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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2492
BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01 (https://dejure.org/2004,2492)
BVerfG, Entscheidung vom 31.08.2004 - 1 BvR 285/01 (https://dejure.org/2004,2492)
BVerfG, Entscheidung vom 31. August 2004 - 1 BvR 285/01 (https://dejure.org/2004,2492)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 14; ; GG Art. 12; ; GG Art. 20

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis von gesetzlicher Rentenversicherung und berufsständischer Versorgung; Pflichtmitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der Zahnärzte und Tierärzte; Aufklärung über die Befreiung wegen Beschäftigung als Angestellter; Öffentlich-rechtliche Rechtsposition als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1
    Aufhebung der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Aufgabe einer Tätigkeit als Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 253
  • FamRZ 2004, 1706 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Eine derartige eigentumsähnliche Verfestigung ist dann gegeben, wenn nach der gesamten Ausgestaltung des subjektiv-öffentlichen Rechts und nach dem rechtsstaatlichen Gehalt des Grundgesetzes es ausgeschlossen erscheint, dass der Staat dieses ersatzlos entziehen kann (vgl. BVerfGE 45, 142 m.w.N.).

    Daran fehlt es hier, weil die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht auf eigener Leistung, sondern auf staatlicher Gewährung beruht (vgl. BVerfGE 29, 283 ; 45, 142 ).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Dass ein Betroffener möglicherweise nach Beendigung einer Befreiung wegen nicht erfüllter und nicht erfüllbarer Wartezeiten nicht mehr in der Lage ist, sie zum Vollrecht erstarken zu lassen, bewirkt keinen Eigentumseingriff (vgl. #BVerfGE 98, 365 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Rn. 17 b) Es ergibt sich auch nicht mit der gebotenen Deutlichkeit (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 65, 293 ; 70, 288 ), das Bundessozialgericht könnte relevanten Vortrag des Beschwerdeführers nicht in Erwägung gezogen haben.
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Rn. 11 b) Die Pflichtmitgliedschaft und die damit einhergehende Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung verletzen grundsätzlich auch bei Höherverdienenden, die anderweitig für ihre Alterssicherung Sorge tragen könnten, nicht Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 29, 221 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Rn. 17 b) Es ergibt sich auch nicht mit der gebotenen Deutlichkeit (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 65, 293 ; 70, 288 ), das Bundessozialgericht könnte relevanten Vortrag des Beschwerdeführers nicht in Erwägung gezogen haben.
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Rn. 17 b) Es ergibt sich auch nicht mit der gebotenen Deutlichkeit (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 65, 293 ; 70, 288 ), das Bundessozialgericht könnte relevanten Vortrag des Beschwerdeführers nicht in Erwägung gezogen haben.
  • BSG, 07.12.2000 - B 12 KR 11/00 R

    Befreiung - Rentenversicherungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. Dezember 2000 - B 12 KR 11/00 R -, b) den Widerspruchsbescheid der AOK Rheinland vom 15. November 1995 - 2.2.2-fi -, c) den Bescheid der AOK Rheinland vom 10. August 1995 - 2.1.02.-Schi - .
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass diejenigen Personen, die ihre Arbeitskraft in den Dienst anderer stellen, im Allgemeinen auf diese Beschäftigung zur Erlangung ihres Lebensunterhalts angewiesen und daher sozial schutzbedürftig sind (vgl. BVerfGE 18, 257 ).
  • BVerfG, 25.09.1990 - 1 BvR 907/87

    Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht für Ärzte in Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Ihm steht von Verfassungs wegen kein Wahlrecht zu, das es ihm ermöglichen würde, im Lauf eines Berufslebens die jeweils günstigste Versorgungsmöglichkeit zu wählen oder an ihr festzuhalten und die Anwendung aller anderen Versicherungspflichten auszuschließen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 1990, NJW 1991, S. 746 ), auch wenn nach dem Vortrag des Beschwerdeführers die weitere Zugehörigkeit zur Versorgungsanstalt erheblich günstiger wäre als ein Wechsel zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 54a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des …

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Daran fehlt es hier, weil die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht auf eigener Leistung, sondern auf staatlicher Gewährung beruht (vgl. BVerfGE 29, 283 ; 45, 142 ).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines …

  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache wegen Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: …

    Ebenso wenig können Personen, die das Altersversorgungssystem wechseln, verlangen, dabei von jeglichem rechtlichen Nachteil verschont zu bleiben (BVerfG, NZS 2005, 253 f.; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 29. April 2015 - L 2 R 507/14, juris Rn. 43; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 24. November 2010 - L 8 R 187/09, juris Rn. 21).
  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 17/20

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulassung eines GmbH-Geschäftsführers als …

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, ist es unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geboten, dem Betroffenen die aus seiner Sicht optimale Altersversorgung zukommen zu lassen (BVerfG, NZS 2005, 253 f.).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15

    Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen …

    Die darüberhinausgehende bloße Aussicht, durch Zahlung weiterer Versorgungsabgaben und Zurücklegung weiterer Versicherungszeiten in einem bestimmten Versorgungssystem oder Versorgungswerk eine besonders ertragreiche Altersversorgung zu erlangen, ist eigentumsrechtlich hingegen nicht geschützt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.2004 - 1 BvR 285/01 -, NZS 2005, 253; Beschl. v. 25.2.1960 - 1 BvR 239/52 -, BVerfGE 10, 354, 371;… BVerwG, Beschl. v. 10.6.1987 - BVerwG 1 B 26.87 -, juris Rn. 7 f.;… Senatsbeschl. v. 30.7.2012, a.a.O.).

    Sie stehen allenfalls in einem losen Zusammenhang mit der Berufstätigkeit, so dass sie die eigentliche Berufsausübung nicht beeinflussen und der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG nicht berührt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.2004, a.a.O., S. 254 (zur Beendigung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung);… Senatsbeschl. v. 30.7.2012, a.a.O., Rn. 18 (zur Beendigung der Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk bei Begründung der Pflichtmitgliedschaft in einem anderen Versorgungswerk)).

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