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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3008
BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07 (https://dejure.org/2010,3008)
BVerfG, Entscheidung vom 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07 (https://dejure.org/2010,3008)
BVerfG, Entscheidung vom 04. November 2010 - 1 BvR 1981/07 (https://dejure.org/2010,3008)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenöl-Kraftstoffe verletzt betroffene Unternehmen nicht in Grundrechten - keine Abweichung von in BVerfGK 11, 445 ff bzgl Biodieselherstellen formulierten Wertungen - insbesondere keine Verletzung grundrechtlich ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, BioKraftQuG
    Nichtannahmebeschluss: Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenöl-Kraftstoffe verletzt betroffene Unternehmen nicht in Grundrechten - keine Abweichung von in BVerfGK 11, 445 ff bzgl Biodieselherstellen formulierten Wertungen - insbesondere keine Verletzung grundrechtlich ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Rückführung der Steuervergünstigung für Pflanzenöl mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz; Vertrauen auf die Aufrechterhaltung einer zu sozialpolitischen oder wirtschaftspolitischen Zwecken gewährten steuerlichen Vergünstigung; ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenölkraftstoffe durch § 50 Abs. 3 Satz 2 und 3 Nr. 2 EnergieStG verfassungsgemäß BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer Rückführung der Steuervergünstigung für Pflanzenöl mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz; Vertrauen auf die Aufrechterhaltung einer zu sozialpolitischen oder wirtschaftspolitischen Zwecken gewährten steuerlichen Vergünstigung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenölkraftstoffe verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 378
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07

    Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07
    Vielmehr gelten auch im Falle der Beschwerdeführer im Wesentlichen die den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2007 (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 2007 - 1 BvR 1031/07 -, NVwZ 2007, S. 1168 = BVerfGK 11, 445) tragenden Erwägungen, durch den die mit der gleichen Zielrichtung erhobene Verfassungsbeschwerde von vorwiegend der Biodieselbranche zugehörigen Unternehmen nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

    Schon im Hinblick auf die mehrfach geänderte Rechtslage hätte es hier indessen eingehenderer Darlegungen der maßgebenden Einzelheiten bedurft (vgl. zu dem entsprechenden Vorhalt bereits BVerfGK 11, 445 ).

    Hinzu kommt, dass die Steuerbefreiung von zahlreichen anderen, davon unabhängigen, für die Wirtschaftlichkeit der Investitionen aber wesentlichen Marktbedingungen überlagert war (vgl. BVerfGK 11, 445 ).

    Auf die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2007 (vgl. BVerfGK 11, 445 ) hierfür angeführten Erwägungen wird verwiesen.

    Rn. 31 (2) Zudem hat der Gesetzgeber durch die über mehrere Jahresstufen abgemilderte Rückführung der Steuerförderung von Pflanzenöl in dem angegriffenen § 50 Abs. 2 Satz 2, 3 Nr. 2 EnergieStG und durch deren teilweise Kompensation über die Einführung der Beimischquote eine Übergangsregelung geschaffen, die berechtigte Vertrauenserwartungen auch in Pflanzenöl investierender Unternehmen hinreichend berücksichtigt (vgl. BVerfGK 11, 445 ).

    Rn. 33 Was den von der Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers grundsätzlich gedeckten generellen Systemwechsel in der Förderung der Biokraftstoffe von der Unterstützung durch Steuerverschonung hin zu der ordnungsrechtlichen durch Beimischquoten betrifft (vgl. dazu BVerfGK 11, 445 ), überzeugt der Einwand der Beschwerdeführer nicht, die Pflanzenölbranche könne von vornherein nicht von der Beimischpflicht profitieren.

    Rn. 37 b) Gemessen daran liegt weder eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung noch eine verfassungsrechtlich bedenkliche Gleichbehandlung vor (vgl. BVerfGK 11, 445 ).

    Insoweit wird wiederum auf die entsprechenden Ausführungen in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2007 (BVerfGK 11, 445 ) verwiesen, die hier entsprechend gelten.

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07
    Maßgebend sind vielmehr allenfalls die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätze des Vertrauensschutzes bei unechter Rückwirkung (vgl. dazu BVerfGE 69, 272 ; 72, 141 ; 101, 239 ; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 u.a. -, juris, Rn. 55 ff.).

    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 u.a. -, juris, Rn. 55).

    Rn. 23 Auch unter Berücksichtigung dieser Grundsätze gilt allerdings, dass die allgemeine Erwartung des Bürgers, das geltende Recht werde unverändert fortbestehen, verfassungsrechtlich nicht geschützt ist (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ), soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, u.a. -, juris, Rn.57).

    Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, u.a.-, juris, Rn. 58; BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, u.a. -, a.a.O., Rn. 58;… BVerfGE 72, 200 , NJW 1987, S. 1749;… BVerfGE 95, 64 , NJW 1997, S. 722; BVerfGE 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).

    Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, u.a. -, juris, Rn. 58).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Ökosteuer

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07
    In der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen durch finanzielle Zuwendung oder Verschonung von Besteuerung des Staates gefördert werden sollen, ist der Gesetzgeber weitgehend frei (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).

    Diese Erwägungen gelten auch dann, wenn der Gesetzgeber eine Subvention steuerrechtlich durch Befreiung verwirklicht, statt eine direkte finanzielle Zuwendung vorzunehmen (BVerfGE 110, 274 ).

    Sachbezogene Differenzierungskriterien stehen dem Gesetzgeber aber in weitem Umfang zu Gebote (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12

    Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters

    Diese Grenzen sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung nicht geeignet oder erforderlich ist, um den Gesetzeszweck zu erreichen, oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (…vgl. für die st. Rspr. BVerfG 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - aaO; 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 - Rn. 24).

    Knüpft der Gesetzgeber für künftige Rechtsfolgen an zurückliegende Sachverhalte an, sind die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage abzuwägen (…vgl. BVerfG 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 - Rn. 74, BVerfGE 131, 20; 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 - Rn. 24;… 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 - Rn. 58, BVerfGE 127, 1).

    Eine unechte Rückwirkung kann Vertrauen lediglich in geringerem Maß enttäuschen, als das bei der echten Rückwirkung der Fall ist (vgl. BVerfG 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 - Rn. 25 mwN).

  • BFH, 21.07.2011 - II R 52/10

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags - Gesetzgebungshoheit für …

    Da Steuerpflichtige grundsätzlich nicht darauf vertrauen können, dass der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen, die er zu sozial- oder wirtschaftspolitischen Zwecken gewährt, uneingeschränkt auch für die Zukunft aufrechterhält (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. November 2010 1 BvR 1981/07, HFR 2011, 209), können sie auch nicht darauf vertrauen, dass belastende Regelungen wieder aufgehoben werden.
  • BFH, 21.07.2011 - II R 50/09

    Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer für 2005 ist verfassungsgemäß

    Da Steuerpflichtige grundsätzlich nicht darauf vertrauen können, dass der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen, die er zu sozial- oder wirtschaftspolitischen Zwecken gewährt, uneingeschränkt auch für die Zukunft aufrechterhält (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. November 2010 1 BvR 1981/07, HFR 2011, 209), können sie auch nicht darauf vertrauen, dass belastende Regelungen wieder aufgehoben werden.
  • FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03

    Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG: …

    Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 4. November 2010 1 BvR 1981/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2011, 209).

    Zwar kann eine unechte Rückwirkung von Gesetzen Vertrauen grundsätzlich nur in geringerem Ausmaß enttäuschen, als das bei der echten Rückwirkung der Fall ist (Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 4. November 2010 1 BvR 1981/07, HFR 2011, 209).

  • BFH, 12.04.2016 - VII R 56/13

    Voraussetzungen besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe

    Soweit es für "besonders förderungswürdige" Biokraftstoffe zu einer doppelten Förderung durch die Biokraftstoffquote einerseits und eine steuerliche Entlastung andererseits kommt, ist somit eine restriktive Auslegung geboten, die insbesondere die vom Gesetzgeber verfolgten energie- und umweltpolitischen Ziele Versorgungssicherheit und Klimaschutz berücksichtigt (…BTDrucks 16/2709, S. 1 und 15; vgl. auch Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschlüsse vom 25. Juli 2007 1 BvR 1031/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2007, 1024, und vom 4. November 2010 1 BvR 1981/07, HFR 2011, 209).

    Rn. 25 Die Differenzierung der steuerlichen Förderung nach dem Umfang der verwendeten Rohstoffgrundlage ist ein sachgerechtes Kriterium, das eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung ausschließt, selbst wenn HVO-Verfahren im Jahr 2007 noch das vom BVerfG in HFR 2007, 1024 und HFR 2011, 209 genannte Kriterium eines erheblichen Forschungs- und Entwicklungsbedarfs erfüllt haben sollten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 1994/11

    Gewährung eines Kinderteilerlasses nach § 18b Abs. 5 BAföG über den 31. Dezember …

    Rn. 59 Vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris, und 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07 -, BVerfGE 128, 90, juris.

    Rn. 61 Vgl. BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 -, BVerfGE 24, 220, juris und Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris.

    Rn. 67 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 -, BVerfGE 117, 272, juris, vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -,NVwZ-RR 2011, 378, juris, und vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - 12 A 1020/12

    Gewährung eines weiteren Kinderteilerlasses i.R.e. …

    Rn. 28 Vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris, und 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07 -, BVerfGE 128, 90, juris.

    Rn. 30 Vgl. BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 -, BVerfGE 24, 220, juris, und Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris.

    Rn. 37 - 1 BvR 1981/07 -,NVwZ-RR 2011, 378, juris, und vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 1572/12

    Rechtmäßigkeit des Wegfalls des Kinderteilerlasses im Zusammenhang mit der …

    Rn. 61 Vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris, und 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07 -, BVerfGE 128, 90, juris.

    Rn. 63 Vgl. BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 -, BVerfGE 24, 220, juris, und Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris.

    Rn. 73 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 -, BVerfGE 117, 272, juris, vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris, und vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 1790/12

    Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung ab dem 1. Januar 2010 für den …

    Rn. 62 Vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris, und 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07 -, BVerfGE 128, 90, juris.

    Rn. 64 Vgl. BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 -, BVerfGE 24, 220, juris, und Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris.

    Rn. 70 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 -, BVerfGE 117, 272, juris, vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris, und vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 962/11

    Anspruch auf Gewährung eines sog. Kinderteilerlasses wegen Kinderbetreuung bei …

    Rn. 63 Vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris, und 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07 -, BVerfGE 128, 90, juris.

    Rn. 65 Vgl. BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 -, BVerfGE 24, 220, juris, und Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris.

    Rn. 71 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 -, BVerfGE 117, 272, juris, vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -,NVwZ-RR 2011, 378, juris, und vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 -, juris.

  • FG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 1 K 82/11

    Verfassungsmäßigkeit der mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 erfolgten …

  • BAG, 31.05.2011 - 3 AZR 406/09

    Betriebsrente - Dienstordnungsangestellter - Übergangsregelung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - 16 A 1676/16

    Auskunftsantrag betreffend die vom Bundesamt für Verfassungsschutz elektronisch …

  • FG Hessen, 08.05.2008 - 7 K 3015/07

    Änderung von § 50 EnergieStG durch das BiokraftQuG - Beimischungen bzw. …

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 10 K 10213/13

    Altersvorsorgezulage kein Bestandsschutz für Grenzgänger zur Schweiz, deren …

  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 66-IV-13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Sächsischen …

  • FG Münster, 18.12.2024 - 9 K 2015/21

    Kapitaleinkünfte - Kein Erstattungsanspruch einer gemeinnützigen Stiftung auf …

  • BFH, 22.04.2013 - III B 109/12

    Keine Verzinsung des Investitionszulagenanspruchs

  • FG Hessen, 29.04.2010 - 7 K 2390/09

    Verstoß gegen die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und …

  • FG Münster, 29.10.2025 - 9 K 1153/21

    Körperschaftsteuer - Untergang von Verlustvorträgen im Rahmen einer Verschmelzung

  • FG Münster, 23.08.2022 - 15 K 791/19

    Streit über über die Besteuerung einer Abfindungszahlung; Nachforderung von …

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 1 K 1056/15

    Biokraftstoffquote sowie Festsetzung der Ausgleichsabgabe gemäß § 37a und § 37c …

  • VG Köln, 31.05.2017 - 26 K 8246/16
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