Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 32/23 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Hamburg
Corona-Krise; Rückforderung einer Zuwendung aus dem Hamburger Corona-Soforthilfe-Programm
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (47)
- BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02
Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines …
Auszug aus OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 32/23
Rn. 37 Rechtswidrig ist ein Verwaltungsakt, wenn er durch die unrichtige Anwendung bestehender Rechtssätze zustande gekommen ist (BVerwG, Urt. v. 23.4.2003, 3 C 25/02, Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 104 = NVwZ 2003, 1384, juris Rn. 14).Richtlinien sind indes keine Rechtsnormen, sondern verwaltungsinterne Weisungen, die dazu bestimmt sind, für die Verteilung von Fördermitteln Maßstäbe zu setzen und insoweit das Ermessen der letztlich für die Verteilung bestimmten Stellen zu regeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2003, 3 C 25/02, a.a.O., m.w.N.).
Allein der Verstoß gegen entsprechende Richtlinien macht eine Subventionsvergabe daher nicht rechtswidrig (BVerwG, Urt. v. 23.4.2002, 3 C 25/02, a.a.O.;… Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, 10. Aufl. 2023, VwVfG, § 48 Rn. 52).
Das Gleichbehandlungsgebot kann insoweit auch zu Lasten von Subventionsempfängern wirken (so - auch zum Folgenden - BVerwG, Urt. v. 23.4.2003, 3 C 25/02, a.a.O., juris Rn. 17 f., m.w.N.): Versagt eine Behörde in Anwendung der einschlägigen Richtlinien unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig die Gewährung einer Zuwendung, so verletzt sie das Gleichbehandlungsgebot in seiner objektiv-rechtlichen Funktion, wenn sie im Einzelfall von dieser Praxis ohne sachlichen Grund abweicht und trotz Fehlens der ansonsten im Rahmen ihrer Förderpraxis geforderten Voraussetzungen die Zuwendung gewährt.
- BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02
Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher …
Auszug aus OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 32/23
Insbesondere kann eine Auflage im Sinne dieser Vorschrift auch dann mit dem Verwaltungsakt verbunden sein, wenn sie nicht im gleichen Bescheid enthalten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.2003, 3 C 22/02, NVwZ-RR 2004, 413, juris Rn. 28).Liegt ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht vor, versteht sich das Ergebnis einer in der Ermessensausübung ansonsten anzustellenden Abwägung von selbst und bedarf es insoweit nach § 39 Abs. 1 Satz 3 HmbVwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.1997, 3 C 22/96, BVerwGE 105, 55, juris Rn. 14; Urt. v. 10.12.2003, 3 C 22/02, juris Rn. 35 m.w.N.).
Hierzu zählen neben den Auswirkungen eines Widerrufs in komplexen Einzelfällen und bei etwaigen Vertrauenspositionen der Betroffenen (…BVerwG, Urt. v. 26.11.2014, 6 C 12/13, BVerwGE 150, 346, juris Rn. 38) auch Umstände, die die Frage aufwerfen, ob ein Widerruf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit - namentlich bei Pflichtverletzungen von geringerem Gewicht oder zur Vermeidung einer Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz - im Einzelfall zu beschränken ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.2003, 3 C 22.02, NVwZ-RR 2004, 413, juris Rn. 36;… Urt. v. 19.6.2019, 10 C 2/18, a.a.O., juris Rn. 21;… siehe auch OVG Schleswig, Urt. v. 23.11.2022, 5 LB 2/20, juris Rn. 92;… Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 49 Rn. 57;… Suerbaum, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 49 Rn. 139).
- BVerwG, 07.04.2022 - 3 C 8.21
Zum Begriff des Unmöglichmachens einer Vor-Ort-Kontrolle
Auszug aus OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 32/23
Eine in einem Zuwendungsbescheid bereits dem Grunde nach angelegte Auflage, die zur Vorlage von Auskünften und Nachweisen verpflichtet, kann durch die Behörde gegenüber dem Zuwendungsempfänger in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht unter Beachtung des Kriteriums der Zumutbarkeit auch nachträglich so konkretisiert werden, dass sie den Bestimmtheitsanforderungen genügt (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 7.4.2022, 3 C 8/21, NVwZ-RR 2022, 670, juris Rn. 14).Der Inhalt der Auflage ist durch Auslegung am Maßstab des objektiven Empfängerhorizonts zu bestimmen (entsprechend §§ 133, 157 BGB; BVerwG, Urt. v. 7.4.2022, 3 C 8/21, NVwZ-RR 2022, 670, juris Rn. 14 m.w.N.).
Vor diesem Hintergrund durfte das, was sowohl in zeitlicher als auch inhaltlicher Hinsicht im konkreten Einzelfall auf Grundlage von Nr. 3.5 und Nr. 3.7 des Bewilligungsbescheides gefordert wurde, anhand des Zwecks der Auskunftserteilung bzw. der Nachweispflicht, nämlich der Prüfung, ob die Förderbedingungen eingehalten sind, und unter Beachtung des Kriteriums der Zumutbarkeit gegenüber dem jeweiligen Zuwendungsempfänger nachträglich bestimmt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.4.2022, 3 C 8/21, NVwZ-RR 2022, 670, juris Rn. 14).
- BVerwG, 25.05.2022 - 8 C 11.21
Rechtswidriger Teilwiderruf einer Zuwendung wegen Zweckverfehlung
Auszug aus OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 32/23
Rn. 44 Soll eine Geldleistung zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks gewährt werden, muss der Zuwendungszweck - auch wegen seiner besonderen Bedeutung für den Widerrufstatbestand des § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 (Hmb)VwVfG (…vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 25.6.2009, 1 A 176/09, SächsVBl 2009, 262, juris Rn. 21) - grundsätzlich durch den Bewilligungsbescheid selbst mit hinreichender Bestimmtheit festgelegt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.5.2022, 8 C 11/21, NVwZ 2022, 1912, juris Rn. 13;… Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 22. Aufl. 2021, § 49 Rn. 68; siehe hierzu auch die Vorgaben in Nr. 6.2.3 der Verwaltungsvorschriften zu § 46 HmbLHO v. 29.12.2014 in der Fassung v. 21.12.2018: "Der Zuwendungsbescheid muss insbesondere enthalten: […] eine so genaue Bezeichnung des Zuwendungszwecks, dass die sachgerechte Verwendung im Sinne der zuwendungsgebenden Stelle durch die Zuwendungsempfangende oder den Zuwendungsempfangenden ermöglicht wird und die Zweckerfüllung in der Verwendungsnachweisprüfung festgestellt werden kann; […]").Maßgeblich für die Zweckbestimmung sind insoweit neben dem Wortlaut des Bescheides auch der Inhalt von mit dem Bescheid ggf. in Bezug genommenen (Förder-)Richtlinien, die Grundlage der Bewilligung der Zuwendung gewesen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.5.2022, 8 C 11/21, a.a.O.;… Urt. v. 11.2.1983, 7 C 70.80, NVwZ 1984, 36, juris Rn. 16), nicht hingegen eine vom Inhalt des Zuwendungsbescheids und in Bezug genommener Richtlinien abweichende tatsächliche Förderpraxis (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.5.2022, 8 C 11/21, NVwZ 2022, 1912, juris Rn. 15).
Auch diese muss so konkret sein, dass der Angehörte erkennen kann, weshalb und wozu er sich äußern soll, mit welcher Entscheidung er zu rechnen hat und dass er Gelegenheit zur Stellungnahme hat (BVerwG, Urt. v. 25.5.2022, 8 C 11/21, juris Rn. 20 m.w.N.).
- BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Auszug aus OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 32/23
Der gerichtlichen Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes sind auch solche tatsächlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen, die erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gewonnen wurden, aber über die Sachlage zum maßgeblichen Zeitpunkt (hier: Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung) Auskunft geben (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 25.2.2010, 3 C 15.09, BVerwGE 136, 149, juris Rn. 22).Rn. 32 Dass es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheids auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ankommt, besagt indes nur, dass in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht die Voraussetzungen für den Widerruf des Bewilligungsbescheids zu diesem Zeitpunkt vorgelegen haben müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.2.2010, 3 C 15/09, BVerwGE 136, 149, juris Rn. 22;… vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.5.2012, 8 LA 198/11, juris Rn. 9: "[M]aßgeblich ist die in diesem Zeitpunkt objektiv bestehende Sachlage.").
Insofern erlaubt und gebietet das deutsche Verwaltungsprozessrecht, der gerichtlichen Entscheidung auch solche Erkenntnisse zugrunde zu legen, die erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund der gebotenen Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen nach § 86 VwGO gewonnen wurden, die aber über die Sachlage zum maßgeblichen Zeitpunkt Auskunft geben (BVerwG, Urt. v. 25.2.2010, 3 C 15/09, a.a.O.;… Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, juris Rn. 13;… Beschl. v. 27.6.1997, 1 B 132/97, juris Rn. 7;… Beschl. v. 16.10.1989, 1 B 106/89, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119, juris Rn. 6;… vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.5.2012, 8 LA 198/11, juris Rn. 9 m.w.N.).
- BVerwG, 21.11.2022 - 3 B 1.22
Abgrenzung von Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel; bei der gerichtlichen …
Auszug aus OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 32/23
Insofern erlaubt und gebietet das deutsche Verwaltungsprozessrecht, der gerichtlichen Entscheidung auch solche Erkenntnisse zugrunde zu legen, die erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund der gebotenen Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen nach § 86 VwGO gewonnen wurden, die aber über die Sachlage zum maßgeblichen Zeitpunkt Auskunft geben (…BVerwG, Urt. v. 25.2.2010, 3 C 15/09, a.a.O.; Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, juris Rn. 13;… Beschl. v. 27.6.1997, 1 B 132/97, juris Rn. 7;… Beschl. v. 16.10.1989, 1 B 106/89, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119, juris Rn. 6;… vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.5.2012, 8 LA 198/11, juris Rn. 9 m.w.N.).Dass - bezogen auf einen in der Vergangenheit liegenden maßgeblichen Zeitpunkt - erst später Erkenntnismittel zugänglich werden, ändert nichts an der Pflicht des Gerichts aus § 86 Abs. 1 VwGO zu deren Heranziehung, um zu klären, ob die Voraussetzungen für die angefochtene Entscheidung im maßgeblichen Zeitpunkt vorgelegen haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, a.a.O.).
Die Auffassung der Beklagten, es seien nur Erkenntnisse zu berücksichtigen, die bereits im Verwaltungsverfahren existent waren und von den jeweiligen Antragstellern bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens vorgelegt wurden, führte demgegenüber zu einer Präklusion von nicht im Verwaltungsverfahren vorgelegten Erkenntnissen im gerichtlichen Verfahren, für welche die erforderliche (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, juris Rn. 13) gesetzliche Grundlage nicht ersichtlich ist.
- BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
Auszug aus OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 32/23
Ein Verstoß gegen eine Verfahrensvorschrift ist nur dann offensichtlich ohne Einfluss auf die Entscheidung in der Sache, wenn das Gericht zweifelsfrei und ohne jede Spekulation davon ausgehen kann, dass die Entscheidung ohne den Fehler genauso ausgefallen wäre (BVerwG, Urt. v. 9.5.2019, 2 C 1/18, NVwZ-RR 2020, 53, juris Rn. 72 m.w.N.).Ein Kausalzusammenhang ist zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falls die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den angenommenen Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urt. v. 9.5.2019, a.a.O.).
- BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14
Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines …
Auszug aus OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 32/23
Denn entscheidend ist, dass die nachgeholte Anhörung die ihr zukommende Funktion im Rahmen des behördlichen Entscheidungsprozesses erfüllen kann (BVerwG, Urt. v. 17.12.2015, 7 C 5.14, BVerwGE 153, 367, juris Rn. 17).Dies setzt allerdings voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, ihre Entscheidung noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und zu erwägen, ob sie unter Berücksichtigung der nunmehr vorgebrachten Tatsachen und rechtlichen Erwägungen an ihrer Entscheidung mit diesem konkreten Inhalt festhalten will und das Ergebnis der Überprüfung mitteilt (BVerwG, Urt. v. 17.12.2015, a.a.O. Rn. 17;… OVG Münster, Beschl. v. 14.6.2010, a.a.O. Rn. 7).
- BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10
Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht; …
Auszug aus OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 32/23
Die Behörde muss klar und eindeutig zu erkennen geben, mit welcher "neuen" Begründung die behördliche Entscheidung letztlich aufrechterhalten bleibt, da nur dann der Betroffene wirksam seine Rechte verfolgen und die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Verfügung überprüfen können (BVerwG, Urt. v. 13.12.2011, 1 C 14.10, BVerwGE 141, 253, juris Rn. 18).Auch muss sie im gerichtlichen Verfahren erkennbar trennen zwischen neuen Begründungselementen, die den Inhalt ihrer Entscheidung betreffen, und Ausführungen, mit denen sie lediglich als Prozesspartei ihre Entscheidung verteidigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2011, 1 C 14.10, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - 10 B 270/10
Ersetzung einer Anhörung wegen einer Zurückstellung nach § 15 Baugesetzbuch ( …
Auszug aus OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 32/23
Zwar ist hierzu nicht notwendig, dass der Betroffene während eines anhängigen Gerichtsverfahrens die Möglichkeit zur Stellungnahme auf der Ebene eines parallel geführten Verwaltungsverfahrens erhält (OVG Münster, Beschl. v. 14.6.2010, 10 B 270/10, juris Rn. 7).Dies setzt allerdings voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, ihre Entscheidung noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und zu erwägen, ob sie unter Berücksichtigung der nunmehr vorgebrachten Tatsachen und rechtlichen Erwägungen an ihrer Entscheidung mit diesem konkreten Inhalt festhalten will und das Ergebnis der Überprüfung mitteilt (…BVerwG, Urt. v. 17.12.2015, a.a.O. Rn. 17; OVG Münster, Beschl. v. 14.6.2010, a.a.O. Rn. 7).
- BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11
Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …
- BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99
Reformatio in peius; Verböserung im Widerspruchsverfahren; unterbliebene Anhörung …
- BVerwG, 19.06.2019 - 10 C 2.18
Gelten eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs nach § 49a Abs. 1 VwVfG …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2010 - 6 A 470/08
Klage eines Lehramtsanwärters gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf …
- BVerwG, 26.11.2014 - 6 C 12.13
Auswerten eines Films; Auszahlungsbescheid; Förderungsbescheid; Geförderter Film; …
- BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18
Ausforschungsbeweis; Austausch; Beamter; Begründung der Ablehnung in der …
- BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04
Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete …
- BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 70.80
Bundeszuwendung - Bestimmungszweck - Zweckabhängige Bewilligung - Entfallen des …
- BVerwG, 18.03.2021 - 7 C 1.20
Rücknahme der Zuteilung von Emissionsberechtigungen
- OVG Niedersachsen, 24.05.2012 - 8 LA 198/11
Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit
- BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96
Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …
- BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung …
- BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87
Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots
- BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81
Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im …
- BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09
Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr; …
- BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01
Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 1055/09
Rechtmäßigkeit eines (Teil-) Widerrufs und Rückforderung einer Zuwendung für eine …
- BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05
Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die …
- BVerwG, 02.07.2008 - 7 C 38.07
Auflage, nachträgliche; Störfall; Auslegungsstörfall; Störfallbeherrschung; …
- VGH Bayern, 09.10.2003 - 25 CS 03.897
Kindertagesstätte; reines Wohngebiet; Nutzungsänderung; Befreiung; Zuständigkeit …
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 8 C 11694/17
Eisenbahnverkehrsrecht, Immissionsschutz, Schutzvorkehrung, Nebenbestimmung, …
- BVerwG, 02.12.1993 - 3 C 42.91
Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) - Nutzen eines Kraftfahrzeuges als …
- OVG Sachsen, 09.06.2022 - 6 A 365/19
Subventionsrecht; Widerruf einer Zuwendung; zuwendungsfähige Ausgaben; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 15 A 4729/04
Widerruf einer Subventionsgewährung; Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheids; …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 LB 2/20
Zweck des Verfügungsverbot gemäß ANBest-P Nr 4.1; Pflicht zur Erkennung und …
- BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von …
- BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03
Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides; …
- BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11
Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung; …
- BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18
Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes im Hinblick auf eine Ausreise nach …
- VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840
Rücknahme eines Zuwendungsbescheides ("10.000-Häuser-Programm")
- BVerwG, 04.07.2006 - 5 B 90.05
Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage im …
- VGH Bayern, 18.05.2020 - 6 ZB 20.438
Zuwendung nach Sportförderrichtlinie
- OVG Niedersachsen, 16.10.2014 - 8 LA 52/14
Beurteilung der zweckgerechten Verwendung einer im Rahmen des …
- BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89
Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts - …
- OVG Sachsen, 25.06.2009 - 1 A 176/09
Widerruf; Zuwendung; Zweckverfehlung; Bewilligungsbescheid
- BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97
Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen - Begründung einer …
- OVG Hamburg, 19.04.2021 - 4 Bf 227/16
Widerruf einer Förderzusage im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung und …
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 16/25
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
Für den Widerruf von Bewilligungsbescheiden über sog. Corona-Soforthilfen bestehen keine gesetzlichen Bestimmungen, dass Sachvortrag zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LVwVfG , der sich auf die Sachlage bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids bezieht, nach dem Erlass dieses Bescheids im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unberücksichtigt zu bleiben hat, d. h. präkludiert ist (im Ergebnis ebenso zum dortigen Landesrecht HambOVG, Urteil vom 03.07.2024 - 1 Bf 32/23 - juris Rn. 31 und 32; OVG Bremen…, Urteil vom 25.05.2023 - 5 K 290/22 - juris Rn. 51;… Beschluss vom 26.03.2025 - 1 LA 185/23 - juris Rn. 29 ff.).Rn. 54 Eine von dem Inhalt des Leistungsbescheides und der von ihm in Bezug genommenen Richtlinien und ggf. weiteren Dokumente abweichende tatsächliche Förderpraxis der Behörde kann die für einen Widerruf gemäß § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LVwVfG allein maßgebliche Zwecksetzung im Bescheid hingegen jedenfalls nicht ändern (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.05.2022 - 8 C 11.21 - NVwZ 2022, 1912, juris Rn. 13; HambOVG, Urteil vom 03.07.2024 - 1 Bf 32/23 - juris Rn. 44;… Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 6. EL., § 49 VwVfG Rn. 171 m. w. N.).
Aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber der Beklagten die genannten Ermittlungs- und Überprüfungspflichten sowie die Pflicht zur Ermessensausübung bis zum Erlass des Widerrufs- und ggf. Widerspruchsbescheids auferlegt hat, ergibt sich, dass es für die Beurteilung von deren Rechtmäßigkeit auf die Sach- und Rechtslage in diesem Zeitpunkt ankommt (vgl. im Ergebnis - und in diesem Ausgangspunkt wohl übereinstimmend - OVG Bremen…, Beschluss vom 26.03.2025 - 1 LA 185/23 - juris Rn. 29 ff.; HambOVG, Urteil vom 03.07.2024 - 1 Bf 32/23 - juris Rn. 31; OVG NRW…, Beschluss vom 15.05.2023 - 4 A 992/02 - juris Rn. 14; OVG M-V…, Beschluss vom 24.03.2009 - 2 L 181/07 - juris Rn. 5 m. w. N.; VG Magdeburg, Urteil vom 24.01.2025 - 6 A 150/23 - juris).
Rn. 94 Diese zweite Frage - die für den Widerruf von Leistungsbescheiden allgemein und insbesondere für den Widerruf von Corona-Soforthilfen umstritten ist (vgl. einerseits, im Ergebnis auf die letzte Behördenentscheidung abstellend, VG Karlsruhe…, Urteil vom 11.10.2024 - 14 K 5099/23 - juris Rn. 67 ; ähnlich Urteil vom 06.10.2023 - 14 K 3999/21 - BeckRS 2023, 29047; ebenso VG Magdeburg…, Urteil vom 24.01.2025 - 6 A 150/23 - juris Rn. 63 ff.; VG Schwerin…, Urteil vom 12.04.2005 - 3 A 281/02 - juris Rn. 25;… Urteil vom 30.07.2002 - 3 A 2833/01 - juris Rn. 22; allgemein für Subventionen OVG M-V…, Beschluss vom 24.03.2009 - 2 L 181/07 - juris Rn. 5 m. w. N.; OVG NRW…, Beschluss vom 15.05.2003 - 4 A 992/02 - juris Rn. 14; andererseits, auch erst im Gerichtsverfahren nachgereichte Unterlagen berücksichtigend, HambOVG, Urteil vom 03.07.2024 - 1 Bf 32/23 - juris Rn. 31 und 32; OVG Bremen…, Urteil vom 25.05.2023 - 5 K 290/22 - juris Rn. 51;… Beschluss vom 26.03.2025 - 1 LA 185/23 - juris Rn. 29 ff.; VG Bremen…, Urteil vom 23.03.2023 - 5 K 1300/21 - Rn. 27) - beantwortet sich wiederum in erster Linie nach dem zugrundeliegenden materiellen Recht und damit vorliegend nach § 49 LVwVfG sowie den übrigen das Widerrufsverfahren regelnden Vorschriften.
Ohne gesetzliche Präklusionsvorschriften (wie sie z. B. für andere Rechtsgebiete in § 6 UmwRG und § 14e Abs. 3 WaStrG geschaffen wurden) besteht aber keine Rechtfertigung, in dem grundsätzlich ebenfalls der Amtsermittlungspflicht unterliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren (vgl. erneut § 86 VwGO) Tatsachenvortrag, der sich auf die in zeitlicher Hinsicht maßgebliche Sachlage bezieht, außer Betracht zu lassen (vgl. zum Widerruf von Bewilligungsbescheiden HambOVG, Urteil vom 03.07.2024 - 1 Bf 32/23 - juris Rn. 32 m. w. N.; ähnlich OVG Bremen…, Beschluss vom 26.03.2025 - 1 LA 185/23 - juris Rn. 32; VG Bremen…, Urteil vom 23.03.2023 - 5 K 1300/21 - Rn. 27; allg. zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für Präklusionsvorschriften BVerwG…, Beschluss vom 21.11.2022 - 3 B 1.22 - NVwZ 2023, 265, juris Rn. 13 m. w. N.).
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 1869/24
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
Rn. 52 Eine von dem Inhalt des Leistungsbescheides und der von ihm in Bezug genommenen Richtlinien und ggf. weiteren Dokumente abweichende tatsächliche Förderpraxis der Behörde kann die für einen Widerruf gemäß § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LVwVfG allein maßgebliche Zwecksetzung im Bescheid hingegen jedenfalls nicht ändern (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.05.2022 - 8 C 11.21 - NVwZ 2022, 1912, juris Rn. 13; HambOVG, Urteil vom 03.07.2024 - 1 Bf 32/23 - juris Rn. 44;… Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 6. EL., § 49 VwVfG Rn. 171 m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 303/25
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
Rn. 54 Eine von dem Inhalt des Leistungsbescheides und der von ihm in Bezug genommenen Richtlinien und ggf. weiteren Dokumente abweichende tatsächliche Förderpraxis der Behörde kann die für einen Widerruf gemäß § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LVwVfG allein maßgebliche Zwecksetzung im Bescheid hingegen jedenfalls nicht ändern (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.05.2022 - 8 C 11.21 - NVwZ 2022, 1912, juris Rn. 13; HambOVG, Urteil vom 03.07.2024 - 1 Bf 32/23 - juris Rn. 44;… Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 6. EL., § 49 VwVfG Rn. 171 m. w. N.).Nur dann, wenn außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden sind, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.06.2002 - 8 C 30.01 - BVerwGE 116, 332, juris Rn. 37; HambOVG, Urteil vom 03.07.2024 - 1 Bf 32/23 - juris Rn. 72; OVG NRW…, Urteil vom 13.12.2020 - 4 A 1992/16 - juris Rn. 111 f.;… Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 49 Rn. 57;… Suerbaum, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 3. Aufl., § 49 Rn. 139).
- VG Lüneburg, 18.05.2026 - 7 A 456/26
Coronahilfe; Berechnungstool; nachträgliche Konkretisierung von Auflagen; …
Welche Pflichten sich hieraus im Einzelnen ergeben und wie eventuelle Pflichtenkollisionen aufzulösen sind, lässt sich nicht im Vorhinein abstrakt festlegen, sondern ist im Einzelfall anhand des Kontrollzwecks, nämlich der Prüfung, ob die Förderbedingungen eingehalten sind, und unter Beachtung des Kriteriums der Zumutbarkeit zu bestimmen (ebd.; s. auch HmbOVG, Urt. v. 3.7.2024 - 1 Bf 32/23 -, juris Rn. 58).Damit wird die genaue Festlegung dessen, was durch die Auflage geboten ist, nicht unzulässigerweise der Vollstreckung überlassen, sondern lediglich in einem zweiten Schritt die bereits im Bewilligungsbescheid angelegte Regelung näher ausgestaltet (HmbOVG, Urt. v. 3.7.2024 - 1 Bf 32/23 -, juris Rn. 58 m.w.N.).
Insbesondere kann eine Auflage im Sinne dieser Vorschrift auch dann mit dem Verwaltungsakt verbunden sein, wenn sie nicht im gleichen Bescheid enthalten ist (HmbOVG, Urt. v. 3.7.2024 - 1 Bf 32/23 -, juris Rn. 58 m.w.N.).
Entscheidend ist, dass für den Adressaten der Zusammenhang zwischen Verwaltungsakt und Auflage erkennbar ist (HmbOVG, Urt. v. 3.7.2024 - 1 Bf 32/23 -, juris Rn. 58 m.w.N.).
- VG Aachen, 01.09.2026 - 10 K 2382/24
Anhörungsmangel; Hochwasserhilfe; Zuwendung; Zweckverfehlung; Nachweis, …
Rn. 96 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2022 - 3 B 1.22 -, juris, Rn. 13, und Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 -, juris, Rn. 22; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Oktober 2025 - 14 S 16/25 -, juris, Rn. 93 ff., und Beschluss vom 7. September 2026 - 14 S 2415/25 -, juris, Rn. 23; Hamb. OVG, Urteil vom 3. Juli 2024 - 1 Bf 32/23 -, juris, Rn. 32; OVG Bremen, Beschluss vom 26. März 2025 - 1 LA 185/23 -, juris, Rn. 32; vgl. auch Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht - VwGO, Werkstand: 48. EL Juli 2025, § 113 Rn. 257. - VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 1873/24
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung - Parallelentscheidung …
Rn. 53 Eine von dem Inhalt des Leistungsbescheides und der von ihm in Bezug genommenen Richtlinien und ggf. weiteren Dokumente abweichende tatsächliche Förderpraxis der Behörde kann die für einen Widerruf gemäß § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LVwVfG allein maßgebliche Zwecksetzung im Bescheid hingegen jedenfalls nicht ändern (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.05.2022 - 8 C 11.21 - NVwZ 2022, 1912, juris Rn. 13; HambOVG, Urteil vom 03.07.2024 - 1 Bf 32/23 - juris Rn. 44;… Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 6. EL., § 49 VwVfG Rn. 171 m. w. N.). - VG Aachen, 15.09.2026 - 10 K 2810/24
Hochwasserhilfe; Zuwendung; Zweckverfehlung; Nachweis; gesetzmäßige Verwendung; …
Rn. 95 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2022 - 3 B 1.22 -, juris, Rn. 13, und Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 -, juris, Rn. 22; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Oktober 2025 - 14 S 16/25 -, juris, Rn. 93 ff., und Beschluss vom 7. September 2026 - 14 S 2415/25 -, juris, Rn. 23; Hamb. OVG, Urteil vom 3. Juli 2024 - 1 Bf 32/23 -, juris, Rn. 32; OVG Bremen, Beschluss vom 26. März 2025 - 1 LA 185/23 -, juris, Rn. 32; vgl. auch Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht - VwGO, Werkstand: 48. EL Juli 2025, § 113 Rn. 257. - VG Karlsruhe, 28.04.2026 - 14 K 7021/25
Widerruf und Erstattung einer zuvor bewilligten und ausgezahlten "Soforthilfe …
Nur dann, wenn außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden sind, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.06.2002 - 8 C 30.01 - BVerwGE 116, 332, juris Rn. 37; OVG Hamburg, Urteil vom 03.07.2024 - 1 Bf 32/23 -, juris Rn. 72 sowie VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 08.10.2025 - 14 S 303/25 -, juris Rn. 85 wiederum m. w. N. zur Literatur). - VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 190/25
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
Rn. 53 Eine von dem Inhalt des Leistungsbescheides und der von ihm in Bezug genommenen Richtlinien und ggf. weiteren Dokumente abweichende tatsächliche Förderpraxis der Behörde kann die für einen Widerruf gemäß § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LVwVfG allein maßgebliche Zwecksetzung im Bescheid hingegen jedenfalls nicht ändern (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.05.2022 - 8 C 11.21 - NVwZ 2022, 1912, juris Rn. 13; HambOVG, Urteil vom 03.07.2024 - 1 Bf 32/23 - juris Rn. 44;… Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 6. EL., § 49 VwVfG Rn. 171 m. w. N.). - VG Hamburg, 24.06.2026 - 16 K 587/24 Rn. 108 Denn dass es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ankommt, besagt nur, dass in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Bewilligungsbescheids zu diesem Zeitpunkt vorgelegen haben müssen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.2.2010, 3 C 15/09, BVerwGE 136, 149, juris Rn. 22; OVG Hamburg, Urt. v. 3.7.2024, 1 Bf 32/23 , juris Rn. 32 m.w.N.).
- VG Hamburg, 24.06.2026 - 16 K 589/24
Zur isolierten Bewilligung einer Überbrückungshilfe an Teile eines …
- VG Karlsruhe, 28.04.2026 - 14 K 1537/26
Widerruf und Erstattung einer zuvor bewilligten und ausgezahlten "Soforthilfe …
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 2054/24
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
- VG Hamburg, 16.04.2026 - 16 K 6383/25
Zu der Möglichkeit einer Konkretisierung von Auflagen im Sinne des § 49 Abs. 3 …
- OVG Bremen, 26.03.2025 - 1 LA 185/23
Corona-Soforthilfe; Rückforderung; Widerruf; Antrag auf Zulassung der Berufung …
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