Rechtsprechung
| BVerfG, 26.01.2000 - 1 BvR 12/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 554 b Abs. 1; ; ZPO § 554 b; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Bundesgerichtshof - Nichtannahmebeschluß - Begründung - Willkür
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 554b Abs. 1
Begründung eines Nichtannahmebeschlusses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 08.12.1999 - IV ZR 56/99
- BVerfG, 26.01.2000 - 1 BvR 12/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BVerfG, 26.01.2000 - 1 BvR 12/00
Rn. 2 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss ein Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO mit Gründen versehen sein, aus denen erkennbar wird, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit den Vorgaben des Plenums des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung des § 554 b ZPO (BVerfGE 54, 277) übereinstimmt (vgl. BVerfGE 55, 205 ). - BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83
Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess
Auszug aus BVerfG, 26.01.2000 - 1 BvR 12/00
Rn. 3 Eine Begründungspflicht ist zwar mit Rücksicht auf das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) und die Bindung des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn von dem eindeutigen Wortlaut einer Vorschrift abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 ). - BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 194/78
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Nichtannahme einer Revision
Auszug aus BVerfG, 26.01.2000 - 1 BvR 12/00
Rn. 2 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss ein Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO mit Gründen versehen sein, aus denen erkennbar wird, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit den Vorgaben des Plenums des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung des § 554 b ZPO (BVerfGE 54, 277) übereinstimmt (vgl. BVerfGE 55, 205 ). - BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 472/98
Verfassungsrechtliche Prüfung einer letztinstanzlichen, nur knapp begründenen …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2000 - 1 BvR 12/00
Dies hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit bereits mehrfach in vergleichbaren Fällen festgestellt (vgl. zuletzt BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1999, S. 207).
- BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 2649/06
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Justizgewährungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG …
Rn. 25 bb) Weiter ist geklärt, dass in den Fällen, in denen die verfassungskonforme Auslegung von Regelungen über den Zugang zur Revisionsinstanz in Zivilsachen die Prüfung der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels erfordert, die Vornahme dieser Prüfung - wenn auch nur knapp und unter Verweis auf den Umstand als solchen - in den Gründen der Entscheidung zu dokumentieren ist (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 50, 115 ; 50, 287 ; 55, 205 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 30. Januar 1981 - 1 BvR 1364/78 -, GRUR 1981, S. 295;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 1988 - 2 BvR 911/88 -, FamRZ 1989, S. 145; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 1989 - 2 BvR 1059/89 -, juris;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 1998 - 1 BvR 968/97 -, NJW 1998, S. 3484;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/98 -, NJW 1999, S. 207 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2000 - 1 BvR 12/00 -, juris, Rn. 2 f.).
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