Rechtsprechung
| BVerfG, 28.04.2022 - 1 BvL 12/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Sozialrechtlicher Verwertungsschutz selbst bewohnten Wohneigentums nur bei aktuell angemessener Größe - Verminderung der Bewohnerzahl etwa durch Auszug erwachsener Kinder darf im Rahmen des § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 iVm S 2 SGB II (juris: SGB 2) berücksichtigt werden - ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 2, § 12 Abs 3 S 2 SGB 2
Sozialrechtlicher Verwertungsschutz selbst bewohnten Wohneigentums nur bei aktuell angemessener Größe - Verminderung der Bewohnerzahl etwa durch Auszug erwachsener Kinder darf im Rahmen des § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 iVm S 2 SGB II (juris: SGB 2) berücksichtigt werden - ... - Wolters Kluwer
Schutz des Wohneigentums von aktuell angemessener Größe vor der Verwertung i.R.d. Bedürftigkeitsprüfung als anrechenbares Vermögen für den Bezug von Grundsicherungsleistungen; Richten der angemessenen Größe des Wohnungseigentums in allen Konstellationen ohne Unterschied ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
SGB II § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. Satz 2
Abhängigkeit sozialrechtlichen Verwertungsschutzes für selbst bewohntes Wohneigentum von der aktuellen Bewohnerzahl verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz - doev.de
Abhängigkeit sozialrechtlichen Verwertungsschutzes für selbst bewohntes Wohneigentum von der aktuellen Bewohnerzahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schutz des Wohneigentums von aktuell angemessener Größe vor der Verwertung i.R.d. Bedürftigkeitsprüfung als anrechenbares Vermögen für den Bezug von Grundsicherungsleistungen; Richten der angemessenen Größe des Wohnungseigentums in allen Konstellationen ohne Unterschied ...
- rechtsportal.de
Schutz des Wohneigentums von aktuell angemessener Größe vor der Verwertung i.R.d. Bedürftigkeitsprüfung als anrechenbares Vermögen für den Bezug von Grundsicherungsleistungen; Richten der angemessenen Größe des Wohnungseigentums in allen Konstellationen ohne Unterschied ...
- datenbank.nwb.de
Sozialrechtlicher Verwertungsschutz selbst bewohnten Wohneigentums nur bei aktuell angemessener Größe - Verminderung der Bewohnerzahl etwa durch Auszug erwachsener Kinder darf im Rahmen des § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 iVm S 2 SGB II (juris: SGB 2) berücksichtigt werden - ...
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Abhängigkeit sozialrechtlichen Verwertungsschutzes für selbst bewohntes Wohneigentum von der aktuellen Bewohnerzahl verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Abhängigkeit sozialrechtlichen Verwertungsschutzes für selbst bewohntes Wohneigentum von der aktuellen Bewohnerzahl verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz
- lto.de (Kurzinformation)
Wohneigentum bei Hartz IV: Wenn die sechs Kinder raus sind, ist das 140-Quadratmeter-Haus zu groß
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Grundsicherung - und der Verwertungsschutz für die selbstgenutzte Eigentumswohnung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Immobilienobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
SGB-II-Leistungen - Angemessenheit eines Eigenheims darf von aktueller Bewohnerzahl abhängen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Abhängigkeit sozialrechtlichen Verwertungsschutzes für selbst bewohntes Wohneigentum von der aktuellen Bewohnerzahl verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz
- sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)
Abhängigkeit sozialrechtlichen Verwertungsschutzes für selbst bewohntes Wohneigentum von der aktuellen Bewohnerzahl verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Obergrenzen für Immobilien von Hartz IV-Empfängern mit Grundgesetz vereinbar - Abhängigkeit sozialrechtlichen Verwertungsschutzes für selbst bewohntes Wohneigentum von der aktuellen Bewohnerzahl verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz
Besprechungen u.ä.
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Bewertung, ob von Hartz-IV-Empfängern selbst bewohntes Eigentum angemessen ist, darf von der Zahl der Bewohner abhängen
Verfahrensgang
- SG Aurich, 26.02.2020 - S 65 AS 460/18
- BVerfG, 28.04.2022 - 1 BvL 12/20
Papierfundstellen
- NJW 2022, 2465
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Auszug aus BVerfG, 28.04.2022 - 1 BvL 12/20
Hieraus folgt das Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 138, 136 ; stRspr).Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (BVerfGE 138, 136 ).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die zur Ungleichheit führende Regelung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 138, 136 ; stRspr).
- BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16
Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von …
Auszug aus BVerfG, 28.04.2022 - 1 BvL 12/20
Den gegenwärtigen Bedarf als Bezugspunkt staatlicher Transferleistungen zu wählen, verfolgt einen verfassungsrechtlich legitimen Zweck; das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber nicht, soziale Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können (vgl. BVerfGE 152, 68 ).Denn auch der soziale Rechtsstaat ist darauf angewiesen, dass Mittel der Allgemeinheit, die zur Hilfe für deren bedürftige Mitglieder bestimmt sind, nur in Fällen in Anspruch genommen werden, in denen aktuell Bedürftigkeit vorliegt (vgl. BVerfGE 152, 68 ).
- BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbstgenutztes …
Auszug aus BVerfG, 28.04.2022 - 1 BvL 12/20
Diese Wohnflächengrenze sei, so das Bundessozialgericht, bei einer Belegung von Wohneigentum mit weniger als vier Personen um jeweils 20 m2 pro weniger darin wohnender Person zu reduzieren, typisierend begrenzt auf eine Belegung mit bis zu zwei Personen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 4/16 R -, Rn. 28 m.w.N.).Mit dieser Beschränkung auf den aktuellen Wohnbedarf ist der Gesetzgeber dann aber doch wieder dem verfassungsrechtlich legitimen Bedarfsdeckungsprinzip gefolgt (…vgl. BTDrucks 2003, 15/1516, S. 53; BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 4/16 R -, Rn. 34).
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
Auszug aus BVerfG, 28.04.2022 - 1 BvL 12/20
Rn. 19 Jedoch steht hier die Verwertung - und letztlich der Verlust - des aktuell bewohnten Wohneigentums in Rede, das durch Art. 14 Abs. 1 GG, wie das Sozialgericht zutreffend ausführt, auch als Lebensmittelpunkt geschützt ist (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 134, 242 ). - BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Sukzessivadoption
Auszug aus BVerfG, 28.04.2022 - 1 BvL 12/20
Dieser garantiert das Zusammenleben der Familienmitglieder und die Freiheit, über die Art und Weise der Gestaltung des familiären Zusammenlebens selbst zu entscheiden (vgl. BVerfGE 133, 59 ). - BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 28.04.2022 - 1 BvL 12/20
Rn. 19 Jedoch steht hier die Verwertung - und letztlich der Verlust - des aktuell bewohnten Wohneigentums in Rede, das durch Art. 14 Abs. 1 GG, wie das Sozialgericht zutreffend ausführt, auch als Lebensmittelpunkt geschützt ist (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 134, 242 ). - BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18
Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur …
Auszug aus BVerfG, 28.04.2022 - 1 BvL 12/20
Ebenso wenig ist er gehalten, Ungleiches unter allen Umständen ungleich zu behandeln (BVerfGE 110, 141 ; Beschluss des Ersten Senats vom 7. April 2022 - 1 BvL 3/18 u.a. - Rn. 239 m.w.N.). - BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Auszug aus BVerfG, 28.04.2022 - 1 BvL 12/20
Ebenso wenig ist er gehalten, Ungleiches unter allen Umständen ungleich zu behandeln (BVerfGE 110, 141 ;… Beschluss des Ersten Senats vom 7. April 2022 - 1 BvL 3/18 u.a. - Rn. 239 m.w.N.). - BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95
Erziehungsgeld an Ausländer
Auszug aus BVerfG, 28.04.2022 - 1 BvL 12/20
Ihm kommt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BVerfGE 111, 176 ). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus BVerfG, 28.04.2022 - 1 BvL 12/20
Das Bundesverfassungsgericht kann insbesondere nicht prüfen, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 81, 156 ). - BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97
Einheitswert
- SG Aurich, 26.02.2020 - S 65 AS 460/18
- BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung darf das Gericht nicht darüber befinden, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl BVerfG Beschluss vom 28.4.2022 - 1 BvL 12/20 - NJW 2022, 2465 RdNr 19). - VG Düsseldorf, 01.09.2022 - 6 K 4721/21
Stadt Düsseldorf darf "Auto-Posen" nach derzeit geltendem Recht nicht verbieten
Rn. 40 Vgl. implizit auch VG Berlin, Urteil vom 4. August 2017 - 4 K 499.16, juris Rn. 27; zum Inhalt von Art. 3 Abs. 1 GG etwa BVerfG, Beschluss vom 28. April 2022 - 1 BvL 12/20, NJW 2022, 2465 Rn. 9; zur Vereinbarkeit der konkreten Ausgestaltung des Fahreignungs-Bewertungssystems mit Art. 3 Abs. 1 GG BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 C 21.15, BVerwGE 157, 235 Rn. 37 ff. - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2024 - L 18 R 707/22
Grundrente: Anrechnung des Ehegatteneinkommens verfassungsgemäß
Nicht zu prüfen ist, ob der Gesetzgeber die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat (BVerfG Beschluss vom 28.04.2022 - 1 BvL 12/20 - juris Rdn. 9, 10;… BSG Urteil vom 18.10.2023 - B 5 R 49/21 R - juris Rdn. 41).Der soziale Rechtsstaat ist darauf angewiesen, dass Mittel der Allgemeinheit, die zur Hilfe für deren bedürftige Mitglieder bestimmt sind, nur in Fällen in Anspruch genommen werden, in denen wirkliche Bedürftigkeit vorliegt (…BVerfG Urteil vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16 - juris Rdn. 124 und Beschluss vom 28.04.2022 - 1 BvL 12/20 - juris Rdn. 22).
- BSG, 18.10.2023 - B 5 R 49/21 R
Verfassungsmäßigkeit der Ruhensregelung nach § 29 Abs 2 AbgG
Es ist nicht zu überprüfen, ob der Gesetzgeber die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat (vgl BVerfG Beschluss vom 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 330, 342; BVerfG Beschluss vom 28.4.2022 - 1 BvL 12/20 - NJW 2022, 2465 RdNr 19).Auf die Frage, ob es gerechter oder zweckmäßiger gewesen wäre, wenn der Gesetzgeber den Personenkreis des § 4 Abs. 2 SGB VI mit in den Ruhenstatbestand einbezogen hätte, kommt es bei einer Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG nicht an (vgl BVerfG Beschluss vom 19.3.1968 - 1 BvR 554/65 - BVerfGE 23, 229, 241; BVerfG Beschluss vom 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 330, 342; BVerfG Beschluss vom 28.4.2022 - 1 BvL 12/20 - NJW 2022, 2465 RdNr 19).
- BSG, 10.11.2022 - B 5 R 31/21 R
Keine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner
Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung darf das Gericht nicht darüber befinden, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl BVerfG Beschluss vom 28.4.2022 - 1 BvL 12/20 - NJW 2022, 2465 RdNr 19). - LSG Sachsen, 13.11.2024 - L 7 AS 379/24
SGB II-Leistungen
Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II in der vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung (nachfolgend: a.F.) war ein selbstgenutztes Hausgrundstück von angemessener Größe nicht als Vermögen zu berücksichtigen und waren für die Angemessenheit von Vermögen die Lebensumstände während des Leistungsbezugs maßgebend (§ 12 Abs. 3 Satz 2 SGB II a.F.; zur Vereinbarkeit des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. Satz 2 SGB II a.F. mit dem Grundgesetz vgl. BVerfG v. 28.04.2022 - 1 BvL 12/20).Danach rechtfertigt zum Beispiel das Zusammenleben von Pflegeeltern mit Pflegekindern und die Ausübung eines Berufs oder Gewerbes im selbstgenutzten Haus ein Abweichen von der allgemein maßgebenden Wohnfläche, während die Nichtnutzung einzelner Zimmer oder die Verminderung der Personenanzahl nach dem erstmaligen Bezug des Hauses die Angemessenheitsgrenze nicht erhöhte (…vgl. weiterhin z.B. BSG v. 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R - Rn. 28 ff.; zur Vereinbarkeit der mangelnden Differenzierung der Verwertungsbedürftigkeit größeren Wohneigentums nach dessen familiärer Vorgeschichte mit dem Grundgesetz vgl. BVerfG v. 28.04.2022 - 1 BvL 12/20 - insb. Rn. 11 ff.).
- SG Marburg, 23.05.2023 - S 9 SO 27/22
Sozialhilfe
Die Bindung des Gesetzgebers ist umso strenger, je eher Freiheitsrechte betroffen und je weniger die zur Ungleichheit führenden Merkmale für die Einzelnen verfügbar sind (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 28. April 2022, Az. 1 BvL 12/20, Rn. 9, 10 m. w. N.; …und vom 27. Juli 2016, Az. 1 BvR 371/11, Rn. 69 m. w. N.; sämtliche Zitate nach juris).Insbesondere prüft das Bundesverfassungsgericht - und damit auch das Sozialgericht bei der Frage der Vorlagepflicht - nicht, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfG Az. 1 BvL 12/20, Rn. 19;… ebenso bereits Urteil vom 23. Januar 1990, Az. 1 BvL 44/86, Rn. 167;… Beschluss vom 10. Dezember 1985, Az. 2 BvL 18/83, Rn. 51).
Dem Gesetzgeber ist es verfassungsrechtlich nicht verwehrt, existenzsichernde Sozialleistungen nur insoweit zur Verfügung zu stellen, wie Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können (vgl. BVerfG a. a. O., Az. 1 BvL 12/20 Rn. 21;… Az. 1 BvR 371/11, Rn. 39;… Urteile vom 09. Februar 2010, Az. 1 BvL 1/09, Rn. 125;… vom 05. November 2019, Az. 1 BvL 7/16, Rn. 123) Dementsprechend erfolgt eine Absetzung des eigenen Einkommens, weil im Ergebnis der Berechtigten in der Summe aus eigenem Einkommen und aufstockender Hilfe zum Lebensunterhalt Einnahmen in Höhe ihres Gesamtbedarfs zur Verfügung stehen.
- BSG, 26.07.2023 - B 5 R 46/21 R
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen …
Die gesetzlichen Differenzierungen müssen lediglich auf hinreichend sachbezogenen, nach Art und Gewicht vertretbaren Gründen beruhen (vgl BVerfG <Kammer> Beschluss vom 18.7.2023 - 1 BvR 980/23 - juris RdNr 2 unter Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 28.4.2022 - 1 BvL 12/20 - BVerfGE 162, 178 RdNr 9; stRspr). - BSG, 11.06.2026 - B 8 SO 48/25 BH Rn. 6 Es ist nicht erkennbar, dass ein Rechtsanwalt im vorliegenden Verfahren Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung insbesondere im Hinblick auf die Prüfung der Hilfebedürftigkeit (§ 19 Abs. 2 Satz 1 SGB XII) formulieren könnte, die nicht bereits durch die Rechtsprechung des BSG geklärt sind (vgl bereits BSG vom 14.6.2022 - B 8 SO 4/22 BH - RdNr 5; zum Erfordernis "aktuell vorliegender Hilfebedürftigkeit" vgl Bundesverfassungsgericht vom 28.4.2022 - 1 BvL 12/20 - BVerfGE 162, 178 RdNr 22 mwN;… zur Notwendigkeit der Klärung der tatsächlichen Voraussetzungen des Leistungsanspruchs, insbesondere der Hilfebedürftigkeit vgl BSG vom 1.7.2009 - B 4 AS 78/08 R - BSGE 104, 26 = SozR 4-1200 § 66 Nr. 5;… zum Begriff der mitzuteilenden "Tatsachen" im Existenzsicherungsrecht vgl BSG vom 28.3.2013 - B 4 AS 42/12 R - BSGE 113, 177 = SozR 4-1200 § 60 Nr. 3, RdNr 15 ff).
- LSG Baden-Württemberg, 04.06.2025 - L 2 BA 3152/22
Feststellungen des (Nicht-) Bestehens einer Versicherungspflicht in der …
Es ist nicht zu überprüfen, ob der Gesetzgeber die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat, sondern lediglich, ob der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82 -, juris; Beschluss vom 28.04.2022 - 1 BvL 12/20 -, juris Rn. 19). - BSG, 21.05.2026 - B 8 SO 45/25 BH
Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - L 18 R 149/22
Anspruch einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin auf Gewährung einer …
- BSG, 14.06.2022 - B 8 SO 4/22 BH
Weiterbewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei …
- LG Hamburg, 14.02.2025 - 351 O 8/22
Anfechtung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - L 7 AS 98/23 B ER L 7 AS 99/23
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2025 - L 33 R 392/24
Verfassungsmäßigkeit der Wartezeitregelung in § 236a Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 6
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2023 - L 11 VH 39/20
Soziales Entschädigungsrecht - Überprüfungsverfahren - Berufsschadensausgleich - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2023 - L 11 VE 15/20
Soziales Entschädigungsrecht - Berufsschadensausgleich - Minderung - 65. …
- FG Thüringen, 19.09.2023 - 2 K 535/20
Ablaugen der Zellstoffherstellung als nicht mehr anerkannter Biomassestoff gem. § …
- BSG, 10.06.2025 - B 5 R 44/25 B
- BSG, 18.02.2025 - B 8 SO 56/24 BH
- BSG, 27.09.2024 - B 8 SO 45/23 BH
Beanspruchung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung …
- SG Münster, 19.07.2024 - S 13 R 55/24
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