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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34186
BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16 (https://dejure.org/2017,34186)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 (https://dejure.org/2017,34186)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 (https://dejure.org/2017,34186)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG §§ 53, 54 Abs. 1 Nr. 2, § 55 Abs. 1 Nr. 1 und 4
    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Außenkommission; Bleibeinteresse; Erlöschen der Rechtsstellung; Flüchtling; PKK; Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland; Terrorismus; Unterschutzstellung; Unterstützerverein; Unterstützung; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung der PKK

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 1 Nr 4 AsylVfG 1992, § 72 Abs 1 Nr 1 AsylVfG 1992, § 53 AufenthG, § 54 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 55 Abs 1 Nr 4 AufenthG
    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung der PKK

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK); Annahme oder Erneuerung eines Nationalpasses des Ausländers; Umfassender ergebnisoffener Abwägungsprozess im Hinblick auf die Ausweisungsentscheidung; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • doev.de PDF

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung der PKK

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK); Annahme oder Erneuerung eines Nationalpasses des Ausländers; Umfassender ergebnisoffener Abwägungsprozess im Hinblick auf die Ausweisungsentscheidung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung der PKK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flüchtling mit neuem Reisepass des Heimatlandes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen - wegen Unterstützung der PKK

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausweisung - und die erforderliche Gesamtabwägung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterstützung der PKK in Deutschland rechtfertigt besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 159, 270
  • NVwZ 2018, 409
  • DVBl 2017, 1430
  • DÖV 2017, 967
 
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Wird zitiert von ... (356)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16
    Das Befristungsbegehren betreffend die Wirkungen der Ausweisung ist im Übrigen als Minus notwendiger Bestandteil des Begehrens auf Aufhebung einer Ausweisung und kann von den Beteiligten nicht aus dem Verfahren ausgegliedert werden (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Danach wird ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt (vgl. im Einzelnen zur Struktur der Neuregelung: BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 21 ff.).

    Einzelnen in die Abwägung einzustellenden Ausweisungs- und Bleibeinteressen wird von vornherein ein spezifisches, bei der Abwägung zu berücksichtigendes Gewicht beigemessen, jeweils qualifiziert als "besonders schwerwiegend" (Absatz 1) oder als "schwerwiegend" (Absatz 2) (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 22 ff.).

    Die Schwelle der Strafbarkeit muss dabei nicht überschritten sein, da die Vorschrift der präventiven Gefahrenabwehr dient und auch die Vorfeldunterstützung durch sogenannte Sympathiewerbung erfasst (…BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2011 - 1 C 13.10 - BVerwGE 141, 100 Rn. 20 f., vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 13 ff. und vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 29).

    Dabei ist trotz einer gewissen definitorischen Unschärfe des Terrorismusbegriffs anerkannt, dass als terroristisch jedenfalls der Einsatz gemeingefährlicher Waffen und Angriffe auf das Leben Unbeteiligter zur Durchsetzung politischer Ziele anzusehen sind (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 30 m.w.N.).

    Im Hinblick auf den Schutz der Meinungsfreiheit und das Gebot der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit des Einzelnen erfüllen jedoch solche Handlungen den Tatbestand der individuellen Unterstützung nicht, die erkennbar nur auf einzelne, mit terroristischen Zielen und Mitteln nicht im Zusammenhang stehende - etwa humanitäre oder politische - Ziele der Vereinigung gerichtet sind (…BVerwG, Urteile vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 15 und vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 31 f.).

    Maßgeblich ist, inwieweit das festgestellte Verhalten des Einzelnen zu den latenten Gefahren der Vorfeldunterstützung des Terrorismus nicht nur ganz unwesentlich oder geringfügig beiträgt und deshalb selbst potenziell als gefährlich erscheint (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 34 f. m.w.N.).

    Auf eine darüber hinausgehende innere Einstellung kommt es nicht an (…BVerwG, Urteile vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 18 und vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 31).

    Rn. 29 Für die Erfüllung des subjektiven Unterstützertatbestandes kommt es darauf an, ob für den Ausländer die eine Unterstützung der Vereinigung, ihrer Bestrebungen oder ihrer Tätigkeit bezweckende Zielrichtung seines Handelns erkennbar und ihm deshalb zurechenbar ist (…BVerwG, Urteile vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 18 und vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 31).

    Das "erkennbare Abstandnehmen" im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG entspricht dem Distanzieren im Sinne der Senatsrechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 33).

    Rn. 41 5. Sollte das erneute Berufungsverfahren zu dem Ergebnis führen, dass die Rechtsstellung des Klägers als Asylberechtigter und Flüchtling fortbesteht und somit der besondere Ausweisungsschutz nach § 53 Abs. 3 AufenthG eingreift, wird zunächst weiter zu prüfen sein, ob dessen erhöhte Voraussetzungen unter Berücksichtigung der dabei ergänzend zu beachtenden Anforderungen der Art. 21 bzw. 24 Richtlinie 2011/95/EU (EU-Anerkennungsrichtlinie) erfüllt sind (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 47 f. sowie EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 -).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft; …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16
    Rechtsänderungen während des Revisionsverfahrens sind allerdings zu beachten, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 8 m.w.N.).

    Die Schwelle der Strafbarkeit muss dabei nicht überschritten sein, da die Vorschrift der präventiven Gefahrenabwehr dient und auch die Vorfeldunterstützung durch sogenannte Sympathiewerbung erfasst (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2011 - 1 C 13.10 - BVerwGE 141, 100 Rn. 20 f., vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 13 ff. …und vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 29).

    Im Hinblick auf den Schutz der Meinungsfreiheit und das Gebot der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit des Einzelnen erfüllen jedoch solche Handlungen den Tatbestand der individuellen Unterstützung nicht, die erkennbar nur auf einzelne, mit terroristischen Zielen und Mitteln nicht im Zusammenhang stehende - etwa humanitäre oder politische - Ziele der Vereinigung gerichtet sind (BVerwG, Urteile vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 15 …und vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 31 f.).

    Auf eine darüber hinausgehende innere Einstellung kommt es nicht an (BVerwG, Urteile vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 18 …und vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 31).

    Rn. 29 Für die Erfüllung des subjektiven Unterstützertatbestandes kommt es darauf an, ob für den Ausländer die eine Unterstützung der Vereinigung, ihrer Bestrebungen oder ihrer Tätigkeit bezweckende Zielrichtung seines Handelns erkennbar und ihm deshalb zurechenbar ist (BVerwG, Urteile vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 18 …und vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 31).

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die objektive Tatsache der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in der Vergangenheit dem Ausländer dann nicht mehr zugerechnet werden kann, wenn er sich glaubhaft hiervon distanziert hat (BVerwG, Urteile vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 und vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 17).

  • BVerwG, 02.12.1991 - 9 C 126.90

    Asylverfahren - Anerkennung als Asylberechtigter - Erlöschen

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2. Dezember 1991 - 9 C 126.90 - BVerwGE 89, 231 zur Vorgängernorm § 15 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG; vgl. auch VGH München…, Urteil vom 8. Februar 2007 - 23 B 06.31053 u.a. - juris Rn. 52 und UNHCR, Handbuch und Richtlinien über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, Neuauflage Genf, Dezember 2011, Deutsche Version 2013, Art. 1 Abschnitt C Nr. 1 Genfer Flüchtlingskonvention Rn. 119 ff.) führt die Annahme oder Verlängerung des Nationalpasses nicht in jedem Fall ohne Weiteres zum Erlöschen der Rechtsstellung.

    Lassen sich aus dem Verhalten des Asylberechtigten Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass mit der Passerteilung keine Wiedererlangung des vollen diplomatischen Schutzes bezweckt war, fehlt es an dieser weiteren subjektiven Voraussetzung für das Erlöschen der Rechtsstellung (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1991 - 9 C 126.90 - BVerwGE 89, 231 ).

    So kann die bloße Inanspruchnahme einer Dienstleistung der Auslandsvertretung des Heimatstaates zur Überwindung bürokratischer Hindernisse für Amtshandlungen von Behörden der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend sein, um den Rechtsverlust herbeizuführen (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1991 - 9 C 126.90 - BVerwGE 89, 231 ;… Marx, AsylG, 9. Aufl. 2017, § 72 Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16
    Jedoch können wesentliche Kriterien aus der Definition terroristischer Straftaten in Art. 2 Abs. 1 Buchst. b des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus vom 9. Dezember 1999 (BGBl. 2003 II S. 1923), aus der Definition terroristischer Straftaten auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft im Beschluss des Rates Nr. 2002/475/JI vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 S. 3) sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus vom 27. Dezember 2001 (ABl. L 344 S. 93) gewonnen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).

    Wegen der tatbestandlichen Weite des Unterstützerbegriffs reicht vielmehr die potenzielle Erhöhung des latenten Gefährdungsrisikos, welches von einer Vereinigung, die den internationalen Terrorismus unterstützt, für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und anderer Staaten ausgeht, aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die objektive Tatsache der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in der Vergangenheit dem Ausländer dann nicht mehr zugerechnet werden kann, wenn er sich glaubhaft hiervon distanziert hat (BVerwG, Urteile vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 …und vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 17).

  • EuGH, 24.06.2015 - C-373/13

    T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist die Aufnahme einer Organisation in die vom Rat der Europäischen Union angenommene Liste terroristischer Organisationen im Anhang zum Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (ABI. L 344 S. 93 - vgl. auch ABl. L 116 vom 3. Mai 2002 S. 75) ein deutlicher Anhaltspunkt dafür, dass die Organisation terroristischer Art ist oder im Verdacht steht, eine solche zu sein (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 [ECLI:EU:C:2015:413], H.T./Land Baden-Württemberg - Rn. 83).

    Rn. 41 5. Sollte das erneute Berufungsverfahren zu dem Ergebnis führen, dass die Rechtsstellung des Klägers als Asylberechtigter und Flüchtling fortbesteht und somit der besondere Ausweisungsschutz nach § 53 Abs. 3 AufenthG eingreift, wird zunächst weiter zu prüfen sein, ob dessen erhöhte Voraussetzungen unter Berücksichtigung der dabei ergänzend zu beachtenden Anforderungen der Art. 21 bzw. 24 Richtlinie 2011/95/EU (EU-Anerkennungsrichtlinie) erfüllt sind (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 47 f. sowie EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 -).

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus; …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16
    Rn. 42 6. Ist der Rechtsstreit mithin zur erneuten Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsentscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, gilt Gleiches auch für die Abschiebungsandrohung (Ziffer 2 des Bescheids) sowie die Befristungsentscheidungen hinsichtlich der Wirkungen der Ausweisung (Ziffer 4 des Bescheids) und einer etwaigen Abschiebung (Ziffer 5 des Bescheids), wobei jedenfalls Ziffer 5 des Bescheids nach der neueren Rechtsprechung des Senats als - konstitutiver - Erlass eines befristeten Einreiseverbots zu verstehen ist und konsequenterweise mit der Anfechtungsklage anzugreifen sein dürfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 - Rn. 72).
  • VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.31053

    Irak - Widerruf des Abschiebungsschutzes - Gruppenverfolgung von Christen - …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2. Dezember 1991 - 9 C 126.90 - BVerwGE 89, 231 zur Vorgängernorm § 15 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG; vgl. auch VGH München, Urteil vom 8. Februar 2007 - 23 B 06.31053 u.a. - juris Rn. 52 und UNHCR, Handbuch und Richtlinien über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, Neuauflage Genf, Dezember 2011, Deutsche Version 2013, Art. 1 Abschnitt C Nr. 1 Genfer Flüchtlingskonvention Rn. 119 ff.) führt die Annahme oder Verlängerung des Nationalpasses nicht in jedem Fall ohne Weiteres zum Erlöschen der Rechtsstellung.
  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10

    Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16
    Die Schwelle der Strafbarkeit muss dabei nicht überschritten sein, da die Vorschrift der präventiven Gefahrenabwehr dient und auch die Vorfeldunterstützung durch sogenannte Sympathiewerbung erfasst (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2011 - 1 C 13.10 - BVerwGE 141, 100 Rn. 20 f., vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 13 ff. …und vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 18.12.2025 - 1 C 27.24

    Fortentwicklung des Stufenmodells zur Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren

    Dies gilt etwa, wenn der Ausländer vor einer Auslandsvertretung seines Heimatstaates in Deutschland die Ehe schließt und aus diesem Anlass die Geltungsdauer seines Passes verlängern lässt (vgl. zu § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG a. F. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - BVerwGE 159, 270 Rn. 35;… Bergmann/Keller, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 15. Aufl. 2025, § 73 AsylG Rn. 6 f. m. w. N.;… Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Stand Oktober 2025, § 73 AsylG Rn. 21 m. w. N.;… Sachsenmaier, in: HTK-StAR, Stand Oktober 2025, § 10 StAG - geklärte Identität Rn. 292 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2026 - 11 S 1972/24

    Inlandsbezogene Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung …

    Es handelt sich dabei um eine zwingende gesetzliche Festlegung ("hiervon ist auszugehen";… vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteile vom 22.01.2025 - 12 S 2124/22 - juris Rn. 99 …und vom 15.10.2025 - 12 S 2127/22 - juris Rn. 82 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 34;… vgl. ferner Hoppe, in: Berlit, GK-AufenthG, Stand: 01.08.2024, § 54 Rn. 113 sowie Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 15. Aufl. 2025, § 54 AufenthG Rn. 52).

    Die Schwelle der Strafbarkeit muss dabei nicht überschritten sein, da die Vorschrift der präventiven Gefahrenabwehr dient und auch die Vorfeldunterstützung durch sogenannte Sympathiewerbung erfasst (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 19 …und vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 29).

    Politische Ziele umfassen dabei auch ideologische, religiöse, weltanschauliche oder rassistische Motive (BVerwG, Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 20…, vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 30 …und vom 25.10.2011 - 1 C 13.10 - juris Rn. 19; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 17.05.2023 - 1 VR 1.23 - juris Rn. 36 …sowie Urteile vom 14.01.2020 - 1 A 3.19 - juris Rn. 26 …und vom 06.02.2019 - 1 A 3.18 - juris Rn. 31).

    Die Aufnahme einer Organisation in die vom Rat der Europäischen Union gepflegte Liste der Terrororganisationen ist ein deutliches Indiz dafür, dass die Organisation als terroristische Vereinigung zu qualifizieren ist (BVerwG, Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 20 unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 24.06.2015 - C-373/13 - juris Rn. 83;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.05.2022 - 12 S 3327/20 - juris Rn. 17 ).

    Durch die Neufassung des Ausweisungsrechts wollte der Gesetzgeber der Vorfeldunterstützung des Terrorismus nochmals erhöhte Bedeutung beimessen, indem er den bisher als Tatbestand für eine Regelausweisung normierten Ausweisungsgrund zu einem besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresse im Sinne von § 54 Abs. 1 AufenthG heraufstufte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 33) und innerhalb der Wertungen des Ausweisungsinteresses stärker als bisher zum Ausdruck brachte, dass die Bekämpfung von extremistischen und terrorismusrelevanten Strömungen auch mit den Mitteln des Ausländerrechts erfolgen kann (…BT-Drs. 18/4097, S. 23).

    Dementsprechend ist der Tatbestand des § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG bewusst weit gehalten und dient auch dazu, der völkerrechtlich begründeten Zwecksetzung des Gesetzes gerecht zu werden, dem Terrorismus schon im Vorfeld die logistische Basis zu entziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 35;… ferner Hoppe, in: Berlit, GK-AufenthG, Stand: 01.08.2024, § 54 Rn. 141).

    Jedenfalls für die Fälle des Unterstützens einer terroristischen Vereinigung gilt daher ein abgesenkter Gefahrenmaßstab, der auch Vorfeldmaßnahmen erfasst und keine von der Person des Unterstützers ausgehende konkrete und gegenwärtige Gefahr voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 34).

    Die Einstufung der PKK als terroristische Vereinigung in der Zeit bis zum 21.06.2018 entsprach überdies ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG, Urteile vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 24…, vom 25.07.2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 16 …und vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 36 f.) sowie derjenigen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…vgl. Urteil vom 02.03.2016 - 11 S 1389/15 - juris Rn. 34 ff.).

    Maßgeblich ist, inwieweit das festgestellte Verhalten des Einzelnen zu den latenten Gefahren der Vorfeldunterstützung des Terrorismus nicht nur ganz unwesentlich oder geringfügig beiträgt und deshalb selbst potenziell als gefährlich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 19 mit weiteren Nachweisen).

    Auch die bloße Teilnahme an Demonstrationen oder anderen Veranstaltungen kann eine Unterstützung in diesem Sinne darstellen, wenn sie geeignet ist, eine positive Außenwirkung im Hinblick auf die durch § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG missbilligten Ziele zu entfalten (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 31 ff. und vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 21).

    Rn. 91 Im Hinblick auf den Schutz der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Gebot der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit des Einzelnen erfüllen jedoch solche Handlungen den Tatbestand der individuellen Unterstützung nicht, die erkennbar nur auf einzelne, mit terroristischen Zielen und Mitteln nicht im Zusammenhang stehende - etwa humanitäre oder kulturelle - Ziele der Vereinigung gerichtet sind (…BVerwG, Urteile vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 31 ff. und vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 21).

    Auf eine darüber hinausgehende innere Einstellung kommt es dagegen nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 22).

    Eine schematisierende oder gleichsam mathematische Abwägung der vertypten Interessen verbietet sich (…BVerwG, Beschlüsse vom 02.08.2023 - 1 B 20.23 - juris Rn. 4 und vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 39).

    Der abstrakten gesetzlichen Gewichtung eines Ausweisungs- und Bleibeinteresses ist zwar eine die Abwägung prägende Funktion beizumessen; den vertypten Interessen kann jedoch nach den besonderen Umständen des Einzelfalles ein abweichendes Gewicht beizumessen sein, so dass erst nach einer Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles feststeht, ob das Ausweisungsinteresse gegenüber dem Bleibeinteresse überwiegt (…BT-Drs. 18/4097, S. 50;… BVerwG, Beschlüsse vom 23.06.2025 - 1 B 10.25 - juris Rn. 5 …und vom 02.08.2023 - 1 B 20.23 - juris Rn. 4 sowie Urteil vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 39).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2023 - A 11 S 1329/20

    Zur Rückkehrsituation eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes in Afghanistan …

    Rn. 26 Im Übrigen, d.h. soweit die Klage gegen die Abschiebungsandrohung (Ziffer 5 des Bescheids) und das befristete Einreise- und Aufenthaltsverbot (Ziffer 6 des Bescheids) gerichtet ist, ist die Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1, 1. Alt. VwGO) statthaft (…vgl. zum Einreise- und Aufenthaltsverbot BVerwG, Urteile vom 07.09.2021 - 1 C 47.20 - juris Rn. 9 und vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 42).

    Rn. 27 Die Befristung eines - wie hier - in § 11 Abs. 1 AufenthG in der bis zum 20.08.2019 geltenden Fassung noch vorgesehenen gesetzlichen Einreiseverbots für den Fall der Abschiebung, das mit der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger so nicht vereinbar war, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unionsrechtskonform regelmäßig als konstitutiver Erlass eines Einreiseverbots von bestimmter Dauer auszulegen (BVerwG…, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 - juris Rn. 28; ferner BVerwG, Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 42 …und Beschluss vom 13.07.2017 - 1 VR 3.17 - juris Rn. 72).

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