Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 1 C 10470/22.OVG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 20 Abs 2 S 1 BImSchV 9, § 20 Abs 2 S 2 BImSchV 9, § 5 BImSchG, § 6 Abs 1 BImSchG, § 26 Abs 3 S 5 BNatSchG
Betrieb einer WEA; Habitatverlust bezüglich Haselhuhn, Mittelspecht, Schwarzstorch, Rotmilan und Schwarzmilan - doev.de
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der zu berücksichtigenden Schutzmaßnahmen bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (WEA); Erhebliche Beeinträchtigung der Lebensbedingungen für eine erhaltungszielgegenständliche Art; ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Windenergie, besondere Bedeutung erneuerbarer Energien, Erhaltungsziele Artenschutz, Schutzmaßnahmen
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 1 C 10470/22
Rein theoretische Besorgnisse scheiden als Grundlage für die Annahme erheblicher Beeinträchtigungen aus (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20/05 -, juris Rn. 40 ff. m. w. N.).Von daher ist es Sache der Klägerin, eine schlüssige nachturschutzfachliche Begründung für das Ausbleiben erheblicher Beeinträchtigungen zu erbringen; gelingt dies nicht, so gehen verbleibende Zweifel zu ihren Lasten (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20/05 -, juris Rn. 62 m. w. N.).
Rn. 65 Von daher ist für den sicheren Ausschluss (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20/05 -, juris Rn. 62) einer Beeinträchtigung im Sinne des § 34 Abs. 2 BNatSchG derzeit weiterhin von der Möglichkeit einer Störungsempfindlichkeit des Schwarzstorchs jedenfalls in einem Umkreis von 1.000 m um WEA auszugehen.
Dafür, dass es sich bei einer Ausdehnung der im Schutzgebiet ansässigen Schwarzstorch-Population in den Vorhabenbereich hinein um eine nur rein theoretische Möglichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20/05 -, juris Rn. 60) handeln könnte, fehlt es - nicht zuletzt angesichts der zwischenzeitlich auch tatsächlich erfolgten Ansiedlung eines Schwarzstorch-Paars mit erfolgreicher Brut im Jahre 2022 - an ausreichenden Anhaltspunkten.
Rn. 68 Nach alledem müssen vom Grundsatz her Beeinträchtigungen im Sinne des § 34 Abs. 2 BNatSchG hinsichtlich des Schwarzstorchs in einem - die Erheblichkeitsschwelle von 10 ha um ein Vielfaches überschreitenden - Radius von jedenfalls 1.000 m um die geplanten WEA in Rechnung gestellt werden, da es sich insoweit weder um rein theoretische Besorgnisse handelt noch ein Gegenbeweis geführt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20/05 -, juris Rn. 59 ff.).
Auch öffentlichen Belangen, die das strenge Gemeinwohlerfordernis erfüllen, kommt bei der Abwägung ein Vorrang gegenüber den betroffenen Integritätsinteressen des Naturschutzes nicht gleichsam automatisch, sondern nur dann zu, wenn ihnen ein solcher in Ansehung der jeweils obwaltenden Umstände attestiert werden kann (…Gellermann, a. a. O. Rn. 41;… Lüttgau/ Kockler, a. a. O., Rn. 18); vgl. zum Ganzen auch BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2017 - 7 A 2/15 -, juris Rn. 389 ff., vom 9. Juli 2009 - 4 C 12.07 -, juris Rn. 14 f. und 26, und vom 17. Januar 2007 - 9 A 20/05 -, juris Rn. 129).
- 9 A 20/05 -, juris Rn. 142 f. m. w. N.).
Rn. 152 (1) Angesichts des gemeinschaftsrechtlich angestrebten strengen Schutzsystems spricht Überwiegendes dafür, in dem Erfordernis der Kohärenzsicherung eine Zulassungsvoraussetzung und nicht nur eine bloße Rechtsfolge der Zulassungsentscheidung zu sehen (vgl. dazu näher BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20/05 -, juris Rn. 148 m. w. N.).
- BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15
Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 1 C 10470/22
Auch öffentlichen Belangen, die das strenge Gemeinwohlerfordernis erfüllen, kommt bei der Abwägung ein Vorrang gegenüber den betroffenen Integritätsinteressen des Naturschutzes nicht gleichsam automatisch, sondern nur dann zu, wenn ihnen ein solcher in Ansehung der jeweils obwaltenden Umstände attestiert werden kann (…Gellermann, a. a. O. Rn. 41;… Lüttgau/ Kockler, a. a. O., Rn. 18); vgl. zum Ganzen auch BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2017 - 7 A 2/15 -, juris Rn. 389 ff., vom 9. Juli 2009 - 4 C 12.07 -, juris Rn. 14 f. und 26, und vom 17. Januar 2007 - 9 A 20/05 -, juris Rn. 129).Wollte man insoweit Gewissheit des Erfolgseintritts fordern, würde eine positive Abwägungsentscheidung regelmäßig am Kohärenzerfordernis scheitern, was dem Regelungszweck des Art. 6 Abs. 4 FFH-RL widerspräche (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2017 - 7 A 2/15 -, juris, Rn. 418 ff., …und vom 12. März 2008 - 9 A 3/06 -, juris Rn. 199 ff., sowie Ewer in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Auflage 2018, § 34 Rn. 68 ff., jeweils m. w. N.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22
Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 1 C 10470/22
Systematisch folgt dies zudem aus § 2 Satz 2 EEG 2023, da die dort in Bezug genommenen Schutzgüterabwägungen nach Maßgabe der Fachgesetze vorhaben- bzw. einzelfallbezogen vorzunehmen sind (vgl. OVG MV, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG -, juris, Rn. 159, und OVG NRW…, Urteil vom 27. Oktober 2022 - 22 D 243/21.AK -, juris Rn. 179 ff. m. w. N.).Atypische Umstände, aufgrund derer hier ein solcher Ausnahmefall anzunehmen sein könnte (vgl. hierzu auch OVG NRW…, Urteil vom 31. Oktober 2023 - 7 D 187/22.AK -, juris, Rn. 160 f., und OVG MV, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG -, juris, Rn. 160 f, jeweils m. w. N.), sind weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich.
- BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 1 C 10470/22
Wollte man insoweit Gewissheit des Erfolgseintritts fordern, würde eine positive Abwägungsentscheidung regelmäßig am Kohärenzerfordernis scheitern, was dem Regelungszweck des Art. 6 Abs. 4 FFH-RL widerspräche (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2017 - 7 A 2/15 -, juris, Rn. 418 ff., und vom 12. März 2008 - 9 A 3/06 -, juris Rn. 199 ff., sowie Ewer in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Auflage 2018, § 34 Rn. 68 ff., jeweils m. w. N.). - BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 1 C 10470/22
Diese Auslegung entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach "jede auf den weiteren Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien gerichtete Maßnahme … dem Schutz des Klimas, zu dem der Staat nach dem Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verpflichtet ist", dient (Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 -, juris Rn. 104 m. w. N.). - BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99
Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 1 C 10470/22
Rn. 147 Auf Seiten des Naturschutzes sind demgegenüber die Schwere der Gebietsbeeinträchtigung, die Anzahl und Bedeutung betroffener Lebensraumtypen oder Arten sowie der Grad der Unvereinbarkeit mit den Erhaltungszielen mit in die Beurteilung einzubeziehen (BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2000 - 4 C 2/99 -, juris Rn. 31, …und vom 17. Mai 2002 - 4 A 28/01 -, juris Rn. 37). - BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 1 C 10470/22
Rn. 147 Auf Seiten des Naturschutzes sind demgegenüber die Schwere der Gebietsbeeinträchtigung, die Anzahl und Bedeutung betroffener Lebensraumtypen oder Arten sowie der Grad der Unvereinbarkeit mit den Erhaltungszielen mit in die Beurteilung einzubeziehen (…BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2000 - 4 C 2/99 -, juris Rn. 31, und vom 17. Mai 2002 - 4 A 28/01 -, juris Rn. 37). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2023 - 7 D 187/22
Antrag auf Ausstellungs eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 1 C 10470/22
Atypische Umstände, aufgrund derer hier ein solcher Ausnahmefall anzunehmen sein könnte (vgl. hierzu auch OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 2023 - 7 D 187/22.AK -, juris, Rn. 160 f., und OVG MV…, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG -, juris, Rn. 160 f, jeweils m. w. N.), sind weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - 22 D 243/21
Bescheidungsklage; Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung; Genehmigung; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 1 C 10470/22
Systematisch folgt dies zudem aus § 2 Satz 2 EEG 2023, da die dort in Bezug genommenen Schutzgüterabwägungen nach Maßgabe der Fachgesetze vorhaben- bzw. einzelfallbezogen vorzunehmen sind (vgl. OVG MV…, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG -, juris, Rn. 159, und OVG NRW, Urteil vom 27. Oktober 2022 - 22 D 243/21.AK -, juris Rn. 179 ff. m. w. N.). - BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08
Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 1 C 10470/22
Inwieweit solche Abstriche hinzunehmen sind, hängt maßgebend vom Gewicht des Ziels und dem Grad seiner Erreichbarkeit im jeweiligen Einzelfall ab (BVerwG, Beschluss vom 1. April 2009 - 4 B 61/08 -, juris Rn. 62). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2023 - 21 B 119/23
Durchführung einer ordnungsgemäßen FFH-Verträglichkeitsprüfung vor Zulassung; …
- EuGH, 04.05.2016 - C-346/14
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 4 Abs. 3 …
- EuGH, 15.05.2014 - C-521/12
Briels u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 und 4 - Erhaltung der …
- BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07
Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2026 - 1 C 10027/25
Genehmigung für Windkraftanlagen im Vogelschutzgebiet "Westerwald" außer Vollzug …
Rn. 3 Nachdem der Beklagte den Antrag zunächst mit Bescheid vom 31. Mai 2022 wegen einer zu befürchtenden erheblichen Beeinträchtigung des VSG im Hinblick auf die Arten Schwarzstorch, Haselhuhn und Mittelspecht abgelehnt hatte, hob der Senat auf die hiergegen erhobene Klage hin den Ablehnungsbescheid mit Urteil vom 8. Februar 2024 - 1 C 10470/22.OVG - auf und verpflichtete den Beklagten zur Neubescheidung des Antrags unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts.Rn. 35 In der Sache selbst habe der Senat mit seinem Urteil vom 8. Februar 2024 - 1 C 10470/22.OVG - klargestellt, dass die WEA unter Nebenbestimmungen genehmigungsfähig seien.
Dieser (S. 5) stellt ausdrücklich klar, dass angesichts der vom Senat in seinem Urteil vom 8. Februar 2024 - 1 C 10470/22.OVG - festgestellten Vermeidbarkeit von erheblichen Beeinträchtigungen des VSG hinsichtlich des Rotmilans, des Schwarzmilans und des Schwarzstorchs solche allein in Bezug auf den Mittelspecht und das Haselhuhn in die Abwägungsentscheidung einzubeziehen seien.
Rn. 179 Zudem hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Februar 2024 (a. a. O., Rn. 53 und 158) festgestellt, dass selbst dann, wenn man den vorhabenbedingten Habitatverlust im Bereich der rotorüberstrichenen Fläche statt - wie in der FFH-VP - mit 20% unter Berücksichtigung der aktuell jedenfalls noch nicht zweifelsfrei geklärten Störungsempfindlichkeit des Mittelspechts mit 50 % quantifiziert, die hierfür bereitgestellte Maßnahmefläche A ihrer Größe von ca. 9.500 m2 nach ausreicht.
Rn. 202 Soweit die Beigeladene geltend macht, neuere Erkenntnisse deuteten auf eine geringere Meidedistanz der Art gegenüber WEA hin, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Februar 2024 - 1 C 10470/22.OVG - (…juris, Rn. 63 ff.) festgestellt, dass es diesbezüglich an einer ausreichend breiten Datengrundlage fehlt, welche geeignet wäre, die bisherigen fachwissenschaftlich begründeten Annahmen des NFR 2012 zu erschüttern oder gar als zwischenzeitlich nicht mehr vertretbar erscheinen zu lassen.
Rn. 222 ee) Zu Recht weist die Klägerin zudem noch darauf hin, dass die weitere Nebenbestimmung 5.1.18 (Anlage oder Aufwertung von Nahrungshabitaten an anderer geeigneter Stelle für die potenziell funktionsgeminderten Nahrungshabitate am Hombach und dessen zuführenden Bächen) habitatschutzrechtlich nicht zur Kompensation einer vom Beklagten angenommenen Funktionsminderung geeignet ist (vgl. dazu bereits das Urteil des Senats vom 8. Februar 2024, a. a. O., Rn. 48 m. w. N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2026 - 1 C 10023/25
Abendsegler; Abschaltalgorithmus; Abschaltung; Abschaltzeit; Abweichung; Ankunft; …
Rn. 3 Nachdem der Beklagte den Antrag zunächst mit Bescheid vom 31. Mai 2022 wegen einer zu befürchtenden erheblichen Beeinträchtigung des VSG im Hinblick auf die Arten Schwarzstorch, Haselhuhn und Mittelspecht abgelehnt hatte, hob der Senat den Ablehnungsbescheid mit Urteil vom 8. Februar 2024 - 1 C 10470/22.OVG - auf und verpflichtete den Beklagten zur Neubescheidung des Antrags unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts.Diesen Bereich quantifiziert die FFH-VP (S. 12 f. und 14 f.) unter Angabe entsprechender fachwissenschaftlicher Quellen für das Haselhuhn mit 9.400 m2 und für den Mittelspecht mit 1.685 m2 (vgl. dazu auch bereits das Urteil des Senats vom 8. Februar 2024 - 1 C 10470/22.OVG -, juris Rn. 155 ff.).
Rn. 162 Soweit die Beigeladene geltend macht, neuere Erkenntnisse deuteten auf eine geringere Meidedistanz der Art gegenüber WEA hin, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Februar 2024 (a. a. O., Rn. 63 ff.) festgestellt, dass es diesbezüglich an einer ausreichend breiten Datengrundlage fehlt, welche geeignet wäre, die bisherigen fachwissenschaftlich begründeten Annahmen des NFR 2012 zu erschüttern oder gar als zwischenzeitlich nicht mehr vertretbar erscheinen zu lassen.
Rn. 182 ee) Zu Recht weist der Kläger zudem noch darauf hin, dass die weitere Nebenbestimmung 5.1.18 (Anlage oder Aufwertung von Nahrungshabitaten an anderer geeigneter Stelle für die potenziell funktionsgeminderten Nahrungshabitate am Hombach und dessen zuführenden Bächen) habitatschutzrechtlich nicht zur Kompensation einer vom Beklagten angenommenen Funktionsminderung geeignet ist (vgl. dazu bereits das Urteil des Senats vom 8. Februar 2024, a. a. O., Rn. 48 m. w. N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2024 - 22 D 106/23
Klage des NABU NRW gegen Genehmigung für eine Windenergieanlage im Arnsberger …
vgl. bereits OVG NRW, Urteil vom 29. November 2022 - 22 A 1184/18 -, ZNER 2023, 53 = juris Rn. 231 ff.; konkret für den Schwarzstorch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 6. Februar 2024 - 1 C 10470/22 -, ZNER 2024, 159 = juris Rn. 56.vgl. etwa OVG RH.-Pf., Urteil vom 8. Februar 2024 - 1 C 10470/22 -, ZNER 2024, 159 = juris Rn. 47, 56; Hess. VGH, Beschluss vom 22. Mai 2024 - 9 C 232/22.T -, NuR 2024, 472 = juris Rn. 15 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Dezember 2023 - 14 S 218/23 -, juris Rn. 98; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 5 MR 2/23 -, NuR 2024, 208 = juris Rn. 55 f.; OVG M.-V., Beschluss vom 21. November 2022 - 5 KM 346/22 -, NuR2023, 340 = juris Rn. 32; jüngst explizit auch BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2023 - 7 C 4.22 -, NVwZ 2024, 754 = juris Rn. 30 ("Gesetzliche Konkretisierung des Signifikanzkriteriums").
- VG Magdeburg, 01.09.2026 - 4 A 208/24 Die Vorschrift des § 2 EEG ist sowohl verfassungs- als auch unionsrechtskonform (vgl. zum Vorstehenden: OVG LSA…, Beschluss vom 7. März 2024 - 2 M 70/23 -, juris Rn. 49 ; OVG MW…, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG -, juris Rn. 155 ff.; OVG NRW…, Urteil vom 31. Oktober 2023 - 7 D 187/22.AK -, juris Rn. 156 ff.; OVG RP, Urteil vom 8. Februar 2024 - 1 C 10470/22.OVG -, juris Rn. 135 ff.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2025 - 1 C 10362/24
Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen; Beeinträchtigung des Wertes eines …
Systematisch folgt dies zudem daraus, dass die in § 2 Satz 2 EEG 2023 in Bezug genommenen Schutzgüterabwägungen nach Maßgabe der Fachgesetze vorhaben- bzw. einzelfallbezogen vorzunehmen sind (vgl. Urteil des Senats vom 8. Februar 2024 - 1 C 10470/22.OVG -, juris Rn. 116 ; OVG MV…, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG -, juris, Rn. 159, und OVG NRW…, Urteil vom 27. Oktober 2022 - 22 D 243/21.AK -, juris Rn. 179 ff. m. w. N.).
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