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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.1991 - 1 CB 47.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3790
BVerwG, 22.01.1991 - 1 CB 47.90 (https://dejure.org/1991,3790)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1991 - 1 CB 47.90 (https://dejure.org/1991,3790)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1991 - 1 CB 47.90 (https://dejure.org/1991,3790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Bestellung eines Vertreters für einen prozessunfähigen Kläger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 22.05.1974 - VIII C 9.73

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflegers bei einem prozessunfähigen …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 CB 47.90
    (BVerwGE 23, 15 [BVerwG 03.12.1965 - VII C 90/61]; Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 12; Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 7 B 143.77 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 14; Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 2 B 127.86 - Buchholz 303 § 57 ZPO Nr. 2).

    Denn auch nach Abweisung der Klage ist er nicht gehindert, seinen Antrag durch seinen (inzwischen bestellten) gesetzlichen Vertreter oder, wenn er wie hier mittlerweile prozeßfähig geworden ist (vgl. Art. 1 § 68 Abs. 1 des am 1. Januar 1991 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 - BGBl. I S. 1354 -), selbst zu stellen und notfalls vor Gericht zu verfolgen (Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - a.a.O.).

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2.83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 CB 47.90
    Für die Berufungsinstanz bleibt es demgegenüber bei der getroffenen Kostenentscheidung, weil insoweit eine rückwirkende Genehmigung der Prozeßführung nicht in Betracht kommt (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - BVerwGE 69, 380 [BGH 17.04.1984 - GmS-OGB - 2/83]).
  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70

    Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 CB 47.90
    Das Revisionsgericht ist nicht gehindert, die Folgerungen nachzuprüfen, die die Vorinstanz aus der durch die Vorentscheidung geschaffenen Prozeßlage für die Entscheidung gezogen hat (BVerwGE 39, 319 [BVerwG 17.02.1972 - VIII C 84/70]).
  • BVerwG, 05.06.1968 - V C 147.67

    Behandlung des Prozessunfähigen im Rahmen der Betreuungsverwaltung - Gewährung …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 CB 47.90
    Ansprüche wegen dieser Behinderung sollen nicht an dem Fehlen der Prozeßfähigkeit scheitern (BVerwGE 25, 36 [BVerwG 31.08.1966 - V C 223/65]; 30, 24 [BVerwG 05.06.1968 - V C 116/67]).
  • BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 830/81

    Gebrechlichkeitspflegschaft bei potentieller Geschäftsurfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 CB 47.90
    Grundgedanke der Vorschrift ist es, daß die Geltendmachung von Rechten nicht an der Vertretungslosigkeit des Gegners scheitern darf (BGHZ 93, 1 [BGH 07.11.1984 - IVb ZB 830/81];… Baumbach-Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 48. Aufl. 1990, § 57 ZPO Anm. 1 c).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 1 B 133.82

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Nachprüfung einer Sache bei …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 CB 47.90
    Zu diesen Vorentscheidungen gehören auch Beschlüsse der Oberverwaltungsgerichte, mit denen die - gemäß § 94 VwGO bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich im Ermessen des Gerichts stehende - Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird (Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 1 B 133.82 - Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 03.12.1965 - VII C 90.61

    Verfahren bei Prozeßunfähigkeit des Klägers durch Geisteskrankheit

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 CB 47.90
    (BVerwGE 23, 15 [BVerwG 03.12.1965 - VII C 90/61]; Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 12; Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 7 B 143.77 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 14; Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 2 B 127.86 - Buchholz 303 § 57 ZPO Nr. 2).
  • BVerwG, 08.08.1984 - 9 CB 828.82

    Bindung des Tatsachengerichts an die revisionsgerichtliche Beurteilung im …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 CB 47.90
    Demgemäß ermöglicht eine Verfahrensrüge, die sich auf eine derartige Vorentscheidung bezieht, für sich nicht die Zulassung der Revision (vgl. Beschluß vom 8. August 1984 - BVerwG 9 CB 828.82 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 63.79

    Rechtmäßigkeit einer auf Dauer ausgelegten Gewerbeuntersagung - Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 CB 47.90
    Zur Auferlegung der Kosten des Verfahrens an den Prozeßbevollmächtigten des Klägers macht die Beschwerde keinen Revisionszulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 VwGO geltend, sondern beanstandet lediglich die Entscheidung als unrichtig (vgl. im übrigen Beschluß vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 63.79 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 55).
  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 223.65
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1991 - 1 CB 47.90
    Ansprüche wegen dieser Behinderung sollen nicht an dem Fehlen der Prozeßfähigkeit scheitern (BVerwGE 25, 36 [BVerwG 31.08.1966 - V C 223/65]; 30, 24 [BVerwG 05.06.1968 - V C 116/67]).
  • BVerwG, 09.12.1986 - 2 B 127.86

    Nichtzulassung einer Revision - Prozessfähigkeit eines Klägers - Anspruch auf …

  • BVerwG, 21.08.1979 - 7 B 143.77

    Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage

  • BVerwG, 15.10.1980 - 5 C 46.78
  • BVerwG, 01.07.2010 - 5 B 25.10

    "Sprungrechtsbeschwerde" zur Überprüfung instanzieller Zuständigkeiten

    Die Voraussetzungen, unter denen nach den genannten Bestimmungen ein Prozesspfleger bestellt werden kann, liegen auch dann nicht vor, wenn man über den Wortlaut der Norm hinaus die Bestellung eines Vertreters für prozessunfähige Kläger für möglich hält (vgl. Beschluss vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 CB 47.90 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 21).

    Fehlt es erkennbar an den Sachgrundlagen und ist das Verfahrensbegehren offensichtlich unbegründet, ist für die analoge Heranziehung dieser Beiordnungsvorschriften kein Raum (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1991 a.a.O. und vom 2. September 1999 - BVerwG 3 B 110.99 -).

  • BVerwG, 01.07.2010 - 5 B 29.10

    "Sprungrechtsbeschwerde" zur Überprüfung instanzieller Zuständigkeiten

    Die Voraussetzungen, unter denen nach den genannten Bestimmungen ein Prozesspfleger bestellt werden kann, liegen auch dann nicht vor, wenn man über den Wortlaut der Norm hinaus die Bestellung eines Vertreters für prozessunfähige Kläger für möglich hält (vgl. Beschluss vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 CB 47.90 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 21).

    Fehlt es erkennbar an den Sachgrundlagen und ist das Verfahrensbegehren offensichtlich unbegründet, ist für die analoge Heranziehung dieser Beiordnungsvorschriften kein Raum (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1991 a.a.O. und vom 2. September 1999 - BVerwG 3 B 110.99 -).

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2026 - 8 PA 23/26

    Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin wegen rechtmäßiger erstinstanzlicher …

    Für eine Aktivpartei kommt die Bestellung eines Prozess- bzw. Verfahrenspflegers gemäß § 57 Abs. 1 ZPO aufgrund der abweichenden Interessenlage grundsätzlich nicht in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 22.1.1991 - BVerwG 1 CB 47/90 -, juris Rn. 4; BFH…, Beschluss vom 10.3.2016 - X S 47/15 -, juris Rn. 14; Nds. OVG…, Beschluss vom 23.5.2018 - 13 ME 170/18 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 9.10.2024 - 2 LA 170/24 -, juris Rn. 22).

    Eine analoge Anwendbarkeit des § 57 Abs. 1 VwGO auf andere Fallkonstellationen der prozessunfähigen Aktivpartei ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang nicht anerkannt worden (vgl. etwa BVerwG…, Beschluss vom 9.12.1986 - BVerwG 2 B 127/86 -, juris Rn. 5 [für die Erhebung beamtenrechtlicher Ansprüche]; BVerwG, Beschluss vom 22.1.1991 - BVerwG 1 CB 47/90 -, juris Rn. 4, 5 [für den Fall einer auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gerichteten Untätigkeitsklage eines noch nicht volljährigen und damit prozessunfähigen Klägers]).

  • BVerwG, 01.07.2010 - 5 B 26.10

    "Sprungrechtsbeschwerde" zur Überprüfung instanzieller Zuständigkeiten

    Die Voraussetzungen, unter denen nach den genannten Bestimmungen ein Prozesspfleger bestellt werden kann, liegen auch dann nicht vor, wenn man über den Wortlaut der Norm hinaus die Bestellung eines Vertreters für prozessunfähige Kläger für möglich hält (vgl. Beschluss vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 CB 47.90 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 21).

    Fehlt es erkennbar an den Sachgrundlagen und ist das Verfahrensbegehren offensichtlich unbegründet, ist für die analoge Heranziehung dieser Beiordnungsvorschriften kein Raum (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1991 a.a.O. und vom 2. September 1999 - BVerwG 3 B 110.99 -).

  • BVerwG, 01.07.2010 - 5 B 30.10

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Prozesspflegers

    Die Voraussetzungen, unter denen nach den genannten Bestimmungen ein Prozesspfleger bestellt werden kann, liegen auch dann nicht vor, wenn man über den Wortlaut der Norm hinaus die Bestellung eines Vertreters für prozessunfähige Kläger für möglich hält (vgl. Beschluss vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 CB 47.90 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 21).

    Fehlt es erkennbar an den Sachgrundlagen und ist das Verfahrensbegehren offensichtlich unbegründet, ist für die analoge Heranziehung dieser Beiordnungsvorschriften kein Raum (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1991 a.a.O. und vom 2. September 1999 - BVerwG 3 B 110.99 -).

  • BVerwG, 01.07.2010 - 5 B 27.10

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Prozesspflegers

    Die Voraussetzungen, unter denen nach den genannten Bestimmungen ein Prozesspfleger bestellt werden kann, liegen auch dann nicht vor, wenn man über den Wortlaut der Norm hinaus die Bestellung eines Vertreters für prozessunfähige Kläger für möglich hält (vgl. Beschluss vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 CB 47.90 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 21).

    Fehlt es erkennbar an den Sachgrundlagen und ist das Verfahrensbegehren offensichtlich unbegründet, ist für die analoge Heranziehung dieser Beiordnungsvorschriften kein Raum (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1991 a.a.O. und vom 2. September 1999 - BVerwG 3 B 110.99 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2026 - 4 E 161/26
    Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.1.1991 - 1 CB 47.90 -, juris, Rn. 4, m. w. N.

    Rn. 7 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.1.1991 - 1 CB 47.90 -, juris, Rn. 5, m. w. N.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2026 - 1 S 865/24

    Bestellung eines Prozesspflegers für eine ehemalige Gemeinde

    Eine über diese beiden Fallgruppen hinaus gehende Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 57 Abs. 1 ZPO hat die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung wiederholt abgelehnt (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.06.1968 - V C 147.67 - juris Rn. 21, Beschl. v. 22.01.1991 - 1 CB 47.90 - juris Rn. 5 f. und v. 18.04.1991 - 5 ER 611/91 - juris Rn. 3;… HessVGH, Urt. v. 21.02.1989 - 11 UE 2883/88 - juris Rn. 30 …und Beschl. v. 27.06.1995 - 1 TG 1808/95 - juris Rn. 31 f.;… NdsOVG, Beschl. v. 09.10.2024 - 2 LA 170/24 - juris Rn. 22;… SächsOVG, Beschl. v. 01.07.2011 - 5 B 84/11 - juris Rn. 5 f.;… OVG SH, Beschl. v. 23.01.2024 - 3 MB 26/23 - juris Rn. 37 ff.;… VG München, Urt. v. 16.11.2004 - M 6b 03.2686 - juris Rn. 13;… für ein auf die Abwehr eines unmittelbar bevorstehenden behördlichen Eingriffsaktes gerichtetes einstweiliges Unterlassungsbegehren bejaht von: OVG NRW, Beschl. v. 24.04.2020 - 9 B 411/20 - juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2024 - 3 MB 26/23

    Husum darf mit Rückbau des Schobüller Freibades beginnen

    Diese sollen entweder gegeben sein, wenn sich der Prozessunfähige gegen einen ihn belastenden Verwaltungsakt der Eingriffsverwaltung wendet oder wenn er einen Anspruch auf Sozialleistungen geltend macht, der gerade wegen der zur Prozessunfähigkeit führenden Erkrankung bestehen kann (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 22.01.1991 - 1 CB 47.90 -, juris Rn. 5, 7).
  • VG Freiburg, 17.04.2024 - 10 K 2125/23

    Vertretung der Gemeinde bei Streitigkeiten über Eingliederungsvereinbarung - …

    Rn. 63 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist über den Wortlaut des § 57 ZPO hinaus die Bestellung eines Vertreters für einen prozessunfähigen Kläger in engen Grenzen in bestimmten Fällen für erforderlich erklärt worden, so auf dem Gebiet der Eingriffsverwaltung oder auf dem Gebiet der Sozialhilfe, wenn die geltend gemachte Hilfsbedürftigkeit auf demselben Mangel beruht, der auch zur Prozessunfähigkeit führt, nicht aber für (sonstige) Verpflichtungsklagen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.12.1986 - 2 B 127.86 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 22.01.1991 - 1 CB 47.90 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - 9 B 411/20

    Streit um einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Zwangsräumung; Anforderungen an …

  • BVerwG, 29.04.1996 - 3 B 39.96

    Beantragung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - …

  • VG Düsseldorf, 22.04.2004 - 15 L 970/04

    Das ein persönliches Vorspracherecht im Medizinischen Dekanat vereitelnde …

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