Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 31.05.2006 - 1 Bs 5/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; AufenthG § 25 Abs. 5; ; AufenthG § 25 Abs. 3; ; AufenthG § 29 Abs. 3
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 5 Abs. 1; AufenthG § 11 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; AufenthG § 29 Abs. 3 S. 1
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Schutz von Ehe und Familie, Ausreisehindernis, Ausweisungsgrund, Verbrauch, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Sperrwirkung, Wirkungen der Ausweisung, Familienzusammenführung, subsidiärer Schutz, Afghanistan, Kinder, Bundesamtsbescheid, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) an einen ausgewiesenen Ausländer; Vereinbarkeit der Trennung eines ausgewiesenen Ausländers von seiner in Deutschland lebenden Familie (Frau und Kind) mit dem Schutz von Ehe und Familie nach ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 04.01.2006 - 10 E 3733/05
- OVG Hamburg, 31.05.2006 - 1 Bs 5/06
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …
Auszug aus OVG Hamburg, 31.05.2006 - 1 Bs 5/06
Leitet das Bundesamt für Migration kein Widerrufsverfahren ein, so wird die Antragsgegnerin bei der Entscheidung über die Verlängerung der der Ehefrau nach § 25 Abs. 3 AufenthG erteilten und bis zum 15. Dezember 2006 befristeten Aufenthaltserlaubnis nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. vom 22.11.2005, DVBl. 2006, 517) an die unanfechtbare Feststellung eines Abschiebungshindernisses gebunden sein und die Aufenthaltserlaubnis regelmäßig zu verlängern haben. - BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 139.04
Zurückweisen einer verwaltungsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerde; Erhebung …
Auszug aus OVG Hamburg, 31.05.2006 - 1 Bs 5/06
Zum anderen stellt die differenzierte Regelung des § 5 Abs. 3 AufenthG es in das pflichtgemäß auszuübende Ermessen der Antragsgegnerin, ob sie insbesondere bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG absieht (vgl. dazu BVerwG, Beschl. vom 7.12.2004 - 1 B 139/04 - juris -).
- VG Mainz, 07.11.2018 - 4 L 1068/18
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; besondere Härte; humanitärer Grund; …
Die Kammer geht daher davon aus, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG auch dann in Betracht kommt, wenn es - wie hier - um den Schutz von Ehe und Familie geht (so auch: HessVGH…, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 3 B 823/12 -, juris Rn. 13 [ohne Begründung]; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 O 126/11 -, juris Rn. 13 [ohne Begründung]; OVG NRW…, Urteil vom 16. November 2010 - 17 A 2434/07 -, juris Rn. 25 ff.; HambOVG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Bs 5/06 -, juris Rn. 8;… a.A.: Maaßen/Kluth, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 19. Edition, Stand: 1. August 2018, § 25 Rn. 136.1;… einschränkend: VGH BW, Beschlüsse vom 18. November 2009 - 13 S 2002/09 -, juris Rn. 43…, vom 10. März 2009 - 11 S 2990/08 -, juris Rn. 29; offengelassen: BayVGH…, Beschluss vom 6. November 2013 - 10 C 12.2355 -, juris Rn. 5). - VG Berlin, 13.01.2020 - 34 K 304.18
Erteilung eines Visums zum Nachzug zum ausländischen Ehegatten
Rn. 42 So hat im umgekehrten Fall, dass zielstaatsbezogene Hindernisse durch eine positive Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (bzw. des früheren Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) für den in Deutschland lebenden Zusammenführenden (Referenzperson) festgestellt wurden, auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem auf Erteilung von Visa zum Ehegatten- und Kindernachzug gerichteten Klageverfahren auf die Bindungswirkung aus § 42 Satz 1 AsylG hingewiesen und ausgeführt, dass diese keinen Raum lässt für eine individuelle Überprüfung der Behandlungsmöglichkeiten und der Zumutbarkeit der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft im Heimatland (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 25. März 2010 - OVG 3 B 9.08 -, juris Ls. 2 u. Rn. 29; zu § 29 Abs. 3 Satz 1 AufenthG; offen gelassen, in etwas abweichender Konstellation, von OVG Hamburg, Beschluss vom 31. Mai 2006 - OVG 1 Bs 5/06 -, juris Rn. 9). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11
Prozesskostenhilfe für Untätigkeitsklage - Familiennachzug
Die Erteilung eines solchen Aufenthaltstitels dürfte nicht bereits wegen § 29 Abs. 3 Satz 3 AufenthG ausgeschlossen sein (…vgl. VGH BW, Urt. v. 18.04.2007 - 11 S 1035/06 -, AuAS 2007, 219; Beschl. v. 31.03.2009 - 13 S 44/09 - Juris; OVG B-Stadt, Beschl. v. 31.05.2006 - 1 Bs 5/06 -, Juris).
- VG Aachen, 11.02.2009 - 8 K 1125/06
Fortgeltung einer befristeten Aufenthaltsbefugnis nach dem Inkrafttreten des …
Rn. 129 vgl. Hailbronner, a.a.O., Band 1, Stand: Februar 2008, § 29 Rdnr. 17; Marx in GK-AufenthG, Band 1, Stand: Mai 2008, § 29, Rdnr. 87; VGH Bayern, Beschluss vom 6. November 2007 - 24 CE 07.2869 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Bs 5/06 -, juris; Ziff. 29.3.2 der VAH des BMI vom 22. Dezember 2004. - VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 13 S 44/09
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß AufenthG § 25 Abs 5 trotz …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird vertreten, dass die Vorschrift des § 29 Abs. 3 AufenthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Schutz von Ehe und Familie nach § 25 Abs. 5 AufenthG nicht ausschließt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.4.2007 - 11 S 1035/06 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 31.5.2006 - 1 Bs 5/06 - juris) und § 25 AufenthG wegen seiner "Auffangfunktion" ergänzend zu § 36 AufenthG anwendbar sei (Nds. OVG, Beschluss vom 8.12.2008 - 8 LA 72/08 - InfAuslR 2009, 104). - VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 C 12.2355
Möglicher Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis zu humanitären Zwecken neben …
Rn. 5 Nach der Auffassung mehrerer Oberverwaltungsgerichte schließt jedoch § 29 Abs. 3 AufenthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zum Schutz von Ehe und Familie nicht aus (…vgl. VGH BW, U.v. 18.4.2007 -11 S 1035/06 - juris Rn. 35 f.;… HessVGH, B.v. 5.6.2012 - 3 B 823/12 - juris Rn. 14; OVG Hamburg, B.v. 31.5.2006 - 1 Bs 5/06 - juris Rn. 8), so dass diese vom Senat (und auch vom Bundesverwaltungsgericht) noch nicht entschiedene Frage als offen anzusehen ist. - VG München, 01.06.2011 - M 25 K 10.4056
Ausschlussgrund nach § 29 Abs. 3 AufenthG, wenn Stammberechtigter nur über eine …
Rn. 21 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird jedoch vertreten, dass die Vorschrift des § 29 Abs. 3 AufenthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Schutz von Ehe und Familie nach § 25 Abs. 5 AufenthG nicht ausschließt (VGH Baden-Württemberg v. 18.4.2007, 11 S 1035/06, Juris RdNr. 35 ff; VGH Baden-Württemberg v. 31.3.2009, 13 S 4409, Juris, RdNr. 7; Hamburgisches OVG v. 31.5.2006, 1 BS 5/06, Juris, RdNr. 7 ff.). - VG Hamburg, 10.11.2010 - 15 K 2825/09
Gesetzgeberischer Ausschluss des Familiennachzuges
Soweit dies - wie im zitierten Beschluss des VGH Mannheim vom 31. März 2009 - unter Berufung auf eine frühere Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 31.5.2006 - 1 Bs 5/06 -, juris) geschieht, geht dies allerdings fehl. - VG Stuttgart, 22.11.2010 - 11 K 847/10
Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis
Dabei kann auch die seinerzeit zur Ausweisung des Klägers führende Straftat seinem Aufenthaltserlaubnisbegehren als Ausweisungsgrund nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG entgegengehalten werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 31.05.2006 - 1 Bs 5/06 - juris - Burr in: GK-AufenthG Stand Juni 2007 II - § 25 Rn. 186). - VG Hamburg, 24.11.2006 - 10 K 3207/05
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Asylberechtigte, …
Im Gegensatz hierzu vertritt der 1. Senat des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 31.5.2006 - 1 Bs 5/06, juris) die Auffassung, der von einem Ausländer mit einer Straftat verwirklichte Ausweisungsgrund sei bei der Prüfung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 AufenthG auch im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG zu berücksichtigen; er sei durch die erfolgte Ausweisung nicht verbraucht.
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