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Weitere Entscheidung unten: AG Künzelsau, 16.06.2021

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,45899
OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21 (https://dejure.org/2022,45899)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.11.2022 - 1 C 87/21 (https://dejure.org/2022,45899)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. November 2022 - 1 C 87/21 (https://dejure.org/2022,45899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 BauGB § 215 BImSchG § 41 BImSchG § 43 16. BImSchV
    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Verkehrslärm; Ewigkeitsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrollantrag eines Plannachbarn auf Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans 'Wohnquartier Großstädteln' wegen der Befürchtung einer erhöhten Verkehrslärmbelastung durch die Erweiterung der bisher im Bereich seines Hausgrundstücks

  • rechtsportal.de

    Normenkontrollantrag eines Plannachbarn auf Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans 'Wohnquartier Großstädteln' wegen der Befürchtung einer erhöhten Verkehrslärmbelastung durch die Erweiterung der bisher im Bereich seines Hausgrundstücks

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21
    Ob Maßnahmen des aktiven Schallschutzes für Bestandsbebauung zu ergreifen sind, hängt als Ergebnis einer gebundenen Entscheidung davon ab, ob die in § 41 BImSchG genannten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind (wie BVerwG, Urt. v. 28. Januar 1999, BVerwGE 108, 248, Leitsatz 2).

    Bei Anwendung der vom 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (u. a. Urt. v. 28. Januar 1999 - 4 CN 5.98 -, juris) für die Überprüfung von Bebauungsplänen entwickelten Grundsätze, denen der Normenkontrollsenat folgt, eröffnen § 41 BImSchG und die auf der Grundlage von § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG erlassene 16. BImSchV jedoch keinen planerischen Gestaltungsspielraum.

    Ob auf Maßnahmen des aktiven Schallschutzes auch aus Gründen der Landschafts- oder Stadtbildpflege verzichtet werden kann, wurde vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts dagegen ausdrücklich offengelassen (Beschl. v. 28. Januar 1999 a. a. O., Rn. 35).

    Dies rechtfertigt hier ein Absehen von Maßnahmen des aktiven Schallschutzes (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Januar 1999 - 4 CN 5.98 -, juris 35) auf beiden Seiten der Grenze des Plangebiets im Bereich der Z.

  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10

    Bebauungsplan; Festsetzung der Grundfläche; Fehler im Abwägungsvorgang; Hinweis …

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21
    Rn. 56 Die Jahresfrist des § 215 Abs. 1 BauGB ist hier mit der Bekanntmachung des Bebauungsplans im städtischen Amtsblatt vom 19. November 2020 wirksam in Lauf gesetzt worden; insbesondere enthielt die Bekanntmachung die nach § 215 Abs. 2 BauGB erforderlichen Hinweise (zu den Anforderungen: BVerwG, Urt. v. 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 -, juris Rn. 14 ff.;… SächsOVG, NK-Urt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, juris Rn. 85 f.) und den - schon nach § 10 Abs. 3 Satz 3 BauGB für eine ordnungsgemäße Ersatzbekanntmachung unverzichtbaren Hinweis (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. Juni 2010 - 4 BN 55.09 -, juris Rn. 13 m. w. N.) - darauf, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.

    Dabei geht der Normenkontrollsenat mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 -, juris Rn. 27;… Beschl. v. 16. Dezember 2014 - 4 BN 25.14 -, juris Rn. 6;… ebenso bereits SächsOVG, NK-Urt. v. 27. April 2017 - 1 C 12/15 -, juris Rn. 35) davon aus, dass die Rügefrist nur dann gewahrt ist, wenn das Vorbringen rechtzeitig bei der Gemeinde eingegangen ist, wie es dem Wortlaut des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB entspricht und dem Regelungszweck der Norm Rechnung trägt, dass die Gemeinde als Adressatin der schriftlichen Einwendung Gelegenheit erhalten soll, in Kenntnis des die Verletzung begründenden Sachverhalts zu überprüfen, ob eine Fehlerheilung erforderlich ist (so BVerwG, Urt. v. 14. Juni 2012 a. a. O.).

    Rechtlich ist ein Abwägungsergebnis nur dann zu beanstanden, wenn selbst eine abwägungsfehlerfrei durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (…vgl. BVerwG, Urt. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22; Urt. v. 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 -, juris Rn. 28;… SächsOVG, NK Urt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4.13 -, juris Rn. 109).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21
    Dies werde von der Antragsgegnerin als Plangeberin im Rahmen einer Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB "akzeptiert" (S. 15), weil die mit dem Bebauungsplan festgesetzten passiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, Ausrichtung der Baukörper und schutzbedürftigen Aufenthaltsräume, "Anpassung" der Lüftungseinrichtungen) das Ruhebedürfnis der Grundstücksnutzer während der Tages- und Nachtzeit bei Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 18. Dezember 1990 - 4 N 6.88 -, Leitsatz 4) entwickelten Maßstäbe, nach denen eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 um 5 dB(A) das Ergebnis einer fehlerfreien Abwägung sein könne, ausreichend berücksichtigt werde.

    "Welche Lärmbelastung einem Wohngebiet unterhalb der Grenze zu Gesundheitsgefahren (Hinweis des SächsOVG: 70 dB(A) tags und 60 dB (A) nachts) zugemutet werden darf, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls; die Orientierungswerte der DIN 18005-1 "Schallschutz im Städtebau" können (…) zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Wohngebiets im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden (Beschl. v. 18. Dezember 1990 - 4 N 6.88 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 50 = BRS 50 Nr. 25).

    Dies zeigt zugleich, dass ein derartiges Planungsergebnis nicht von vornherein unter Hinweis auf die eine planende Gemeinde ohnehin rechtlich nicht bindende DIN 18005 (vgl. Beschl. v. 18. Dezember 1990 - 4 N 6.88 - a. a. O. und v. 26. Mai 2004 - 4 BN 24.04 -, BRS 67 Nr. 29) als rechtlich unzulässig eingestuft werden kann.

  • OVG Sachsen, 27.04.2017 - 1 C 12/15

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Antragsbefugnis; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21
    Rn. 50 2.2 Bundesrechtlich richtet sich die Wirksamkeit des angegriffenen Bebauungsplans nach den Planerhaltungsregeln der §§ 214, 215 BauGB (…vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 -, juris Rn. 29), an deren Vereinbarkeit mit Unionsrecht nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. NK-Urt. v. 27. April 2017 - 1 C 12/15 -, juris Rn. 31) jedenfalls insoweit keine Zweifel bestehen, als der jeweilige Bebauungsplan - wie hier - nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 8. Dezember 2016 - 4 CN 4.16 -, juris Rn. 30;… VGH BW, Beschl. v. 5. September 2016 - 11 S 1255/14 -, juris Rn. 50; zur Abgrenzung: BVerwG, Beschl. v. 14. März 2017 - 4 CN 3.16 -, juris [über das Vorabentscheidungsersuchen C-206/17 hat der EuGH nach Rücknahme des Normenkontrollantrags nicht mehr entschieden]).

    Die Rügefrist von einem Jahr seit der - gemäß § 215 Abs. 2 BauGB mit einem Hinweis auf die Rechtsfolgen zu versehenden - ortsüblichen Bekanntmachung (§ 10 Abs. 3 BauGB) der planenden Gemeinde ermöglicht auch in zeitlicher Hinsicht einen angemessenen und effektiven gerichtlichen Schutz, zumal die rechtsgestaltende Wirkung der empfangsbedürftigen Rüge zeitlich unbeschränkt zu Gunsten von jedermann (inter omnes) gilt, also nicht nur im Prozessrechtsverhältnis der Beteiligten eines bestimmten gerichtlichen Verfahrens (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 27. April 2017 - 1 C 12/15 -, juris Rn. 35 m. w. N.).

    Dabei geht der Normenkontrollsenat mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 -, juris Rn. 27;… Beschl. v. 16. Dezember 2014 - 4 BN 25.14 -, juris Rn. 6; ebenso bereits SächsOVG, NK-Urt. v. 27. April 2017 - 1 C 12/15 -, juris Rn. 35) davon aus, dass die Rügefrist nur dann gewahrt ist, wenn das Vorbringen rechtzeitig bei der Gemeinde eingegangen ist, wie es dem Wortlaut des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB entspricht und dem Regelungszweck der Norm Rechnung trägt, dass die Gemeinde als Adressatin der schriftlichen Einwendung Gelegenheit erhalten soll, in Kenntnis des die Verletzung begründenden Sachverhalts zu überprüfen, ob eine Fehlerheilung erforderlich ist (…so BVerwG, Urt. v. 14. Juni 2012 a. a. O.).

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21
    Rn. 65 Für die strengeren Orientierungswerte der DIN 18005, die die Antragsgegnerin ausweislich der Begründung des angegriffenen Bebauungsplans für das neue Plangebiet zugrunde gelegt hat (…vgl. OVG NRW, NK-Urt. v. 24. November 2008 - 7 D 109/07.NE -, juris Rn. 121 ff.), ist es in der Rechtsprechung des Bundeverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 18. Dezember 1990 - 4 BN 6.88 -, Leitsatz 4 und Rn. 29; Urt. v. 22. März 2007 - 4 CN 2.06 -, juris Rn. 15) anerkannt, dass selbst Überschreitungen von 10 dB(A) nicht notwendigerweise die Fehlerhaftigkeit des Abwägungsergebnisses zur Folge haben.

    Im Urteil vom 22. März 2007 (a. a. O.) führte das Bundesverwaltungsgerichts dazu aus:.

  • BVerwG, 30.11.2006 - 4 BN 14.06

    Grundsätze für die Konfliktbewältigung im Zusammenhang mit durch die …

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21
    Straße im Bereich der Bestandsbebauung sind vielmehr die höheren Grenzwerte der 16. BImSchV (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. November 2006 - 4 BN 14.06 -, juris 5;… OVG NRW, NK-Urt. v. 24. November 2009 - 7 D 10/07.NE -, juris Rn. 123;… Wahlhäuser, in: Bischopink/Külpmann/Wahlhäuser, Der sachgerechte Bebauungsplan, 5. Aufl., Rn. 940).

    Rn. 68 Die Auswirkungen der planbedingten Verkehrsbelastungen außerhalb des Plangebiets, sei es durch Lärm oder durch andere Auswirkungen des Straßenverkehrs, gehören zu den abwägungserheblichen Belangen nach § 1 Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 Nr. 1 und 7 BauGB (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. November 2006 - 4 BN 14.06 -, juris Rn. 4 m. w. n.).

  • BVerwG, 14.03.2017 - 4 CN 3.16

    EuGH soll über die Zulässigkeit von Planerhaltungsvorschriften bei …

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21
    Rn. 50 2.2 Bundesrechtlich richtet sich die Wirksamkeit des angegriffenen Bebauungsplans nach den Planerhaltungsregeln der §§ 214, 215 BauGB (…vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 -, juris Rn. 29), an deren Vereinbarkeit mit Unionsrecht nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (…vgl. NK-Urt. v. 27. April 2017 - 1 C 12/15 -, juris Rn. 31) jedenfalls insoweit keine Zweifel bestehen, als der jeweilige Bebauungsplan - wie hier - nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 8. Dezember 2016 - 4 CN 4.16 -, juris Rn. 30;… VGH BW, Beschl. v. 5. September 2016 - 11 S 1255/14 -, juris Rn. 50; zur Abgrenzung: BVerwG, Beschl. v. 14. März 2017 - 4 CN 3.16 -, juris [über das Vorabentscheidungsersuchen C-206/17 hat der EuGH nach Rücknahme des Normenkontrollantrags nicht mehr entschieden]).

    Diesen unionsrechtlichen Anforderungen (…vgl. EuGH, Urt. v. 19. Mai 2011 - C- 452/09 -, juris Rn. 16;… Urt. v. 16. April 2015 - C-570/13 -, juris Rn. 37;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 3. November 2020 - 9 A 7.19 -, juris Rn. 22 f.) werden entgegen der nicht weiter untersetzten Rechtsauffassung der Antragsteller, die mit ihrer Antragsbegründung stichwortartig auf den Auslegungsgrundsatz des "effet utile" verweisen - durch die verfahrensrechtliche Rügeobliegenheit nach § 215 BauGB gewahrt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. März 2017 - 4 CN 3.16 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 29.10.2020 - 4 CN 9.19

    Begründungsfrist für einen Normenkontrollantrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21
    Diese Voraussetzung ist für beide Antragsteller mit ihrem im Einzelnen näher dargelegten Vorbringen erfüllt, die Antragsgegnerin habe durch die Festsetzung der als Durchgangsstraße vorgesehenen Planstraße A im unmittelbar angrenzenden Plangebiet das subjektive Recht auf gerechte Abwägung der eigenen Belange aus § 1 Abs. 7 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Oktober 2020 - 4 CN 9.19 -, juris Rn. 18 m. w. N.) verletzt, indem sie die von der Planung betroffenen Lärmschutzbelange der Antragsteller zu deren Lasten fehlerhaft abgewogen habe (…vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 14. Juli 2021 - 1 C 4/20 -, juris Rn. 58).

    Rn. 47 Auf einen zulässigen Normenkontrollantrag ist das Normenkontrollgericht verpflichtet, den angegriffenen Bebauungsplan auch ohne entsprechende Rügen im Antragsvorbringen unter jedem denkbaren Gesichtspunkt auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen; ein ungeschriebenes Verbot der "ungefragten Fehlersuche" wäre mit der Ausgestaltung der Normenkontrolle als objektives Rechtsbeanstandungsverfahren unvereinbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Oktober 2020 - 4 CN 9.19 -, juris 12;… Beschl. v. 31. Januar 2022 - 4 BN 42/21 -, juris Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Plannachbar; Abwägungsgebot; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21
    Dafür reicht es aus, wenn der jeweilige Antragsteller hinreichend substanziiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die zur gerichtlichen Prüfung gestellten Rechtssätze oder deren Anwendung in eigenen subjektiven Rechten verletzt wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, juris Rn. 12; SächsOVG, NK-Urt. v. 15. Mai 2018 - 1 C 13/17 -, juris Rn. 30 jeweils m. w. N.).

    Einen solchen Schutz genießt das Interesse am Fortbestand eines bestehenden städtebaulichen Zustands im Regelfall ohnehin nicht (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 15. Mai 2018 - 1 C 13/17 -, juris Rn. 32 ff. m. w. N. für einen "unverbauten Blick" in Ortsrandlage).

  • OVG Sachsen, 07.04.2022 - 1 C 1/20

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Abwägungsgebot; Typenzwang; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21
    Auf eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms können sich die Antragsteller als Plannachbarn ungeachtet dessen berufen, dass sie nicht Eigentümer, sondern Erbbauberechtigte des von ihnen bewohnten Hausgrundstücks sind (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 7. April 2002 - 1 C 1/20 -, juris Rn. 21 f.;… zu Erbbauberechtigten vgl. VGH BW, NK-Urt. v. 7. April 2022 - 8 S 847/21 -, juris Rn. 39 jeweils m. w. N.).

    Daran fehlt es bei geringwertigen oder mit einem Makel behafteten Interesse sowie bei solchen Belangen, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht oder solchen, die für die planende Gemeinde bei ihrer Abwägungsentscheidung nicht erkennbar waren (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Juni 2020 - 4 BN 51.19 -, juris Rn. 18;… Beschl. v. 16. September 202 - 4 BN 30.22 -, juris Rn. 4; SächsOVG, NK-Urt. v. 7. April 2022 - 1 C 1/20 -, juris Rn. 21 jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 13.02.2014 - 1 C 4.13

    Asylbewerber; Asylverfahren; atypischer Fall; Auslegung; Bedürftigkeit; …

  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und …

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Straßenplanung durch Bebauungsplan - Planfeststellungsersetzende Bebauungsplanung …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2021 - 8 S 949/19

    Beschleunigtes Planverfahren zur Überplanung einer Außenbereichsinsel

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …

  • BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04

    Methodik der Ermittlung der Bodenwerterhöhung nach Durchführung städtebaulicher …

  • BVerwG, 03.06.2010 - 4 BN 55.09

    Bekanntmachung und Bereithalten eines Bebauungsplans

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 1 KN 265/05

    Schutz des Interesses eines Handeltreibenden vor der Verschonung von die …

  • BVerwG, 26.05.2004 - 4 BN 24.04

    Abwägung bei Ruhestörung durch Freibad

  • BVerwG, 16.12.2014 - 4 BN 25.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines …

  • OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13

    Wasserrechtliches Verbot der Ausweisung "neuer Baugebiete" in festgesetzten …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2008 - 7 D 109/07

    Wirksamkeit des Bebauungsplans hinsichtlich der Zulässigkeit einer …

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit; …

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 CN 4.16

    Antragsänderung; Baugrundstück; Bebauungsplan der Innenentwicklung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2022 - 8 S 847/21

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; fehlerhafte …

  • EuGH, 16.04.2015 - C-570/13

    Gruber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU - …

  • OVG Sachsen, 14.07.2021 - 1 C 4/20

    Ausgleich; Eingriff in Natur und Landschaft; Ufer; Gewässerrandstreifen

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1255/14

    Normenkontrolle eines Bebauungsplanes und Umweltverträglichkeitsprüfung

  • BVerwG, 15.06.2020 - 4 BN 51.19

    Antragsbefugnis bei Normenkontrollanträgen; mittelbar Betroffener

  • BVerwG, 31.01.2022 - 4 BN 42.21

    Fehlerhaftes Absehen von einer mündlichen Verhandlung im Normenkontrollverfahren

  • EuGH, 19.05.2011 - C-452/09

    Iaia u.a. - Richtlinie 82/76/EWG - Niederlassungsfreiheit und freier …

  • OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09

    Möglichkeit der ortsrechtlichen Ausgestaltung des baurechtlichen …

  • BVerwG, 16.09.2022 - 4 BN 30.22

    Ermittlungspflichten der Gemeinde nach § 2 Abs. 3 BauGB

  • OVG Sachsen, 06.11.2025 - 1 C 4/10

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; private Grünfläche; ungefragte Fehlersuche; …

    Begrenzt wird die gerichtliche Prüfung allerdings durch Planerhaltungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, nach denen bestimmte Verstöße gegen formelles oder materielles Recht nicht zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans führen (SächsOVG, Nk-Urt. v. 24. November 2022 - 1 C 87/21 -, juris Rn. 47).

    Rn. 31 a) Bundesrechtlich richtet sich die Wirksamkeit des angegriffenen Bebauungsplans nach den Planerhaltungsregeln der §§ 214, 215 BauGB (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 24. November 2022 - 1 C 87/21 -, juris Rn. 50).

    Rn. 32 Da die von der Antragstellerin vorrangig geltend gemachten Mängel des Abwägungsvorgangs nicht innerhalb der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB schriftlich gegenüber der Gemeinde gerügt wurden, beschränkt sich die Prüfung auf die von § 215 Abs. 1 Nr. 1, 3 BauGB nicht erfassten Ewigkeitsfehler, insbesondere auf Mängel des Abwägungsergebnisses (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 24. November 2022 - 1 C 87/21 -, juris Rn. 49 ff.).

    Rn. 36 Rechtlich ist ein Abwägungsergebnis nur dann zu beanstanden, wenn selbst eine abwägungsfehlerfrei durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (…vgl. BVerwG, Urt. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22;… Urt. v. 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 -, juris Rn. 28; SächsOVG, NK-Urt. v. 24. November 2022 - 1 C 87/21 -, juris Rn. 49 ff.).

  • OVG Sachsen, 30.03.2026 - 1 B 189/25

    Ergänzungssatzung; Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; …

    Dafür reicht es aus, wenn der jeweilige Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die zur gerichtlichen Prüfung gestellten Rechtssätze oder deren Anwendung in eigenen subjektiven Rechten verletzt wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, juris Rn. 12;… BVerwG, Urt. v. 30. April 2004 - 4 CN 1.03 -, juris Rn. 9;… SächsOVG, NK-Urt. v. 15. Mai 2018 - 1 C 13/17 -, juris Rn. 30 m. w. N.; NK-Urt. v. 24. November 2022 - 1 C 87/21 -, juris Rn. 43).

    Rn. 29 Rechtlich ist ein Abwägungsergebnis nur dann zu beanstanden, wenn selbst eine abwägungsfehlerfrei durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (…vgl. BVerwG, Urt. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22;… Urt. v. 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 -, juris Rn. 28; SächsOVG, NK-Urt. v. 24. November 2022 - 1 C 87/21 -, juris Rn. 62;… NK-Urt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4.13 -, juris Rn. 109;… NK-Urt. v. 6. November 2025 - 1 C 4/10 -, Rn. 36 bis 38, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

    In einem solchen Fall sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit der planenden Gemeinde unabhängig vom Vorliegen weiterer Mängel überschritten, was zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führt (SächsOVG, NK-Urt. v. 24. November 2022 - 1 C 87/21 -, juris Rn. 62).

  • OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22

    Abwägungsgebot; Ausfertigung; Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; …

    Rn. 73 Bundesrechtlich richtet sich die Wirksamkeit des angegriffenen Bebauungsplans nach den Planerhaltungsregeln der §§ 214, 215 BauGB (…vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 -, juris Rn. 29; NK-Urt. v. 24. November 2022 - 1 C 87/21 - , juris Rn. 50).
  • OVG Sachsen, 09.07.2026 - 1 C 18/23

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Plannachbar; landwirtschaftliche Nutzung; …

    Begrenzt wird die gerichtliche Prüfung allerdings durch Planerhaltungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, nach denen bestimmte Verstöße gegen formelles oder materielles Recht nicht zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans führen (SächsOVG, Nk-Urt. v. 24. November 2022 - 1 C 87/21 -, juris Rn. 47).
  • OVG Sachsen, 28.10.2024 - 1 C 24/22

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Eingeschränktes Gewerbegebiet; …

    Findet mithin das Trennungsgebot vorliegend für das Plangebiet keine Anwendung, kann offenbleiben, inwiefern die Werte der DIN 18005 im Rahmen des § 50 BImSchG einen weitergehenden Schutz vermitteln (vgl. hierzu SächsOVG, NK-Urt. v. 24. November 2022 - 1 C 87/21 -, juris Rn. 65 f. m. w. N.;… Wahlhäuser, in: Bischopink/Külpmann/Wahlhäuser, Der sachgerechte Bebauungsplan, 5. Aufl., S. 404 und Rn. 906 ff.;… zum Schutzbedürfnis von Kleingartenanlagen s. BVerwG, Urt. v. 12. Juni 2024 - 11 A 13.23 -, juris Rn. 39 m. w. N.;… s. auch OVG Hamburg, Urt. v. 27. April 2016 - 2 E 20/13.N - , juris Rn. 72 ff. m. w. N. bezüglich Dauerkleingärten).
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Rechtsprechung
   AG Künzelsau, 16.06.2021 - 1 C 87/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,63209
AG Künzelsau, 16.06.2021 - 1 C 87/21 (https://dejure.org/2021,63209)
AG Künzelsau, Entscheidung vom 16.06.2021 - 1 C 87/21 (https://dejure.org/2021,63209)
AG Künzelsau, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 1 C 87/21 (https://dejure.org/2021,63209)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann kann die Aufhebung einer Stockwerksgemeinschaft verlangt werden?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Versteigerung von Stockwerkseigentum (IVR 2022, 106)

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