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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,200
BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79 (https://dejure.org/1981,200)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1981 - 1 C 232.79 (https://dejure.org/1981,200)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1981 - 1 C 232.79 (https://dejure.org/1981,200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Sittenwidrigkeit von Peep-Shows

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1, Art. 2; GewO § 33a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerberecht - Peep-Show - Gute Sitten

  • zeit.de (Pressebericht)

    "Von Schweinwerfern angestrahlt..." - Warum das Bundesverwaltungsgericht Peep-Shows für sittenwidrig hält

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 274
  • NJW 1982, 664
  • NVwZ 1982, 193 (Ls.)
  • DVBl 1982, 651
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79
    Die Würde des Menschen ist ein objektiver, unverfügbarer Wert (BVerfGE 45, 187 [229]), auf dessen Beachtung der einzelne nicht wirksam verzichten kann (vgl. Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 1 Rdnrn. 22 und 74;… von Münch, GG, 2. Aufl., Art. 1 Rdnr. 39; BGHZ 67, 119 [125]).

    Hier muß die Menschenwürde wegen ihrer über den einzelnen hinausreichenden Bedeutung auch gegenüber der Absicht des Betroffenen verteidigt werden, seine vom objektiven Wert der Menschenwürde abweichenden subjektiven Vorstellungen durchzusetzen (BGHZ 67, 119 [125]).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79
    Achtung und Schutz der Menschenwürde gehören zu den Konstitutionsprinzipien des Grundgesetzes (BVerfGE 45, 187 [227]).

    Die Würde des Menschen ist ein objektiver, unverfügbarer Wert (BVerfGE 45, 187 [229]), auf dessen Beachtung der einzelne nicht wirksam verzichten kann (vgl. Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 1 Rdnrn. 22 und 74;… von Münch, GG, 2. Aufl., Art. 1 Rdnr. 39; BGHZ 67, 119 [125]).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79
    Die Wertordnung des Grundgesetzes teilt sich dem Inhalt der guten Sitten mit (BVerfGE 7, 198 [215]).
  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 44.74

    Betrieb eines Gaststättengewerbes - Unsittlichkeit - Handlungen sexueller Art - …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79
    Zu Unrecht hat das Berufungsgericht aus der Rechtsprechung des Senats zu § 4 Abs. 1 des Gaststättengesetzes (BVerwGE 49, 160 [162 ff. ]) abgeleitet, § 33 a Abs. 2 Nr. 1 GewO stehe unter einem Vorbehalt der - den erlaubnisbedürftigen Veranstaltungen je nach den Umständen des Einzelfalls zukommenden oder fehlenden - Sozialrelevanz und unterwerfe Veranstaltungen der hier interessierenden Art keinen eigentlich inhaltlichen Anforderungen, sondern diene ausschließlich dem Zweck zu verhindern, daß Jugendliche sowie Personen, die mit der Sache nichts zu tun haben wollen, mit der Veranstaltung konfrontiert werden.
  • VG Neustadt, 21.05.1992 - 7 L 1271/92

    Zwergenweitwurf

    Veranstaltungen i. S. des § 33a GewO, die durch die Umstände ihres Ablaufs die Würde eines Menschen verletzten, sind sittenwidrig (vgl. BVerwG, NJW 1982, 664 = NVwZ 1982, 193 L = GewArch 1982, 139).

    Dieser Schutz verlöre seine normative Kraft und seine für die verfassungsmäßige Ordnung des sozialen Zusammenlebens konstitutive Bedeutung, wenn die Frage, ob sozialrelevante gewerbliche öffentliche Veranstaltungen durch die Art und Weise ihrer Darbietung die Menschenwürde des Darstellers verletzten, dem Belieben des Unternehmers oder des Darstellers anheimgegeben würde (vgl. BVerwG, NJW 1982, 664 = NVwZ 1982, 193 L = GewArch 1982, 139).

  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen …

    Denn unabhängig von den Fragen, ob verstorbene Geistliche der Beschwerdeführerin auf den der Hauskirchenbestattung gegebenenfalls entgegenstehenden Schutz aus Art. 1 Abs. 1 GG wirksam verzichten und - dieser Frage vorgelagert - ob ein Grundrechtsausübungsverzicht im Anwendungsbereich von Art. 1 Abs. 1 GG überhaupt möglich ist (dagegen BVerwGE 64, 274 ;… Dreier, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2013, Bd. I, Vorb. Rn. 133;… Art. 1 I Rn. 43, 46, 133 f.), ist bereits der Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG nicht in eingriffserheblicher Weise tangiert.
  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87

    Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'

    Zur Begründung verwies die Beklagte auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1981 (BVerwGE 64, 274).

    In dem streitigen Peep-Show-Betrieb sei - anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 64, 274) beschriebenen Fall - beidseitiger Blickkontakt gegeben.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1981 (BVerwGE 64, 274) die Sittenwidrigkeit üblicher Peep-Shows daraus hergeleitet, daß den zur Schau gestellten Frauen eine ihre Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) mißachtende objekthafte Rolle zugewiesen ist: Die Frauen werden - so hat der Senat die Umstände der Veranstaltung in ihrer Gesamtheit gewürdigt - durch den Veranstalter den in Einzelkabinen befindlichen Zuschauern wie eine der sexuellen Stimulierung dienende Sache zur entgeltlichen Betrachtung dargeboten.

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R

    Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern …

    Eine Arbeitsvermittlung in die Prostitution, die - wie im Fall des Vermittlungsauftrags des Klägers - mit der entgeltlichen Vornahme sexueller Handlungen oder anderer Dienstleistungen mit eindeutig sexuellem Bezug verbunden ist, beraubt den Anbietenden, auch wenn er nicht zur Leistung verpflichtet ist, seiner Subjektqualität und der Freiheit in seiner Intimsphäre (vgl BVerfGE 87, 209, 228; 96, 375, 399; 109, 279, 312 f; BVerwGE 64, 274, 278 - zum Peep-Show-Verbot).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Ebenso haben das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Sittenwidrigkeit bei Peep-Shows (BVerwGE 64, 274, 276; 84, 314, 317 f) und der Bundesgerichtshof (BGH) bei vertragsmäßigem Telefonsex angenommen (BGH LM Nr. 14 zu § 138 BGB = NJW 1998, 2895, 2896).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 5 A 4916/98

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Rn. 62 Vgl. zum Schutz Betroffener: BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1981 - 1 C 232.79 -, BVerwGE 64, 274, 278 f.; kritisch dazu: Drews/Wacke/Vogel/ Martens, a.a.O., Seite 257 f.; differenzierend: BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1990 - 1 C 26.87 -, BVerwGE 84, 314, 317 ff.
  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 192/97

    Förderung von Telefonsex durch den Vertrieb von Telefonkarten

    Wegen der fehlenden Zugangskontrolle sprechen schließlich auch Gründe des im Interesse der Allgemeinheit liegenden Jugendschutzes für die Sittenwidrigkeit des mit der Vertriebsvereinbarung bezweckten Leistungserfolgs (vgl. BVerwGE 64, 274, 276; 71, 29, 31; OLG Karlsruhe NJW 1978, 61).
  • VGH Bayern, 29.04.2002 - 22 B 01.3183

    Erweiterung einer bestehenden Gaststättenerlaubnis zum Zweck der Eröffnung eines …

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  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 31.87

    Rechtsmittel

    Zur Begründung verwies die Beklagte auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1981 (BVerwGE 64, 274 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 232/79]).

    In dem streitigen Peep-Show-Betrieb sei - anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 64, 274 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 232/79]) beschriebenen Fall - beidseitiger Blickkontakt gegeben.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1981 (BVerwGE 64, 274 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 232/79]) die Sittenwidrigkeit üblicher Peep-Shows daraus hergeleitet, daß den zur Schau gestellten Frauen eine ihre Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) mißachtende objekthafte Rolle zugewiesen ist: Die Frauen werden - so hat der Senat die Umstände der Veranstaltung in ihrer Gesamtheit gewürdigt - durch den Veranstalter den in Einzelkabinen befindlichen Zuschauern wie eine der sexuellen Stimulierung dienende Sache zur entgeltlichen Betrachtung dargeboten.

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87

    Rechtsmittel

    Zur Begründung verwies die Beklagte auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1981 (BVerwGE 64, 274 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 232/79]).

    In dem streitigen Peep-Show-Betrieb sei - anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 64, 274 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 232/79]) beschriebenen Fall - beidseitiger Blickkontakt gegeben.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1981 (BVerwGE 64, 274 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 232/79]) die Sittenwidrigkeit üblicher Peep-Shows daraus hergeleitet, daß den zur Schau gestellten Frauen eine ihre Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) mißachtende objekthafte Rolle zugewiesen ist: Die Frauen werden - so hat der Senat die Umstände der Veranstaltung in ihrer Gesamtheit gewürdigt - durch den Veranstalter den in Einzelkabinen befindlichen Zuschauern wie eine der sexuellen Stimulierung dienende Sache zur entgeltlichen Betrachtung dargeboten.

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 28.87

    Rechtsmittel

  • VG Karlsruhe, 12.09.2013 - 3 K 496/12

    Gewerberechtliche Erlaubnis zur Durchführung einer Erotikmesse unter Auflagen

  • BVerwG, 15.06.1999 - 2 WD 34.98

    Aktfoto des Majors - §§ 17 Abs. 2 Satz 2, 23 S. 1 SG, §§ 54 Abs. 5, 34 Abs. 1 …

  • BVerwG, 11.02.1987 - 1 B 129.86

    Peep-Show - Erlaubnisfähigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1995 - 5 B 3187/94

    Gewerberecht: Untersagung des Betriebs von menschenunwürdigen Laserspielen

  • VG Weimar, 06.04.2016 - 3 K 1422/14

    Vereinbarkeit des Spiels Laser-Tag mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde

  • BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93

    Ausweisung - Ist-Ausweisung - Menschenwürde - Verhältnismäßigkeit

  • KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05

    Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen …

  • BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 27.83

    Berücksichtigung der beabsichtigten Vorführung von Pornofilmen bei der …

  • VG Karlsruhe, 07.12.2009 - DL 13 K 598/09

    Dienstenthebung eines Lehrers wegen schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen …

  • BGH, 01.06.1983 - I ZR 98/81

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung - Angemessenheit …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2012 - 1 A 1226/10

    Nichtigkeit eines Bescheides über die Dienstunfähigkeit bei Zweifel an ärztlichen …

  • AG Düsseldorf, 02.12.2015 - 270 F 223/14

    Annahme als Kind durch Adoption bei Zeugung des Kindes im Wege der …

  • BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 44.83

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit der öffentlichen Vorführung von Pornofilmen …

  • VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.1597
  • VG Arnsberg, 30.11.2001 - 3 K 1647/00

    Duldung von Paintballspielen bzw. Gotchaspielen in einer angemieteten …

  • BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 149.80

    Gaststätte - Erlaubnis - Widerruf - Verbreitung Pornographischer Schriften

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2000 - 5 B 588/00

    Definition des Begriffs der öffentlichen Ordnung; Voraussetzungen eines …

  • VGH Bayern, 05.06.1986 - 22 B 83 A.2512
  • BVerwG, 06.03.1986 - 1 CB 28.85

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Erlaubnisfähigkeit der sogenannten …

  • VG Köln, 18.11.1994 - 20 L 1955/94

    Gewerberecht; Betrieb eines Laserdromes

  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 B 19.88

    Zulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …

  • OVG Hamburg, 20.02.1985 - Bs VI 2/85

    Öffentliches Interesse; Sofortige Vollziehung; Schließungsverfügung; Peep-Show; …

  • BVerwG, 10.11.1983 - 1 B 60.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

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