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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,21502
BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22 (https://dejure.org/2023,21502)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 (https://dejure.org/2023,21502)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 2023 - 1 C 4.22 (https://dejure.org/2023,21502)
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    Unbegründeter Antrag auf Wiederaufgreifen eines vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens

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    Unbegründeter Antrag auf Wiederaufgreifen eines vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens

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    § 51 Abs 1 Nr 2 VwVfG, § 51 Abs 1 Nr 1 VwVfG, § 51 Abs 5 VwVfG, § 48 VwVfG, § 49 VwVfG
    Unbegründeter Antrag auf Wiederaufgreifen eines vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens

  • doev.de PDF

    Unbegründeter Antrag auf Wiederaufgreifen eines vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wiederaufgreifen eines vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens; Aufnahme eines kasachischen Staatsangehörigen als Spätaussiedler; Nachweis des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum

  • datenbank.nwb.de

    Unbegründeter Antrag auf Wiederaufgreifen eines vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederaufgreifen eines vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiederaufnahme eines Aufnahmeverfahrens als Spätaussiedler

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 1.20

    Fehlender Wiederaufgreifensgrund für bestandskräftig abgeschlossenes Verfahren …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22
    Rn. 10 Nach einem bestandskräftig abgeschlossenen Aufnahmeverfahren kann das (neuerliche) Begehren auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nur Erfolg haben, wenn zuvor ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 VwVfG (Anspruch auf Wiederaufgreifen (1.)) oder nach § 51 Abs. 5 i. V. m. den §§ 48, 49 VwVfG (Wiederaufgreifen nach Ermessen (2.)) erreicht wird (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 19 unter Bezugnahme auf BVerwG…, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 1 C 26.17 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 25 Rn. 16).

    Dabei bestimmen und begrenzen die mit dem Wiederaufnahmeantrag (und im weiteren Verlauf des Verfahrens) geltend gemachten Wiederaufnahmegründe den Gegenstand der behördlichen und gerichtlichen Prüfung (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 20 unter Bezugnahme auf BVerwG…, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 12 m. w. N.).

    Eine Durchbrechung der Bestandskraft gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG setzt voraus, dass diese tragenden Ablehnungsgründe jeweils durch einen Wiederaufnahmegrund überwunden werden (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 21 unter Bezugnahme auf BVerwG…, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 19 ff.).

    Rn. 16 1.1 Eine Änderung der Sach- oder Rechtslage zugunsten des Betroffenen im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG liegt vor, wenn sich die für den ergangenen Verwaltungsakt entscheidungserheblichen Rechtsnormen oder tatsächlichen Grundlagen geändert haben, sodass die Änderung eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung erfordert oder doch ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 24).

    Denn die deutsche Volkszugehörigkeit der die Abstammung vermittelnden Person beurteilt sich nicht nach der aktuellen Sach- und Rechtslage, sondern nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Geburt des Aufnahmebewerbers (…vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 1 C 43.18 - BVerwGE 167, 9 Rn. 25 und vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 27).

    Rn. 21 bb) Mit dem Oberverwaltungsgericht ist auch davon auszugehen, dass eine Änderung der Rechtslage hinsichtlich der im Erstverfahren verneinten Abstammung des Klägers von einer deutschen Volkszugehörigen auch nicht deshalb anzunehmen ist, weil nach Ergehen des früheren Bescheides in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt worden ist, dass dem Vertriebenenrecht ein generationenübergreifender Abstammungsbegriff zugrunde liegt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2008 - 5 C 8.07 - BVerwGE 130, 197 Rn. 12 ff. …und vom 29. Oktober 2019 - 1 C 43.18 - BVerwGE 167, 9 Rn. 11 ff.) und dass für die Frage der Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen hinsichtlich der deutschen Volkszugehörigkeit der Bezugsperson auf die im Zeitpunkt der Geburt des Aufnahmebewerbers geltende Sach- und Rechtslage abzustellen ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 1 C 43.18 - BVerwGE 167, 9 Rn. 25 und vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 27).

    Nicht ausreichend ist die Änderung tatsächlicher Umstände, die für die bestandskräftige Ablehnung eines Verwaltungsakts nicht (allein) ausschlaggebend waren (…BVerwG, Urteile vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 13 und vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 24).

    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 33 m. w. N.).

    Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, dessen Rücknahme begehrt wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 34 m. w. N.).

    Ins Einzelne gehender Ermessenserwägungen bedarf es insoweit nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 36 m. w. N.).

  • BVerwG, 14.06.2017 - 8 C 7.16

    Abtretung; Ausgleichsleistung; Besatzungsmacht; Beschlagnahme; Bestandskraft; …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22
    Bei gerichtlicher Bestätigung des bestandskräftigen Bescheides ergibt sich die nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG maßgebliche Rechtsauffassung aus den tragenden rechtlichen Erwägungen der ihn bestätigenden gerichtlichen Entscheidung (wie BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2017 - 8 C 7.16 - BVerwGE 159, 136 Rn. 26).

    Dass diese nicht oder nicht erfolgreich eingelegt wurden, zwingt nicht zu einem Wiederaufgreifen des Verfahrens (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2017 - 8 C 7.16 - BVerwGE 159, 136 Rn. 28).

    Folglich bedarf es einer Änderung der Beweislage zur Feststellung des damaligen Sachverhalts; Änderungen des entscheidungserheblichen Sachverhalts unterfallen demgegenüber § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2017 - 8 C 7.16 - BVerwGE 159, 136 Rn. 27).

    Wurde der Verwaltungsakt gerichtlich bestätigt, ist die diese Bestätigung tragende Rechtsauffassung maßgeblich (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2017 - 8 C 7.16 - BVerwGE 159, 136 Rn. 26).

  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22
    Dabei bestimmen und begrenzen die mit dem Wiederaufnahmeantrag (und im weiteren Verlauf des Verfahrens) geltend gemachten Wiederaufnahmegründe den Gegenstand der behördlichen und gerichtlichen Prüfung (BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 20 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 12 m. w. N.).

    Eine Durchbrechung der Bestandskraft gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG setzt voraus, dass diese tragenden Ablehnungsgründe jeweils durch einen Wiederaufnahmegrund überwunden werden (BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 21 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 19 ff.).

    Nicht ausreichend ist die Änderung tatsächlicher Umstände, die für die bestandskräftige Ablehnung eines Verwaltungsakts nicht (allein) ausschlaggebend waren (BVerwG, Urteile vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 13 …und vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 24).

    Allein der Umstand, dass der ablehnende Verwaltungsakt rechtliche Maßstäbe zugrunde gelegt hat, die sich nach der späteren höchstrichterlichen Rechtsprechung als fehlerhaft erwiesen haben, genügt für die Annahme seiner offensichtlichen Rechtswidrigkeit nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 28 m. w. N.).

  • BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 43.18

    Spätaussiedlereigenschaft erfordert Abstammung von einem deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22
    Denn die deutsche Volkszugehörigkeit der die Abstammung vermittelnden Person beurteilt sich nicht nach der aktuellen Sach- und Rechtslage, sondern nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Geburt des Aufnahmebewerbers (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 1 C 43.18 - BVerwGE 167, 9 Rn. 25 …und vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 27).

    Rn. 21 bb) Mit dem Oberverwaltungsgericht ist auch davon auszugehen, dass eine Änderung der Rechtslage hinsichtlich der im Erstverfahren verneinten Abstammung des Klägers von einer deutschen Volkszugehörigen auch nicht deshalb anzunehmen ist, weil nach Ergehen des früheren Bescheides in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt worden ist, dass dem Vertriebenenrecht ein generationenübergreifender Abstammungsbegriff zugrunde liegt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2008 - 5 C 8.07 - BVerwGE 130, 197 Rn. 12 ff. und vom 29. Oktober 2019 - 1 C 43.18 - BVerwGE 167, 9 Rn. 11 ff.) und dass für die Frage der Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen hinsichtlich der deutschen Volkszugehörigkeit der Bezugsperson auf die im Zeitpunkt der Geburt des Aufnahmebewerbers geltende Sach- und Rechtslage abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 1 C 43.18 - BVerwGE 167, 9 Rn. 25 …und vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 27).

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf; …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22
    Sie sind weder geeignet noch darauf angelegt, die Rechtslage konstitutiv zu verändern (BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 2009 - 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 21 …und vom 11. September 2013 - 8 C 4.12 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 48 Rn. 21 sowie Beschlüsse vom 25. Mai 1981 - 8 B 89.80 und 8 B 93.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 9 S. 1 und vom 16. Februar 1993 - 9 B 241.92 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 29 S. 15).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22
    Rn. 29 a) Anders als die von dem Kläger eingereichten Personenstandsurkunden und der zugunsten der Mutter ergangene Aufnahmebescheid ist das angebotene Zeugnis der Mutter des Klägers schon kein "neues" Beweismittel im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 ), weil nicht erkennbar ist, weshalb diese nicht bereits im Erstverfahren hätte vernommen werden können.
  • BVerwG, 04.07.2022 - 2 B 5.22

    Rückforderung von Anwärterbezügen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22
    Eine dahin gehende Feststellungswirkung kommt dem dem Elternteil erteilten Aufnahmebescheid mangels entsprechender gesetzlicher Anordnung nicht zu (zu Begriff und Voraussetzungen der Feststellungswirkung eines Verwaltungsakts vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2022 - 2 B 5.22 - Buchholz 232.01 § 23 BeamtStG Nr. 4 Rn. 12).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22
    Sie liegt vor, wenn Tatsachen, die im Zeitpunkt des Erlasses des früheren Bescheides vorlagen und für die behördliche Entscheidung objektiv bedeutsam waren, nachträglich wegfallen oder wenn neue und für die Entscheidung erhebliche Tatsachen nachträglich eintreten (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 ).
  • BVerwG, 25.01.2008 - 5 C 8.07

    Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen als Voraussetzung der deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22
    Rn. 21 bb) Mit dem Oberverwaltungsgericht ist auch davon auszugehen, dass eine Änderung der Rechtslage hinsichtlich der im Erstverfahren verneinten Abstammung des Klägers von einer deutschen Volkszugehörigen auch nicht deshalb anzunehmen ist, weil nach Ergehen des früheren Bescheides in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt worden ist, dass dem Vertriebenenrecht ein generationenübergreifender Abstammungsbegriff zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2008 - 5 C 8.07 - BVerwGE 130, 197 Rn. 12 ff. …und vom 29. Oktober 2019 - 1 C 43.18 - BVerwGE 167, 9 Rn. 11 ff.) und dass für die Frage der Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen hinsichtlich der deutschen Volkszugehörigkeit der Bezugsperson auf die im Zeitpunkt der Geburt des Aufnahmebewerbers geltende Sach- und Rechtslage abzustellen ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 1 C 43.18 - BVerwGE 167, 9 Rn. 25 …und vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 27).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11

    Aufnahmebescheid; rechtskräftige Ablehnung; Rechtskraft; Durchbrechen der …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22
    Eine Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 VwVfG erfasst nur einen Wandel der normativen Bestimmungen, nicht aber eine Änderung der Norminterpretation (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 - BayVBl. 2012, 478 Rn. 27).
  • BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12

    Vermögensrecht; Rückgabe; Restitution; Restitutionsausschluss; Enteignung auf …

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88

    Erteilung einer Genehmigung - Rechtskraft des Urteils - Behördliche Ablehnung …

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92

    Rechtsprechungsänderung - Änderung der Rechtslage

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der …

  • BVerwG, 03.05.2000 - 8 B 352.99

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; Geeignetheit, eine für die …

  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Spätgeborene - Aussiedlungsgebiet - Vertreibungsmaßnahme - Vertriebene

  • BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; gerichtliche …

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2000 - A 1 S 174/99

    Irak, Nordirak, Kurden, Konventionsflüchtlinge, Widerruf, Abschiebungsschutz, …

  • BVerwG, 10.01.2022 - 1 B 65.21

    Erhebliche Nachteile bei Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (hier: …

  • BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97

    Ablehnender Restitutionsbescheid - Eintritt der Bestandskraft - Unzulässigkeit …

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …

  • BVerwG, 10.10.2018 - 1 C 26.17

    Aufenthaltnahme; Aufnahmebescheid; Ausreise; Bekenntnis; Bestandskraft; …

  • BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 17.15

    Abkömmling; (Minderjährigen-) Adoption; Aufnahmebescheid; Aussiedlung; …

  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 24.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2025 - 11 S 134/22

    Erstattung von gewährten Sozialleistungen für nachgereiste Familienangehörige …

    Rn. 26 Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei der vorliegenden Verpflichtungsklage auf Wiederaufgreifen des Verfahrens der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (BVerwG, Urteile vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 - juris Rn. 9 …und vom 27.09.2016 - 1 C 17.15 - juris Rn. 10;… vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt ferner BVerwG, Urteile vom 15.11.2022 - 9 C 12.21 - juris Rn. 20 …und vom 11.07.2011 - 8 C 12.10 - juris Rn. 15;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.02.2020 - 9 S 3359/19 - juris Rn. 9 ).

    Rn. 27 Nach einem bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren kann das (neuerliche) Begehren auf Aufhebung des Erstattungsbescheids nur Erfolg haben, wenn zuvor ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 VwVfG (Anspruch auf Wiederaufgreifen) oder nach § 51 Abs. 5 i.V.m. den §§ 48, 49 VwVfG (Wiederaufgreifen nach Ermessen) erreicht wird (BVerwG, Urteile vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 - juris Rn. 10…, vom 26.01.2021 - 1 C 1.20 - juris Rn. 19 …und vom 10.10.2018 - 1 C 26.17 - juris Rn. 16).

    Dabei bestimmen und begrenzen die mit dem Wiederaufnahmeantrag (und im weiteren Verlauf des Verfahrens) geltend gemachten Wiederaufnahmegründe den Gegenstand der behördlichen und gerichtlichen Prüfung (BVerwG, Urteile vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 - juris Rn. 12…, vom 26.01.2021 - 1 C 1.20 - juris Rn. 20 …und vom 20.11.2018 - 1 C 23.17 - juris Rn. 12).

    Rn. 31 aa) Eine Änderung der Sach- oder Rechtslage zugunsten des Betroffenen i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG ist gegeben, wenn sich die für den ergangenen Verwaltungsakt entscheidungserheblichen Rechtsnormen oder tatsächlichen Grundlagen geändert haben, sodass die Änderung eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung erfordert oder doch ermöglicht (BVerwG, Urteile vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 - juris Rn. 16 …und vom 26.01.2021 - 1 C 1.20 - juris Rn. 24).

    Eine Änderung der Rechtslage i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG liegt nur vor, wenn die für den Verwaltungsakt maßgeblichen Rechtsnormen, also dessen entscheidungserhebliche rechtliche Grundlagen, nachträglich geändert werden (BVerwG, Urteil vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 - juris Rn. 17 unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 04.09.2007 - 1 C 21.07 - juris Rn. 14;… ferner Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Juli 2024, § 51 VwVfG Rn. 61).

    Weder die Klärung einer Rechtsfrage durch die höchstrichterliche Rechtsprechung noch eine Änderung dieser Rechtsprechung begründen regelmäßig eine Änderung der Rechtslage i.S.v. § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 - juris Rn. 17;… Beschluss vom 09.08.2011 - 5 B 15.11 - juris Rn. 7;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.04.2008 - 11 S 759/06 - juris Rn. 35; OVG NRW…, Beschluss vom 11.05.2022 - 1 A 2931/19 - juris Rn. 19; OVG SH…, Beschluss vom 30.07.2024 - 2 LA 12/20 - juris Rn. 3).

    Rn. 32 Eine Änderung der Rechtslage i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG erfasst nur einen Wandel der normativen Bestimmungen, nicht aber eine Änderung der Norminterpretation (BVerwG, Urteile vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 - juris Rn. 22 …und vom 13.12.2011 - 5 C 9.11 - juris Rn. 27).

    Sie sind weder geeignet noch darauf angelegt, die Rechtslage konstitutiv zu verändern (BVerwG, Urteile vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 - juris Rn. 22 …und vom 22.10.2009 - 1 C 15.08 - juris Rn. 21;… Beschluss vom 12.11.2020 - 2 B 1.20 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).

    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 02.05.2024 - 2 C 13.23 - juris Rn. 29, vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 - juris Rn. 36…, vom 09.09.2021 - 2 C 1.20 - juris Rn. 28 …und vom 26.01.2021 - 1 C 1.20 - juris Rn. 34 m.w.N.;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.11.2016 - 1 S 472/16 - juris Rn. 37 ;… Beschluss vom 23.03.2020 - 12 S 299/19 - juris Rn. 17 ; OVG NRW…, Beschluss vom 18.12.2024 - 4 A 1302/24 - juris Rn. 10;… ferner Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Juli 2024, § 51 VwVfG Rn. 104).

    Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, dessen Rücknahme begehrt wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 - juris Rn. 36 …und vom 26.01.2021 - 1 C 1.20 - juris Rn. 34 m.w.N.; ferner OVG NRW…, Urteil vom 23.06.2022 - 1 A 4196/19 - juris Rn. 54;… Beschluss vom 18.12.2024 - 4 A 1302/24 - juris Rn. 10;… VGH Bad.-Württ., Urteile vom 23.02.2010 - 10 S 221/09 - juris Rn. 46 …und vom 04.11.2009 - 11 S 2472/08 - juris Rn. 45 f.;… Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Juli 2024, § 48 VwVfG Rn. 280 zur Fallgruppenbildung).

    Allein der Umstand, dass der Verwaltungsakt rechtliche Maßstäbe zugrunde gelegt hat, die sich nach der späteren Rechtsprechung als fehlerhaft erweisen, genügt für die Annahme seiner "offensichtlichen" Rechtswidrigkeit nicht (vgl. zum Maßstab BVerwG, Urteile vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 - juris Rn. 37 …und vom 20.11.2018 - 1 C 23.17 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23

    Verarbeitung der Kontaktdaten von Zahnarztpraxen zum Zweck der Telefonwerbung …

    Rn. 35 aa) Eine Änderung der Rechtslage wirkt sich dann - wie nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 SVwVfG erforderlich - zu Gunsten des Betroffenen aus, wenn die Änderung der für den ergangenen Verwaltungsakt entscheidungserheblichen Rechtsnormen dazu führt, dass eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung erforderlich oder doch möglich ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. August 2011 - 6 C 9.10 - BVerwGE 140, 221 Rn. 55…, vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 13…, vom 13. August 2020 - 1 C 23.19 - Buchholz 412.3 § 15 BVFG Nr. 41 Rn. 15…, vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 24 und vom 20. April 2023 - 1 C 4.22 - NVwZ-RR 2023, 1011 Rn. 16).

    Dementsprechend ist in Bezug auf den in § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG geregelten Wiederaufgreifensgrund des Vorliegens neuer Beweismittel, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass das zulässigerweise geltend gemachte neue Beweismittel so beschaffen sein muss, dass es die Richtigkeit der tatsächlichen Entscheidungsgrundlage des Verwaltungsaktes erschüttert, und zu der sicheren Überzeugung führt, dass die Behörde seinerzeit von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgegangen ist und in Kenntnis der wirklichen Verhältnisse zu Gunsten des Betroffenen entschieden hätte (BVerwG, Urteile vom 28. Juli 1989 - 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272 und vom 20. April 2023 - 1 C 4.22 - NVwZ-RR 2023, 1011 Rn. 31; Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 - VIZ 1998, 86 f., vom 3. Mai 2000 - 8 B 352.99 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 42 …und vom 26. Januar 2015 - 3 B 3.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 74 Rn. 8).

  • VG Freiburg, 26.09.2024 - 10 K 765/22

    § 29 Abs. 6 WG vermittelt dem Träger der Unterhaltslast (§ 32 Abs. 1, 2 WG) die …

    Rn. 74 a) Der Kläger hat im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 -, juris Rn. 9) keinen Anspruch auf Wiederaufgreifen des bestandskräftig abgeschlossenen Verfahrens über die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 51 Abs. 1 LVwVfG .

    Dabei bestimmen und begrenzen die mit dem Wiederaufnahmeantrag (und im weiteren Verlauf des Verfahrens) geltend gemachten Wiederaufnahmegründe den Gegenstand der behördlichen und gerichtlichen Prüfung (BVerwG, Urteil vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 -, juris Rn. 12, zur inhaltsgleichen Norm in § 51 Abs. 1 VwVfG; vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 30.11.2016 - 1 S 472/16 -, juris Rn. 33 , zu § 51 LVwVfG , m. w. N.).

    Rn. 78 (1) Eine Änderung der Sach- oder Rechtslage zugunsten des Betroffenen im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 LVwVfG liegt vor, wenn sich die für den ergangenen Verwaltungsakt entscheidungserheblichen Rechtsnormen oder tatsächlichen Grundlagen geändert haben, sodass die Änderung eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung erfordert oder doch ermöglicht (BVerwG, Urteile vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 -, juris Rn. 16, …und vom 26.01.2021 - 1 C 1.20 -, juris Rn. 24, jeweils zu § 51 Abs. 1 VwVfG).

    Sie liegt vor, wenn Tatsachen, die im Zeitpunkt des Erlasses des früheren Bescheides vorlagen und für die behördliche Entscheidung objektiv bedeutsam waren, nachträglich wegfallen oder wenn neue und für die Entscheidung erhebliche Tatsachen nachträglich eintreten (BVerwG, Urteile vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 -, juris Rn. 23, und vom 04.12.2001 - 4 C 2.00 -, juris).

    Ob neue Beweismittel im Sinne der Vorschrift eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden, ist auf der Grundlage der den bestandskräftigen Bescheid tragenden Rechtsauffassung zu beurteilen und nicht auf der Grundlage der heutigen Rechtsauffassung oder damaligen objektiven Rechtslage (BVerwG, Urteile vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 -, juris, …und vom 14.06.2017 - 8 C 7.16 -, juris Rn. 26 f., zur inhaltsgleichen Regelung in § 51 Abs. 1 VwVfG;… vgl. Engels in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, LVwVfG, 2. Aufl. 2019, § 51 Rn. 35).

    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit verdichtet sich das Ermessen der Behörde zugunsten des Betroffenen, wenn das Festhalten an dem bestandskräftigen Verwaltungsakt schlechthin unerträglich wäre, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 -, juris Rn. 36…, vom 26.01.2021 - 1 C 1.20 -, juris Rn. 33, m. w. N. …und vom 17.01.2007 - 6 C 32.06 -, juris Rn. 13; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 30.11.2016 - 1 S 472/16 -, juris Rn. 37 , m. w. N.).

    Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, dessen Rücknahme begehrt wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 20.04.2023 - 1 C 4.22 -, juris Rn. 36…, vom 26.01.2021 - 1 C 1.20 -, juris Rn. 34, m. w. N., …und vom 17.01.2007 - 6 C 32.06 -, juris Rn. 13, 15; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 27.01.2014 - 2 S 2567/13 -, juris Rn. 7 f.).

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