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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 49.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27406
BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 49.21 (https://dejure.org/2022,27406)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.2022 - 1 C 49.21 (https://dejure.org/2022,27406)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 2022 - 1 C 49.21 (https://dejure.org/2022,27406)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 11 Abs. 1, § ... 25 Abs. 4 Satz 2, § 25b Abs. 4 Satz 3, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4, § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 4 Satz 2, § 36 Abs. 2 Satz 2, § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 59; AufenthV § 56 Abs. 1 Nr. 8; AuslG § 19, § 23 Abs. 3 Halbs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; RL 2003/86/EG Art. 1, 2 Buchst. b, c, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2 Buchst. a, Art. 15 Abs. 1, 2 und 3 Satz 2
    Kein eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht des Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen nach Aufhebung der familiären Lebensgemeinschaft

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kein eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht des Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen nach Aufhebung der familiären Lebensgemeinschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 AufenthG, § 25 Abs 4 S 2 AufenthG, § 25b Abs 4 S 3 AufenthG, § 28 Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG, § 28 Abs 2 AufenthG
    Kein eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht des Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen nach Aufhebung der familiären Lebensgemeinschaft

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • doev.de PDF

    Kein eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht des Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen nach Aufhebung der familiären Lebensgemeinschaft

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 11 Abs 1; AufenthG 2004, § 25 Abs 4; AufenthG 2004, § 25b; AufenthG 2004, § 28 Abs 1; AufenthG 2004, § 28 Abs 2; AufenthG 2004, § 28 Abs 3; AufenthG 2004, § 31; Au... fenthG 2004, § 36 Abs 2; AufenthG 2004, § 59; GG, Art 3 Abs 1; AuslG, § 19; EGRL 86/2003
    Algerien: Kein eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht des Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen nach Aufhebung der familiären Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 28 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 31 Abs. 1 und 4 AufenthG vermittelt dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen nach Aufhebung der familiären Lebensgemeinschaft kein von deren Führung unabhängiges und damit eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht.

  • rechtsportal.de

    Verlängerung eines Aufenthaltsrechts als Anspruch eines ausländischen Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen nach Aufhebung der familiären Lebensgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de

    Kein eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht des Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen nach Aufhebung der familiären Lebensgemeinschaft

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht des Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen nach Aufhebung der familiären Lebensgemeinschaft

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht des Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen nach Aufhebung der familiären Lebensgemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der minderjährige Deutsche - und das eigenständige Aufenthaltsrecht eines Elternteils

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht des Elternteils eines minderjährigen ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kein eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht für ausländisches Elternteil nach Trennung - Kein eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht für ausländisches Elternteil nach Trennung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein eigenständig befristetes Aufenthaltsrecht für den ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen nach Aufhebung der familiären Lebensgemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 176, 329
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 49.21
    Beide Regelungen sind dem Interesse des minderjährigen ledigen Deutschen an der Familieneinheit mit seinem Elternteil, nicht jedoch einem eigenständigen Interesse des Elternteils an einem Zusammenleben mit dem Kind zu dienen bestimmt (…Welte, Aufenthaltsgesetz, Stand Juli 2022, § 28 AufenthG Rn. 338; vgl. in anderem Kontext auch BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - BVerwGE 146, 189 Rn. 20).

    Von dieser Ermächtigung hat der deutsche Gesetzgeber für den Personenkreis der Eltern im Sinne von § 36 Abs. 1 AufenthG keinen Gebrauch gemacht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - BVerwGE 146, 189 Rn. 20).

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung; …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 49.21
    Letztere erlaubt es dem Gesetzgeber im Übrigen, differenzierte Vorgaben für unterschiedliche Gruppen nachzugswilliger Ausländer zu treffen, die in einem Gesamtabgleich untereinander teilweise vorteilhafte und teilweise nachteilige Regelungen enthalten (vgl. in anderem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 - BVerwGE 144, 141 Rn. 34).

    Rn. 34 Die Richtlinie 2003/86/EG findet gemäß Art. 3 Abs. 3 i. V. m. Art. 1 und Art. 2 Buchst. c und d auf den Familiennachzug zu Deutschen schon keine Anwendung, da diese Unionsbürger und nicht Drittstaatsangehörige im Sinne des Art. 2 Buchst. a RL 2003/86/EG sind (BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 - BVerwGE 144, 141 Rn. 36).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 12 N 46.17

    Ausländischer Elternteil eines minderjährigen Deutschen; (kein) eigenständiges …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 49.21
    Der Tatbestand des § 31 AufenthG liefert keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Norm darüber hinaus auch Elternteilen minderjähriger lediger Deutscher ein Aufenthaltsrecht vermittelt (in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2017 - 12 N 46.17 - juris Rn. 5; OVG Münster…, Beschluss vom 19. November 2018 - 18 B 1520/18 u. a. - juris Rn. 6 ff.; OVG Hamburg…, Beschluss vom 2. April 2019 - 1 Bs 58/19 - juris Rn. 16).

    Da § 28 Abs. 3 AufenthG in der bis zum 31. Mai 2013 geltenden Fassung bereits auf § 31 und § 34 AufenthG und damit auf eigenständige befristete Aufenthaltsrechte ausländischer Ehegatten eines Deutschen und minderjähriger lediger ausländischer Kinder eines Deutschen nach Erreichen der Volljährigkeit verwies - die in der bis zum 31. Mai 2013 geltenden Fassung des § 28 Abs. 3 AufenthG enthaltene redaktionell fehlerhafte Verweisung auf § 35 AufenthG hat der Gesetzgeber zeitgleich mit der Einfügung des § 28 Abs. 3 Satz 2 AufenthG berichtigt (BT-Drs. 17/13536 S. 5) -, ist mit der Einfügung des § 28 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nur eine sehr begrenzte Lückenschließung erfolgt: Der Gesetzgeber hat damit nicht ein von der Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft unabhängiges und damit eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht begründet, sondern nur einen an das Erreichen der Volljährigkeit des vormals minderjährigen ledigen deutschen Kindes anknüpfenden und von diesem abgeleiteten Rechtsanspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Fortbestehens der familiären Lebensgemeinschaft und einer schulischen oder beruflichen Ausbildung des jungen Erwachsenen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2017 - 12 N 46.17 - und OVG Münster…, Beschluss vom 19. November 2018 - 18 B 1520/18 u. a. - juris Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2018 - 18 B 1520/18

    Erwerb eines eigenständigen Aufenthaltsrechts im Anschluss an eine …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 49.21
    Der Tatbestand des § 31 AufenthG liefert keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Norm darüber hinaus auch Elternteilen minderjähriger lediger Deutscher ein Aufenthaltsrecht vermittelt (in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. September 2017 - 12 N 46.17 - juris Rn. 5; OVG Münster, Beschluss vom 19. November 2018 - 18 B 1520/18 u. a. - juris Rn. 6 ff.; OVG Hamburg…, Beschluss vom 2. April 2019 - 1 Bs 58/19 - juris Rn. 16).

    Da § 28 Abs. 3 AufenthG in der bis zum 31. Mai 2013 geltenden Fassung bereits auf § 31 und § 34 AufenthG und damit auf eigenständige befristete Aufenthaltsrechte ausländischer Ehegatten eines Deutschen und minderjähriger lediger ausländischer Kinder eines Deutschen nach Erreichen der Volljährigkeit verwies - die in der bis zum 31. Mai 2013 geltenden Fassung des § 28 Abs. 3 AufenthG enthaltene redaktionell fehlerhafte Verweisung auf § 35 AufenthG hat der Gesetzgeber zeitgleich mit der Einfügung des § 28 Abs. 3 Satz 2 AufenthG berichtigt (BT-Drs. 17/13536 S. 5) -, ist mit der Einfügung des § 28 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nur eine sehr begrenzte Lückenschließung erfolgt: Der Gesetzgeber hat damit nicht ein von der Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft unabhängiges und damit eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht begründet, sondern nur einen an das Erreichen der Volljährigkeit des vormals minderjährigen ledigen deutschen Kindes anknüpfenden und von diesem abgeleiteten Rechtsanspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Fortbestehens der familiären Lebensgemeinschaft und einer schulischen oder beruflichen Ausbildung des jungen Erwachsenen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2017 - 12 N 46.17 - und OVG Münster, Beschluss vom 19. November 2018 - 18 B 1520/18 u. a. - juris Rn. 10).

  • OVG Hamburg, 02.04.2019 - 1 Bs 58/19

    Familiennachzug: Aufenthaltsrecht von ausländischen Eltern(-teilen) deutscher …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 49.21
    Der Tatbestand des § 31 AufenthG liefert keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Norm darüber hinaus auch Elternteilen minderjähriger lediger Deutscher ein Aufenthaltsrecht vermittelt (in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. September 2017 - 12 N 46.17 - juris Rn. 5; OVG Münster…, Beschluss vom 19. November 2018 - 18 B 1520/18 u. a. - juris Rn. 6 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 2. April 2019 - 1 Bs 58/19 - juris Rn. 16).

    Wird dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Ausländers ausnahmsweise der Zuzug zu diesem wegen einer außergewöhnlichen Härte gestattet, weil der schutzbedürftige minderjährige ledige Ausländer ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe dringend angewiesen ist, diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann und daher das Gewicht der grundrechtlich geschützten Bindungen zwischen dem Kind und einem Elternteil das einwanderungspolitische Interesse an der Begrenzung der Einwanderung zurückdrängt (BVerwG…, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15.12 - BVerwGE 147, 278 Rn. 12;… Hailbronner, in: Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Juni 2022, § 36 AufenthG Rn. 21), so ist der Gesetzgeber zwar nicht verpflichtet, aber auch nicht gehindert, in der Folge eines solchermaßen gestatteten Elternnachzuges ein eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht vorzusehen, ohne dass sich dies über Art. 3 Abs. 1 GG auf den regulären Nachzugsanspruch zu einem deutschen Kind nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG erstreckt (im Ergebnis ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 2. April 2019 - 1 Bs 58/19 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 49.21
    Rn. 37 Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit sowohl der auf § 59 AufenthG gründenden Abschiebungsandrohung als auch der Befristung des in § 11 Abs. 1 AufenthG in der bis zum 20. August 2019 geltenden Fassung noch vorgesehenen gesetzlichen Einreiseverbots für den Fall der Abschiebung, das regelmäßig, so auch hier, unionsrechtskonform als konstitutiver Erlass eines Einreiseverbots von bestimmter Dauer auszulegen ist (BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 47.20 - BVerwGE 173, 201 Rn. 10 m. w. N.) sind weder ersichtlich noch geltend gemacht.
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 49.21
    Rn. 27 Eine Norm verletzt Art. 3 Abs. 1 GG, wenn durch sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 - BVerfGE 133, 377 Rn. 76 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht; …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 49.21
    Wird dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Ausländers ausnahmsweise der Zuzug zu diesem wegen einer außergewöhnlichen Härte gestattet, weil der schutzbedürftige minderjährige ledige Ausländer ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe dringend angewiesen ist, diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann und daher das Gewicht der grundrechtlich geschützten Bindungen zwischen dem Kind und einem Elternteil das einwanderungspolitische Interesse an der Begrenzung der Einwanderung zurückdrängt (BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15.12 - BVerwGE 147, 278 Rn. 12;… Hailbronner, in: Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Juni 2022, § 36 AufenthG Rn. 21), so ist der Gesetzgeber zwar nicht verpflichtet, aber auch nicht gehindert, in der Folge eines solchermaßen gestatteten Elternnachzuges ein eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht vorzusehen, ohne dass sich dies über Art. 3 Abs. 1 GG auf den regulären Nachzugsanspruch zu einem deutschen Kind nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG erstreckt (im Ergebnis ebenso OVG Hamburg…, Beschluss vom 2. April 2019 - 1 Bs 58/19 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 49.21
    Rn. 9 Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei auf die Verpflichtung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels gerichteten Verpflichtungsklagen grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31.14 - BVerwGE 153, 353 Rn. 9).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer; …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 49.21
    Sofern ein solches eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht für einen Zeitraum in der Vergangenheit begehrt wird, ist hinsichtlich der Sach- und Rechtslage auf den jeweils von der Antragstellung umfassten Erteilungszeitraum abzustellen (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 - BVerwGE 134, 124 Rn. 19).
  • BVerwG, 27.04.2021 - 1 C 45.20

    Zu den Anforderungen an eine Ausnahme von dem Regelausschlussgrund des § 36a Abs. …

  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 27.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Dublin-Regelungen; …

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 7 ME 23/03

    Aufenthaltserlaubnis; Härte; Kindeswohl

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2026 - 12 S 1677/25

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Versagungsgründe; Straftat von …

    Rn. 29 1. Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Klagebegehrens ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (…BVerwG, Urteile vom 27.02.2025 - 1 C 13.23 -, juris Rn. 12…, vom 29.08.2024 - 1 C 9.23 -, juris Rn. 13, vom 11.10.2022 - 1 C 49.21 -, juris Rn. 9 …und vom 17.12.2015 - 1 C 31.14 -, juris Rn. 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2023 - 7 B 10122/23

    Anspruch eines Elternteils auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    Sofern ein befristetes Aufenthaltsrecht jedoch für einen Zeitraum in der Vergangenheit begehrt wird, ist hinsichtlich der Sach- und Rechtslage auf den jeweils von der Antragstellung umfassten Erteilungszeitraum abzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Oktober 2022 - 1 C 49/21 -, juris, Rn. 9 …und vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31/14 -, BVerwGE 153, 353 = juris, Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 31. Mai 2018 - OVG 11 B 18.16 -, juris, Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2025 - 3 B 20.24

    Kein Anspruch auf Elternnachzug nach Einbürgerung eines Flüchtlings

    Auch hier gilt, dass das nach dem Wortlaut der Vorschrift "zur Ausübung der Personensorge" gewährte Aufenthaltsrecht der Eltern auf den Zeitraum bis zur Volljährigkeit ihres deutschen Kindes begrenzt ist und das Aufenthaltsgesetz den nachgezogenen Eltern bei Volljährigkeit des Kindes kein eigenständiges Aufenthaltsrecht gewährt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 C 49.21 - juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2025 - 13 ME 44/25

    Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

    So ist etwa, wenn die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum in der Vergangenheit beantragt wird, hinsichtlich der Sach- und Rechtslage auf den jeweils von der Antragstellung umfassten Erteilungszeitraum abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2022 - BVerwG 1 C 49.21 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Damit hat der Gesetzgeber eine begrenzte Weitergeltung des Aufenthaltsrechts ermöglicht, die untrennbar mit dem ursprünglichen Aufenthaltszweck und dessen Fortsetzung bei Erreichung der Volljährigkeit verknüpft ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2022 - BVerwG 1 C 49.21 -, juris Rn. 17;… OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.3.2023 - 7 B 10122/23.OVG -, juris Rn. 6 ff. jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 06.08.2024 - 19 B 23.924

    Ausweisung, Erschleichen eines Aufenthaltstitels, Eheliche Lebensgemeinschaft, …

    Das (Fort-)Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft ist eine für die Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erhebliche Tatsache, weil die Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 AufenthG gemäß § 27 Abs. 1 AufenthG dem Zweck der Herstellung oder Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Familienangehörigen und damit durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundrechtlich geschützten Interessen dient (…vgl. Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 28 Rn. 6; vgl. auch BVerwG, U.v. 11.10.2022 - 1 C 49.21 - juris Rn. 23 zu § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG).
  • VG Düsseldorf, 24.07.2026 - 7 K 5715/25
    Rn. 48 Vgl. zum Verständnis der Vorschrift auch BVerwG, Urteil vom 11.10.2022, - 1 C 49.21 -, juris Rn. 17.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2024 - 12 S 1025/23

    Vollziehbarkeit oder Bestandskraft des Einreise- und Aufenthaltsverbotes für …

    Rn. 9 a) Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei auf die Verpflichtung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels gerichteten Verpflichtungsklagen grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (BVerwG, Urteil vom 11.10.2022 - 1 C 49.21 -, BVerwGE 176, 329 Rn. 9).
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