskriminierenden Auswirkungen einer Vollzugsmaßnahme (BVerwGE 12, 87, 90; 26, 161, 168;… OLG Frankfurt aaO.;… KG aaO.) anerkannt worden.
  • KG, 09.06.1985 - 3 AR 75/85
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Die allgemeine Befürchtung, auf die sich der Antragsteller beruft, es könnten aus dem gleichen Grunde erneut Kontrollstellen mit der Gefahr erneuter Durchsuchung eingerichtet werden, genügt nicht (…vgl. KG GA 1976, 80; 1984, 24; KG NStZ 1986, 135 ).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.1979 - 3 VAs 4/79
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Der Ermittlungsrichter kann gemäß § 98 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über eine Durchsuchung oder eine sonstige Ermittlungsmaßnahme in der Regel nur angerufen werden, solange diese noch andauert, denn nur dann kann er in den Vollzug eingreifen, seine Grenzen bestimmen und die Art und Weise des weiteren Vollzugs regeln (vgl. BGH StV 1988, 90 ; KG NJW 1975, 354; OLG Karlsruhe MDR 1980, 76).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Journalistische Verbindungsdaten

    Auch der Bundesgerichtshof ging in seiner Rechtsprechung zum hier maßgeblichen Zeitpunkt, außer beim Vorliegen besonderer Umstände, von der Unzulässigkeit der Beschwerde gegen erledigte richterliche Anordnungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren aus (vgl. BGHSt 36, 30 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Der Bundesgerichtshof hat inzwischen in weiteren Entscheidungen die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen erledigte richterliche Durchsuchungsanordnungen beim Vorliegen besonderer Umstände bejaht (vgl. BGHSt 36, 30 ;… BGHR, StPO, § 98 Abs. 2 Feststellungsinteresse 3).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

    Nach Abschluß der Durchsuchung ist die auf dieses Ziel gerichtete Beschwerde nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwar zulässig, hierfür muß jedoch ein Rechtsschutzinteresse bestehen (BGHSt 36, 30, 31;… BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 m.w.N.).

    Der Richter kann dabei die Grenzen einer solchen Anordnung bestimmen und hat in diesem Rahmen die rechtliche Möglichkeit, Modalitäten ihrer Vollziehung zu regeln (BGHSt 28, 206, 209; BGHSt 36, 30, 31 - Ermittlungsrichter - BGH - Ermittlungsrichter - StV 1988, 90; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 48; vgl. auch BVerfGE 96, 44 - jeweils m.w.N.).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 31.08.1989 - 1 BGs 289/89

    Kontrollstelle - Identitätsfeststellung - Freiheitsentziehung - …

    Ein Feststellungsinteresse besteht nur dann, wenn der Betroffene über den bloßen Vollzugsakt hinaus noch andere gewichtige Nachteile zu erleiden hatte (Ergänzung von BGHSt 36, 30 ).«.

    Im Zusammenhang mit polizeilichen Kontrollmaßnahmen, die aufgrund des Kontrollstellenbeschlusses vom 20. Mai 1988 anderweitig durchgeführt worden sind, hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs bereits in seiner Entscheidung vom 1. Dezember 1988 (BGHSt 36, 30 ) ausgeführt, daß der Richter gemäß § 98 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über eine Durchsuchung oder eine sonstige Ermittlungsmaßnahme in der Regel nur angerufen werden könne, solange diese noch andauert; denn nur dann kann er in den Vollzug eingreifen, seine Grenzen bestimmen und die Art und Weise des weiteren Vollzuges regeln.

    Ein fortwirkendes Interesse, das nach dem endgültigen Vollzug der angegriffenen Maßnahme die Feststellung der Rechtswidrigkeit rechtfertigen könnte, kommt bei Wiederholungsgefahr oder bei diskriminierenden Auswirkungen einer Vollzugsmaßnahme in Betracht (BGHSt 36, 30 m.w.N.).

    Er hat lediglich ausgeführt, daß die Überprüfung einer nicht von einem Richter angeordneten, inzwischen erledigten Ermittlungsmaßnahme ausnahmsweise dann zulässig sein müsse, wenn wegen der erheblichen Folgen oder der Gefahr der Wiederholung ein nachwirkendes Bedürfnis für eine solche Überprüfung bestehe (BGHSt 28, 57; 28, 160; 28, 206; 36, 30; BGH NJW 1978, 1013;… BGHR § 304 Abs. 4 StPO Kontrollstelle 1;… vgl. auch BGH GA 1981, 223).

    Das aus verletztem Rechtsgefühl geborene Verlangen nach Genugtuung vermag ein Rehabilitationsinteresse jedoch nicht zu begründen (BGHSt 36, 30, 33; BVerwGE 53, 134, 138;… VGH Mannheim, Urt. v. 8. Mai 1989 - 1 S 722/88).

  • BGH, 03.08.1995 - StB 33/95

    Durchsuchungsanordnung 'AIZ' - §§ 102, 304 StPO, prozessuale Überholung (Hinweis: …

    Nach ständiger, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 49, 329 ff.) gebilligter Rechtsprechung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung, wenn diese Maßnahme durch den Vollzug ihren rechtlichen Abschluß in dem Sinne gefunden hat, daß Eingriffswirkungen, die durch die Aufhebung der Durchsuchungsanordnung und ihres Vollzugs beseitigt werden könnten, nicht mehr bestehen (vgl. u.a. BGHSt 36, 30, 31 f. [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88]; Senatsbeschlüsse vom 28. Juni 1995 - StB 21/95 , vom 4. Mai 1994 - StB 9/94 , vom 24. April 1992 - StB 4/92 - und vom 18. November 1991 - StB 28/91, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    c) In allen Fällen rechtlicher Beendigung der Durchsuchung gilt, daß unter besonderen Voraussetzungen ein fortwirkendes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung anzuerkennen ist, zu dessen Verfolgung die Beschwerde trotz Vollzugs der Maßnahme ausnahmsweise zulässig ist (vgl. BGHSt 36, 30, 32 f [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88]; 36, 242, 245 ff.; 37, 79, 84).

  • BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme

    Er verweist aber auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit erledigter Anordnungen der vorrangige Rechtsweg zum zuständigen Amtsgericht entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 StPO eröffnet (vgl. BGHSt 28, 57, 58 und 160, 161; 35, 363, 364; 36, 30, 32 und 242, 244;… BGHR StPO § 111 Rechtsmittel 2) und deshalb ein weiterer Rechtsschutz durch das Oberlandesgericht nicht vorgesehen ist (§ 23 Abs. 3 EGGVG).

    Dies ergibt sich aber daraus, daß nur unter den Voraussetzungen der Wiederholungsgefahr oder der diskriminierenden Auswirkungen von Zwangsmaßnahmen ein fortwirkendes Interesse bejaht wird (vgl. BGH StV 1989, 513, 514; BGHSt 36, 30, 242, 247 ff [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88];… BGH GA 1981, 223, 225; BGH NJW 1978, 1013;… BGHR StPO § 304 Abs. 4 Kontrollstelle 1;… KG GA 1976, 79 ff, Kissel in KK, § 23 EGGVG Rdn. 34).

  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98

    Vorlage an BGH (BGH) bei Abweichung eines Oberlandesgerichts (OLG); Rechtsweg für …

    Nach Abschluß der Durchsuchung ist die auf dieses Ziel gerichtete Beschwerde nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwar zulässig, hierfür muß jedoch ein Rechtsschutzinteresse bestehen (BGHSt 36, 30, 31 [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88] ;… BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 m.w.N.).

    Der Richter kann dabei die Grenzen einer solchen Anordnung bestimmen und hat in diesem Rahmen die rechtliche Möglichkeit, Modalitäten ihrer Vollziehung zu regeln (BGHSt 28, 206, 209; BGHSt 36, 30, 31 [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88] - Ermittlungsrichter - BGH - Ermittlungsrichter - StV 1988, 90; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 48 [OLG Karlsruhe 28.09.1994 - 2 VAs 12/94] ; vgl. auch BVerfGE 96, 44 - jeweils m.w.N.).

  • OLG Celle, 30.07.1997 - 2 Ws 157/97

    Übermittlung von behördlichen Sozialdaten im Strafverfahren; Durchsuchung der …

    Rn. 10 Neben dem hier nicht in Betracht kommenden tiefgreifenden Grundrechtseingriff aus u.a. Art. 13 Abs. 2 GG bejaht die Rechtsprechung ein Rechtsschutzinteresse bei Wiederholungsgefahr, bei Fortwirkung des Eingriffs sowie bei Maßnahmen, die auf Willkür beruhen ( BVerfG, Beschluß vom 30. April 1997 - 2 BvR 217/90 u.a.; BGHSt 33, 196, 207 f. [BGH 25.04.1985 - 4 ARs 1/85]; 36, 30 [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88];… BGHR, StPO § 98 Abs. 2, Feststellungsinteresse 3;… KK-Ruß, StPO, 3. Aufl., § 296 Rnr. 7).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.1996 - 2 VAs 11/96
    Die bloße ideelle Beeinträchtigung durch das Bewußtsein, als Steuerberater einer möglicherweise nicht gerechtfertigten Vollzugsmaßnahme ausgesetzt gewesen zu sein, genügt für die Annahme eines Rehabilitierungsinteresses nicht (BGHSt 37, 79, 83 f.; 36, 30, 32 f.; 36, 242, 245 ff).
  • BGH, 27.05.2021 - StB 19/21

    Beschwerde gegen die Aufhebung der Hauptverhandlungstermine

    Rn. 3 Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob sich die Unzulässigkeit außerdem aus einer prozessualen Überholung ergibt oder ob dem die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Wiederholungsgefahr entgegensteht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - I BGs 1113/88, BGHSt 36, 30, 32; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 1 Ws 4/21, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 01.02.1989 - 1 BJs 89/86

    Personalkontrolle - Datenspeicherung - Beschwer

  • LG Bonn, 22.07.2004 - 37 Qs 22/04

    Prozessuale Verwertbarkeit beschlagnahmter Unterlagen bei …

  • OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 3 Ws 590/95
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dejure.org Übersicht BGH, Ermittlungsrichter

Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1988 - 1 BJs 193/84, StB 27/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2131
BGH, 30.09.1988 - 1 BJs 193/84, StB 27/88 (https://dejure.org/1988,2131)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1988 - 1 BJs 193/84, StB 27/88 (https://dejure.org/1988,2131)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1988 - 1 BJs 193/84, StB 27/88 (https://dejure.org/1988,2131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 363
  • NJW 1989, 114
  • MDR 1989, 176
  • NStZ 1989, 81
  • StV 1989, 1
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.1978 - StB 202/78

    Beschwerde gegen eine die Durchsuchungsanordnung des Generalbundesanwalts …

    Auszug aus BGH, 30.09.1988 - 1 BJs 193/84
    Diese Regelung ist, wie der Senat in BGHSt 28, 160, 161 entschieden hat, auf Durchsuchungen entsprechend anwendbar.
  • BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme

    Er verweist aber auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit erledigter Anordnungen der vorrangige Rechtsweg zum zuständigen Amtsgericht entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 StPO eröffnet (vgl. BGHSt 28, 57, 58 und 160, 161; 35, 363, 364; 36, 30, 32 und 242, 244;… BGHR StPO § 111 Rechtsmittel 2) und deshalb ein weiterer Rechtsschutz durch das Oberlandesgericht nicht vorgesehen ist (§ 23 Abs. 3 EGGVG).

    Daß ein Grundrechtseingriff allein zur Bejahung des berechtigten Interesses nicht ausreicht, hat der Bundesgerichtshof auch seinen bisherigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof zugrunde gelegt (BGHSt 28, 57; 28, 160; 28, 206; 35, 363, 365) [BGH 30.09.1988 - StB 27/88].

  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 5 Ws 230/00

    Durchsuchung, Beschwerde, weitere Beschwerde, Beanstandung der Art und Weise des …

    So hatte der Bundesgerichtshof bis dahin die Auffassung vertreten, dass der von einer bereits abgeschlossenen Durchsuchungsmaßnahme Betroffene die Rechtmäßigkeit der nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung selbst (das "Ob" der Durchsuchung) im Wege eines Antrags auf richterliche Entscheidung analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO gerichtlich überprüfen lassen könne, sofern ein entsprechendes Rechtschutzbedürfnis im konkreten Fall gegeben sei (vgl. BGHSt 28, 160; 35, 363), wohingegen für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs der (richterlich oder nichtrichterlich) angeordneten, abgeschlossenen Durchsuchung der Rechtsweg gemäß §§ 23 ff. EGGVG zum Oberlandesgericht eröffnet sein sollte (vgl. BGHSt 28, 206; 37, 79).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    "Zur Zulässigkeit der Anrufung des Ermittlungsrichters nach abgeschlossener Durchsuchung auf Grund einer richterlichen Kontrollstellenanordnung (im Anschluß an BGH, 3. Strafsenat, Beschl. v. 30.9.1988 - 1 BJs 193/84 - StB 27/88).«.

    Bundesgerichtshofes durch Beschluß vom 30. September 1988 ( 1 BJs 193/84 - StB 27/88) in einen Antrag auf Entscheidung durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes umgedeutet.

  • BGH, 30.11.1988 - 1 BJs 89/86
    Zwar hat der Senat durch den zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehenen Beschluß vom 30. September 1988 - StB 27/88 - ausgesprochen, daß über eine "Beschwerde" desjenigen, der an einer vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs angeordneten Kontrollstelle durchsucht worden ist, zunächst der Ermittlungsrichter zu befinden hat.

    Diese ist unzulässig (Senatsbeschluß vom 30. September 1988 - StB 27/88), und zwar unabhängig davon, ob die angefochtenen Anordnungen durch Zeitablauf unwirksam geworden sind.

  • BGH, Ermittlungsrichter, 31.08.1989 - 1 BGs 289/89

    Kontrollstelle - Identitätsfeststellung - Freiheitsentziehung - …

    Er hält die der Kontrollstelle zugrundeliegende richterliche Anordnung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. September 1988 (BGHSt 35, 363 ) sowie die Einrichtung einer Kontrollstelle vor seinem Hause und die damit im Zusammenhang stehenden weiteren Exekutivmaßnahmen für rechtswidrig.
  • OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93

    Bestellung und Abberufung von Pflichtverteidigern; Entscheidung des …

    4 St 245/89|OLG Hamm; 23.11.1989; 2 Ws 626/89|OLG Karlsruhe; 13.10.1989; 1 Ss 81/89">StV 1990, 103 ; LG Aachen StV 1989, 1-8; LG Köln StV 1990, 59; Laufhütte a.a.O. § 140 Rdn. 25; Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Auflage, § 140 Rdn. 80 ff).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 17.03.1989 - 1 BGs 100/89

    Vollstreckung von Erzwingungshaft gegen einen Zeugen

    Dem Richter kommt danach keine originäre Vollstreckungszuständigkeit, sondern eine Kontrollfunktion zu, wie sie in der neueren Rechtsprechung auch bei der Vollstreckung anderer Zwangsmaßnahmen anerkannt ist (so bei der Fortsetzung einer Durchsuchung gemäß § 110 StPO , BGH NJW 1973, 2035; BGH StV 1988, 90 ; KG NJW 1975, 354; OLG Karlsruhe MDR 1980, 76; bei abgeschlossenen Durchsuchungsmaßnahmen oder Freilassung nach vorläufiger Festnahme, sofern ein fortwirkendes Feststellungsinteresse besteht, BGHSt 28, 57, 160, 206; BGH NJW 1978, 1013;… BGH GA 1981, 223; bei der Vollstreckung von Kontrollstellenanordnungen, BGHSt 35, 363 und BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1988 - I BGs 1113/88 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; vgl. auch OLG Hamburg NStZ 1984, 567 : staatsanwaltliche Zurückweisung eines Zeugenbeistandes).
  • BGH, 01.02.1989 - 1 BJs 89/86

    Personalkontrolle - Datenspeicherung - Beschwer

    Die dagegen eingelegte "Beschwerde" des Betroffenen vom 25. August 1988 deutete der Senat durch Beschluß vom 30. September 1988 - StB 27/88 - in einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs um.
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 04.01.1993 - StB 27/92, 1 BJs 193/84-5   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6282
BGH, 04.01.1993 - StB 27/92, 1 BJs 193/84-5 (https://dejure.org/1993,6282)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1993 - StB 27/92, 1 BJs 193/84-5 (https://dejure.org/1993,6282)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1993 - StB 27/92, 1 BJs 193/84-5 (https://dejure.org/1993,6282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Beschwerdesenats des Bundesgerichtshofes bei der Entscheidung über eine Anordnung des Generalbundesanwaltes zur Vorführung eines Beschuldigten - Zulässigkeit der Erzwingung einer Wahlgegenüberstellung bei der Generalbundesanwaltschaft im Fall der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erscheinungspflicht - Aussageverweigerung - Gegenüberstellung

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 96
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das …

    Auszug aus BGH, 04.01.1993 - StB 27/92
    Eine Vorführung des Beschuldigten im Falle seines Ausbleibens (§ 163 a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. §§ 133 ff. StPO) ist daher nur zulässig, wenn die Ermittlungshandlungen, die den Beschuldigten als Augenscheinsobjekt betreffen (vgl. hierzu BGHSt 34, 39, 45) und seiner Vernehmung vorausgehen, unter der verantwortlichen Leitung eines Beamten der Bundesanwaltschaft vorgenommen werden.
  • BGH, 17.11.2020 - 3 ARs 14/20

    Wirecard-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages: Vorführung eines …

    Es kann dahinstehen, inwieweit gegen die vom - inhaftierten und vorzuführenden (s. dazu Art. 24 Abs. 1 Satz 2 BayUVollzG) - Antragsteller beanstandeten einzelnen Maßnahmen im Vorhinein gerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann (…vgl. Waldhoff/Gärditz/Roßbach, PUAG, 2015, § 20 Rn. 33 ff. mwN;… zu § 161a Abs. 3 StPO BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2007 - StB 31/07 u.a., BGHR StPO § 161a Rechtsmittel 2; vom 4. Januar 1993 - StB 27/92, BGHSt 39, 96, 99); denn zumindest im Ergebnis greifen die erhobenen Einwendungen insgesamt nicht durch.

    Dabei ist ebenso wie im Strafverfahren der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07, BVerfGE 124, 78, 125; zum Strafverfahren etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Januar 1993 - StB 27/92, BGHSt 39, 96, 99; vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, NJW 2001, 695, 696).

  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die …

    Rn. 21 So werden bei Vernehmungen von Zeugen durch die Staatsanwaltschaft (§ 161a StPO) die Zurückweisung des Zeugenbeistands und die Androhung der Vorführung hinsichtlich der Anfechtbarkeit den in § 161 a Abs. 2 StPO genannten Zwangsmaßnahmen gleichgestellt (…zur Zurückweisung des Zeugenbeistands siehe Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 161 a Rdn. 50; zur Androhung der Vorführung siehe BGH Beschluß vom 4. Januar 1993 - 1 BJs 193/84-5 - StB 27/92 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt;… Rieß aaO;… Kleinknecht/Meyer aaO § 161 a Rdn. 21; offengelassen in BGH NStZ 1989, 539, 540).
  • BGH, 23.07.2025 - StB 65/24

    Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …

    Insoweit sei die Situation für die mit einem Herausgabeverlangen konfrontierte Person mit derjenigen vergleichbar, in der sich ein von einer Vorladung zu einer Vernehmung Betroffener befinde, der nach verbreitetem Rechtsverständnis nicht gegen die Vorladung selbst, sondern erst gegen die Anordnung oder zumindest konkrete Androhung von Zwangsmitteln zu deren Durchsetzung gerichtlichen Rechtsschutz - gemäß § 161a Abs. 3 Satz 1, § 163 Abs. 5 Satz 1, § 163a Abs. 3 Satz 3 StPO - in Anspruch nehmen kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Juli 2007 - StB 31/07 und 32/07, BGHR StPO § 161a Rechtsmittel 2 Rn. 2; vom 4. Januar 1993 - StB 27/92, BGHSt 39, 96, 98; vom 10. Mai 1989 - StB 10/89 und 12/89, NStZ 1989, 539;… LR/Erb, StPO, 27. Aufl., § 161a Rn. 51;… Schmitt/Köhler/Köhler, StPO, 68. Aufl., § 161a Rn. 20;… MüKoStPO/Kölbel/Ibold, 2. Aufl., § 161a Rn. 30;… KK-StPO/Weingarten, 9. Aufl., § 161a Rn. 20; offengelassen - für den Bereich des PUAG - von BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 3 ARs 14/20, NStZ-RR 2021, 22).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1993 - 1 BJs 193/84 - 5 StB 20/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,13686
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BGH, Entscheidung vom 12.11.1993 - 1 BJs 193/84 - 5 StB 20/93 (https://dejure.org/1993,13686)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestätigung von vom Generalbundesanwalt nach § 81b Strafprozessordnung (StPO) angeordneten erkennnungsdienstlichen Maßnahmen durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes - Zulässigkeit von Beschwerden gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 465
  • MDR 1994, 194
  • NStZ 1994, 141 (Ls.)
  • StV 1994, 57
  • StV 1994, 58
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

    Der Senat hat nicht zu entscheiden, ob und gegebenenfalls inwieweit gegen die nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO getroffene richterliche Entscheidung die Beschwerde statthaft ist (vgl. dazu BGHSt 28, 57; 160; 206; s. auch BGH NStZ 1994, 141).
  • BGH, 12.06.2024 - StB 32/24

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung (Statthaftigkeit der …

    Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine Entscheidung des Ermittlungsrichters analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 1993 - StB 20/93, NJW 1994, 465).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.01.1993 - 1 BJs 193/84-5 - StB 27/92   

Zitiervorschläge
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BGH, 04.01.1993 - 1 BJs 193/84-5 - StB 27/92 (https://dejure.org/1993,9651)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1993 - 1 BJs 193/84-5 - StB 27/92 (https://dejure.org/1993,9651)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1993 - 1 BJs 193/84-5 - StB 27/92 (https://dejure.org/1993,9651)
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Ladung durch Bundesanwaltschaft

§§ 163a Abs. 3, 161a Abs. 2, Abs. 3 StPO, Verhältnismäßigkeit, zwangsweise Vorführung auch zum Zwecke der Gegenüberstellung

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    GVG § 135 Abs. 2; StPO § 163 a Abs. 3
    Zwangsweise Vorführung des Beschuldigten zum Zweck der Gegenüberstellung mit Zeugen; Zuständigkeit für Rechtsmittel gegen Anordnung des Generalbundesanwalts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 868
  • MDR 1993, 373
  • NStZ 1993, 246
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die …

    Rn. 21 So werden bei Vernehmungen von Zeugen durch die Staatsanwaltschaft (§ 161a StPO) die Zurückweisung des Zeugenbeistands und die Androhung der Vorführung hinsichtlich der Anfechtbarkeit den in § 161 a Abs. 2 StPO genannten Zwangsmaßnahmen gleichgestellt (…zur Zurückweisung des Zeugenbeistands siehe Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 161 a Rdn. 50; zur Androhung der Vorführung siehe BGH Beschluß vom 4. Januar 1993 - 1 BJs 193/84-5 - StB 27/92 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt;… Rieß aaO;… Kleinknecht/Meyer aaO § 161 a Rdn. 21; offengelassen in BGH NStZ 1989, 539, 540).
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