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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18463
BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15 (https://dejure.org/2015,18463)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2015 - 1 C 2.15 (https://dejure.org/2015,18463)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 1 C 2.15 (https://dejure.org/2015,18463)
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Volltextveröffentlichungen (15)

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  • lexetius.com

    AsylVfG §§ 73c, 77; AufenthG § 60 Abs. 5, 7 Satz 1 und 2; AuslG 1990 § 53 Abs. 1 Satz 1
    Abschiebungsschutz; Widerruf; Überprüfung, umfassende.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG §§ 73c, 77
    Abschiebungsschutz; Widerruf; Überprüfung, umfassende

  • rechtsinformationen.bund.de

    Umfassende gerichtliche Rechtmäßigkeitsprüfung beim Widerruf des nationalen Abschiebungsschutzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73c AsylVfG, § 77 AsylVfG, § 60 Abs 5 AufenthG, § 7 S 1 AufenthG, § 7 S 2 AufenthG
    Umfassende gerichtliche Rechtmäßigkeitsprüfung beim Widerruf des nationalen Abschiebungsschutzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73c AsylVfG, § 77 AsylVfG, § 60 Abs 5 AufenthG, § 7 S 1 AufenthG, § 7 S 2 AufenthG
    Umfassende gerichtliche Rechtmäßigkeitsprüfung beim Widerruf des nationalen Abschiebungsschutzes

  • Wolters Kluwer

    Umfang der gerichtlichen Rechtsmäßigkeitsprüfung beim Widerruf des nationalen Abschiebungsschutzes

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 73c, AsylVfG § 77, AufenthG § 60 Abs. 5, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2, AuslG § 53 Abs. 1 S. 1
    Abschiebungsschutz, Abschiebungsverbot, Widerruf, Überprüfung, Prüfungsumfang, gerichtliche Überprüfung, Amtsermittlung

  • doev.de PDF

    Widerruf des nationalen Abschiebungsschutzes

  • ra.de
  • milo.bamf.de

    AsylG, § 73c Abs 2; AuslG 1990, § 53 Abs 6; VwGO, § 144 Abs 3 S 1 Nr 2; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
    Umfassende gerichtliche Rechtsmäßigkeitsprüfung beim Widerruf des nationalen Abschiebungsschutzes.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der gerichtlichen Rechtsmäßigkeitsprüfung beim Widerruf des nationalen Abschiebungsschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf des nationalen Abschiebungsschutzes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Prüfungsumfang der Voraussetzungen für die Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prüfungsumfang der Voraussetzungen für die Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 790
  • DÖV 2015, 895
 
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Wird zitiert von ... (142)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 17.12

    Asylanerkennung; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Bescheid; Anfechtung; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15
    Das Verwaltungsgericht hat im Anfechtungsprozess gegen den Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz nach nationalem Recht (§ 73c Abs. 2 AsylVfG) den Widerrufsbescheid umfassend auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen; in diese Prüfung hat es auch vom Kläger nicht geltend gemachte Anfechtungsgründe und von der Behörde nicht angeführte Widerrufsgründe einzubeziehen (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 17.12 - BVerwGE 146, 31 Prüfungsumfang bei Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung).

    Für den Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung (§ 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG) ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass der Widerrufsbescheid umfassend auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen ist und das Gericht auch vom Kläger nicht geltend gemachte Anfechtungsgründe sowie von der Behörde nicht angeführte Widerrufsgründe einzubeziehen hat (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 17.12 - BVerwGE 146, 31 Rn. 9).

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15
    Dies entspricht der im Asylverfahren geltenden Konzentrations-und Beschleunigungsmaxime, nach der alle in einem Asylprozess typischerweise relevanten Fragen in einem Prozess abschließend geklärt werden sollen (s.a. BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 10;… Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 10 B 24.11 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 05.06.2012 - 10 C 4.11

    Ausschlussfrist; Ermessen; Ermessensentscheidung; Entscheidungsfrist; Frist; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15
    Insbesondere findet die Ausschlussfrist des § 49 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG auf den Widerruf der Asylberechtigung oder der Flüchtlingseigenschaft keine Anwendung (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2012 - 10 C 4.11 - BVerwGE 143, 183 Rn. 17); dies gilt gleichermaßen auch für den Widerruf von Abschiebungsverboten nach § 73c Abs. 2 AsylVfG.
  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 23.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15
    Rn. 14 3.1 Gegenstand auch des Berufungsverfahrens war vorrangig die Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheides der Beklagten vom 3. April 2008 und in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Voraussetzungen für die Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes (§ 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 oder 2 AufenthG), der insoweit einen einheitlichen, nicht weiter teilbaren Schutz mit mehreren Anspruchsgrundlagen bietet (BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 10 C 23.10 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 45), nicht mehr vorliegen.
  • BVerwG, 10.10.2011 - 10 B 24.11

    Einbeziehung der unionsrechtlich begründeten Abschiebungsverbote im …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15
    Dies entspricht der im Asylverfahren geltenden Konzentrations-und Beschleunigungsmaxime, nach der alle in einem Asylprozess typischerweise relevanten Fragen in einem Prozess abschließend geklärt werden sollen (s.a. BVerwG…, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 10; Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 10 B 24.11 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 29.04.2013 - 10 B 40.12

    Umdeutung des Widerrufs einer Asylanerkennung in eine Rücknahme bei Täuschung …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15
    Damit ist grundsätzlich auch das Auswechseln des einem Bescheid zu Grunde liegenden Sachverhaltes jedenfalls dann möglich, wenn - wie hier - die Entscheidungsformel unverändert bleibt (zur Umdeutung des Widerrufs einer Asylanerkennung in eine Rücknahme bei Täuschung über die Staatsangehörigkeit s.a. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2013 - 10 B 40.12 - InfAuslR 2013, 314).
  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 30/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untersuchungsgrundsatz - sozialrechtliches …

    Ausgehend von diesen Konkretisierungen des Gesetzgebers und der zuvor dargestellten Rechtsprechung ist in reinen Anfechtungssachen das Nachschieben eines Grundes durch die Behörde regelmäßig unzulässig (vgl zur gesetzlich ausdrücklich angeordneten Pflicht der Gerichte zur Nachermittlung neuer Sachverhalte im Asylrecht etwa BVerwG Urteil vom 29.6.2015 - 1 C 2/15 - juris RdNr 14 f), wenn dieser umfassende Ermittlungen seitens des Gerichts erfordert, die Behörde ihrerseits insofern keine Ermittlungen angestellt hat und der Verwaltungsakt hierdurch einen anderen Wesenskern erhält, weil dann der angefochtene Verwaltungsakt - bei einem entsprechenden Ergebnis der Ermittlungen - mit einer wesentlich anderen Begründung bestand hätte (vgl Kischel, Folgen von Begründungsfehlern, 2004, 190 f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2016 - 13 A 1828/09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots nach Afghanistan; Widerruf eines …

    Rn. 16 Nach Zulassung der Revision der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Senats durch Urteil vom 29. Juni 2015 - 1 C 2.15 - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Rn. 27 Vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 2015 - 1 C 2.15 -, juris, Rn. 14, vom 29. September 2011 - 10 C 2.10 - , juris, Rn. 16 und 9, und vom 8. September 2011 - 10 C 14/10 -, juris, Rn. 17.

    Rn. 30 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2015 - 1 C 2.15-, juris, Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2014 - 9 A 2561/10.A -, juris, Rn. 26; Sächsisches OVG, Urteil vom 29. April 2014 - A 4 A 104/14 -, juris, Rn.16. ff., jeweils für die wesentliche Änderung durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU.

    Rn. 34 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2015 - 1 C 2.15 -, juris, Rn. 12, m.w.N.

    Rn. 37 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2015 - 1 C 2.15 -, juris, Rn. 11; BayVGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 13a B 13.30025 -, juris.

    Rn. 41 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2015 - 1 C 2.15 -, juris, Rn. 14; und vom 31. Januar 2013 - 10 C 17.12 -, juris, Rn. 9.

  • VG Hamburg, 30.09.2020 - 1 A 2533/20

    Widerruf eines nationalen Abschiebungsverbotes, hier: Afghanistan

    Rn. 24 Gemäß dem vorliegend einschlägigen Fachrecht bildet das nationale Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 AufenthG nicht zwei verschiedene Schutzformen, sondern einen einheitlichen, nicht weiter teilbaren Schutz mit mehreren Anspruchsgrundlagen (BVerwG, Urt. v. 29.6.2015, 1 C 2/15, NVwZ-RR 2015, 790, juris Rn. 14).

    Aus § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG ergibt sich, dass nicht nur solche Tatsachen einen Widerrufsbescheid als rechtmäßig tragen können, die schon bei dessen Erlass vorgelegen haben, sondern gerade auch weitere Tatsachen zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urt. v. 29.6.2015, 1 C 2/15, NVwZ-RR 2015, 790, juris Rn. 15).

    Im Asylverfahren gilt die Konzentrations- und Beschleunigungsmaxime, nach der alle in einem Asylprozess typischerweise relevanten Fragen in einem Prozess abschließend geklärt werden sollen (st. Rspr., BVerwG, Urt. v. 29.6.2015, 1 C 2/15, juris Rn. 14, unter Fortführung von Urt. v. 8.9.2011, 10 C 14/10, BVerwGE 140, 319, Rn. 10).

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