Rechtsprechung
| BVerfG, 14.03.2018 - 1 BvR 300/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Fehlendes allgemeines Rechtsschutzbedürfnis im sozialgerichtlichen Verfahren, wenn gegen eine Meldeaufforderung gem § 309 SGB III (juris: SGB 3) unmittelbar Eilrechtsschutz beantragt wurde, ohne vorher Kontakt zur Behörde gesucht zu haben - keine ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 309 SGB 3, § 86a Abs 3 SGG
Nichtannahmebeschluss: Fehlendes allgemeines Rechtsschutzbedürfnis im sozialgerichtlichen Verfahren, wenn gegen eine Meldeaufforderung gem § 309 SGB III (juris: SGB 3) unmittelbar Eilrechtsschutz beantragt wurde, ohne vorher Kontakt zur Behörde gesucht zu haben - keine ... - Wolters Kluwer
Willkür eines Richterspruchs i.R.d. Erstattung der Kosten des Beschwerdeführers nach Erledigung eines sozialgerichtlichen Verfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1 ; SGG § 193 Abs. 1 S. 3
Willkür eines Richterspruchs i.R.d. Erstattung der Kosten des Beschwerdeführers nach Erledigung eines sozialgerichtlichen Verfahrens - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Fehlendes allgemeines Rechtsschutzbedürfnis im sozialgerichtlichen Verfahren, wenn gegen eine Meldeaufforderung gem § 309 SGB III (juris: SGB 3) unmittelbar Eilrechtsschutz beantragt wurde, ohne vorher Kontakt zur Behörde gesucht zu haben - keine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Fehlendes Bemühen um Terminsverlegung kann in Kostenentscheidung berücksichtigt werden
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Fehlendes Bemühen um Terminsverlegung kann in Kostenentscheidung berücksichtigt werden
- lto.de (Kurzinformation)
Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten: Ein teurer Termin beim Arbeitsamt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fehlendes Bemühen um Terminsverlegung bei der Arbeitsagentur - und die Kostenentscheidung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Eilantrag gegen Meldetermin der Arbeitsagentur ohne formlosen Verlegungsversuch kann negative Kostenentscheidung zur Folge haben
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Voreiliger Weg zum Sozialgericht
- versr.de (Kurzinformation)
Fehlendes Bemühen um Terminsverlegung kann in Kostenentscheidung berücksichtigt werden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Kostenerstattung für Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Fehlendes Bemühen um Terminsverlegung kann in Kostenentscheidung berücksichtigt werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Das Ende des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ohne vorherigen Behördenkontakt?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Anwaltskosten bei Widerspruch gegen die Meldeaufforderung
Verfahrensgang
- SG Köln, 25.01.2018 - S 15 AL 720/17
- SG Köln, 01.02.2018 - S 15 AL 720/17
- BVerfG, 14.03.2018 - 1 BvR 300/18
Papierfundstellen
- NJW 2018, 2038
- NVwZ-RR 2018, 417
- NZS 2018, 464
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R
Zusätzliche Rechtsanwaltsgebühr im Zulassungsverfahren vor dem Berufungsausschuss
Auszug aus BVerfG, 14.03.2018 - 1 BvR 300/18
Ein Antrag auf gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung setze nicht voraus, dass sich der Betroffene zunächst an die Verwaltung wende, um eine Entscheidung über eine behördliche Aussetzung der sofortigen Vollziehung herbeizuführen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 6 KA 4/07 R -, SozR 4-1935 § 17 Nr. 1).Rn. 11 Auch die unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 6 KA 4/07 R -, SozR 4-1935 § 17 Nr. 1) gegen die angegriffene Entscheidung vorgebrachte Kritik, diese verkenne, dass ein gerichtlicher Antrag nach § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG nicht voraussetze, dass der Betroffene zuvor eine behördliche Entscheidung nach § 86a Abs. 3 SGG herbeigeführt habe, lässt eine mögliche Willkürlichkeit der Entscheidung nicht erkennen.
- SG Köln, 01.02.2018 - S 15 AL 720/17
Verletzung des rechtlichen Gehörs i.R.d. Anhörungsrüge
Auszug aus BVerfG, 14.03.2018 - 1 BvR 300/18
den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 1. Februar 2018 - S 15 AL 720/17 ER -,.den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 25. Januar 2018 - S 15 AL 720/17 ER -.
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
Auszug aus BVerfG, 14.03.2018 - 1 BvR 300/18
Rn. 7 Ein Richterspruch ist nur dann willkürlich und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht; dabei ist ein objektiver Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 70, 93 ; 96, 189 ; 112, 185 ; stRspr).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BVerfG, 14.03.2018 - 1 BvR 300/18
Rn. 7 Ein Richterspruch ist nur dann willkürlich und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht; dabei ist ein objektiver Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 70, 93 ; 96, 189 ; 112, 185 ; stRspr). - BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit
Auszug aus BVerfG, 14.03.2018 - 1 BvR 300/18
Rn. 7 Ein Richterspruch ist nur dann willkürlich und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht; dabei ist ein objektiver Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 70, 93 ; 96, 189 ; 112, 185 ; stRspr). - BVerfG, 30.10.2009 - 1 BvR 2442/09
Handhabung des Zugangs zum fachgerichtlichen Rechtsschutz im Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 14.03.2018 - 1 BvR 300/18
Rn. 10 Das Bundesverfassungsgericht hat dies gebilligt (vgl. BVerfGK 16, 347 ): Danach überspanne die von den Fachgerichten angenommene Notwendigkeit, wonach sich der Beschwerdeführer erneut an den Leistungsträger wenden müsse, bevor er gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehme, die sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebenden Anforderungen auch nicht mit Blick auf den Umstand, dass die Behörde dem Beschwerdeführer in der Vergangenheit Leistungen nicht ohne Weiteres gewährt habe. - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 11 B 14/09
Auszug aus BVerfG, 14.03.2018 - 1 BvR 300/18
Neben einer Entscheidung zu Gunsten der Betroffenen und einer unmittelbar auf kostenrechtliche Erwägungen zielenden Argumentation, die in derartigen Fällen eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Antragstellers unter Veranlassungsgesichtspunkten ablehnt, wenn die Behörde zu einer unverzüglichen Korrektur bereit ist, findet sich hierzu in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur - wenn auch in erster Linie auf Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG bezogen - verbreitet auch die Rechtsauffassung, die vorliegend das Sozialgericht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat: Danach fehlt es schon für den Sachantrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig an einem Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Betroffene nicht zuvor die Behörde mit seinem Rechtsschutzanliegen befasst hat, obwohl dies zumutbar gewesen wäre (…vgl. ausdrücklich zu § 86b Abs. 1 SGG z.B. Burkiczak, in: jurisPK-SGG, § 86b Rn. 132 ff.;… Frehse, in: Jansen, SGG, 4. Aufl. 2012, § 86b Rn. 6 und auch die vom Beschwerdeführer zitierte Kommentierung von Düring, in: Jansen, SGG, 3. Aufl. 2009, § 86b Rn. 3; vgl. außerdem Bayerisches LSG…, Beschluss vom 5. Januar 2015 - L 15 VK 8/14 ER -, juris, Rn. 14 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28. März 2013 - L 7 AS 370/13 B ER -, juris, Rn. 2 f.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2010 - L 11 B 14/09 KA ER -, juris, Rn. 37;… Wehrhahn, in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 86b Rn. 19). - LSG Bayern, 05.01.2015 - L 15 VK 8/14
Keine Regelungsanordnung ohne vorherigen Antrag bei dem Träger der Verwaltung
Auszug aus BVerfG, 14.03.2018 - 1 BvR 300/18
Neben einer Entscheidung zu Gunsten der Betroffenen und einer unmittelbar auf kostenrechtliche Erwägungen zielenden Argumentation, die in derartigen Fällen eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Antragstellers unter Veranlassungsgesichtspunkten ablehnt, wenn die Behörde zu einer unverzüglichen Korrektur bereit ist, findet sich hierzu in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur - wenn auch in erster Linie auf Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG bezogen - verbreitet auch die Rechtsauffassung, die vorliegend das Sozialgericht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat: Danach fehlt es schon für den Sachantrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig an einem Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Betroffene nicht zuvor die Behörde mit seinem Rechtsschutzanliegen befasst hat, obwohl dies zumutbar gewesen wäre (…vgl. ausdrücklich zu § 86b Abs. 1 SGG z.B. Burkiczak, in: jurisPK-SGG, § 86b Rn. 132 ff.;… Frehse, in: Jansen, SGG, 4. Aufl. 2012, § 86b Rn. 6 und auch die vom Beschwerdeführer zitierte Kommentierung von Düring, in: Jansen, SGG, 3. Aufl. 2009, § 86b Rn. 3; vgl. außerdem Bayerisches LSG, Beschluss vom 5. Januar 2015 - L 15 VK 8/14 ER -, juris, Rn. 14 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28. März 2013 - L 7 AS 370/13 B ER -, juris, Rn. 2 f.; LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 17. Mai 2010 - L 11 B 14/09 KA ER -, juris, Rn. 37;… Wehrhahn, in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 86b Rn. 19). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 7 AS 370/13
Auszug aus BVerfG, 14.03.2018 - 1 BvR 300/18
Neben einer Entscheidung zu Gunsten der Betroffenen und einer unmittelbar auf kostenrechtliche Erwägungen zielenden Argumentation, die in derartigen Fällen eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Antragstellers unter Veranlassungsgesichtspunkten ablehnt, wenn die Behörde zu einer unverzüglichen Korrektur bereit ist, findet sich hierzu in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur - wenn auch in erster Linie auf Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG bezogen - verbreitet auch die Rechtsauffassung, die vorliegend das Sozialgericht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat: Danach fehlt es schon für den Sachantrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig an einem Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Betroffene nicht zuvor die Behörde mit seinem Rechtsschutzanliegen befasst hat, obwohl dies zumutbar gewesen wäre (…vgl. ausdrücklich zu § 86b Abs. 1 SGG z.B. Burkiczak, in: jurisPK-SGG, § 86b Rn. 132 ff.;… Frehse, in: Jansen, SGG, 4. Aufl. 2012, § 86b Rn. 6 und auch die vom Beschwerdeführer zitierte Kommentierung von Düring, in: Jansen, SGG, 3. Aufl. 2009, § 86b Rn. 3; vgl. außerdem Bayerisches LSG…, Beschluss vom 5. Januar 2015 - L 15 VK 8/14 ER -, juris, Rn. 14 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. März 2013 - L 7 AS 370/13 B ER -, juris, Rn. 2 f.; LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 17. Mai 2010 - L 11 B 14/09 KA ER -, juris, Rn. 37;… Wehrhahn, in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 86b Rn. 19).
- BSG, 19.06.2018 - B 2 U 1/17 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14 …
Die AA muss mit bloßen Bitten, Empfehlungen oder Einladungen keine Rechtswirkungen (…zB iS eines pflichtenkonkretisierenden Verwaltungsakts, dazu BSG vom 29.4.2015 - B 14 AS 19/14 R - BSGE 119, 17 = SozR 4-4200 § 31a Nr. 1, RdNr 30 und vom 19.12.2011 - B 14 AS 146/11 B - Juris RdNr 6 mwN; vgl auch BVerfG Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14.3.2018 - 1 BvR 300/18 - NVwZ-RR 2018, 417, 418 RdNr 10) verknüpfen wollen; eine Aufforderung kann auch vorliegen, wenn das Abschlagen einer "Bitte", die Nichtbefolgung einer "Empfehlung" oder das Ausschlagen einer "Einladung" nach dem Willen der Behörde rechtlich folgenlos bleiben soll (LSG Baden-Württemberg vom 20.7.2015 - L 1 U 5238/14 - Juris RdNr 33;… Wietfeld, aaO, 165). - SG München, 16.12.2021 - S 29 KR 1965/21
Erfolgloser Eilantrag auf Behandlungssicherungspflege
Hölzer info also 2010, 99 (102)); dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG 14.3.2018 - 1 BvR 300/18 Rn. 10 ff. mAnm Harks jurisPR-SozR 12/2018 Anm. 3 u. Scheffczyk NZS 2018, 464). - LSG Bayern, 03.12.2020 - L 18 SB 151/20
Schwerbehindertenrecht: Anforderungen an den Anordnungsgrund im einstweiligen …
Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung besteht in der Regel jedoch nur, wenn sich der Antragsteller zuvor an die Verwaltung gewandt, dort einen Antrag gestellt hat und die normale Bearbeitungszeit abgewartet hat (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.03.2018 - 1 BvR 300/18, Orientierungssatz 2, Rn. 10, zitiert nach juris;… BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.10.2009 - 1 BvR 2242/09, Orientierungssatz 1, Rn. 3 m.w.N., zitiert nach juris; BayLSG…, Beschluss vom 14.06.2016 - L 15 SB 97/16 B ER, juris Rn. 13; LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 24.01.2012 - L 12 AS 1773/11 B ER, juris Rn. 18; LSG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 09.04.2018 - L 23 AY 6/18 B ER, juris Rn. 8;… Krodel/Feldbaum, a.a.O., Rn. 30;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 86b Rn. 26b m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2025 - L 5 P 119/23 Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung besteht in der Regel nur, wenn sich der Kläger zuvor an die Verwaltung gewandt, dort einen Antrag gestellt und die normale Bearbeitungszeit abgewartet hat (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.03.2018 - 1 BvR 300/18, Orientierungssatz 2).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2024 - L 8 R 400/24
Antrag auf Bewilligung von PKH für ein Verfahren gegen die Aufhebung der …
Der Antragsteller hat es verabsäumt, sich zunächst an die Antragsgegnerin zu wenden, dort einen seinem Begehren entsprechen Antrag zu stellen und eine angemessene Bearbeitungszeit abzuwarten (…vgl. z.B. BVerwG Beschl. v. 06.07.2022 - 6 VR 1/22 - juris Rn. 5 m.w.N.;… LSG Baden-Württemberg Beschl. v. 24.06.2019 - L 7 AS 1916/19 ER-B - juris Rn. 6 m.w.N.;… Bayerisches LSG Beschl. v. 03.12.2020 - L 18 SB 151/20 B ER - juris Rn. 16 m.w.N.;… Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl. 2023, § 86b Rn. 26b;… Burkiczak in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Aufl. 2022, § 86b Rn. 356 m.w.N.; vgl. zur Verfassungsmäßigkeit: BVerfG, Beschl. v. 14.03.2018 - 1 BvR 300/18 - juris Rn. 10 ff.).
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